Protocol of the Session on July 18, 2014

(Abg. Baumann)

Bürgerinnen und Bürger auch einfordern, dass sie jetzt Daten haben wollen und nicht dann, wenn der Regelbetrieb kommt und sich irgendwann einmal in irgendeinem Ministerium irgendjemand hinsetzt und irgendwelche Daten anfängt einzupflegen. So schnell wie möglich und nicht irgendwann einmal, wäre das Motto. Aber das ist eben in diesem Fall nicht gewollt. Das ist auch der Grund, warum der Antrag der Linken richtig und gut ist und die Punkte 2 bis 5 finden selbstverständlich unsere Zustimmung. Das ist gar keine Frage.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dazu muss man, glaube ich, gar keine weiteren Worte machen. Frau König hat es richtigerweise so formuliert, aber das finde ich auch nicht so dramatisch, wenn man hingeht und sagt, wir stellen einen Alternativantrag, damit überhaupt etwas passiert. So interpretiere ich jetzt mal den Antrag von CDU und SPD, denen es einfach peinlich war, was bislang auf Landesebene passieren konnte. Da meine ich jetzt gar nicht Herrn Staatssekretär Diedrichs, der uns davon berichtet hat, dass es jetzt eine ITStrategie gibt.

Ich will aber, auch wenn ich der letzte Redner bin, ins Gedächtnis bringen, wo wir eigentlich angefangen haben. Die IT-Strategie hat freundlich darauf hingewiesen, wie eigentlich zurzeit der Sachstand ist. Ich will das nicht alles referieren, aber drei, vier Sachen dann doch einmal. Unter dem zentralen ITLandesdienstleister wird ausgeführt, ich zitiere aus dem Pamphlet von Seite 8: „Zudem existieren in der Landesverwaltung einige weitere größere ITBetriebsstätten, die neben den Verfahren der eigenen Behörden auch Verfahren weiterer Behörden betreiben. Die Zusammenlegung von Aufgaben des Thüringer Landesrechenzentrums mit weiteren größeren IT-Stellen der Landesverwaltung zur Erschließung weiterer Synergien steht bislang noch aus.“ Auf gut Deutsch: Da ist nichts passiert. Zur Zentralisierung der IT-Beschaffung wird ausgeführt, dass aktuell 50 Vergabestellen existieren. Dazu muss man weiter keine Bemerkungen machen, wenn es um die Frage der Vereinheitlichung geht. Bekannterweise werden Computer erst seit letztem Jahr und nicht bereits seit 20 Jahren angeschafft. Was da also aufgelaufen ist, geht wieder einmal schön in die Richtung der verpassten Strukturänderungschancen in Richtung CDU.

Unter Informationssicherheitsmanagement wird euphemistisch behauptet, dass dieses noch nicht vollständig etabliert ist. Wenn ein Informationssicherheitsmanagement nicht vollständig etabliert ist, ist es offen. Auf gut Deutsch: Es existiert nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch das wird freundlicherweise schon in dem Bericht gesagt.

Zu dem Basisdienst für E-Government wird ausgeführt: „Insgesamt werden Projekte zur Verwaltungsmodernisierung (...) durch fehlende oder unklare rechtliche Rahmenbedingungen gebremst.“ Sehr wahr. Auf gut Deutsch: Es passiert nichts. Schlussendlich, um auch das noch gesagt zu haben, zum Thema Zusammenarbeit mit den Kommunalverwaltungen wird dann der Satz hingeschrieben: „Bei der Umsetzung von IT- bzw. E-Government-Maßnahmen durch das Land wurden die Thüringer Kommunen bisher anlassbezogen beteiligt.“ Also je nachdem, ab und zu, wenn es einem gerade gepasst hat. Auf gut Deutsch: Keine Strategie erkennbar.

Herzlichen Glückwunsch allen Kommunen, die trotz dieser Situation Preise dafür bekommen, dass sie in IT gut vorwärtskommen - jedenfalls nicht mithilfe des Landes.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das hat die Strategie uns erst mal gesagt. Aufgrund dieser Situation hat sich freundlicherweise - das muss man sagen - das Finanzministerium hingesetzt und gesagt, das müssen wir jetzt ändern. Vielen Dank dafür und herzliches Beileid für die Ergebnisse, die man bereits in den Zeitungen lesen konnte. Sie schaffen es noch nicht einmal, zu diesem Bereich überhaupt ansatzweise einen Haushalt aufzustellen, weil schon das banale Ansinnen, endlich aus 50 Beschaffungsstellen eine zu machen, dafür sorgt, dass alle Mauern hochgezogen werden, die hochgezogen werden können, von jedem, der bislang genau wusste, dass er den richtigen Computer oder die richtige Software und die richtige Datenverkabelung anwendet. Daraus wird kein System.

