Protocol of the Session on July 18, 2014

Herr Präsident, meine Damen und Herren, für die, die es hier hoffentlich nicht gibt, aber außerhalb des Raumes, die mit dem Begriff NATURA 2000 nichts anfangen können, ein kleiner Rückblick: Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts war geprägt von einem sehr starken Wirtschaftsaufschwung. Die entwickelten Länder haben heftig in Industrie, Wirtschaft, Infrastruktur investiert, das alles ging zulasten von Landschaft, von Lebensraum von Flora und Fauna und insofern gab es dramatische Entwicklungen. Ich wollte hier eigentlich das Beispiel DDT anbringen, was nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde und bei Greifvögeln zu richtig schweren Verlusten geführt hat, weil die Eierschalen nicht mehr dick genug waren. Aber weil Hochwasserschutz heute eine Rolle gespielt hat und sicher vielen von uns dieses Thema viel näher liegt, möchte ich da ein Beispiel nennen. Viele von uns - das ist gar nicht despektierlich gemeint - haben in den 60er/ 70er-Jahren die Meliorationsmaßnahmen miterlebt, haben erlebt, wie sich ganze Landschaften verändert haben. Ich selbst komme aus einer Gegend, in der im Frühjahr weite Teile des Grünlands immer überschwemmt waren. Da gab es nur Grünland, weil man dort keinen Ackerbau betreiben konnte. Dann wurden in den 60er/70er-Jahren die Meliorationsmaßnahmen durchgeführt und man hat gemerkt, wie dort das Wasser nicht mehr im Frühjahr kam und die Landwirtschaft natürlich sehr stark davon profitiert hat; sie konnte mit den schweren Maschinen auf das Feld, konnte das umackern, konnte Getreide anbauen. Das ist ein typisches Beispiel dafür, wie aus einer wirtschaftlichen Entwicklung heraus Wohlstand erzeugt wurde, aber gleichzeitig Lebensraum mit dramatischen Folgen für Flora und Fauna verschwunden ist.

Meine Damen und Herren, infolgedessen hat die Europäische Gemeinschaft mehrere Initiativen ergriffen. 1979 wurde die Vogelschutzrichtlinie von allen EG-Staaten verabschiedet und im gleichen Zug die Berner Konvention unterschrieben, allerdings nicht von allen Staaten, das haben nur einige gemacht. Diese Berner Konvention hatte zum Ziel, die europäischen wild lebenden Pflanzen, Tiere und ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten. Aus dieser Berner Konvention wurde dann 1992 mit der Verabschiedung durch das EU-Parlament und die EUMitgliedstaaten die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie. Das ist schon ein Begriff, der uns in der Regel öfter unterkommt. Letzten Endes bilden

(Minister Höhn)

die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie gemeinsam, weil sie Gebiete abbilden, Lebensräume und Kulissen abbilden, das NATURA-2000-Netz. Das ist also das, was sich unter dem Begriff NATURA 2000 versteckt: Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Meine Damen und Herren, es wird von den Umweltverbänden konstatiert, dass bei aller Kritik, die wir in den nächsten Minuten hören werden, dieses NATURA-2000-Projekt ein sehr erfolgreiches ist. Wir würden wahrscheinlich nicht über Wolf, Luchs, Schwarzstorch und Uhu reden, wenn es da nicht Erfolge gäbe, denn das sind Tiere, die einem ins Auge fallen. Da ist sofort etwas los, wenn so ein Tier gesichtet wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber Sie können sich vorstellen, dass im Zuge mit diesen großen, mit diesen größeren Tieren auch eine ganze Reihe kleiner Tiere im Verborgenen und auch Pflanzen zurückkehren, weil wir das mit den NATURA-2000-Gebieten sehr ernst nehmen. Insgesamt gibt es in der EU 25.000 NATURA-2000Gebiete, also eine ganze Menge Holz. Sie haben gerade gehört, dass es durchaus Erfolge zu vermelden gibt. Aber warum unser Antrag? Als wir Grüne 2009 in den Landtag eingezogen sind, da gab es vor allen Dingen von den Umweltverbänden sehr viel Hoffnung. Es gab eine große Liste mit Forderungen und Wünschen. Ganz oben auf dieser Liste stand das NATURA-2000-Management, was aus Sicht der Umweltverbände in Thüringen völlig unzureichend gemanagt wurde. Das haben wir ernst genommen. Wir haben in der gesamten Legislaturperiode zahlreiche Aktivitäten entwickelt. Darüber werde ich noch sprechen. Im Endeffekt ist der Antrag, den wir jetzt beraten, das Ergebnis dieser vielen Aktivitäten. Wir wollen einen Prozess mit einem Ergebnis zu Ende bringen, hoffentlich auch mit einer Zustimmung hier im Landtag, was zeigt, dass wir einiges erreicht haben; ohne Zweifel, dass es aber noch vielmehr zu tun gibt und dass NATURA 2000 auch Wirtschaftspolitik hier in Thüringen heißt. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Wir nehmen jetzt einen Wechsel im Präsidium vor.

