Protocol of the Session on June 17, 2010

Vielleicht darf ich vorweg einige Bemerkungen zu dem Gesagten machen und Sie damit auf den - Frau Lukin, um bei Ihrem Bild zu bleiben - Boden der Tatsachen wieder zurückzuholen. Sie müssen keine Angst haben - ich habe gemerkt, dass einige befürchten, dass, weil die Passagierzahlen, die notwendig sind, um den Betrieb des Flughafens wirtschaftlich zu gestalten, während der Euroumstellung halbiert wurden -, dass wir jetzt mit der Umbenennung eine weitere Halbierung der Passagierzahlen anstreben. Nein, unser Ziel bleibt natürlich nach wie vor, für einen wirtschaftlichen Betrieb möglichst viele Passagiere nach Thüringen zu bekommen. Die Debatte hat auch aus meiner Sicht ein paar absurde Züge dahin gehend genommen, dass jetzt, da die Vorschläge - ich habe das aus vielen Diskussionen wahrgenommen - wie wild ins Kraut schießen, wir dem Flughafen von Altenburg bis Eisenach jede Stadt noch anhängen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist zwar in der Sache witzig, bringt uns aber überhaupt nicht weiter, denn in der Tat geht es bei der Umbenennung um eine ganz schlichte Wahrheit. Zum einen ist das, was der Kollege Kemmerich, was auch Frau Abgeordnete Tasch und was auch Frau Doht - in Teilen - gesagt haben, natürlich absolut richtig. Es geht darum, die Destination dieses Flughafens nach dem möglichst bekanntesten Ort auszuwählen, das ist das eine. Warum wir dann nicht zu Eisenach kommen, hängt damit zusammen, dass Weimar einfach deutlich näher liegt und dass wir natürlich hier in der Städtekette Erfurt-Weimar einen verdichteten Raum haben, wo selbst die Flughafengeschäftsführung mir sagt, sie hätte es deutlich leichter, wenn sie einen Raum mit 350.000 Einwohnern vermarkten kann, als wenn sie einen Raum vermarktet, der eben - wenn man nur Erfurt nimmt - 200.000 Einwohner hat. Insofern haben Sie natürlich alle sehr recht, das ist nur ein Baustein, das kann nicht der einzige sein, aber es ist eben einer. (Beifall CDU, FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist auch die Landesregierung gut beraten, eine langjährige Diskussion, die wir hier geführt haben, auch mal zu einem positiven Ende zu führen, wenn sie davon

überzeugt ist. Die Vergleiche, die wir da öfter gehört haben mit Bahnhöfen etc., darauf will ich jetzt gar nicht im Näheren eingehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Schubert, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Meldung von Herrn Pfistner dann vollständig vorgetragen hätten, er hat nämlich die ganze Umbenennung insgesamt begrüßt. Das ist übrigens ein Votum, was ich von vielen Menschen aus Erfurt wie auch aus Weimar erfahren habe, dass die die Umbenennung des Flughafens insgesamt für positiv halten.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen der Geschäftsführung und auch des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt GmbH, die letztlich zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation führen.

(Beifall CDU, FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da bin ich mir mit meinen Kollegen in der Landesregierung einig, dazu gehören eben Maßnahmen, die die Bedeutung des Flughafens als strategischen Standortfaktor Thüringens erhöhen, und zwar nicht nur für die Profilierung im Bereich Tourismus, sondern natürlich auch für die Profilierung des Standorts als Wirtschaftsstandort. Eines ist ganz klar: Sie wissen alle, dass wir unter rein fiskalischen Erwägungen natürlich hin und wieder überlegen, was ist denn das mit dem Flughafen, der kostet uns wahnsinnig viel Geld, bringt der das tatsächlich auch. Aber am Ende, wenn wir uns mit der Wirtschaft unterhalten, werden Sie auch dort einhellig das Votum hören, ein Land wie Thüringen, ein Freistaat braucht auch einen vernünftigen Flughafen, braucht eine vernünftige Luftverkehrsanbindung.

