Protocol of the Session on April 30, 2010

Danke. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2010 in der Drucksache 5/809 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen. Wer dieser Beschlussempfehlung so zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist eine Mehrheit für die Beschlussempfehlung.

Deshalb stimmen wir jetzt ab, und zwar in zweiter Beratung über den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2010 in der Drucksache 5/473 unter Berücksichtigung der angenommenen bzw. geänderten Beschlussempfehlung. Ich frage, wer möchte dem Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2010 in zweiter Beratung zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Es ist eine Mehrheit für dieses Haushaltsgesetz und wir steigen jetzt ein in die Schlussabstimmung.

Wer dem Haushaltsgesetz 2010 in zweiter Beratung in Drucksache 5/473 zustimmt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle eine Mehrheit fest. Damit ist dieses Haushaltsgesetz mit Mehrheit angenommen.

(Beifall CDU, SPD)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD in der Drucksache 5/844. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit stelle ich eine Mehrheit für diesen Entschließungsantrag fest. Er ist angenommen.

Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/884. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit abgelehnt.

Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/885. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/886. Hier ist mir namentliche Abstimmung signalisiert und wird noch mal bestätigt. Damit eröffne ich die namentliche Abstimmung und bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben.

Haben alle Abgeordneten die Möglichkeit gehabt, die Stimme abzugeben? Jetzt scheint das der Fall zu sein. Das ist so. Dann schließe ich die namentliche

Abstimmung und bitte um Auszählung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Thüringer Haushaltsgesetz 2010, hier Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/886. Abgegebene Stimmen 84, für den Antrag gestimmt haben 30 Abgeordnete, Neinstimmen 54, keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 8).

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/887. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/888. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, mit Mehrheit abgelehnt.

Herr Abgeordneter Fiedler, ich kann ja die Beanspruchung während so einer langen Haushaltsdebatte verstehen, aber der Kaffee wird draußen getrunken oder gar nicht. Bitte bringen Sie die Tasse Kaffe raus. Ich hatte gesagt, bitte bringen Sie die Tasse Kaffe raus.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ordnungsruf!)

Ja, bringen Sie das raus.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Tasse rausbringen? …, Herr Vizepräsident.)

Herr Abgeordneter Fiedler, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

(Unruhe und Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/889. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/890. Wer stimmt diesem Antrag zu? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Druck

sache 5/891. Wer stimmt diesem Antrag zu? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung zur Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 für den Freistaat Thüringen, hier die Drucksache 5/811. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, mit Mehrheit die Beschlussempfehlung so angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung zum Bericht und über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes, hier in der Drucksache 5/812. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, mit großer Mehrheit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir haben damit alle Abstimmungen zum Haushalt 2010 hinter uns gebracht.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Eine Bemerkung sei mir gestattet. Wir haben jetzt in diesem Haus seit gestern teilweise auch sehr emotional über die Eckdaten des Haushalts 2010 gestritten. Ich hoffe, Sie gehen da mit mir überein, es hat sicherlich die eine oder andere Nicklichkeit gegeben, aber im Großen und Ganzen war die Art und Weise, wie die Aussprache geführt worden ist, der Würde des Hauses angemessen.

Ich will mich - und das hat allen Kollegen hier oben im Präsidium natürlich auch die Arbeit ein Stückchen leichter gemacht - deshalb bei allen Fraktionen und vor allen Dingen auch bei den Mitarbeitern der Fraktionen bedanken. Ein großer Dank geht auch an die Landtagsverwaltung, die auch einer besonderen Arbeitsbelastung in solchen Zeiten unterliegt. Ich will Ihnen sagen, Sie haben das alle hervorragend gemeistert.

(Beifall im Hause)

Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt. Wir nehmen einen Wechsel im Präsidium vor und dann geht es in der Tagesordnung weiter.

