Protocol of the Session on March 26, 2010

(Beifall FDP)

Dann wäre einmal interessant zu wissen, ob es in Richtung Nordhausen oder Sondershausen irgendwelche Sachen vonseiten der Regierung gibt. Vielleicht machen wir daraus einmal eine Anfrage.

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr: Die be- antworte ich gern. An Nordhausen sind wir dran.)

Das ist in Ordnung. Zum Abschluss möchte ich noch auf die kleinen Regionalbahnen hinweisen. Hier sollte der Trend zur weiteren Privatisierung gehen. Das hat sich zum größten Teil ganz gut gemacht. Fördermittel sollten dann aber nur noch nach genauer Prüfung vergeben werden, das hatte ich ja gestern schon betont, dass diese auch da verwendet werden, wo es sein muss. Es muss also nicht sein, dass ein Zug fährt, der nur mit drei Leuten besetzt ist. Ich habe bei mir eine solche Bahn auch vor der Tür, die sogenannte Pfefferminzbahn. Es ist manchmal traurig - da fahren auch Busse parallel - da sitzt einer drin. Ob das alles so gewollt ist, das wage ich zu bezweifeln.

Parallelfahrten von Bahn und Bus müssen auf den Prüfstand und nach wirtschaftlichen und fahrgastfreundlichen Überprüfungen jeweils entflochten werden. Da ich in beiden Anträgen wichtige Faktoren sehe, die hier besprochen werden sollten, würde ich Sie bitten, auch vielleicht die CDU, beide Anträge an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Um das Wort hat noch einmal Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebeten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Untermann, ich habe nicht gefordert, den Bau der Strecke zu stoppen, aber ich gestatte mir in diesem Hohen Hause auch zu sagen, was vor 20 Jahren in diesem Land schiefgelaufen ist. Und vielleicht noch einmal, da es nicht mehr alle wissen:

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben bereits eine ICE-Strecke, die von Berlin nach München geht. Man hätte ehrlicherweise mal die Alternative prüfen sollen, wie man diese ausbauen kann.

(Beifall DIE LINKE)

Zugegeben, wir haben eine kurvenreiche Strecke im Thüringer Wald und man wäre vielleicht nicht auf die Geschwindigkeit gekommen, aber angesichts der Tatsache, dass sich das ganze Ding auch über 15 Jahre, in denen jetzt schon irgendwelche Stahlträger in der Landschaft herumstehen, wirtschaftlich nicht rechnet, wäre es sehr wahrscheinlich die bessere Alternative gewesen. Das ist jetzt vorbei, das akzeptieren wir.

Frau Tasch, Sie haben mich nicht verstanden, deswegen möchte ich auch noch einmal die Gelegenheit ergreifen, Ihnen ein paar Dinge zu erklären. Nur weil die Bahn ein alternatives Verkehrsmittel ist, muss man im Thüringer Wald nicht so viel Geld verbuddeln wie in ganz Nordrhein-Westfalen. Das passiert nämlich gerade zurzeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß nicht, ob alle in Thüringen die Auffassung teilen, dass mit einem ICE-Halt - von Nord nach Süd gesehen - in Erfurt, man dann ein attraktives Fernverkehrsangebot hat. Ich glaube nicht.

Noch ein letzter Punkt zu dem Thema technische Probleme und Ausfälle. Am Ende ist es eine Frage, wie viel gibt der Bund an Geld? Es ist ganz einfach, hätte die Bahn genug Geld, dann hätte es ganz viele Ersatzzüge gegeben, dann hätte man in Ruhe das Problem der Achsen, das Problem der Neigetechnik reparieren können. Da das nicht der Fall ist, ha

ben wir jetzt die Mesalliance und deswegen haben wir auch die ganze Ausdünnung. Frau Doht, man kann viel fordern, Sie fordern diesen ganzen Katalog, aber es bleibt ein bisschen plakativ. Es ist sehr spät, was Sie alles fordern.

Noch mal: Wenn wir nicht dazu kommen, dass wir der Schiene mindestens so viel Geld geben wie der Straße, dann werden wir nicht viel erreichen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Damit erschöpft sich die Redeliste. Ich schließe die Debatte und wir kommen zur Abstimmung. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/639. Die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP haben eine Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beantragt. Habe ich das jetzt alles ordentlich zusammengefasst oder gibt es weitere Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das müssen wir zählen. Ich frage noch mal: Wer stimmt diesem Antrag auf Ausschussüberweisung zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind 28 Jastimmen. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind 32 Stimmen. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Bei 5 Stimmen, die reingekom- men sind.)

Wir stimmen deshalb jetzt direkt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/639 ab. Wer diesem Antrag direkt zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD. Hier hat die Fraktion der FDP eine Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit. Damit ist eine Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Enthal- tungen gibt es auch.)

Habe ich eine Enthaltung übersehen?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie ha- ben das überhaupt nicht aufgerufen.)

Entschuldigung. Enthaltungen? Mit Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einzelnen Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur direkten Abstimmung über den Antrag. Wer dem Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Drucksache 5/677 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einzelnen Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

Wir hatten uns zu Beginn darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt um 14.00 Uhr aufzurufen. Ich will dieses jetzt schon tun. Ich bitte das Innenministerium zu informieren, dass wir jetzt schon in diese Debatte eintreten.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange und Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/650.

