Protocol of the Session on July 18, 2014

Zu Frage 1: Die Bewertung der Landesregierung ist unverändert. Überbetriebliche Lehrgänge sind zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung erforderlich. Sie tragen wesentlich zur Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungsbereitschaft von kleinen und mittleren Unternehmen bei, die sonst nicht in der Lage sind, alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vollständig abzudecken. Sie erhöhen zudem die Qualität der betrieblichen Ausbil

dung, die ständig an die sich ändernde Berufs- und Arbeitswelt angepasst werden muss. Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge stärken die duale Ausbildung als wichtige Basis zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs.

Zu Frage 2: Die Wirtschafts- und Sozialpartner wurden im März 2014 um Stellungnahme zu den vorgesehenen Förderkonditionen gebeten; bei den Ergänzungslehrgängen gab es keinerlei Kritik. Auf der ESF-Jahreskonferenz 2014 fand nochmals ein Austausch mit Wirtschafts- und Sozialpartnern statt, in dessen Ergebnis eine Aufstockung der förderfähigen Tage von 85 auf 95 erfolgte, was insbesondere den Zeitanteilen für das erste Ausbildungsjahr, wie von den Wirtschaftsund Sozialpartnern gewünscht, zugute kam.

Zu Frage 3: Zur Qualitätssicherung der Lehrgänge werden in der neuen Förderperiode Koordinierungsstellen bei den Kammern eingerichtet, die im Rahmen der Ausbildungsrichtlinie gefördert werden können. Sie stellen sicher, dass die Lehrgänge in geeigneten Bildungseinrichtungen oder Unternehmen stattfinden. Sie überwachen die Einhaltung der förderfähigen Tage und bestätigen die Lehrgangsinhalte. Die Begrenzung der förderfähigen Tage auf nunmehr 95 Tage wird aus Sicht der Landesregierung nicht dazu führen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, auszubilden und sich generell aus der Ausbildung zurückziehen. Da Zusatzqualifikationen nicht Inhalt der Ausbildungsordnung sind, hat dies keinen direkten Einfluss auf die Ausbildungsfähigkeit der Unternehmen. Die jetzt vorgesehenen Förderkonditionen berücksichtigen die - vor dem Hintergrund einer gegenüber der ESF-Förderperiode deutlich veränderten Lage auf dem Ausbildungsmarkt - geführte Diskussion mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern.

Zu Frage 4: Die von den Wirtschafts- und Sozialpartnern eingegangenen Empfehlungen, Hinweise und Änderungswünsche zur Ausbildungsrichtlinie insgesamt wurden, sofern im Rahmen der verfügbaren ESF-Mittel möglich, berücksichtigt. Insofern wird auch auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen dazu, so dass ich als Nächste die Anfrage des Herrn Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7994 aufrufen möchte. Frau Abgeordnete Schubert trägt die Frage vor.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Fischsterben im Zeitzbach (Saale-Holzland-Kreis)

(Abg. Möller)

Die Thüringer Presse berichtete am 13. und 17. Juni 2014 über ein Fischsterben im Zeitzbach, das vermutlich durch hohen Fäkalieneintrag verursacht worden ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkrete Gewässerverunreinigung führte zum Fischsterben und welchen Umfang hatte diese?

2. Konnten die Verursacher der Verunreinigung ermittelt werden bzw. welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um diese zu ermitteln?

3. Wurde der Sachverhalt von den Behörden zur Anzeige gebracht und wenn nein, warum nicht?

4. Wer kommt für die Kosten auf, die infolge der Verunreinigung entstanden sind?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Als Ursache für das am 11.06.2014 festgestellte Fischsterben im Zeitzbach ist eine Havariesituation vom 06.06.2014 an einer Baustelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Holzland wahrscheinlich. Nach den Erkenntnissen der Wasserbehörden erfolgte aus dem Bereich der Baustelle havariebedingt die Einleitung von Baustellenabwässern in den Zeitzbach. Im Zusammenhang mit den herrschenden hohen Temperaturen und sehr niedrigen Wasserständen im Zeitzbach führte dies im Gewässer zur Sauerstoffzehrung und zur Bildung von den für Fische und Kleinlebewesen giftigen Substanzen Nitrit und Ammonium.

Zu der zweiten Frage: Die Kriminalpolizeiinspektion Jena ermittelt derzeit gegen Gewässerverunreinigung. Da diese Ermittlungen noch laufen, kann eine abschließende Aussage zum Verursacher seitens der Landesregierung derzeit nicht getroffen werden.

Zur dritten Frage: Das Landratsamt hat nach Bekanntwerden der Gewässerverunreinigung den Vorfall zur Anzeige gebracht.

