Protocol of the Session on July 17, 2014

Sie gestattet es.

Ich war ja eigentlich schon fertig.

Ich habe es mir ein bisschen spät überlegt. Können Sie die Zeitgründe bitte noch einmal erklären? Das hat jetzt bei mir auf völliges Unverständnis getroffen.

Es ging uns darum, bei der Tatsache, wie sollen Gebührentatbestände in Notarverwaltungsangelegenheiten eventuell ausgestaltet sein, um kein Sonderopfer darzustellen, hätten wir noch einmal in eine Feinjustierung eintreten müssen, wie genau, wie hoch sollen sie sein. Wir hätten das mit anderen Ländern vergleichen müssen. Dann ist aber das

Problem, dass es nicht immer vergleichbar ist, da wir in anderen Ländern Anwaltsnotare und in Thüringen Berufsnotare haben. Deswegen haben wir jetzt gesagt, wir nehmen das erst einmal heraus und schauen es uns möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder an, aber es ist nicht jetzt erforderlich, als Schnellschuss Gebühren einzuführen, die sich möglicherweise als Sonderopfer für eine Berufsgruppe darstellen.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Meyer das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Oh, wenn ihr doch geschwiegen hättet!

(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE)

So eine Art von durchsichtigem Wahlkampfmanöver habe ich in den letzten Jahren überhaupt noch nicht gehört wie in diesem Fall, Entschuldigung.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Ich dachte, es wäre ein ganz harmloses Gesetz. Fünf Stunden lang höre ich mir von diesen Bänken an, wie supertoll die Herren und Damen hier vorne gearbeitet haben.

(Beifall DIE LINKE)

Aber bei der Frage, ob Notare auch mal ein paar Euro fünfzig bezahlen sollen, da waren sie zu doof, alle diese Ziselierungen auch mal zu durchdenken und entsprechend im Gesetz anzupassen.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Das war hundertprozentig genau an diesem Punkt; gerade, Frau Marx, das Justizministerium ist bekannt dafür, schnell und schludrig zu arbeiten. Das ist bekannt, das machen alle Justizminister. Das ist ein Klassiker, die können gar nicht langsam, bedeutend und gründlich arbeiten, die machen es immer nur wischiwaschi. Deshalb müssen die dringend „noch ein paar Jahre Zeit brauchen“, um das Problem zu ändern.

(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Herr Meyer, was ha- ben Sie denn genommen?)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Meinen Sie nicht? Noch einmal zu dem einen Punkt und das ist auch der Grund, warum wir uns bei diesem Gesetz leider nur enthalten werden, ansonsten ist alles vernünftig darin, dass die Rechtsanwälte selbst darüber bestimmen, wann sie Roben anziehen oder nicht, alles vernünftig, keine weitere Frage

(Abg. Marx)

dazu. Aber bei den Gebührentatbeständen für die Notarangelegenheiten ist natürlich die Argumentation von Frau Berninger nicht zutreffend. Es geht nicht um ein Sonderopfer von einer vermögenden Bevölkerungsgruppe, sondern es geht um einen Grundsatz

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das habe ich so auch nicht gesagt.)

nein, aber Sie haben sinngemäß gesagt, es trifft keine Armen und darauf kommt es auch nicht an.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Die können sich das leisten.)

Gebühren dürfen sogar Arme treffen, Gebühren haben einen anderen Hintergrund. Gebühren werden dann genommen, wenn der Staat eine Leistung erbringt und die einem Einzelnen für wirtschaftliche Tätigkeit zugeordnet werden kann. Das ist hier der Fall und das wissen Sie auch. Sie wollen es nur nicht wissen, Sie haben sich dem Druck der Lobby gebeugt, Frau Marx, und Sie auch, Herr Scherer, Sie auch.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Das muss man dann aber auch für viele andere Sachen übernehmen können.)

25.000 € standen in Rede, lächerliche, symbolhafte 25.000 € pro Jahr. Da haben Sie mal eben ganz locker, weil Sie ein bisschen Wahlkampf machen wollten, den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit über Bord geworfen, den Ihnen in diesem Fall der Herr Justizminister auf dem Silbertablett serviert hat, und haben Tätigkeiten für Dritte in diesem konkreten Fall jetzt nicht mit einer Gebühr belegt. Das sollte Ihnen - deshalb habe ich es hier vorne sagen wollen - im Wahlkampf ordentlich auf die Füße fallen von all denen, die für ähnliche Tatbestände Gebühren entrichten müssen, die aber nicht zu wirtschaftlich wohl solventen Bevölkerungsgruppen gehören. Das ist der Grund, warum wir uns heute leider nur enthalten können, ansonsten wäre das Gesetz ganz prima gewesen. Aber diese Art von Janusköpfigkeit - Sie grinsen mich die ganze Zeit hier vorne an, Sie wissen genau, dass ich recht habe bei dem Thema

(Beifall DIE LINKE)

und Sie tun es natürlich trotzdem nicht Kraft Ihrer Wassersuppe, diesen Artikel wieder reinzuholen.