Die Bundesregierung macht gemeinsam mit anderen Ländern ein Portal und Thüringen sagt: Ist uns egal, wir machen was Eigenes. Wir sind zwar auf Landesebene total zersplittert, haben mit unseren Kommunen keinerlei Kontakt, aber wir machen trotzdem was Eigenes, weil das, was der Bund zusammen mit anderen Ländern macht, kann gar nicht funktionieren. Aber wenn es dann funktioniert, machen wir mit. Merken Sie eigentlich, wo da die logischen Probleme in der Debatte liegen? Dann kommt der Alternativantrag von SPD und CDU. Da steht ganz klar drin, deutlich und strategisch nach vorn weisend: „Die Landesregierung wird gebeten: die Überführung des bundesweiten Onlineportals GovData (...) kritisch und konstruktiv zu begleiten;“ - auf gut Deutsch: Lesen Sie die Protokolle und heften Sie sie bitte ab,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

denn richtig aktiv teilnehmen dürfen Sie nicht; was anderes kann man darunter nicht verstehen -, dann „nach Durchführung der im Evaluationsbericht vorgeschlagenen Maßnahmen“ von GovData die „Be

teiligung Thüringens zu prüfen“. Nicht etwa zu sagen, wir nehmen auf jeden Fall teil und beteiligen uns auch bei der Frage der Lösung von Problemen - nein, wir prüfen dann, ob wir mitmachen wollen. Super!

Als Drittes soll dann ein öffentlich zugängliches zentrales Informationsregister irgendwann einmal eingeführt werden. Warum ein eigenes Register, warum nicht GovData, wird nicht ausgeführt.

Zum Schluss: „... die Grundsätze des Open Government im Rahmen der ‚Strategie für E-Government und IT‘ des Freistaats (sind) zu berücksichtigen.“ Wieso nicht die klare Aussage, die SPD war immer dafür, offene Lizenzen für alle Daten und nur ganz wenige Ausnahmen und nicht, wir prüfen vielleicht einmal, ob GovData die Idee sein könnte. Wer so an das Thema herangeht, der nimmt das nicht ernst, was heutzutage zu den Grundrechten gehört - Informationsfreiheit.

(Beifall DIE LINKE)

Genau das atmet Ihr Alternativantrag. Weil aber, wie ich das mit meinen meteorologischen Beispielen schon gesagt habe, die Aussichten unbestimmt sind, sprich, ob GovData wirklich ein Erfolg ist, nicht dass ich Sie jetzt dazu bringen möchte, GovData zu organisieren und in einem Jahr stellen wir fest, die haben das auch „nicht gekonnt“ - das „auch“ war jetzt auf die bisherigen Versuche im Land gemünzt -, kann ich nicht hingehen und sagen, machen Sie auf jeden Fall bei GovData mit. Aber die Chance wäre höher. Wenn die große Kompetenz, die Thüringen in dem Bereich Ihrer Meinung nach scheinbar haben soll, bei der bundesweiten Entwicklung dabei sein könnte, das wäre jedenfalls sehr viel vernünftiger, als wenn eine Verwaltung für 2 Millionen Menschen etwas besser hinbekommen will als eine für 80 Millionen. Wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Ich sehe keine weitere Redemeldung. Das Wort hat jetzt Herr Staatssekretär Diedrichs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die im Mai beschlossene Landesstrategie für E-Government und IT ist das Ergebnis einer über zweijährigen Zeit intensiver Gespräche mit verschiedensten Akteuren. Das waren nicht immer nur einfache Gespräche, Herr Abgeordneter Meyer.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben zunächst Gutachten zu dieser Frage erstellen lassen und haben auf dieser Grundlage die Erörterung geführt. Diese Gutachten sind auch dem HuFA vorgelegt worden. Die Landesregierung hat auf dieser Basis einen Lenkungsausschuss auf Ebene der Zentralabteilungsleiter der Ressorts eingerichtet. In diesem haben wir die Zielrichtung für die Strategie diskutiert und festgelegt. Auch die Hinweise des Rechnungshofs konnten bei der Arbeit an der Strategie berücksichtigt werden. Am 27. Mai hat die Landesregierung das Strategiepapier beschlossen. Damit wurde eine wichtige Etappe für eine leistungsfähige IT-Landschaft im Freistaat vollendet. Dieser Prozess hat sich nicht immer einfach gestaltet, aber im Ergebnis steht nun fest, welchen Weg wir beschreiten werden. Wir wollen effiziente Organisationsstrukturen, die den hohen Anforderungen an die ressortübergreifende ITSteuerung gerecht werden.

