Ich will mich hier auf zwei Punkte beschränken; einiges ist schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden. Wir wissen alle, dass SPD und CDU nicht die Kraft aufgebracht haben, jetzt, zwei Monate vor der Wahl, sich damit Punkte bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass eine unserer Ansicht nach sogar rechtswidrige Ausweitung der Zahl politischer Beamtinnen und Beamter zurückgenommen werden kann. Das ist eine verpasste Chance für Sie. Na gut, das werden Sie dann merken, wenn die Wahl kommt, hoffe ich. Jedenfalls ist es unserer Ansicht nach gar nicht zulässig, dass Beamte, die politische Beamte sein sollen, und das Erfordernis der besonderen politischen Nähe zur Regierung dementsprechend vorausgesetzt werden muss, im Sozialministerium angesiedelt sind, und dann so getan wird, als wenn alle Beamten, die dort in dem Fall die Beauftragten darstellen, auch politische Beamte sein müssen. Sie hätten es ganz einfach machen können, hätten den Bürgerinnern und Bürgern zeigen können, dass man das selbstverständlich auch in der Linie gut machen kann, Beauftragte für dieses oder jenes oder für anderes zu sein, wo das Gesetz es nicht anders vorschreibt. Das haben wir, glaube ich, vor acht Wochen, das erste Mal diskutiert. Sie haben es nicht getan, weil sie nur eine Verordnung diskutieren. Sie diskutieren mal wieder weiter so, wir machen drei Jahre lang irgendwie wieder so weiter, mal sehen, wann uns dann wieder irgendeiner rechtliche Probleme nachweist.
Vielleicht auch noch einmal etwas, wo man merkt, dass die Strukturdebatte in den letzten fünf Jahren nicht geführt werden wollte, auch in diesem Bereich natürlich nicht, dem zentralen Bereich übrigens, wenn es darum geht, die Verwaltung zu reformieren. Herr Barth hat ein bisschen was dazu gesagt und, ich glaube, ein Kollege von der SPD. Ich beziehe mich jetzt auf den § 3 des Laufbahngesetzes. Da geht es um den teilweisen Verzicht auf Stellenausschreibungen, eine ganz lange Liste, wo Stellen nicht ausgeschrieben werden müssen, Sie müssen u.a. nicht ausgeschrieben werden für Mitarbeiter im Leitungsbereich von Ministerien. Nun sind wir nicht naiv. Wir wissen natürlich auch, dass im Leitungsbereich der Ministerien die Mitarbeitenden selbstverständlich, wenn es irgendwie geht, politisch nicht völlig fern des jeweiligen Ministers oder der Ministerin stehen sollen. Aber der oberste Dienstherr vergibt sich eine Chance, wenn er nicht auch unter den politisch nahestehenden Personen eine Auswahl treffen kann und sich da wieder nur auf seine parteipolitischen Absprachen in seinem Landesverband verlassen muss, in Kungelrunden in den Hinterzimmern, die dafür sorgen, dass Herr X oder Frau Y selbstverständlich Büroleiter wird oder selbstverständlich Staatssekretär oder was auch immer, darauf kommt es gar nicht an. Die Frage, kann das politische System dadurch besser werden, dass dort oben auch ausgeschrieben werden
muss, auch unter Hinwendung zu der Tatsache, dass politische Nähe zum Minister oder zur Regierungskoalition vorgesetzt werden kann, wird gar nicht erst gestellt. Sie wird schlicht und ergreifend negiert. Auf diese Art und Weise wird dieses System nicht legitimiert. Warum das nicht passiert, verstehen Bürgerinnen und Bürger nicht. Die offene Ausschreibung würde, wenn sie es schnell machen, nach einer Regierungsbildung vier Wochen dauern können. Die Personengruppe, auf die es ankommt, wäre wahrscheinlich kurzfristig verfügbar, sie müssen gar nicht erst versuchen vorzuschieben, dass das alles ein halbes Jahr dauert, das wäre nicht notwendig und es wäre schon gar nicht notwendig, wenn man den Ertrag daran diskutieren würde.