(Beifall CDU, FDP)

Deswegen müssen wir uns auch darüber Gedanken machen, wie wir diese Luftverkehrsanbindung zum einen gewährleisten können und wie wir zum anderen Maßnahmen ergreifen können, dass uns die Luftverkehrsanbindung nicht insgesamt viel zu teuer zu stehen kommt. Wenn wir Maßnahmen ergreifen können wie beispielsweise die Namensänderung, bei der ich wirklich überzeugt bin, dass die kurzfristigen Kosten tatsächlich von den Chancen, die wir hier damit verbinden können, überboten werden können, dann, meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch da auch ein Ende dieser langjährigen Diskussion wirklich machen. Ich möchte deswegen auch nicht so tun, dass die Umbenennung allein die wirtschaftliche Situation des Flughafens komplett in das Positive wenden könnte, aber, meine Damen und Herren, das ist eine Maßnahme von vielen. Wir haben seit März 2009 eine neue Geschäftsführung der Flughafenge

sellschaft, tatsächlich sind natürlich in den vergangenen Jahren die Frachtflüge und auch die Passagierzahlen nach unten gegangen, aber wir haben gerade im letzten Quartal 2009 und in den Anfangsquartalen 2010 eine positive Entwicklung und, ich glaube, so viel Vertrauen muss jeder in eine Geschäftsführung haben, dass sie nicht am ersten Tag alles umschmeißen und sagen kann, jetzt geht es hier aufwärts, sondern dass es auch ein bisschen Vorlaufzeit braucht, meine Damen und Herren. Da muss ich einfach auch um Ihr Verständnis bitten.

Herr Minister, es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Hartung?

Bitte, Herr Dr. Hartung.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass das FDP-Pendant im Weimarer Stadtrat beantragt hat, dass sich die Stadt Weimar für die Umbenennung einsetzt und die dadurch entstehenden Kosten bei mittelständischen Unternehmen der Stadt Weimar einwerben sollte? Wenn Ihnen das bekannt ist, haben Sie da entsprechende Erkenntnisse oder Nachfragen, dass so etwas möglich wäre?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. Mir ist das nicht bekannt. Ich finde das eine schöne Idee, wenn das so sein sollte und wenn sich freiwillig natürlich auch Unternehmen bereit erklären, für die Attraktivität des Flughafens Gelder bereitzustellen, bin ich auch gern bereit, mit der Flughafengeschäftsführung entsprechende Gespräche aufzunehmen, wie wir das genau organisieren können.

(Beifall CDU, FDP)

Gibt es den Wunsch nach einer weiteren Nachfrage? Bitte.

Vorausgesetzt, es käme zu einer Umbenennung in „Flughafen Erfurt-Weimar“, halten Sie die verkehrstechnische Anbindung des Erfurter Flughafens an die Stadt Weimar für ausreichend, denn die meisten der Fluggäste kommen nicht mit dem Auto geflogen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt können wir in eine Diskussion über den Schienenpersonennahverkehr einsteigen. Ich glaube tatsächlich, dass wir auf der Mitte-Deutschland-Verbindung eine wirklich gute Anbindung Weimars, der gesamten Region, auch Ostthüringens letztlich an Erfurt haben. Dass der eine oder andere, wenn er mit dem Pkw ankommt, sich vielleicht über den einen oder anderen Stau beschwert, meine Damen und Herren, das ist nichts Neues. Aber dafür bauen wir die A 4 insgesamt aus. Meines Erachtens haben wir eine wirklich vernünftige Anbindung des Flughafens. Von ganz Thüringen können die Bürger relativ schnell am Erfurter Flughafen sein. Aber es geht nicht nur darum, sondern das strategische Ziel, meine Damen und Herren, muss natürlich sein, wie wir den Flughafen auch als Aushängeschild für Thüringen profilieren. Deswegen spricht aus meiner Sicht viel dafür, den Flughafen umzubenennen in „Thüringen Airport Erfurt/Weimar“. Dabei bin ich dann nicht ganz Ihrer Meinung, denn ich habe mich vom Oberbürgermeister von Weimar belehren lassen, wenn wir „Erfurt-Weimar“ favorisieren würden, würde es den Eindruck erwecken, Weimar wäre eine Vorstadt, ein Vorort von Erfurt. Den Eindruck möchte ich natürlich zurückweisen. Das haben wir nie beabsichtigt. Das ist auch, glaube ich, nicht Ihre Absicht, deshalb „Erfurt/Weimar“.

