Protocol of the Session on July 17, 2014

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, vertreten durch Herrn Staatssekretär Diedrichs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zur Frage 1: Die Frage einer Zusammenführung der gesamten IT-Ausgaben des Freistaats Thüringen in einem separaten Einzelplan wird im Rahmen der Haushaltsgespräche zum Doppelhaushalt 2015/2016 erörtert. Eine Festlegung der Landesregierung besteht hierzu noch nicht.

Zur Frage 2: Es werden Vorteile bei der Haushaltstransparenz für die stetig ansteigenden und im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung bedeutsamen Ausgaben und Investitionsfelder gesehen. Die zentralen IT-Steuerungsmechanismen können möglicherweise besser und durchgängig wirken. Gute Erfahrungen liegen bereits mit den zentral veranschlagten Mitteln in den Einzelplänen 17 „Allgemeine Finanzverwaltung“ und 18 „Staatliche Hochbaumaßnahmen“ vor. Der Thüringer Rechnungshof hat diese Überlegungen begrüßt.

Zur Frage 3: Bei den erörterten Umstrukturierungen handelt es sich lediglich um haushalterische Veranschlagungsfragen, die die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheiten keinesfalls beeinträchtigen sollen, aber die zentrale Steuerung der IT-Entwicklung verbessern können. Ein gesonderter Einzelplan erlaubt die Nutzung haushaltsrechtlich

gegebener Möglichkeiten einer flexiblen Bewirtschaftung nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung und dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Die für die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der jeweiligen Organisationseinheiten erforderlichen Mittel würden auch weiterhin ausgebracht, lediglich in einer anderen, abweichenden Systematik.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ihnen ist bestimmt nicht verborgen geblieben, dass wir dieser Idee grundsätzlich sehr positiv gegenüberstehen. Trotzdem noch einmal meine Frage: Ich hatte nicht nach Organisationseinheiten gefragt, sondern in diesem konkreten Fall nach dem Landtag als Verfassungsorgan. Es dürfte sowohl Ihnen als auch mir bekannt sein, dass dazu durchaus Irritationen seitens der Präsidentin des Landtags vorliegen. Deshalb vielleicht noch einmal die konkrete Frage: Ist auch das Problem der Tatsache, dass der Landtag als Verfassungsorgan davon betroffen sein soll, berücksichtigt?

Die besonderen Belange des Landtags als Verfassungsorgan sind auf jeden Fall im Rahmen der weiteren Gespräche zu berücksichtigen.

Vielen Dank. Ich sehe hier keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Dann rufe ich jetzt auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anja Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7979.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Überwachung des Protestcamps gegen das Rechtsrock-Konzert in Gera

Am 5. Juli 2014 fand in Gera das Neonazi-Festival „Rock für Deutschland“ statt. Einige Tage zuvor organisierten die Gewerkschaften in Ostthüringen zusammen mit dem Aktionsbündnis „Gera gegen Rechts“ ein Protestcamp vor dem Geraer Hauptbahnhof. Dieses wurde laut Augenzeugen von mehreren Dokumentationsteams mit fest installierten Kameras und möglicherweise Richtmikrofonen aus einem leer stehenden Gebäude heraus überwacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welchen Zeitraum erfolgte eine Überwachung des Protestcamps durch Beamte und Bedienstete des Landes?

2. Auf welche Weise erfolgte die Überwachung (ins- besondere unter Einsatz welcher technischen Mittel oder anderen Formen der Überwachung)?

3. Zu welchem Zweck erfolgte gegebenenfalls die Überwachung mit den eingesetzten technischen Mitteln?

4. In welcher Form werden die bei der Überwachung gesammelten Daten gespeichert und weiterverwendet?

Vielen Dank, Frau Siegesmund. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, vertreten durch Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizei baute in einem leer stehenden Gebäude des ehemaligen Thüringer Technikhandels Kamera- und Tontechnik an. Sie war vom 05.07.2014, 11.00 Uhr, bis 05.07., 19.30 Uhr, betriebsbereit. Es wurden jedoch keine Bildaufnahmen erstellt. Der voreingestellte Aufnahmebereich war auf den Versammlungsraum der NPD gerichtet. Das Protestcamp war nicht erfasst.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Die technischen Mittel wurden vorgehalten, um Bildübertragungen in den Polizeiführungsstab zu ermöglichen und Straftaten von Teilnehmern der NPD-Versammlung dokumentieren zu können.

Zu Frage 4: Es wurden keine Daten gespeichert.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, noch mal die Nachfrage, weil es jetzt recht schnell ging. Sie sagen, ab 05.07., 11.00 Uhr, waren die Kameras betriebsbereit, sind aber nie angeschaltet worden. Habe ich das richtig verstanden?

(Staatssekretär Diedrichs)

Sie waren betriebsbereit ab 05.07., 11.00 Uhr, sie wurden aber nie eingeschaltet.

Zweite Nachfrage: Genau das Gleiche gilt auch für die Richtmikrofone, die nicht aufgezeichnet haben?

Es wurde überhaupt nichts eingeschaltet. Sie waren zwar betriebsbereit, aber es gab keine Übertragung.

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur 9. Mündlichen Anfrage, und zwar der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Susanne Hennig-Wellsow der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7980, vorgetragen durch den Abgeordneten Carsten Meyer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin Astrid Rothe-Beinlich. Namens der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich und der Abgeordneten Hennig-Wellsow frage ich die Landesregierung.