Wir unterstützen den Wegfall des einfachen Dienstes und die Tatsache, dass wir jetzt nur noch drei Laufbahnbereiche haben. Wir unterstützen auch, dass der § 47 Laufbahngesetz vorsieht, dass es nach Meinungen der Regierung Personalentwicklungskonzepte geben sollte; natürlich unterstützen wir den Änderungsantrag der Linken, wo es heißt, es muss Personalentwicklungskonzepte geben.
Dies ist eigentlich eine banale Selbstverständlichkeit in einer modernen Organisation. Dass es jetzt noch keine gibt, ist eine Ungehörigkeit, dass man überhaupt wagt, hier von einer modernen Verwaltung zu sprechen, IT-Strategien zu organisieren, aber keine Personalentwicklung nach Konzept macht, sondern jetzt auch noch freigestellt bekommen soll, ob man eines macht oder nicht, weil vielleicht Frau Ministerpräsidentin nicht mehr führungsfähig genug ist oder man erwartet, dass der nächste Ministerpräsident auch nicht führungsfähig genug sein wird. Ich habe keine Ahnung, was die Königsmacherinnen und Königsmacher von der SPD getrieben hat, bei diesem Bereich „soll“ statt „muss“ in den Paragrafen zu schreiben. Das alles sorgt dafür, dass wir natürlich dieser Verordnung, obwohl sie ansonsten zu 80 Prozent völlig sinnvoll und vernünftig ist, nicht zustimmen werden. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegt mir keine Wortmeldung mehr vor. Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Geibert um das Wort gebeten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften wird ein weiteres wesentliches Ziel der Koalition umgesetzt und ein modernes und zukunftsfähiges Beamtenrecht geschaffen. Vor allem
durch die Änderung im Laufbahnrecht wird das Beamtenrecht in Zukunft flexibler gestaltet. Thüringen vollzieht einen Schritt, den der Bund und viele andere Länder bereits erfolgreich gegangen sind. Wir erleichtern die Gewinnung von Fachleuten auch aus dem Bereich anderer Dienstherren durch eine Flexibilisierung der Übernahmemöglichkeiten. Durch das neue Laufbahnrecht wird die Einstellung bereits berufserfahrener Bewerber aus der Privatwirtschaft erleichtert. Berufliche Erfahrung kann die bisher für eine Verbeamtung meist notwendigen Vorbereitungsdienste ersetzen. Zugleich wird eine Einstellung für solche Berufserfahrenen, an denen die Verwaltung gerade wegen des Fachkräftemangels interessiert ist, attraktiver, denn die oberste Dienstbehörde kann nunmehr selbst entscheiden, ob eine Einstellung im Eingangsamt oder im ersten Beförderungsamt erfolgt.