Meine Damen und Herren, unser Ziel ist die Umbenennung des Flughafens Erfurt. Es bleibt eine unternehmerische Entscheidung - nicht die des Landtags - der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Ziel soll sein, die Flughafen Erfurt GmbH mit einem neuen Namen zum nächsten Sommerflugplan auszustatten. Ich glaube, dass der Nutzen deutlich die zu erwartenden Kosten übersteigt und dass wir dann gemeinsam auch im Ausschuss darüber beraten müssen, wie wir den Flughafen und den Flugverkehr in Erfurt weiter steigern können, ohne dass wir gleich Nachtflugverbote etc. aufheben müssen. Da bin ich in der Sache schon kritisch. Wir haben fünf Slots, die müssten erst einmal ausgenutzt werden.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir eine gute Beratung im Ausschuss haben werden. Lassen Sie die Landesregierung das ihre tun, dass wir die Umbenennung so schnell wie möglich vorantreiben, um im nächsten Sommerflugplan dann die Geschäftsführung in die Lage zu versetzen, mit dem neuen Namen Werbung für den Standort Thüringen und für den Standort Erfurt-Weimar zu betreiben. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Danke, Herr Minister. Die Rednerliste ist abgearbeitet. Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar geht es um eine Abstimmung zur Ausschussüberweisung. Beantragt wurden der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Ich bemerke keinen Widerspruch.

Dann stimmen wir zunächst ab über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig passiert.

Wir stimmen jetzt ab über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Die Abstimmung zur Federführung hat sich erübrigt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Altschuldenentlastung der Woh- nungsunternehmen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/986 -

Wünscht jemand aus den Fraktionen von CDU und SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags signalisiert. Deshalb erteile ich das Wort dem Herrn Minister Caries, Entschuldigung Carius.

Also Carius ist allemal besser als Karies, meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Heiterkeit im Hause)

Herr Präsident.

Ich habe nur die Möglichkeit für Ordnungsrufe, nicht für ein Lob. Insofern lassen wir das weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem 1993 in Kraft getretenen Altschuldenhilfegesetz wurden die Wohnungsunternehmen der neuen Länder um etwa die Hälfte ihrer aus DDR-Zeiten noch übernommenen Altschulden entlastet. So erhielten die Wohnungsunternehmen im Rahmen des Solidarpakts I eine Teilentlastung in Höhe von 14 Mrd. € Bund und eine Zinshilfe in Höhe von 2,6 Mrd. € Bund-Länder. Es verblieben ihnen noch Belastungen von rund 77 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

Diese Schuldenentlastung war eine wichtige Voraussetzung, um die Kredit- und Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern erheblich zu verbessern. Als Gegenleistung für die vom Bund gewährte Teilentlastung wurden die Wohnungsunternehmen verpflichtet zu investieren und bis zum Jahr 2003 15 Prozent ihres Wohnungsbestands vorrangig an Mieter zu veräußern. Im Rahmen der Durchführung des Altschuldenhilfegesetzes zeichnete sich jedoch ab, dass die Veräußerungspflicht eine nicht vertretbare Belastung für die Unternehmen darstellte, die unter den strukturell schwierigen Bedingungen nicht zu erfüllen war. Mit dem Zweiten Altschuldenhilfeänderungsgesetz 1999 wurde daher ein Schlussstrich unter die Privatisierungsauflage gezogen. Zugleich wurde mit der Verordnungsermächtigung des § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes eine Härtefallregelung eingeführt. Diese brachte eine zusätzliche Entlastung für Wohnungsunternehmen, die infolge des dauerhaften Leerstandes von mindestens 15 Prozent in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet waren. Voraussetzung für den Erhalt eines Tilgungszuschusses von bis zu 77 € pro Quadratmeter durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau war dabei der Rückbau einer entsprechenden Wohnfläche durch das Unternehmen. Wohnungsunternehmen mit Leerstandsquoten unter 15 Prozent haben dagegen nach dem Abriss von Wohnraum auch weiterhin die aus den Altschulden herrührenden Lasten zu tragen.

