Protocol of the Session on July 18, 2014

Zur vierten Frage: Der Thüringer Aufbaubank liegt eine unterschriebene Absichtserklärung der Gemeinden Tröbnitz, Geisenhain, TrockenbornWolfersdorf und Meusebach zum Beitritt zu einer Zweckvereinbarung zur Gewässerunterhaltung an der Roda mit Nebenflüssen, Teilaufgabe Erstellung einer Gewässerentwicklungskonzeption mit integriertem Hochwasserschutz mit der Stadt Stadtroda, vom 23.04.2014 vor.

Gibt es eine Nachfrage oder ist das schon die nächste?

(Zuruf Abg. Untermann, FDP: Zwei!)

Zwei Nachfragen, bitte.

Die erste Frage: Kann das mit den Kilometern noch nachgereicht werden?

Da müssen wir uns noch einmal hinsetzen und die Kilometer alle noch einmal nachrechnen. Das können wir machen, aber das dauert noch ein bisschen.

Ich hatte zwei kurze Nachfragen noch. Bis wann können Fördermittel aus dem Förderschwerpunkt Roda abgerufen werden, um Maßnahmen der Gewässerentwicklungskonzeption zu finanzieren? Das wäre die erste.

Zweite Frage: Welche rechtlichen Alternativen gibt es, wenn es welche gibt, um die Erstellung einer Gewässerentwicklungskonzeption mit integriertem Hochwasserschutz im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu regeln? Also welche rechtlichen Alternativen gibt es, gibt es dazu welche in anderer Form?

Ich kenne jetzt erst einmal keine Alternative dazu. Uns ist es wichtig, dass die Kommunen, die ich aufgezählt habe, alle gemeinsam kontinuierlich an einem Strang ziehen und dass sie gemeinsam an dieser Gewässerkonzeption mitmachen. Es macht keinen Sinn, dass sich einige desintegrieren. Es geht um Hochwasserschutz und da sind alle betroffen, die als Kommunen an den Gewässern liegen.

Zu der ersten Frage würde ich Ihnen noch einmal die Kilometer zuarbeiten, ja?

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Ja!)

Es gibt keine weiteren Nachfragen und ich rufe jetzt die Anfrage des Herrn Abgeordneten Untermann, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/7991 auf.

Möglicher Vorteilsausgleich bei Asphaltschäden

Nach wie vor gibt es eine Vielzahl von langjährigen Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Schäden am Straßenbelag in Form einer Zersetzung der Asphaltdecke zwischen Straßenbauunternehmen und den öffentlichen Bauherren. Nach Kenntnisstand des Antragstellers kam es gerade in den Jahren 2005 bis 2009 zu einer großen Zahl an Straßenschäden, obwohl ein Mangel bei der Abnahme nicht feststellbar war. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. März 2007 (Aktenzei- chen: 6 U 219/03) wurde für das Straßenbauunternehmen ein Vorteilsausgleich bei der Mängelbeseitigung gewährt. Um langjährige Gerichtsprozesse zu vermeiden, könnte die Gewährung eines sogenannten Vorteilsausgleichs gegenüber den Straßenbauunternehmen gerade für die Fälle von 2005 bis 2009 existenziell bedeutend sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln am Straßenbelag bei Landesstraßen, die in den Jahren 2005 bis 2009 (vor Einführung des Regio

(Staatssekretär Richwien)

nalleistungskatalogs RLK) - das hat ja eine gewisse Bedeutung - in Thüringen gebaut wurden, gab bzw. gibt es und welche Kosten sind dem Land dadurch bisher entstanden?

2. Wie viele Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln am Straßenbelag gab bzw. gibt es nach der Einführung des Regionalleistungskatalogs in Thüringen? Bitte einzeln auflisten!

3. In wie vielen Fällen der Frage 1 wurde von der Möglichkeit des Vorteilsausgleichs bei der Mängelbeseitigung Gebrauch gemacht? Bitte, wenn es geht, mit einzelnen Begründungen auflisten!

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Gewährung eines Vorteilsausgleichs außerhalb eines Gerichtsprozesses, um langjährige Gerichtsverfahren gegen Straßenbauunternehmen einvernehmlich abzuwenden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es gab zwei Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln am Straßenbelag bei Landesstraßen, die in den Jahren 2005 bis 2009 gebaut wurden. Dem Freistaat Thüringen sind Rechtsanwaltskosten in Höhe von 6.304,62 € entstanden. Aktuell gibt es keine weiteren derartigen Rechtsstreitigkeiten bei Landesstraßen.