Aktivitäten von Burschenschaften im Umfeld von Thüringer Hochschulen

Burschenschaften, Studentenverbindungen und Corps sind zwar privatrechtliche Vereinigungen, dennoch erhalten sie bei ihren Aktivitäten oft auch die Unterstützung von Thüringer Hochschulen. So wird auf den Webseiten mehrerer Thüringer Hochschulen zu den Angeboten von Burschenschaften verlinkt. Auch räumliche Unterstützung bei Veranstaltungen ist keine Seltenheit. Von Studierenden wurde uns zudem berichtet, dass es Burschenschaften im Vergleich zu Hochschulgremien oder rein studentischen Vereinen vergleichsweise leicht haben, sich die Unterstützung der Hochschulleitungen zu sichern, die ihnen beispielsweise öffentliche Auftritte bei Immatrikulations- und Absolventinnenund Absolventenfeiern ermöglichen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche grundsätzliche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Aktivitäten von Burschenschaften im Umfeld von Thüringer Hochschulen?

2. Welche Aktivitäten durch welche Burschenschaften im Umfeld von Thüringer Hochschulen sind der Landesregierung bekannt?

3. Welche konkreten Kooperationen und Unterstützungsleistungen von Thüringer Hochschulen, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Aktivitäten von Burschenschaften, sind der Landesregierung bekannt?

4. Inwieweit bestehen an den Hochschulen Handlungsrichtlinien zum Umgang mit Burschenschaften, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Räumen, der Teilnahme an Feierlichkeiten der Hochschulen sowie öffentlichen Veranstaltungen der Hochschule?

Vielen Dank, Herr Meyer, für die Verlesung meiner Anfrage. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vertreten durch den Staatssekretär Herrn Prof. Deufel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich und Hennig-Wellsow, vorgetragen vom Abgeordneten Meyer, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den Burschenschaften in Thüringen handelt es sich um privatrechtliche Vereinigungen. Der Landesregierung liegen über die allgemein bekannten und zugänglichen Erkenntnisse hinaus keine besonderen Informationen zu Aktivitäten, politischer Gesinnung, Aufnahmekriterien oder Ähnliches zu Burschenschaften vor. Eine pauschale Bewertung der verschiedenen Aktivitäten der Burschenschaften ist somit nicht möglich.

Zu Frage 2: Der Landesregierung sind auf Nachfrage bei den Hochschulen in dieser Legislaturperiode nur Einzelfälle an einzelnen Hochschulen bekannt geworden. So erhält der Rektor der Friedrich-Schiller-Universität von den Burschenschaften Arminia auf dem Burgkeller und Germania, die beide aus dem Dachverband Deutsche Burschenschaften ausgetreten sind, halbjährlich deren Semesterprogramm. Zu der Burschenschaft Normannia bestehen keine Kontakte. Die Deutsche Burschenschaft war Gründungsmitglied der Gesellschaft der Freunde und Förderer der FSU Jena. Sie wurde auf der Verwaltungsratssitzung vom 27. Juni 2014 auf einstimmigen Beschluss aus dem Förderverein ausgeschlossen. Die anderen Thüringer Hochschulen haben zu dieser Fragestellung eine Fehlmeldung erteilt.

Zu Frage 3: Es ist generell klarzustellen, dass selbstverständlich die Hochschulen durch das TMBWK nicht angehalten werden, mit Burschenschaften zu kooperieren. Der Landesregierung sind sehr wenige, auf einzelne Hochschulen bezogene Fälle bekannt, in denen eine Hochschule mit einer Burschenschaft kooperiert hat. Zu großen Festver

anstaltungen der Burschenschaften Arminia und Germania, beispielsweise zum 200-jährigen Bestehen der Studentenverbindungen im Jahr 2015, werden von der Friedrich-Schiller-Universität gelegentlich gegen Inrechnungstellung der vollen Kosten Räumlichkeiten bereitgestellt. Zudem werden auf dem Internet-Auftritt der Friedrich-Schiller-Universität Jena unter „Campus/Studentische Hochschulgruppen“ Verbindungen, unter anderem auch Burschenschaften, genannt. Die Aufnahme auf die Internetseite erfolgt nach Auskunft der FriedrichSchiller-Universität Jena auf Antrag. Bevor dem Antrag stattgegeben wird sowie sodann fortlaufend, etwa jährlich, wird seitens der Hochschule geprüft, ob verfassungsschutzrechtliche Bedenken gegen die Burschenschaften bestehen.

Aktivitäten der Burschenschaften an der TU Ilmenau sind die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen der TU Ilmenau, die Präsentation in einem Schaukasten im Humboldtbau, ein Stand am Tag der offenen Tür sowie gelegentlich die Organisation von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten. Weiterhin lädt die Burschenschaft Baltia-Gotia das Rektorat der TU Ilmenau anlässlich der Immatrikulation neuer Studierender zum Essen ein. Der Rektor stellt sich je nach Veranstaltungscharakter so Auskunft der Hochschule - wie jeder anderen Gruppierung auch gelegentlich für ein Grußwort oder eine Rede zur Verfügung. Wie andere Gruppierungen auch können die Verbindungen an der TU Ilmenau Räume für öffentliche Veranstaltungen entsprechend der Raumvergaberichtlinie der TU Ilmenau nutzen. Auch auf der von der Studienberatung betreuten Internetseite „Studieninteressierte/ Freizeit/Vereine“ der TU Ilmenau werden Burschenschaften genannt. Die anderen Thüringer Hochschulen haben zu dieser Frage eine Fehlmeldung erteilt.

Zu Ihrer vierten und letzten Frage: Spezielle Handlungsrichtlinien gibt es nach unserer Kenntnis an keiner Thüringer Hochschule.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine Nachfragen. Ich rufe für heute die letzte Mündliche Anfrage auf, und zwar die vom Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7981.

EEG-Novelle 2014 - Konsequenzen für die Biogasbranche in Thüringen

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2014 die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Der Bundesrat hat die EEG-Novelle