An der Spitze der IT-Organisation wird es künftig auch formal einen IT-Beauftragten des Freistaats Thüringen auf Staatssekretärsebene geben. Dieser sogenannte Chief Information Officer wird die strategische Gesamtverantwortung für den IT-Einsatz in der Landesverwaltung tragen und Entscheidungen zu wichtigen strategischen Fragen treffen und verantworten. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der IT-Beauftragte von einer leistungsfähigen zentralen Organisationseinheit unterstützt. Herr Abgeordneter Meyer, das ist eine Zentralisierung, die hier angelegt ist, die ist konfliktträchtig. Hier geht es - wir haben es gestern in der Fragestunde schon erörtert - letztlich um die Frage, wie viel mehr an Zentralität, wie viel an Abgeben möglich ist. Zentralität steht natürlich hier im Hinblick auf Standardsetzungen und Beschaffungsgrößen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, das ist ganz klar, natürlich auch in einem Konflikt mit dem jeweiligen dezentralen Organisationsprinzip.

Der Lenkungsausschuss auf Abteilungsleiterebene hat sich bei der Erarbeitung der Strategie bewährt. Deshalb wird dieser künftig dauerhaft als Abstimmungsgremium für ressortübergreifende strategische Fragestellungen in der IT eingerichtet. Für die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Bereich wollen wir einen Beirat „Kommunales E-Government“ einrichten. Nicht jede Kommune soll das Rad neu erfinden müssen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten muss über gemeinsame Standards und die gemeinsame Nutzung von IT-Anwendungen gesprochen werden.

Ein Schwerpunkt der Strategie ist auch die Zentralisierung der IT-Aufgaben. Das Thüringer Landesrechenzentrum soll hier als zentraler IT-Dienstleister ausgebaut werden. Wir wollen, dass die Verwaltung zu einem leistungsfähigen und modernen Partner für Bürger und Wirtschaft weiterentwickelt wird. Deshalb soll vor allem die IT-Landschaft in der Landesverwaltung einheitlich und bedarfsgerecht ge

(Abg. Meyer)

staltet werden. Dies setzt ein gewisses Maß an zentraler Koordination voraus.

Auch die Grundsätze von offenem Regierungshandeln sollen mehr an Bedeutung gewinnen. So sollen Informationen und Datenbestände aus Politik und Verwaltung über ein zentrales Informationsregister für Bürger, Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung besser nutzbar werden. Hierzu findet sich eine ganz klare Aussage in der IT-Strategie, nämlich dass sich die Ressorts darauf verständigt haben, dass im Freistaat offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln durch ein solches landeseigenes zentrales Informationsregister umgesetzt werden wird - und nicht irgendwann, sondern sehr bald. Die entsprechende Verordnung wurde gerade beschlossen. Nicht zu vergessen ist die hohe Informationssicherheit. Dieses Thema ist wichtiger denn je. Das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit den Daten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ist die Basis für die Umstellung auf moderne und effiziente Strukturen. Im nächsten Schritt, nach der Strategie, werden wir zusammen mit den Ressorts einen Maßnahmeplan erarbeiten und diesen mit der Haushaltsaufstellung verschränken. Frau Abgeordnete König, und das ist der Unterschied zwischen Strategie und operativer Planung, hier finden sich in der Strategie eben deshalb keine konkreten Festlegungen zu Maßnahmen, weil diese Teil der operativen Planung sind, die dann haushalterisch - auch in finanzieller Hinsicht - noch umzusetzen ist. Wie gesagt, das ist eine Strategie, überwölbend, die dann durch eine solche Maßnahmeplanung unterlegt wird, unterlegt werden soll, die wiederum mit der Haushaltsaufstellung verschränkt werden muss. Dabei sind allerdings auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes zu berücksichtigen und diese sind natürlich von Knappheiten geprägt.

Lassen Sie mich noch eine kurze Replik zu der Diskussion über den Antrag der Linken zur Beteiligung des Freistaats Thüringen an dem bundesweiten Onlineportal GovData vornehmen. Es wird darin gefordert, eine Strategie zur Beteiligung des Freistaats Thüringen an GovData vorzulegen, Informationen und Daten in das Portal einzustellen, die Kommunen einzubinden und Verwaltungsstrukturen nach Open-Government-Grundsätzen umzustellen. Zudem sollen Absprachen mit kommunalen Spitzenverbänden getroffen und die Strukturen und Abläufe der Verwaltung umgestellt werden. Bei all diesen Forderungen, meine ich, verkennt die Fraktion DIE LINKE, dass vor einer möglichen Beteiligung an diesem noch nicht im Echtbetrieb befindlichen Konzept die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und auch der tatsächliche Nutzen für den Freistaat abgewogen werden muss. Der Freistaat hat bereits eine Basis, er hat bereits ein Angebot, das ist das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz, welches den offenen Zugang von Personen zu amtlichen Infor