Zwei Sätze seien mir gestattet: Das ist, wie ich immer so schön sage, meine letzte Runde hier oben. Fünf Jahre durfte ich Vizepräsident sein, 24 Jahre habe ich dem Landtag angehört. Für das, was ich erleben durfte, aber auch für das, was ich erleben musste - Danke, es war mir eine Ehre.

(Beifall im Hause)

Vielen herzlichen Dank auch vonseiten des Präsidiums an unseren einzigen Mann im Präsidium des Landtags. Danke, Heiko, für Deine Arbeit hier.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung darf ich jetzt Herrn Minister Reinholz das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns allen wird sicher hier oben demnächst die Anrede „Herr Präsident“ fehlen, wahrscheinlich schon bei der nächsten Sitzung, ich weiß es nicht genau.

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Europäisches Schutzgebietsnetz NATURA 2000 in Thüringen sichern“ erstatte ich für die Landesregierung gern folgenden Sofortbericht.

Zu Punkt a): Für 31 von 47 Thüringer FFH-Objekten für den Fledermausschutz liegen Managementpläne vor. Zahlreiche Bausteine zu Managementplänen befinden sich derzeit in Bearbeitung. Komplette Managementpläne bestehen allerdings derzeit noch nicht. Die Managementpläne für die FFHGebiete werden grundsätzlich nach dem Baukastenprinzip und in Arbeitsteilung zwischen dem Naturschutz und dem Forstbereich erstellt. Die Fachbeiträge Offenland und Wald werden danach zum Managementplan für ein NATURA-2000-Gebiet zusammengefügt.

Fertige Fachbeiträge Offenland liegen für die FFHGebiete Nummer 4 „Kammerforst-HimmelsbergMühlberg“ und Nummer 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“ vor. Für die Gebiete Nummer 100 „Thüringer Wald zwischen Kleinschmalkalden und Tambach-Dietharz“ gibt es den Fachbeitrag Wald. Auf Basis der mit diesen Fachbeiträgen gewonnenen Erfahrungen sind nun zahlreiche weitere Fachbeiträge Wald und Offenland in Bearbeitung. In absehbarer Zeit werden die absehbaren Bausteine dann zu Managementplänen zusammengefügt werden können.

Auf der Basis der Ergebnisse des letzten Berichts der EU-Kommission von 2013 wird die Methodik mit dem Ziel optimiert, dass bis 2020 für alle Offenlandbereiche der NATURA-2000-Gebiete priorisierte Maßnahmenplanungen vorliegen werden.

Zu b): Ein direkter Vergleich zur letzten Berichterstattung ist zum einen durch methodische Veränderungen, zum anderen aber auch durch eine im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum verbesserte Datenqualität erschwert. Hinzu kommt eine ver

(Abg. Dr. Augsten)

mutlich zu optimistische Schnellbewertung beim Bericht 2007.

Aus der reinen Datenlage, unabhängig von entsprechend vorzunehmenden differenzierten Betrachtungen für die einzelnen Schutzgüter, resultieren folgende Ergebnisse, die Thüringen an das BMUB gemeldet hat und die in den aktuellen Nationalen Bericht 2013 an die EU-Kommission eingeflossen sind: Bei den Wald-Lebensraumtypen ergaben sich fünf Verbesserungen, eine Verschlechterung und drei unveränderte Bewertungen.

