Protocol of the Session on April 28, 2010

Danke, Herr Präsident.

Ausbau Landesstraße 2149 in der Ortslage Liebenstein (Ilm-Kreis) verschoben?

Der geplante Ausbau der Landesstraße 2149 in der Ortslage Liebenstein war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 24, die die Landesregierung in Drucksache 5/113 vom 23. November 2009 beantwortete.

Der Ausbau der Landesstraße ist als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Liebenstein für 2010/ 2011 geplant. Dabei wurde durch die Landesregierung betont, dass der grundhafte Ausbau der Landesstraße nur erfolgt, wenn die Gemeinde in der Lage ist, zeitgleich die Sanierung der Gehwege, Straßenbeleuchtung und Straßennebenanlagen realisieren zu können. In diesem Zusammenhang will die Gemeinde beim Land auch Fördermittel beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist dabei das Vorliegen eines bestandskräftigen Gemeindehaushaltes 2010 und eine von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gewürdigte Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme. Bisher hat der Gemeinderat noch keinen Haushalt 2010 beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist gegenwärtig der Planungs- und Realisierungsstand der geplanten Sanierung der Landesstraße 2149 in der Ortslage Liebenstein einschließlich des Ausschreibungsverfahrens?

2. In welchen Zeiträumen sollen die einzelnen Bauabschnitte der nachgefragten Straßenbaumaßnahme realisiert werden?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt müsste die Gemeinde Liebenstein die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Gehwege, Beleuchtung und Straßennebenanlagen, der gemeinsam mit der Straßensanierung der L 2149 erfolgen soll, schaffen, damit es zur Umsetzung der gemeinsamen Straßenbaumaßnahme kommt?

4. Wie wird die Verkehrssicherungspflicht auf der Landesstraße 2149 in der Ortslage Liebenstein gesichert, wenn möglicherweise die zeitnahe Sanierung der Straße nicht erfolgen sollte?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die

Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Auf der Grundlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wurden die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis erarbeitet und liegen vor. Zum Realisierungsstand ist die Frage des Abgeordneten Kuschel an dieser Stelle allerdings etwas verwunderlich. Denn wie Sie wissen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Liebenstein in seiner Sitzung vom 18.02.2010 einen ausgeglichenen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, der nur diese Investitionsmaßnahme beinhaltet hat.

Die Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Liebenstein UWL/DIE LINKE lehnte die Haushaltssatzung ab. Begründung: Die Liebensteiner Bürger sollen nicht zu Kosten der Straßenbaumaßnahme herangezogen werden. Diese Vorgehensweise der Fraktion UWL/DIE LINKE wurde von Ihnen als Gast in dieser Gemeinderatssitzung begrüßt. Die Gemeinde Liebenstein wird damit bis auf Weiteres der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 der Thüringer Kommunalordnung unterliegen. Dies schließt die weitere Beteiligung der Gemeinde Liebenstein an der genannten Gemeinschaftsinitiative aus.

Zu Frage 2: Damit verweise ich nun auf die Antwort zu Frage 1. Die Baumaßnahme musste zurückgestellt werden, da sich der Gemeinderat der Gemeinde Liebenstein gegen eine Baudurchführung im Jahr 2010 ausgesprochen hat. Darüber hinausgehende Termine können derzeit nicht benannt werden.

Zu Frage 3: Wenn die Gemeinde bis August 2010 neue Entscheidungen über einen Baubeginn treffen sollte, können vom Straßenbauamt Bauvorbereitungen mit dem Ziel eines Baus in den Jahren 2011 und 2012 getätigt werden. Ob es zu einem Bau in diesem Zeitraum kommt, ist vom jeweiligen Straßenbauhaushalt abhängig und kann derzeit nicht zugesagt werden.

Zu Frage 4: Bis zu einem Ausbau der Ortsdurchfahrt wird die Verkehrssicherheit durch Ausbesserungen in der Fahrbahn und andere geeignete Maßnahmen gewährleistet.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, würden Sie mir zustimmen, dass die Entscheidung des Gemeinderates zur Ablehnung des Haushalts - ich weiß ja nicht, wo Sie Ihre Information herhaben, aber

sicherlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, die auch anwesend war - nicht nur damit begründet wurde, dass die Bürger dort in sechsstelliger Höhe durch Straßenausbaubeiträge belastet wurden, sondern weil eine Gemeinde, die keine Rücklage mehr hat, die einen Fehlbetrag ausweist, die bereits über beide Ohren verschuldet ist, einen weiteren Kredit von 440.000 € bei 400 Einwohnern aufnehmen soll und dabei auch geplant hat, 200.000 € Fördermittel einzusetzen, wobei nicht mal ein Antrag vorliegt, geschweige denn die Fördermittelzusage, das heißt, der Gemeindeanteil noch höher wird, dass das die Hauptursache war für die Ablehnung des Haushalts, also ein Haushalt, der nicht einmal die Chance hat, den Briefkasten des Landrats zu verlassen, weil er ihn ja gleich wieder zurückweisen muss?

Zweitens noch mal die Nachfrage zu den einzelnen Bauabschnitten und zum Stand der Ausschreibung: Die Maßnahme war ursprünglich in mehreren Bauabschnitten geplant, nämlich Gräfenroda-Liebenstein, dann die Umleitungsstrecken und dann erst die Ortslage. Das heißt, dieses Jahr stand überhaupt nicht die Ortslage zur Diskussion. Jetzt müssen Sie noch mal erklären, warum der Beschluss des Gemeinderats Auswirkungen haben soll auf den Bau der Landesstraße zwischen Gräfenroda und Liebenstein, also auf freier Strecke und der Umleitungsstrecke für den öffentlichen Personennahverkehr; es wird ja keine Umleitungsstrecke für den Individualverkehr. Das hätte ich gern noch mal gewusst. Danke.

Ich habe lediglich Bezug genommen zu Ihrer Fragestellung, Sie würden gern Kenntnis haben wollen zum Realisierungsstand. Dieser Realisierungsstand ist Ihnen mit Sicherheit nach dieser Gemeinderatssitzung klar. Die Ablehnung heißt ganz einfach, dass die Baumaßnahme nicht kommt. Zu weiteren Dingen kann ich an dieser Stelle keine Stellung nehmen, weil mir natürlich der Gemeindehaushalt mit all seinen Folgen in dieser Form nicht bekannt ist.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen aus der Mitte des Hauses. Danke, Frau Staatssekretärin.

Wir haben jetzt vereinbarungsgemäß alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich schließe deshalb diesen Tagesordnungspunkt und schließe die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen früh 9.00 Uhr wieder hier am gleichen Ort.

E n d e d e r S i t z u n g: 18.30 Uhr