Ich freue mich, dass durch Abschaffung des einfachen Dienstes, die in diesen Bereichen bisher tätigen Beamten zukünftig nach den Vorgaben für den mittleren Dienst ausgebildet werden. So wird den Beamten die Möglichkeit eröffnet, sich auf Dienstposten mit einem erweiterten Aufgabenspektrum und dementsprechend erweiterten Entwicklungsmöglichkeiten zu bewerben. Die Dienstherren haben dadurch eine größere Auswahl an Beamten, die sie für höherwertige Aufgaben entwickeln können und in Zeiten des Stellenabbaus bei gleichbleibender Aufgabenvielfalt auch müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren nur zwei Punkte, die ich kurz herausstellen wollte; die Änderungen sind selbstverständlich vielfältiger. Es wurde bei allen Änderungen versucht, einen guten Weg zwischen dem Verhältnis der Beamten, die bereits in der Verwaltung tätig sind, den Bewerbern, die erstmalig eingestellt werden wollen, und natürlich den Dienstherren zu finden. Das Gesetz, das heute hier vorliegt, ist das Ergebnis vielfältiger, von unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen getragener Abstimmungen. Das war vor der Einbringung bei den Beratungen der Landesregierung sowie mit den Verbänden und setzte sich in dem im Innenausschuss erfolgten Anhörungsverfahren fort. So erachtet der Gemeinde- und Städtebund die Festlegungen zur verpflichtend öffentlichen Stellenausschreibung bei Einstellungen als zu eng. Der Thüringer Beamtenbund vertrat demgegenüber die Auffassung, die aufgenommenen Ausnahmeregelungen würden zu weit gehen. Ähnlich unterschiedliche Sichtweisen waren auch bei der erstmals gesetzlich festgeschriebenen Erstellung von Personalentwicklungskonzepten zu erkennen. Dass sie sowohl für die Dienststellen als auch für die Beschäftigen ein wichtiges Instrument der Personalplanung und -entwicklung darstellen, steht außer Frage. Jedoch geht die als Sollvorschrift ausgestaltete Regelung dem DGB und auch dem TBB noch nicht weit genug. Die Erstellung von Personal
entwicklungskonzepten muss nach ihrer Ansicht verpflichtend sein. Dem gegenüber vertritt der Gemeinde- und Städtebund, dass die Bestimmung bereits in der jetzigen Form zu streng ist und Ausnahmeregelungen erforderlich seien.
Letztlich wird man in solchen Einzelfragen nie einen völligen Konsens herstellen können. Jedoch bin ich überzeugt, dass der Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung einen mehr als tragfähigen Kompromiss darstellt. Dies zeigt auch die vielfältige Zustimmung sowohl zu der neuen Gesetzesstruktur insgesamt als auch zu einzelnen Teilbereichen wie beispielsweise den Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung sowie dem neu gestalteten Laufbahnrecht.
Herr Abgeordneter Kalich, es wird Sie daher nicht wundern, dass ich Ihre kritische Bewertung zur Dienstrechtsreform nicht teile. Allein der äußere Umfang - die Drucksache umfasst 220 Seiten zeigt bereits die Regelungsdichte und -tiefe neben den eben nur exemplarisch angesprochenen inhaltlichen Punkten.
Herr Abgeordneter Barth, Ihre Ausführung etwa zur Altersteilzeit vermag hier im Hohen Hause wohl niemand nachzuvollziehen, ist doch nunmehr eine voraussetzungslose Teilzeit in jedem Altersbereich möglich und es gibt zusätzlich das Sabbatjahr sowie die Freistellung vor dem Ruhestand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf wurde aufgrund des im Innenausschuss beschlossenen Änderungsantrags in einzelnen Punkten ergänzt bzw. klarer als bisher formuliert. Es handelt sich hierbei um überwiegend redaktionelle Änderungen, die aus meiner Sicht zutreffend sind und den Gesetzentwurf verbessern.
Gestatten Sie, dass ich mich an dieser Stelle für dieses komplexe Werk und dessen Erarbeitung ganz ausdrücklich auch bei den Mitarbeitern meines Hauses bedanken möchte, die dieses Regelungswerk in über zweieinhalb Jahren Arbeit geschaffen haben.
Danke, Herr Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sehe ich auch nicht, so kann ich die Aussprache schließen.
Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7928. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den
Fraktionen der SPD und der CDU. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion der FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/ 7789 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorhergehenden Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der CDU und der SPD. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7453 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Die Zustimmung kommt von den Fraktionen der CDU und der SPD. Gegenstimmen zum Gesetzentwurf? Gegen diesen Gesetzentwurf stimmen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion der FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Um dem abschließend noch einmal Geltung zu verschaffen, kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte, sich dementsprechend von den Plätzen zu erheben. Wer stimmt für den Gesetzentwurf der Landesregierung? Danke, das ist wie gehabt. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das ist auch identisch mit der vorhergehenden Abstimmung. Wer enthält sich der Stimme? Auch hier enthält sich die Fraktion der FDP. Der Gesetzentwurf ist angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7327 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/8005
Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7328 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/8006
c) Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7452 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/8007
Das Wort hat zunächst Abgeordnete Holbe aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung zu allen drei Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben in der Plenarberatung am 27.02. die Drucksachen 5/7327 und 5/7328, beides Gesetzentwürfe und Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, behandelt und an den Innenausschuss überwiesen. Am 31.03. haben wir in einer weiteren Plenarberatung das Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften, ein Entwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7452, hier beraten und ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen. Am 14.03. haben wir die drei Gesetzentwürfe/ Drucksachen behandelt und entschieden, diese gemeinsam zu beraten und in eine Anhörung zu nehmen. Wir haben uns im Ausschuss am 04.04. geeinigt, dass ein schriftliches Anhörungsverfahren einem mündlichen vorgeschaltet wird, das heißt, dass uns die Stellungnahmen nach Möglichkeit schon vorliegen. Am 16.05. fand die mündliche Anhörung statt. Eingeladen waren dazu Dr. Gerhard Schäfer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.; Dr. Stefan Engel, Vorsitzender der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands; Dr. Ehrhart Körting, Innensenator von Berlin a.D.; Frau Winfriede Schreiber, Leiterin der Abteilung des Verfassungsschutzes im Innenministerium des Landes Brandenburg a.D.; Initiativen und Netzwerke, MOBIT e.V., Bündnis gegen Rechts; Frau Madeleine Henfling, Kreissprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Ilm-Kreis; Herr Harald Zeil, Sprecher
des Jenaer Aktionsnetzwerks; und Frau Heike Schreiber, Vertreterin des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V.
Es gab weitere Stellungnahmen, die uns als Ausschussvorlagen erreichten, und zwar einmal aus dem Untersuchungsausschuss 5/1, aus der Parlamentarischen Kontrollkommission; der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ebenfalls eine Stellungnahme vorgelegt. Außerdem haben sich die Abgeordneten entschieden, die Möglichkeit der Nutzung des Onlineforums einzuräumen. Die Stellungnahmen, die dort gegeben worden sind, waren allerdings sehr gering.
Wir haben in einer Ausschuss-Sitzung, und zwar am 13.06., eine Beratung gehabt, die ist aber dann verschoben worden, weil noch Beratungsbedarf von den Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angemeldet worden ist. Am 11.07. haben wir dann diese Beratung durchgeführt. Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, und zwar die Ablehnung der Punkte a und b in der Drucksache 5/8005 und 5/8006 und die Annahme des Punktes 4 c einschließlich des Änderungsantrags. Das liegt Ihnen in der Drucksache 5/8007 vor. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Von meiner Seite jetzt noch ein Hinweis zum Verfahren. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/7327 heute in zweiter und - sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird - in dritter Beratung zu behandeln. Deshalb beginnen wir jetzt mit der zweiten Beratung ausschließlich des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen.
Dazu eröffne ich die Aussprache. Die Aussprache in dritter Lesung zur Verfassungsänderung folgt dann unmittelbar. Wir beginnen mit der zweiten Beratung ausschließlich des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/7327. Als Erster hat Abgeordneter Kalich von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, als Erstes muss ich noch mal eine Bemerkung, die kann ich mir nicht verkneifen, zum Bericht machen, der gerade aus dem Innenausschuss gegeben wurde. Herr Engel ist wohl nicht Vorsitzender der MLPD, sondern ist der ehemalige stellvertretende Landtagsdirektor. Das ist ein kleiner Unterschied.
Nur mal so als Hinweis am Rande: Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es da ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst für Mitglieder der MLPD oder so etwas Ähnliches habe ich da im Kopf.
Nun zum eigentlichen Antrag oder zu den drei Gesetzen, die uns heute hier im Landtag abschließend zur Beratung vorliegen.