Weiterhin sind diese Partnerschaften auch bei der Hinterbliebenenversorgung und bei der Beamtenbesoldung benachteiligt. Sie haben nicht die gleichen Ansprüche wie Eheleute. Diese Versäumnisse müssen aufhören. Dazu gibt es Ansätze im Thüringer Koalitionsvertrag, die schnell umgesetzt werden müssen. Ich darf aus dem Koalitionsvertrag noch einmal zitieren, um das auch noch einmal klarzumachen, dass dort im Koalitionsvertrag sehr viel Richtiges steht und wir nun hoffen, dass das auch umgesetzt wird: „Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare werden gestärkt.“ Weiter steht da noch: „Es besteht Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können. Versorgungsansprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung ausgearbeitet.“
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierungen - die vergangenen - haben sich bisher ihrer Verantwortung entzogen. Da teilen wir die Auffassung von Herrn Hauboldt.
Es gab ja schließlich hier mehrere Anträge im Haus, die sind abgelehnt worden. Insofern kann man das auch stehen lassen. Die Folge, die Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften ist noch weit entfernt, obwohl in der Thüringer Landesverfassung klar geregelt ist, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Es hat bisher am politischen Willen gefehlt, Lebensrealitäten anzuerkennen, um Gleichstellungen Wirklichkeit werden zu lassen. Bisher wurden Lesben und Schwule häufig nur bei den Pflichten gleichgestellt, bei den Rechten bestehen dagegen erhebliche Gleichstellungslücken.
Meine Damen und Herren, diese Lücken müssen schnellstmöglich beseitigt werden, wir erhoffen uns von einem SPD-geführten Justizministerium einen Politikwechsel, der dringend notwendig ist. Herr Pop
penhäger hatte sich ja hier bezüglich der Bundesratsinitiative auch klar positioniert. Unsere Fraktion unterstützt deshalb die Forderung der Fraktion DIE LINKE, das Thüringer Landesrecht hinsichtlich der Gleichstellung lesbischer und schwuler Menschen einem Gesetzescheck zu unterziehen. Es ist höchste Zeit, der erlahmten Thüringer Gleichstellungspolitik Beine zu machen. Nicht nur unsere Verfassung, das Bundesarbeitsgericht, die Europäische Grundrechtscharta und der Europäische Gerichtshof mahnen und fordern uns auf, Ungerechtigkeiten an dieser Stelle zu beenden. Die allein regierende CDU-Regierung hat in der letzten Legislatur die Auffassung vertreten, das Grundgesetz sehe eine Rangfolge vor Lebensstilen vor. Dazu möchte ich klarstellen, das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2002 unmissverständlich verneint, dass der grundgesetzliche Schutz der Ehe und Familie eine Schlechterstellung von Lebenspartnerschaften gebietet.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung muss ihrem Gleichstellungsgebot nachkommen und Handlungsschritte ableiten. Wir haben mit viel Aufmerksamkeit die Rede von Herrn Huber verfolgt. Ich bin juristisch leider nicht in der Lage, das jetzt so weit zu vergleichen, inwieweit das, was Sie hier auf den Weg gebracht haben oder vorhaben, dem nun entspricht, was wir hier fordern, das war ja eher etwas für einen Juristen, aber ich habe gute Ansätze erkennen können. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir das jetzt auch sehr stark begleiten werden, vor allen Dingen auch seitens unserer Juristen. Ich glaube, dass das, was Sie hier gesagt haben, auch Maßstab sein muss, dass es vor allem auch sehr schnell gehen muss, weil es hier ganz einfach Ungerechtigkeiten gibt. Insofern gibt es auch keinen Grund, dem Antrag nicht zuzustimmen, denn Sie haben ja vieles von dem auch indirekt bestätigt, was DIE LINKE hier im Antrag gefordert hat. Wir werden also diesem Antrag zustimmen und fordern Sie dazu auch recht herzlich auf. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Rede von Frau Holzapfel hat eigentlich noch einmal provoziert, um nach vorn zu gehen, um noch ein paar Dinge richtig- und klarzustellen, die mein Kollege von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits auch schon erwähnt hat.
Ich denke, Thüringen war und ist in den letzten Jahren weder topp, es war immer Flop bei der Thematik Gleichstellung. Gleichstellung von Menschen, die eine unterschiedliche sexuelle Orientierung haben, ist einfach in Thüringen bisher nur ein Papiertiger gewesen. Es steht zwar in der Thüringer Verfassung, die, meine sehr verehrten Damen und Herren vor allem von der CDU, seit 1994 hier im Lande gilt, aber eine wirkliche Umsetzung dessen, was in der Thüringer Verfassung in Artikel 3 Abs. 2 steht, ist bis heute nicht erfolgt. Ich will es Ihnen auch nicht ersparen, es an dieser Stelle einfach noch einmal zu dokumentieren. Ich denke, Sie haben es 20 Jahre lang oder 16 Jahre lang einfach verpennt, Sie haben es nicht geschafft, wirklich ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung, die Gleichstellung von Lesben und Schwulen sowie die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in Thüringen auf den Weg zu bekommen. Ich war auch sehr angenehm überrascht, was der Innenminister erzählte oder in seinem Bericht uns darlegte, und war fast froher Hoffnung, dass wir in Thüringen nun endlich den Weg dahin frei bekommen. Aber, werter Herr Innenminister, 100 Tage sind nun einmal schon zu Ende und wir hätten ganz gern hier in diesem Landtag auch schon einmal Taten gesehen
in Umsetzung dessen, was diese Thematik Gleichstellung auch von unterschiedlicher geschlechtlicher Orientierung verlangt. Nichts ist im Moment hier im Landtag zu erkennen.