Die Mittelbereitstellung für die Härtefallregelung wurde von der Bundesregierung seit 2001 mehrfach aufgestockt und beläuft sich nunmehr auf insgesamt 1,1 Mrd. €. Nach den Kriterien zur Anwendung der Verordnung zum Altschuldenhilfegesetz wurden für 60 in ihrer Existenz bedrohte Thüringer Wohnungsunternehmen 174,4 Mio. € bewilligt, die im Gegenzug den Rückbau von rund 43.000 Wohnungen zu realisieren haben. Mit Stand vom 30. April 2010 wurden diesen Unternehmen 143 Mio. € - das heißt 82,1 Prozent des Bewilligungsvolumens - nach Rückbau von 35.700 Wohnungen durch die KfW ausgezahlt. 24 Unternehmen haben bereits vollständig die zusätzliche Entlastung nach § 6 a AHG in An

spruch genommen.

Mit der Verlängerung der Abruffrist bis 2013 durch die Erste Verordnung zur Änderung der Altschuldenhilfeverordnung 2008 haben die restlichen 36 Unternehmen die Möglichkeit, die Mittel bis dahin noch in Anspruch zu nehmen. Neben der Verlängerung der Abruffrist können seit 2008 die Mittel der Altschuldenhilfe bei einem Verzicht auf den Abriss eines Altbaus auch für die Instandsetzung und Modernisierung eingesetzt werden. Weiterhin kann bei Verkauf des Gebäudes die Altschuldenentlastung auch für die Sanierung anderer das Stadtbild prägende Altbauten eingesetzt werden. Diese Regelungen stehen im direkten Kontext zum Stadtumbau und auch in Thüringen haben einige Wohnungsunternehmen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die 2008 erfolgte Evaluierung des Programms „Stadtumbau Ost“ hat unter anderem ergeben: 90 Prozent des Rückbauvolumens haben die Wohnungsunternehmen realisiert, die Altschuldenentlastungen erhalten haben. 74 Prozent der § 6 a-Unternehmen weisen Konsolidierung der wirtschaftlichen Situation aus. Die Härtefallregelung nach § 6 a AHG als flankierendes Instrument des Stadtumbaus ist zu flexibilisieren und stärker auf die Ziele auch der Stadtentwicklung auszurichten. Ein Wegfall der Altschuldenentlastung würde die Rückbauziele gefährden, weil sich die besonders belasteten Unternehmen dann nicht hinreichend beteiligen.

Die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen hat sich durch Altschuldenhilfe, Städtebauförderung und günstige Zinsentwicklung wesentlich gebessert. Außerdem sind eine Steigerung der Gesamt- und Eigenmittelrentabilität sowie ein besseres Rating bei den Gläubigerbanken zu verzeichnen.

Inzwischen gibt es Fälle, wo Wohnungsunternehmen zum Teil Dividenden an ihre Kommunen abführen oder für Kommunen die Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindereinrichtungen - zum Beispiel in Gera und in Weimar - übernehmen.

So erfreulich, meine Damen und Herren, das für die betroffenen Städte ist, stellt sich bei der Diskussion um die Anschlussregelung natürlich schon die Frage, ob der Bund bereit sein wird, die Gewinnentnahme oder Erledigung anderer Aufgaben durch eine weitere Altschuldenentlastung zu finanzieren. Hier sehe ich also deutlich große Fragezeichen, die nur durch eine differenzierte Betrachtung erledigt werden können. Die habe ich auch gegenüber der Wohnungswirtschaft bereits deutlich gemacht, dass die natürlich selbst in der Pflicht stehen. Man kann nicht auf der einen Seite vom Bund Geld fordern, um sich auf der anderen Seite von seiner Kommune oder dem Gesellschafter das Geld

aus der Tasche ziehen zu lassen. Das ist eine Rechnung, die machen wir nicht mit, und die kann natürlich der Bund verantwortungsvollerweise auch nicht mitmachen.