Integrative Beschulung in Ebeleben weiter fortsetzen

Nach Informationen der Elternsprecher der FinneckSchule „Maria Martha“, Außenstelle Ebeleben, wurde die seit vielen Jahren praktizierte integrative Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung der 5. und 7. Klasse in der Ebelebener Regelschule beendet, indem die Lehrerkonferenz die vor Jahren beschlossene Kooperation aufhob. Die Eltern der Kinder aus der Finneck-Schule „Maria Martha“ wandten sich mit einem offenen Brief an den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herrn Matschie, und baten um Hilfe.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchen Schwerpunkten und Zielen bestand die Kooperation zwischen dem privaten Träger der Finneck-Schule „Maria Martha“ und dem Schulamt Artern bzw. dem Schulverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises?

2. Was wurde seitens der Landesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung der Lehrerkonferenz der Regelschule Ebeleben, die Kooperation auslaufen zu lassen, unternommen, um den Rechtsanspruch auf eine integrative Beschulung der o.g. Kinder in der Regelschule Ebeleben fortzuführen?

3. Welche Projekte einschließlich dazu bestehender Vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern zur Integration behinderter Kinder mit dem Beginn der Bildungschance im Kindergarten über die Grundschule bis zum Besuch der Regelschule in Thüringen sind der Landesregierung bekannt?

4. Sieht die Landesregierung einen Regelungsbedarf in der Thüringer Gesetzgebung oder auf Grundlage einer Verordnung, Kooperationsmodelle anzuerkennen und zu befördern, und wie wird dies begründet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Merten, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange und Hauboldt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Stiftung Finneck als freier Träger einer Förderschule in Rastenberg wurde im Jahr 2003 die Nutzung eines Klassenraums der staatlichen Grundschule „Adolf Diesterweg“ Ebeleben als Außenstelle der Finneck-Schule im Rahmen des Projekts „Lernen unter einem Dach“ genehmigt. Es besteht zwischen der Stiftung Finneck, dem staatlichen Schulamt Artern und dem Kyffhäuserkreis eine Rahmenkooperationsvereinbarung „Lernen unter einem Dach“, welche Grundsätze der Zusammenarbeit der Partner regelt. Danach unterrichten und erziehen die Lehrer der jeweiligen Schule die ihnen anvertrauten Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung.

Zu Frage 2: Die Lehrerkonferenz der Regelschule Ebeleben hat am 8. Februar 2010 einstimmig beschlossen, die Beschulung der fünf Schüler der Finneck-Stiftung in der Klasse 7 fortzuführen und jegliche weitere Zusammenarbeit mit der Stiftung Finneck zu beenden. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ging nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses davon aus, dass das Projekt „Lernen unter einem Dach“ mit den derzeitigen Schülern der Klasse 5 und 7 im bisherigen Umfang fortgesetzt wird und dass ab dem nächsten Schuljahr keine weiteren Schüler der Stiftung Finneck mehr

mit Schülern der Regelschule Ebeleben unter einem Dach unterrichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf die integrative Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung besteht im Übrigen nicht, da diese Schüler nicht Schüler der Staatlichen Regelschule Ebeleben sind, sondern Schüler der freien Schule. Als Schüler der Stiftung Finneck werden diese vom Land finanziert. Darüber hinaus verweise ich auf § 1 Abs. 2 Thüringer Förderschulgesetz.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist bekannt, dass es das Projekt „Lernen unter einem Dach“ bei der Stiftung Finneck gibt. Hierzu sind folgende Kooperationen zwischen der Stiftung und den staatlichen Schulen bekannt: mit der Grundschule Rastenberg, mit der Grundschule „Adolph Diesterweg“ Ebeleben, mit der Regelschule Ebeleben, mit der Regelschule „Christian Gotthilf Salzmann“ Sömmerda, mit der Regelschule „Prof. Gräfe“ Buttstädt und mit der Grundschule „Lindenschule“ Sömmerda. Weitere Projekte dieser Art sind der Landesregierung nicht bekannt. Thüringenweit werden in diesem Schuljahr über 21 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an den staatlichen Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien unterrichtet. Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern in einer Lerngruppe unterrichtet werden.

Zu Frage 4: Nein.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Hauboldt.

Herr Staatssekretär, nur noch mal zum richtigen Verständnis, Sie haben gesagt, mit Beschluss der Lehrerkonferenz 08.02. wurde beschlossen, den Rahmenkooperationsvertrag weiterzuführen. Habe ich das so richtig verstanden? Mir war bekannt, dass die Lehrerkonferenz den Beschluss gefasst hat, dieses nicht weiterzuführen. Jetzt haben Sie noch einmal zur Kenntnis gegeben, es wird weiter beschult, erst mit Auslaufen oder mit Beginn des neuen Schuljahres soll das nicht mehr stattfinden. Ich will noch mal die Frage anknüpfen: Der Rahmenkooperationsvertrag besteht weiter bzw. es ist ein neuer gefertigt und unterschrieben worden?

Es besteht ein Rahmenkooperationsvertrag und der besteht weiterhin fort. Die Beschulung der Schüle

rinnen und Schüler ist auch im kommenden Schuljahr sichergestellt.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Sojka.