Bei den Offenland-Lebensraumtypen ist die Situation gegenüber 2007 fast unverändert. Zwei Verbesserungen stehen drei Verschlechterungen gegenüber und bei 29 Lebensräumen blieb der Erhaltungszustand unverändert.

Die Situation der Tier- und Pflanzenarten in Thüringen stellt sich allerdings anders dar als die der Lebensraumtypen. Bei drei Arten hat sich der Erhaltungszustand verbessert, bei 31 Arten verschlechtert, unverändert blieb er bei 87 und als unbekannt muss die Entwicklung von 11 Arten eingestuft werden.

Zu c): Die Berichtsergebnisse 2013 haben Handlungsbedarf im Hinblick auf den nächsten Bericht 2018/2019 aufgezeigt. Zugleich liegen jetzt wegen der verbesserten Datenlage konkrete Ansätze für gezielte und effiziente Maßnahmen vor. Wir planen eine Forcierung der Managementplanung und Umsetzung durch temporär verstärkten Mitteleinsatz insbesondere aus den EU-Fonds. Eine zeitliche Beschleunigung wollen wir durch neue Prioritätensetzung bei der Managementplanung, zügige Beendigung der Grundlagenerfassung für die NATURA2000-Gebiete und die Fortführung des Bundes-Monitorings sowie die Etablierung eines NATURA2000-Gebietsbetreuungssystems erreichen.

Sobald für jedes Gebiet Handlungsvorschläge für schwerpunktmäßige Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen vorliegen, sollen diese sukzessive umgesetzt werden. Landnutzer und Landeigentümer werden dabei bereits ab Beginn der Maßnahmeplanung in die behördlichen Diskussionsrunden einbezogen.

Zu d): Gemäß der derzeitigen Planung sind die nachfolgend genannten Fördermaßnahmen vorgesehen, aus denen die Sicherung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 in der Förderperiode 2014 bis 2020 finanziert werden soll; beziehen sich diese Fördermaßnahmen nicht ausschließlich auf das Schutzgebietsnetz NATURA 2000: Erstens aus dem ELER das bekannte KULAP - geplanter Mittelumfang ca. 177 Mio. €; zweitens Entwicklung von Natur und Landschaft, ENL - geplanter Mittelumfang ca. 13,3 Mio. €; Waldumbaumaßnahmen - geplanter Mittelumfang ca. 3,86 Mio. €; naturnahe Waldbewirtschaftung und Maßnahmen zur Erhö

hung des ökologischen Wertes sowie Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder - geplanter Mittelumfang 10,9 Mio. €; beim EFRE - geplanter Mittelumfang vor allem für NATURA 2000 ca. 7,2 Mio. €.

Die genannten weiteren Beträge stellen reine EUMittel ohne Kofinanzierung dar. Bei dem dargestellten Mittelumfang ist zu berücksichtigen, dass eine Förderung auch ohne NATURA-2000-Bezug erfolgen kann. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank für den Sofortbericht, Herr Minister. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Redezeit gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung aufgrund des Berichts der Landesregierung verdoppelt und sich die im Ältestenrat vereinbarte gekürzte Redezeit in dem Fall aufhebt. Die Beratung des Sofortberichts der Landesregierung erfolgt in der üblichen einfachen Redezeit.

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Ich nehme an, das sind alle Fraktionen, denn es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Damit darf ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags eröffnen. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Tilo Kummer für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank für den Bericht, Herr Minister. Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 wurde auf den Weg gebracht, um die Schutzgebiete, die besonders wertvollen Lebensräume innerhalb Europas miteinander zu vernetzen - deshalb Netz. Damals, als die FFHGebiete in Thüringen ausgewiesen worden sind, wurde sehr deutlich gemacht, dass in dieser Kulturlandschaft gerade die besondere Form der Bewirtschaftung oft dazu führte, dass besondere Arten, auch besonders seltene Arten in den entsprechenden Gebieten vorhanden sind und deshalb die Bewirtschaftung in diesen Gebieten bleiben kann wie bisher; sie wäre schließlich Ursache für das, was an Artenvielfalt dort vorkommt.