(Unruhe CDU, SPD)

Vergessen Sie es!

(Beifall DIE LINKE)

Sie lächeln natürlich. Ich habe keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Fraktionen. Ich

nehme an, Herr Justizminister möchte jetzt für die Landesregierung sprechen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich über die wider Erwarten muntere Diskussion, erlaube mir an dieser Stelle, nichts zu Artikel 3 zu sagen, mit einer Ausnahme. Das verehrte Parlament mag den Gesetzentwurf der Landesregierung anschauen, der innerhalb der Landesregierung, insbesondere auch einvernehmlich mit dem Finanzminister abgestimmt worden war. Auch das, glaube ich, kommt möglicherweise dann auf Wiedervorlage in der nächsten Legislatur.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will mich kurzfassen und möchte nur in knapper Weise auf die Ergebnisse der im Justiz- und Verfassungsausschuss durchgeführten schriftlichen Anhörung eingehen. Die lässt sich resümieren, dass die im Gesetzentwurf angestrebten Änderungen von Rechtsvorschriften im Bereich der Justiz ganz überwiegend begrüßt worden sind. Es wurde ausdrücklich von dem Präsidenten des Landgerichts Mühlhausen - die Rede war schon davon herausgestellt, dass die Berufungen gegen strafrichterliche Urteile in Wirtschaftsstrafsachen künftig wieder - muss man sagen - beim Landgericht Mühlhausen konzentriert werden sollen. Zu Recht betont er, dass Strafrichter selbst bei vermeintlich kleinen Wirtschaftsstrafsachen komplexe rechtliche Fragen bearbeiten müssen, bei denen besondere Kenntnisse bestimmter Rechtsgebiete wie Steuerrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht usw. oder auch kaufmännische Grundkenntnisse erforderlich sind. Richter mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und ausschließlicher Verwendung in diesem Bereich gewährleisten im Übrigen eine zusätzlich erhöhte Qualität der Rechtsprechung für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Frau Abgeordnete Berninger, Sie haben vorhin gesagt, eine Wirtschaftsprüfgruppe, wie wir sie beim Landgericht Mühlhausen haben, sollte interdisziplinär zusammengesetzt sein, so ist das auch. Dort arbeiten Juristen, IT-Fachleute, Wirtschaftsprüfer Hand in Hand gegen die besondere Form der organisierten Kriminalität, wie sie Wirtschaftsstraftäter nun einmal darstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts vorgesehene Regelung, die Erstbewilligung der Prozesskostenhilfe in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeit in der Richterzuständigkeit zu belassen, fand einhellige Unterstützung durch den Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Thüringen. Eine Übertragung dieser Aufgaben wird in Thüringen nicht für sinnvoll erachtet. Insbesondere wurde vor einer Zuständigkeitssplittung und damit

(Abg. Meyer)

verbundenen erheblichen Verfahrensverzögerungen gewarnt. Da Stellenmehrungen im Thüringer Landesdienst aufgrund des Stellenabbaukonzepts der Landesregierung ausgeschlossen sind, befürchtet der Bund Deutscher Rechtspfleger, dass anderenfalls die Rechtspfleger wegen Personalunterausstattung zu stark belastet würden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, alles in allem ist dieses Gesetz ein, wie ich finde, gutes Beispiel dafür, dass Fachpolitik sachliche und konstruktive Behandlung im Thüringer Landtag findet. Im Justiz- und Verfassungsausschuss ist das Gesetz auf keine Gegenstimme gestoßen und ich bitte daher nun auch um Ihre Zustimmung an dieser Stelle. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen und schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses in der Drucksache 5/7976. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7741 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen Dank.

Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs schließe ich den Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Netzneutralität endlich gesetzlich festschreiben

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6013 hier: Nummer I dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/7964

Frau Abgeordnete Siegesmund, Sie haben zunächst das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.