Zu Frage 2: Keine.

Zu Frage 3: In keinem der Fälle war ein Vorteilsausgleich Streitgegenstand.

Zu Frage 4: Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. März 2007 betrifft einen Einzelfall. Gewährleistungsfälle, in denen die dort formulierten Voraussetzungen vorliegen, gibt es bislang in Thüringen nicht. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob eine außergerichtliche Einigung, also ein Vergleich nach § 58 der Thüringer Landeshaushaltsordnung möglich ist. Danach muss ein Vergleich für das Land zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Allein mit dem Ziel, eine gerichtliche Auseinandersetzung abzuwenden, lässt sich ein außergerichtlicher Vergleich nicht begründen.

Gibt es dazu Nachfragen?

In dem letzten Fall - oder war das ein Fall bei 4.?

Bei 4. ein Fall.

Wie sind da die Kosten?

Das kann ich nicht sagen.

Eine Frage noch: In dieser Richtlinie, in diesem letzten Regionalleistungskatalog ist 2009 eine Veränderung erfolgt mit der Zusammensetzung. Ist das richtig oder ist das nicht richtig, dass es in der Region aufgrund der Zusammensetzung danach bedeutend besser wurde?

Der Katalog legt die Standards neu fest, die verhandelt wurden im Rahmen eines runden Tisches, an dem alle Gewerke vertreten sind. Der Katalog dient dazu, dass die Risiken der Unternehmen kleiner werden. Aber er ist neu definiert.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich weise mal der Form halber darauf hin, dass jetzt eine unkorrigierte Fassung Ihrer Anfrage vorgetragen wurde. Also Sie haben auf die Drucksachennummer, die Sie vorliegen haben, geantwortet und Sie haben Ihren Entwurf vorgetragen. Insofern müsste für das Protokoll angemerkt werden, dass die unkorrigierte Fassung keine Drucksachennummer hatte und Frau Staatssekretärin aber die Drucksachennummer hatte und die Fragen auf die Drucksachennummer bezogen hat. Bewertungen der Antworten würde ich mir ersparen, das sieht die Geschäftsordnung nicht vor.

Ich rufe als Nächstes die Frage des Abgeordneten Möller, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/ 7993 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Veränderungen in der Finanzierung überbetrieblicher Ergänzungslehrgänge

Seit Jahren wird in einer Reihe von betrieblichen Ausbildungsgängen ein bestimmter Anteil der Ausbildung durch ESF-finanzierte überbetriebliche Ausbildungsanteile erbracht. Dies konnte bisher bei einer dreieinhalbjährigen betrieblichen Ausbildung bis

(Abg. Untermann)

zu 120 Tage umfassen, hinzu kamen - auf die Ausbildungszeit verteilt - 45 Tage für Angebote zur Vermittlung von Spezialqualifikationen.

Nach Berichten von Berufsbildnern sollen diese Ausbildungsanteile bei Bildungsträgern mit Beginn der neuen ESF-Förderperiode am 1. Januar 2015 nur noch für 95 Tage gefördert werden, zusätzliche Angebote fallen ganz weg.

Bei Berufsbildungspraktikern gibt es Befürchtungen, dass infolge dieser Verschlechterungen in der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsanteile mindestens in einigen Ausbildungsrichtungen die Ausbildungsqualität leiden wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sich kleinere Unternehmen, die die dann frei werdenden Ausbildungsmodule aus eigener Kraft nicht abdecken können, aus der Ausbildung zurückziehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung solcher überbetrieblicher Ausbildungsanteile im bisherigen Ausbildungsgeschehen und hat sich an dieser Bedeutung etwas geändert?

2. Wie fielen die Stellungnahmen der um Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen gebetenen Stellen, wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Berufsbildungsausschuss, Tarifpartner, aus, falls solche eingeholt wurden?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den dargelegten Sorgen von Praktikern aus der Berufsbildung?

4. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Veränderung der Förderkonditionen und sieht sie sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglicherweise veranlasst, die geplanten Änderungen zu überdenken?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bewertung der Landesregierung ist unverändert. Überbetriebliche Lehrgänge sind zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung erforderlich. Sie tragen wesentlich zur Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungsbereitschaft von kleinen und mittleren Unternehmen bei, die sonst nicht in der Lage sind, alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vollständig abzudecken. Sie erhöhen zudem die Qualität der betrieblichen Ausbil