Mit diesen Aussagen, das gebe ich zu, bin auch ich damals im Land unterwegs gewesen und habe für das FFH-Schutzgebietsnetz geworben. In Thüringen hat man sich vor allem darauf fokussiert, auch durch öffentlichen Druck, durch Druck der EU und des Bundes, eine bestimmte Prozentzahl an Landesfläche in diese FFH-Gebiete zu geben; man hat vor allem vorhandene Schutzgebiete in FFH-Gebiete integriert und ansonsten abgewogen, wo man die wenigsten Nutzungskonflikte hat, und danach Ge

(Minister Reinholz)

biete in die FFH-Gebiete integriert. Was dabei zu kurz gekommen ist, ist die Vernetzung zwischen den Gebieten. Das, was Arten und vor allem waldlebende Arten brauchen, einen Biotopverbund, einen Korridor zwischen einem großen Waldgebiet und dem nächsten großen Waldgebiet, das haben wir in Thüringen mit dem FFH-Schutzgebietsnetz nicht erreicht. Ich will daran erinnern, dass der BUND mit dem Lebenslauf für die Wildkatze genau diese Problematik thematisiert hat und von vornherein anmahnte, solche Verbundstrecken zwischen wichtigen Waldlebensräumen herzustellen. Es gab Initiativen bezüglich Grünbrücken über Autobahnen usw. Wir haben aktuell zwei Naturschutzgroßprojekte im Bereich Grünes Band, die auf den Weg gebracht werden, womit gerade europaweit die Vernetzung von wichtigen Lebensräumen organisiert werden soll. Allerdings ist es im Rahmen dieser Naturschutzgroßprojekte leider nicht möglich, dort Grünbrücken über die Autobahnen zu bauen, wo die Autobahnen eben das Grüne Band zerschnitten haben, gerade auch mit der deutschen Einheit - aus meiner Sicht ein Fehler.

Wenn man sich diese Probleme ansieht, ist aus meiner Sicht zuallererst einmal festzuhalten, wir brauchen die Vernetzung der Biotope und dementsprechend muss noch einmal ein Blick darauf geworfen werden, auf die Thüringer Karte, wo diese Vernetzung entstehen sollte. Wir müssen klären, wie wir sie sicherstellen können und wie das auch finanziert werden kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das zweite Problem ist für mich die Frage: Sind denn die Schutzgebiete auch wirklich korrekt ausgewiesen worden?

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das wollt ihr doch wohl jetzt nicht in Abrede stellen?)

Manche negative Entwicklung in einem Schutzgebiet, in dem sich die Situation verschlechtert hat, liegt vielleicht auch daran, dass das, was dort geschützt wurde, eigentlich von der Natur aus dort nicht hingehört. Ich sage das mal in Bezug auf Eichenwälder. In einem Buchenoptimum hat der Eichenwald von Natur aus keine Chance.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Was hat denn das jetzt mit dem Antrag zu tun?)

Das hat mit dem Antrag sehr viel zu tun, denn nur durch massive forstwirtschaftliche Bewirtschaftung kann ich dort den Eichenwald erhalten. Wenn es Ziel eines FFH-Gebiets ist, den Eichenwald auf einem Buchenstandort zu erhalten, und man dann sagt, wir machen das mit einem Totalschutz, dann wird man genau das Gegenteil erleben und die Zielorganismen, die in diesem FFH-Gebiet geschützt sind, werden uns abhanden kommen. Wir haben es mit einer Verschlechterung zu tun, obwohl eigent

lich etwas sehr Natürliches passiert. Solche Widersprüche müssen betrachtet werden, wenn ich an die Entwicklung von FFH-Gebieten herangehe. In anderen Bereichen ist es auch so, ich denke an das Beispiel Haselbacher Teiche. Wenn ich dann mit der fischereilichen Bewirtschaftung eines Teichgebiets weitestgehend aufhöre, wenn ich Verlandung von Teichen Vorschub leiste, führt das natürlich dazu, dass sich die Artenzusammensetzung in diesem Teichgebiet verändert und dementsprechend vorher geschützte Arten, Arten aus dem Inventar dieses Biotops, verschwinden. Wenn ich mir das FFH-Gebiet Werraaue anschaue und feststelle, dass dort schützenswerte Arten seltene Lurche und Kriechtiere sind, und wir es dann mit massiven Versalzungen durch die Kaliindustrie zu tun haben, dann muss ich mich nicht wundern, wenn dort der Nachwuchs nicht mehr hochkommt, weil er das Salz in den Pfützen nicht tolerieren kann.