Gleichwohl bin ich überzeugt davon, dass wir eine Anschlussregelung unbedingt brauchen. Im Durchschnitt der neuen Länder stehen heute noch etwa 65 €/m², das heißt rund 4.000 € pro Wohneinheit, Altschulden für abzureißende Wohnungen in den Bilanzen der Wohnungsunternehmen. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird nach den bisherigen Einschätzungen ab 2013 dann eine neuerliche Leerstandswelle prognostiziert, der letztlich nur mit einer Fortsetzung des Rückbaus begegnet werden kann. Ohne die Altschuldenentlastung wiederum können die meisten Wohnungsunternehmen diesen Abriss finanziell aber nicht schultern. Altschuldenhilfe und die Beteiligung der Wohnungsunternehmen am Stadtumbau stehen also in einem wirklich sehr engen Wirkungszusammenhang. Ohne die Altschuldenentlastung besteht nämlich für viele Wohnungsunternehmen weder ein Anreiz noch die finanzielle Möglichkeit, diese Abrisse auch durchzuführen. In der Konsequenz kann das zum Scheitern des Stadtumbaus, gleichzeitig aber zu höheren Leerstandsquoten und stetig steigenden Erlösschmälerungen bis hin zu weiteren Insolvenzen bei den Wohnungsunternehmen führen. Eine Anschlussregelung für Altschuldenhilfe für die Fortführung des Stadtumbaus ist deshalb unerlässlich, jedoch dann - und darüber müssen wir uns im Klaren sein - natürlich nach veränderten Kriterien, flexibleren Bedingungen, z.B. einer geringeren Leerstandsquote als 15 Prozent. Denn ich gehe natürlich davon aus, dass wir die Leerstandsquote dann so nicht mehr überall erreichen. Vorstellbar bei einer Anschlussregelung wäre auch, dass die Länder eigenverantwortlich die Kriterien für eine Entlastung in Abhängigkeit von den jeweiligen Verhältnissen bzw. der Situation am Wohnungsmarkt festlegen können und der Bund seine Finanzhilfen für den Wohnungsbau wegen dieser zusätzlichen Aufgabe deutlich aufstockt. Thüringen hat einen förderunschädlichen Vorhabensbeginn in die Diskussion eingebracht, das heißt, Wohnungsunternehmen, die nunmehr ohne Altschuldenhilfegesetzentlastung rückbauen, sollen aus unserer Sicht die Sicherheit erhalten, in jedem Fall in den Geltungsbereich einer eventuellen Anschlussregelung einbezogen zu werden. Dies ist unserer Auffassung nach wichtig, damit der Stadtumbauprozess nicht insgesamt ins Stocken gerät. Die Fortführung bzw. Novellierung der Regelungen zur Altschuldenhilfeentlastung fällt nach wie vor aus unserer in die Zuständigkeit des Bundes. Aus Sicht der Länder war die bisher gewährte Altschuldenhilfe sinnvoll, zielführend und natürlich auch erfolgreich. Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP soll der Rückbau von Wohnungen nicht durch ungelöste Altschuldenprobleme von Woh