mationen regelt. Hierzu wurde neben dem individuellen Anspruch für jedermann auch die rechtliche Grundlage für eine proaktive Informationstätigkeit in Form eines Informationsregisters geschaffen. Mit diesem sollen Informationen und Datenbestände aus Politik und Verwaltung für Bürger, Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung besser nutzbar gemacht werden. Inwieweit die Plattform GovData diese Anforderungen erfüllt und welchen Aufwand die Nutzung erzeugt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Wir haben es hier gerade gehört, es soll ab dem 01.07.2015 auf Bundesebene in den Echtbetrieb gehen. Da muss man erst einmal abwarten, wie sich diese Plattform bewährt und wie sie sich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten darstellt. Herr Abgeordneter Meyer, das hat nichts mit unsolidarischem Verhalten zu tun. Das ist schlichtweg eine Frage der Arbeitsteilung, gerade im IT-Bereich, dass einige sich auf solche Sachen spezialisieren und wir im Nachhinein schauen oder wir im Verfahren, im Prozess - das ist ja auch ein Prozess, der sich bewegt, wo auch Ergänzungen vorgenommen werden - prüfen, inwieweit wir hier ausgehend von unseren Verfahren - und das ist das Informationsfreiheitsgesetz - eine Umstellung vornehmen, inwieweit das noch nötig ist.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Was hindert Sie daran, das einzustellen, was so- wieso schon da ist? Warum machen Sie das nicht?)

Weil wir ein eigenes Konzept haben.

Derzeit wird die Überführung des Portals in den Regelbetrieb vorbereitet und der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgestimmt. Die Landesregierung unterstützt daher auch den Antrag der Regierungsfraktionen, der in besserer Weise auf unsere Gegebenheiten Rücksicht nimmt. Dieser beinhaltet die Begleitung der Überführung von GovData in den Regelbetrieb - das machen wir im Rahmen des IT-Planungsrates - und im Anschluss eine erneute Prüfung einer Beteiligung. Das Kabinett hat, ich habe das eingangs bereits gesagt, in seiner letzten Sitzung die auf dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz beruhende Thüringer Informationsregisterverordnung beschlossen und damit die Grundlage für die Einrichtung eines zentralen Informationsregisters gelegt, was nun zeitnah geschehen soll.

Meine Damen und Herren, so weit von meiner Seite. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP)

Es gibt noch den Wunsch auf eine Frage, Herr Staatssekretär. Frau Abgeordnete König, bitte.

(Staatssekretär Diedrichs)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Könnten Sie mir erklären, warum das Parlament sowohl an der Organisation als auch an der Umsetzung nicht beteiligt ist?

Das Parlament wurde jetzt über den HuFA eingebunden. Wir haben das im HuFA relativ intensiv diskutiert. Es ist jetzt zunächst einmal eine Sache der Exekutive, wie sie sich hier in ihren Verwaltungsabläufen organisiert. Die zweite Frage ist, inwieweit die Administration des Landtags hier eingebunden ist. Hierzu führen wir Gespräche im Rahmen des Haushalts. Das ist das, was wir hier gestern auch in der Fragestunde angesprochen haben. Darüber sprechen wir noch.

Es gibt den Wunsch auf eine weitere Frage. Lassen Sie die zu?

Ja, gern.

Bitte.

Danke schön, Herr Staatssekretär. Und zwar heißt es unter D - Zentrale E-Government und IT-Organisation -, dass „wichtige strategische Entscheidungen auf Ebene eines Lenkungsausschusses der Zentralabteilungsleiter der Staatskanzlei und der Ministerien erörtert und abgestimmt werden.“ Mir geht es jetzt wirklich darum: Warum ist hier das Parlament weder in einer Kontroll- noch in einer Beratungs- noch in irgendeiner anderen Beteiligungsfunktion eingebunden? Was ist denn das Sachargument dafür? Hier geht es um Strategien, hier geht es nicht nur um die konkreten Einzelumsetzungen, sondern die Strategie der IT- und E-GovernmentOrganisation in Thüringen.

Frau König, wie gesagt, es handelt sich hier nach meiner Beurteilung um eine Frage der Exekutive und nicht der Legislative, das heißt, die Frage, wie sich die Exekutive intern organisiert. Deshalb ist das Parlament sicherlich in die Diskussion eingeladen, das haben wir auch im HuFA getan, aber es ist letztlich eine administrative Entscheidung, welche Verfahren ich einrichte, wie ich zum Beispiel den Datenaustausch einrichte und Ähnliches.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Die Strategie - es geht um die Strategie!)

Ich bedanke mich vielmals.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.