Diese Dinge müssen betrachtet werden und da hat es manchmal nicht nur mit der Bewirtschaftung von FFH-Gebieten zu tun, sondern auch mit solchen Einflüssen, die ich eben genannt habe, dass Arten zurückgehen und dass der Erhaltungszustand schlechter wird.

Meine Damen und Herren, die Zielstellung des Antrags der Grünen, dieses Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 in Thüringen zu sichern, trägt unsere Fraktion voll mit. Die Bedeutung, die hier den Managementplänen beigemessen wird, möchten wir so nicht unterstreichen. Wenn Sie sich einen solchen Managementplan ansehen - wir haben erst sehr wenige davon entwickelt, gerade mit den Managementplänen im Bereich Wald hat es sehr lange gedauert, ich weiß nicht, ob die Abstimmungen überhaupt schon fertig sind -, dann hat man ein Papier vor sich, bei dem man sich fragt: An wen ist das gerichtet? Das, was wir brauchten, wäre, den Bewirtschafter des FFH-Gebiets klarzumachen, du, pass mal auf, du hast hier folgende wichtige Arten, die von europaweiter Bedeutung sind und die haben diese und jene Ansprüche und die sollten berücksichtigt werden, also schau mal, ist der Horst vom Schwarzstorch, es wäre schön, wenn du da im Umfeld von soundso vielen Metern in der Brutzeit nicht so viel Krach machst. Auf die Art und Weise müssten wir den Bewirtschaftern nahebringen, was wir dort wollen. Wenn man sich diese 200und-mehr-seitigen Managementpläne ansieht, die in einem Deutsch verfasst sind, das nur Wissenschaftlern zugänglich und verständlich ist, hat man den Eindruck, dieses Papier wendet sich nicht an die Bewirtschafter, dieses Papier wendet sich an Behörden. Manche Vorschriften darin sind nicht unbedingt zuträglich, was die Akzeptanz der vor Ort Wirtschaftenden angeht. Die EU fordert solche Managementpläne nicht. Ich wünschte mir etwas weniger Aufwand in der eben beschriebenen

bürokratischen Richtung und dafür mehr Kraft zur Erläuterung vor Ort,

(Beifall SPD)

was wir denn mit dem Schutzgebiet wirklich wollen, wen wir schützen wollen und wie diese Arten in ihren Ansprüchen zu sichern sind. Ich glaube, das würde uns deutlich weiter helfen als ein Managementplan, bei dem derjenige, der ihn liest, denkt, um Gottes willen, bei jedem Akt der Bewirtschaftung stehe ich mit einem Bein im Gefängnis.

Ich wünschte mir auch - und das ist ein Hauptproblem, was ich vom europäischen Recht her sehe, was FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete angeht -, dass es klare Finanzierungen der Bewirtschaftungsauflagen gibt. Das, was wir im Moment erleben, ist, die EU hat dazu keinen Fonds gebildet, es gibt keinen Umweltfonds. Es muss also aus anderen Bereichen mitfinanziert werden und das läuft so nicht. Herr Minister, Sie sind vorhin darauf eingegangen, dass die Schutzgebiete aus dem EFRE und ELER finanziert werden sollen. Warum ist ein FFH-Gebiet kein Schutzgebiet im Sinne der KULAP-Richtlinie? Naturschutzgebiete können dort eine höhere Förderung bekommen, FFH-Gebiete nicht. Das ist eine Geschichte, die erschließt sich mir nicht. Wenn wir wirklich in diesem Bereich Bewirtschaftungsausfälle ausgleichen wollten, wäre es hilfreich, wenn das mit den Instrumenten des KULAP, was genau dafür das richtige ist, erfolgen könnte. Aber das passiert in Thüringen nicht, wahrscheinlich weil die Ausstattung des KULAP dafür nicht ausreichend wäre.