nungsunternehmen gefährdet werden. Der Bund hat vor der Entscheidung über eine Anschlussregelung zur Altschuldenentlastung ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die Wechselbeziehung zwischen der Weiterführung des Stadtumbaus bis 2016 und der Altschuldenentlastung ermitteln soll. Die Landesregierung begrüßt natürlich die Erarbeitung dieses Gutachtens, was im Herbst dieses Jahres vorliegen soll. Nach Vorlage des Gutachtens könnte ich mir gut vorstellen, dass wir die Diskussion im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr fortsetzen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage: Gibt es den Wunsch auf Diskussion zum Sofortbericht? Ja, von allen. Damit eröffne ich die Aussprache zu den Punkten II und III des Antrags und gleichzeitig die Beratung zum Sofortbericht. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Doht aus der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Stadtumbau bleibt zentrale Herausforderung in den neuen Bundesländern. In Thüringen sind seit 2002 30.000 Wohnungen rückgebaut worden, damit konnte der Leerstand von 16 Prozent auf 9,1 Prozent gesenkt werden. Allein im Bestand des Verbandes Thüringer Wohnungswirtschaft, der die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften vereinigt, gibt es aber noch 33.500 sanierungsbedürftige Wohnungen plus 26.300 leerstehende Wohnungen. Das macht sehr deutlich, der Stadtumbau muss fortgeführt werden. Dies wird aber nur gelingen, wenn auch die Altschuldenproblematik einer Lösung zugeführt wird. Sonst droht der Leerstand wieder anzusteigen und das kann nicht unser Ziel sein. Sondern Ziel muss aus wohnungswirtschaftlicher Sicht sein, diesen auf ungefähr 5 Prozent abzusenken. Ohne öffentliche Förderung ist dies jedoch nicht möglich. Mit dem Stadtumbauprogramm Ost ist die Förderung bis zum Jahr 2016 abgesichert. Aber dieser Rückbau muss durch eine Regelung der Altschulden flankiert werden, sonst werden die Unternehmen nicht mehr in der Lage sein, sich am Stadtumbau zu beteiligen oder noch zu investieren. Ca. 70 € Altschulden pro m² können in bewirtschafteten Beständen von einem Wohnungsunternehmen durchaus getragen werden. Wenn die Wohnung abgerissen wird, sind die Einnahmen weg und die Belastungen bleiben. Der Vorsitzende des Verbands Thüringer Wohnungswirtschaft, Herr Ruland, hat es in einer dpa-Erklärung vor einiger Zeit sehr deutlich gesagt: Mit einer grünen Wiese verdiene ich kein Geld mehr. Die Koalitionsvereinbarung auf

Bundesebene sieht eine Weiterführung des Stadtumbaus Ost vor. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch eine Regelung zu der weiteren Altschuldenentlastung. Nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft könnten mit rund 800 Mio. € bis 2016 die gesamten Altschulden für alle neuen Bundesländer gedeckt werden. Dieses Thema spielte auch bei dem Stadtumbaukongress des GdW Anfang Februar in Leipzig eine zentrale Rolle. Der GdW fordert in seiner Leipziger Erklärung gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Deutschen Städtetag eine Lösung der Altschuldenproblematik. Damals war der Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herr Rainer Bomba, anwesend und kündigte eine Lösung des Problems an, ohne jedoch inhaltliche Details zu nennen. Man darf gespannt sein, wenn im Herbst das Gutachten des Bundes zu einer Anschlussregelung vorliegt, wie diese Lösung dann aussieht. Wir erwarten, dass hier gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft Nägel mit Köpfen gemacht werden. Es darf bei dieser Anschlussregelung nicht nur darum gehen, die Unternehmen zu entlasten, die in ihrer Existenz gefährdet sind, sondern es sollten in die Betrachtung generell alle Unternehmen einbezogen werden, die sich am Stadtumbau beteiligen. Nur so wird es möglich sein, diesen erfolgreich weiter fortzuführen.

Minister Ramsauer hat Anfang Mai die Immobilienwirtschaft als einen Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft bezeichnet. In Thüringen haben die im Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. vereinigten kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften einen großen Anteil an dieser Stabilität. Jeder zweite Mieter wohnt in diesen Beständen. Mit ihren stabilen Mieten garantieren diese Unternehmen ein gutes und sicheres Wohnen und letztendlich damit den sozialen Frieden in unserem Land. Die Bundesregierung darf die wirtschaftliche Stabilität in diesem wichtigen Bereich nicht aufs Spiel setzen. Wir fordern daher eine Regelung der Altschulden und beauftragen die Landesregierung auch, dies weiterhin mit Nachdruck gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen.

Herr Minister Carius, ich bin da sehr an Ihrer Seite, wenn wir zu einer Lösung kommen könnten, die die speziellen Probleme in Thüringen berücksichtigt. Das heißt, dass die Mittel, die die Länder für die Wohnungsbauförderung bekommen, aufgestockt werden und wir dann selbst entscheiden können, wie setzen wir diese Mittel ein, wie verteilen wir sie. Denn das Thema Stadtumbau stellt sich in Thüringen anders dar als z.B. in Sachsen-Anhalt oder Brandenburg. Das muss man schon sehr deutlich sehen. Ich gebe Ihnen natürlich auch recht, dass letztendlich auch die Wohnungsunternehmen und die Kommunen hier mit an einem Strick ziehen müssen, dass