Mein Kollege hat bereits von den in der zurückliegenden Legislatur mehrfach angestrebten Vorlagen der LINKEN gesprochen. Wir haben mehrfach bereits davon berichtet, dass wir Änderungsanträge und Änderungsvorschläge vorgelegt haben, 50 Stück waren es ungefähr. Alle diese sind nicht behandelt worden. Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, denke ich, dass wir genau Ihre Berichterstattung, Herr Innenminister, aber auch unseren Antrag an den Ausschuss für Gleichstellung, aber auch an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen, um dort inhaltlich noch einmal diese Problematik zu diskutieren und natürlich auch in einer Anhörung diese Problematik zu diskutieren, weil es eben nicht so ist, dass es in Thüringen nicht von Interesse ist. Frau Holzapfel, ich denke schon, Sie sollten sich von Ihrem althergebrachten Familienbild lösen.
Ich denke schon, dass auch Zahlen, die wir breit diskutieren können in einer Anhörung, zeigen, dass viele Menschen sich gar nicht mehr in eine Ehe hineinzwängen oder hineindrücken wollen, sondern dass sie einfach das Leben, das sie für richtig halten, leben, auch ohne Trauschein. In dem Sinne bitte ich noch einmal um die Überweisung. Herr Kemmerich, dass Sie als Gleichstellungsausschussvorsitzender sogar eine Änderung des Grundgesetzes Artikel 3 diesbezüglich ablehnen,
verwundert mich schon sehr. Ich denke auch, Sie sollten sich anders präsentieren. Das würde Ihnen viel besser zu Gesicht stehen. Danke schön.
Meine Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, das provoziert keine Frage, sondern noch einen Redebeitrag, denn die Antwort kann ich mir denken.
Mit der Übernahme des Vorsitzes des Gleichstellungsausschusses ist ja auch die Toleranz verbunden, dass ich meine Überzeugung beibehalten darf.
Ich meine, wir müssen auch so tolerant sein, dass Frau Holzapfel ihr Weltbild haben darf, Frau Stange, dass Sie Ihr Weltbild haben dürfen und dass das jeder hier der 88 Abgeordneten, der Regierung, alle Gäste, alle hier im Saal auch behalten dürfen. Gerade das halte ich für das Wichtige. Nochmals ausdrücklich gesagt, warum ich gegen eine Änderung des Grundgesetzes bin: Nicht alles, was wichtig und wahr ist, gehört in das deutsche Grundgesetz.
Das haben die Väter des Grundgesetzes mit viel Bedacht entwickelt und dazu sollten wir auch stehen und nicht
dem Zeitgeist folgend immer wieder verändern. Wenn es Mütter waren, auch die Toleranz sollten wir besitzen, Frau Schubert. Vielen Dank.
Herr Kollege Kemmerich, würden Sie mir beipflichten, dass die Frage der Gleichstellung und Antidiskriminierung nicht ein Grundsatz ist, was im Grundgesetz als Menschenrecht zu regeln ist?
Ich glaube, in Artikel 3 des Grundgesetzes steht drin, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Ich schaue jetzt einmal in die Runde. Gibt es weitere Redeanmeldungen? Das ist nicht der Fall. Ich schließe jetzt die Beratung zum Sofortbericht und die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Ich frage in Richtung der Fraktion DIE LINKE, worauf sich der Antrag bezog. Es gebe jetzt zum einen den Wunsch, den Bericht im Ausschuss fortzuberaten, und es gebe die Frage der Überweisung der Nummer II des Antrags an die beiden benannten Ausschüsse. Wie darf ich das verstehen? Frau Renner.
Beides. Wir wollen die Weiterberatung im Ausschuss und die Behandlung der beiden Punkte dann ebenfalls in den Ausschüssen Justiz und Gleichstellung.
Gut. Dann gehe ich erst mal davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist. Ich muss jetzt fragen, alle Fraktionen haben die Aussprache zum Sofortbericht verlangt, inwiefern es Einverständnis gibt, den Sofortbericht in einem Ausschuss, das müsste man dann noch klären, fortzuberaten. Dem wird durch die CDU-Fraktion widersprochen. Da brauche ich nicht weiter nachfragen, in welchem Ausschuss fortberaten werden soll.
Ich komme zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Hier ist die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung an den Gleichstellungsausschuss ist abgelehnt worden.
Weiterhin ist der Antrag gestellt worden, die Nummer II an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.
Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass wir, wenn wir die Ausschussüberweisung abgelehnt bekommen, über den gesamten Sachverhalt abstimmen müssen, so dass ich nun die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/635 zur Abstimmung stelle. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Jetzt frage ich nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/635 abgelehnt worden.
Sicherung der Fernverkehrs- und Regionalverkehrsleistungen der Bahn in Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/639 - dazu: Alternativantrag der Fraktio- nen der CDU und der SPD - Drucksache 5/677 -