Einen recht schönen guten Tag und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Europa parlamentarisch stärken - den Landtag beteiligen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/672 -

Wünscht jemand der Fraktionen der CDU und der SPD das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nr. 1 und Nr. 2 des Antrags und das Wort hat der Herr Minister Dr. Schöning.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach einer vom Ausschuss der Regionen veranlassten Eurobarometerumfrage - befragt wurden 27.000 Menschen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union - sind die europäischen Bürgerinnen und Bürger der Ansicht, dass die regionale und die lokale Ebene nicht ausreichend in die politischen Entscheidungen der EU einbezogen werden. Sie sind ferner der Ansicht, dass die regionalen und lokalen Mandatsträger am besten geeignet sind, ihnen zu erklären, wie die europäische Politik ihr alltägliches Leben beeinflusst. Sie bekunden in großer Mehrheit, dass sie auf den drei Ebenen - Europäische Union, Nationalstaat und Region - das größte Vertrauen zu der lokalen und zu der regionalen Politik haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund, aber auch im Hinblick auf die vor uns liegende Europawoche danke ich ausdrücklich den einbringenden Fraktionen von CDU und SPD für den Antrag „Europa parlamentarisch stärken - den Landtag beteiligen“. Der Antrag eröffnet eine Diskussion, oder besser: er setzt eine Diskussion fort, wie sich der Landtag noch wirkungsvoller in europapolitische Themen einbringen kann. Wie kaum ein anderer Politikbereich verlangt die Europapolitik ein enges Zusammenwirken von Landtag und Landesregierung, von Regierung und Parlament, und ich füge ausdrücklich hinzu, ein enges Zusammenwirken mit allen Fraktionen des Parlaments, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Unsere Zusammenarbeit im Ausschuss für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten zeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Es gibt in unserem Land einen Grundkonsens in allen wichtigen Fra

gen der Europapolitik. Wir arbeiten daran, und ich meine, wir arbeiten erfolgreich daran, Thüringen als eine selbstbewusste, eine erfolgreiche und eine zukunftsfähige Region im europäischen Mehrebenensystem zu positionieren. Unser Ziel, das regionale Profil zu schärfen, die Wahrnehmbarkeit und die Durchsetzung Thüringer Interessen voranzubringen, erreichen wir am ehesten in einem engen Schulterschluss mit allen Beteiligten, ohne Vermischung von Zuständigkeiten, jeder an seinem Platz, jeder im Rahmen seines eigenen Verantwortungsbereichs.

Thüringen, meine Damen und Herren, ist europapolitisch gut aufgestellt. Ich habe mich in mehr als 30 Jahren in unterschiedlichen dienstlichen Funktionen und ebenso lange auch ehrenamtlich mit zahlreichen Aspekten und Dimensionen der Europapolitik befasst, auf allen Ebenen, wie ich betonen möchte, von der Vermittlung des Europagedankens vor Ort ebenso wie in der Mitarbeit in verschiedenen internationalen Organisationen und europäischen Gremien. An keiner Stelle - ich weiß, was ich damit sage - habe ich ein so gut bestelltes Feld vorgefunden wie hier in Thüringen, meine Damen und Herren. Hier, mitten in Deutschland, ist der europäische Gedanke fest eingewurzelt und trägt gute Früchte. Nun ist es nicht meine Absicht, mich mit einer solchen Aussage bei Ihnen „einzukratzen“, wie man hier in Thüringen sagt, sondern ich treffe damit eine objektive Feststellung, die aber durch viele persönliche Wahrnehmungen und viele gute Gespräche in den zurückliegenden sechs Monaten untersetzt worden ist.

Aber, meine Damen und Herren, bei allen guten Voraussetzungen und bei allen beeindruckenden Leistungen in den zurückliegenden 20 Jahren Thüringer Engagements für Europa, wir wissen auch, noch größere Aufgaben liegen vor uns. Wir stehen vor der Notwendigkeit, zwischen europäischer Integration und der Sicherung bestehender nationaler und regionaler Strukturen abzuwägen und hier ein vernünftiges, ein ausgewogenes Maß, eine Balance zu finden. Das Schlüsselwort dazu heißt Subsidiarität. Subsidiär heißt bekanntlich „hilfsweise“. Nur hilfsweise soll die Europäische Union zuständig sein, nur dann, wenn die darunter angesiedelten Ebenen zur adäquaten Aufgabenerfüllung nicht in der Lage sind oder die Aufgaben anerkanntermaßen besser auf Gemeinschaftsebene bewältigt werden können. Kurz gefasst: Subsidiarität bedeutet nichts anderes als Bürgernähe, heißt Entscheidungen so nah am Bürger wie möglich.

Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Er bringt - darüber ist an anderer Stelle viel gesagt worden - weitreichende Fortschritte für Europa und für seine Regionen, vor allem aber - das betone ich hier im Parlament besonders nachdrück

lich - festigt er die demokratischen Strukturen, er zeigt den Menschen in unserem Land, dass Europa Fortschritte gemacht hat. Er gibt den Menschen eine Stimme und er gibt ihnen mehr Mitwirkungsrechte in europäischen Angelegenheiten. Der Vertrag von Lissabon, meine Damen und Herren, bietet auf diese Weise die Chance zu einer neuen Kultur der Bürgernähe in Europaangelegenheiten und diese Chance sollten wir gemeinsam nutzen.

(Beifall CDU, SPD)

Der Vertrag räumt den nationalen Parlamenten erstmals eigene Mitspracherechte in der Europäischen Union ein. Damit wächst die parlamentarische Verantwortung insgesamt. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip. Für seine Wahrnehmung und Kontrolle ist den nationalen Parlamenten mit dem Frühwarnsystem ein Instrument an die Hand gegeben, das wir auf der Ebene der Länder und ihrer Verfassungsorgane nutzen können und nutzen wollen. Jedes nationale Parlament hat in dem Verfahren des Subsidiaritätsfrühwarnsystems zwei Stimmen. Haben die Parlamente der Mitgliedstaaten wie in Deutschland zwei Kammern, so verfügt jede Kammer über eine Stimme. In Deutschland haben also der Bundestag und der Bundesrat unabhängig voneinander das Recht zur Subsidiaritätsrüge.

Es wäre, meine Damen und Herren, allerdings eine Fehleinschätzung und eine einseitige Betrachtung, wenn man meint, es ginge nur und es ginge zuallererst nur um die Abwehr von Kompetenzübergriffen. Ich sage mit Nachdruck: Das Subsidiariätsprinzip ist kein Verhinderungsmechanismus! Es sagt vielmehr - und das kann man gar nicht oft genug wiederholen -, dass Europa im Rahmen seiner Zuständigkeiten das regeln soll, was es wirklich besser regeln kann als die Mitgliedstaaten und die Regionen. Über gleiche Wettbewerbsregeln etwa muss sinnvollerweise auf der europäischen Ebene entschieden werden, aber nicht über Parkordnungen in unseren Städten oder über die örtliche Ausweisung von Schutzgebieten.

(Beifall FDP)

Ich komme nun zu den einzelnen Ziffern des Antrags, zunächst zur Funktionsweise und Funktionsfähigkeit des nationalen Frühwarnsystems und der Zusammenarbeit mit dem Bundesrat gemäß Ziffer 1 des Antrags. Die Kommission übersendet den nationalen Parlamenten bereits seit dem Jahr 2006 Rechtsetzungsvorschläge, Konsultationen und andere Dokumente. Für den Bundesrat bedeutet dies allerdings keine einschneidende Veränderung, da er bereits auch vorher alle Dokumente auf der Grundlage von Artikel 23 Grundgesetz durch die Bundesregierung erhalten hatte. Aber mit dem Vertrag von Lissabon hat sich die Rechtswirkung von Stellungnahmen des

Bundesrats zur Subsidiarität verändert. Sie sind nun Bestandteil des im Lissabon-Vertrag festgelegten Frühwarnsystems.

In diesem Verfahren stellt vor allem die Acht-WochenFrist eine Herausforderung dar. Erste Erfahrungen im Bundesrat zeigen zwar, dass seine Abläufe weitgehend beibehalten werden können und tauglich sind. Da der Bundesrat normalerweise alle drei bis vier Wochen tagt, wird es also in der Regel keine Probleme bereiten, im regulären Bundesratsverfahren fristgerecht über die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge zu entscheiden. Wenn dennoch einmal aus terminlichen Gründen ein Bundesratsplenum nicht erreicht werden sollte, dann ist es möglich, die Europakammer zu befassen, die anstelle des Bundesrats die Entscheidung zu treffen befugt ist.