Zur vierten Frage: Der gesamte natürliche Forellenbestand im Gewässerabschnitt zwischen der Einleitstelle Schleifreisen und Ziegenmühle ist verendet. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der dann feststehende Verursacher sowohl für den Schaden als auch für die entstandenen Kosten der Sachverhaltsaufklärung und den Neubesatz aufkommen müssen.

Es gibt keine Nachfragen dazu. Ich rufe nun die Anfrage der Frau Abgeordneten Schubert selbst, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/7995 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Geplanter Neubau der B 19 bei Eisenach

Den Raumordnungsunterlagen des Landesverwaltungsamtes für den Neubau der B 19 bei Eisenach ist zu entnehmen, dass nach Fertigstellung über 17.000 Fahrzeuge täglich angenommen werden, obwohl das derzeitige Verkehrsaufkommen bei unter 6.000 Fahrzeugen liegt. Damit wird mit einer Verdreifachung des Verkehrsaufkommens gerechnet.

Die kürzlich erschienene Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundes stellt diese Annahmen stark infrage, da sie für Thüringen eine Abnahme des Personen- und eine Stagnation des Güterverkehrs annimmt. Dies betrifft insbesondere auch den Wartburgkreis mit einem Rückgang des Quell- und Binnenverkehrsaufkommens um 10 bis 20 Prozent.

Dabei geht die Verkehrsverflechtungsprognose sogar davon aus, dass alle Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2003, also auch die B 19, realisiert sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 für die Verkehrswegeplanung in Bund und Land?

2. Wie geht die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 in die Abwägungen zur Raumplanung für die B 19 ein?

3. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die bislang wesentlich zu hoch angesetzten Prognosen?

4. Bis zu welcher Reduktion der voraussichtlichen Verkehrszahlen bleibt das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Neubaus der B 19 bei Eisenach nach Ansicht der Landesregierung positiv?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

(Abg. Schubert)

Zu Frage 1: Auf Basis der vorliegenden Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundes sind noch keine belastbaren Schlussfolgerungen für die Verkehrswegeplanung in Bund und Land möglich. Schlussfolgerungen für die Belastung der Verkehrsinfrastruktur in einzelnen Regionen sind erst nach Vorliegen der Prognose zu den verkehrsträgerspezifischen Umlegungen möglich.

Zu Frage 2: Die Verflechtungsprognose 2030 ist ein Teillos zur Erstellung der Verkehrsprognose 2030 des Bundes. Sie umfasst die Analyse und Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen für den Personen- und Güterverkehr. In die Abwägung zur Raumplanung der B 19 geht sie deshalb nicht unmittelbar ein.

Zu Frage 3: Aus den Daten der bundesweiten Verkehrsverflechtungsprognose können keine unmittelbaren Schlussfolgerungen für die Belastung der Verkehrsinfrastruktur in den einzelnen Regionen gezogen werden. Die Verkehrsbelastung der Straßeninfrastruktur ergibt sich erst aus der Netzumlegung auf die Straßen. Diese Daten liegen derzeit noch nicht vor. Aus diesem Grund ist ein Vergleich mit den bisherigen Prognosezahlen noch gar nicht möglich.

Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis für das Neubauvorhaben B 19n bei Eisenach wird im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 neu ermittelt.

Dazu gibt es eine Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe alles verstanden, bis auf einen Begriff in der Antwort auf die erste Frage, wo Sie von „Umlegung“ gesprochen haben. Also vielleicht können Sie das noch einmal präzisieren.

Wie ist der Zeitplan? Also die Prognose ist wahrscheinlich auch für den neuen Bundesverkehrswegeplan nötig, wenn er in Gänze fertig ist. Wie ist der Zeitplan?

Den genauen Zeitplan des Bundes kann ich Ihnen nicht sagen, aber es wird im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans komplett abgeschlossen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Begriff aus der ersten!)

Sie haben noch eine Fragemöglichkeit.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich hatte zwei gefragt!)

Stimmt!

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich komme noch einmal dar- auf zurück!)

Gut, wenn es aus der Mitte des Hauses keine weiteren Fragen gibt - keine Frage mehr. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Emde, CDU-Fraktion, in der Drucksache 5/7996 auf.

Haushaltskonsolidierung darf Wunsch- und Wahlrecht nicht aushebeln

Das Thüringer Kita-Gesetz räumt Eltern in § 4 das Recht ein, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort zu wählen (Wunsch- und Wahlrecht). Sie haben den Träger der gewünschten Einrichtung und die Wohnsitzgemeinde unter Angabe der gewünschten Einrichtung über den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus zu informieren.