Protocol of the Session on July 16, 2014

(Beifall FDP)

Wir reden in der Summe über ungefähr 3,5 Mio. €, die das kosten würde, wenn wir einmal annehmen, dass etwa alle 500 W 2-Professuren tatsächlich besetzt sind und alle dieses Geld auch bekommen. Wir haben vor einigen Wochen eine Entscheidung auf Bundesebene gehabt, dass der Bund die Kosten für das BAföG übernimmt, das spart den Freistaat jedes Jahr 28 Mio. €. Wir haben hier gesagt, wir wollen, dass dieses Geld bei den Hochschulen bleibt. 12 Prozent ungefähr davon wären es, die wir für diese W 2-Professuren brauchten, also dafür, dass denen eben durch die Umsetzung dieses Urteils nicht das Gehalt gekürzt wird. Ich glaube, dass wir es uns nicht leisten können, dass wir Leute, die wir nach Thüringen holen, auf diese Art und Weise vergrätzen und uns selbst unglaubwürdig machen.

(Beifall FDP)

Ein dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, das hat Kollege Hey eben im Bericht schon angesprochen. Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, und zwar geht es um den Punkt der Familienpflegezeit. Das war der Änderungsantrag, den wir im Ausschuss aus dem formalen Grund zurückgezogen haben, weil er eben in eine Anhörung der kommunalen Körperschaften gemusst hätte. Das schaffen wir in dieser Legislatur nicht mehr, deswegen haben wir den Antrag zurückgezogen. Aber wir haben jetzt einen Entschließungsantrag vorgelegt, der beinhaltet, dass die Landesregierung diesen Punkt prüfen soll, eine solche Regelung prüfen und

im nächsten Jahr einen Bericht vorlegen soll, um zu schauen, ob diese Regelung vielleicht doch sinnvoll ist.

Worum geht es? Es geht darum, dass wir auch Beamten und Beamtinnen die Möglichkeit einer Familienpflegezeit einräumen. Das heißt, wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, dass man dann die Möglichkeit hat, zum Beispiel in der Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum, zwei Jahre, auf 50 Prozent der Arbeitszeit zurückzugehen, um Zeit für die Pflege zu haben, in dieser Zeit 75 Prozent Gehalt bekommt, die nächsten zwei Jahre nach der Pflege, in denen man also wieder vollständig der Arbeitswelt zur Verfügung steht, voll arbeitet, aber auch nur 75 Prozent Gehalt bekommt, so dass sich das in der Summe ausgleicht.

(Beifall FDP)

Das ist eine Regelung, die es im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz gibt; ist also in der Wirtschaft zunächst einmal völlig üblich, ist keine Bevorteilung von Beamten, keine Bevorteilung mit öffentlichem Geld und ist vor allem eine Regelung, meine Damen und Herren, die wir im nächsten Tagesordnungspunkt - wir reden dann über das Beamtengesetz - einführen. Wir schaffen das Institut, wir schaffen die Möglichkeit dieser Familienpflegezeit, setzen es aber im Besoldungsrecht nicht um. Das ist inkonsequent. Wie gesagt, der Änderungsantrag war nicht mehr möglich. Deswegen bitten wir ausdrücklich um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag, damit wir diesen Prüfauftrag der Landesregierung in die nächste Legislatur mitgeben und diesen Punkt vielleicht in einem Jahr entsprechend heilen können.

Der dritte Punkt, zu dem ich kurz noch einige Anmerkungen machen möchte, ist der Gesetzentwurf der Kollegen von den Grünen, die mit ihrem Gesetzentwurf die bestehenden Ungleichheiten zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft beseitigen wollen. Das ist auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die grundsätzlich umgesetzt werden soll und die unsere Auffassung bestätigt hat. Wir waren immer der Meinung, dass diese Ungleichbehandlungen so nicht rechtens sind. Nun greifen Sie in Ihrem Gesetzentwurf verschiedene Gesetze auf und wollen dort die entsprechenden Änderungen machen, um die Benachteiligungen, die die eingetragene Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe hat, zu beseitigen. Wir werden dem zustimmen. Wir finden das grundsätzlich gut. Wir finden es auch schade, dass die Koalition das nicht macht.

Ich will noch auf den Punkt hinweisen, dass der Gesetzentwurf leider ein bisschen unvollständig ist. Denn es geht nicht nur darum, die Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen, sondern es darf natürlich auf der anderen Seite nicht darum gehen, eine Bevorteilung der einge

tragenen Lebenspartnerschaft zu erreichen, dass wir also die Ehe plötzlich benachteiligen. Ich will mal ein Beispiel geben: In der Thüringer Kommunalordnung gibt es in § 38 eine Regelung, die die persönliche Betroffenheit, die persönliche Beteiligung regelt. Dort heißt es sinngemäß, dass ein Gemeinderatsmitglied bei einem Beschluss nicht mitwirken darf, bei dem dies seinem Ehepartner oder einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad einen Vorteil oder einen Nachteil bringt. Hier ist von einem eingetragenen Lebenspartner nicht die Rede, das heißt, hier wird die Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft benachteiligt. Wenn ich nämlich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe, dann darf ich dort mitstimmen; wenn ich verheiratet bin, darf ich es nicht.

(Beifall FDP)

Das zeigt, dass hier durchaus Bedarf besteht, in verschiedene Gesetzlichkeiten zu gehen, um eine Gleichbehandlung zu erreichen. Ziel kann nicht sein, und das ist das eigentlich Schade an der Debatte, dass die Union sich dieser Debatte immer ein Stück weit verweigert, wie wir an der Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs leider sehen, und letztlich damit bewirkt, dass wir es nicht in einer konstruktiven Atmosphäre schaffen, das Institut der Ehe, welches die Union zu Recht hochhält, gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht zu benachteiligen. Das kann nicht das Ziel sein. Deswegen werden wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen, also damit dem Gesetzentwurf der Grünen zustimmen, merken aber an, dass noch eine ganze Menge Handlungsbedarf besteht, um die tatsächliche Gleichstellung von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern zu erreichen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Pidde das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gerade noch rechtzeitig zum Abschluss der Wahlperiode bringen wir mit der heutigen zweiten Lesung das Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften auf den Weg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in Landesrecht umgesetzt. Es geht um die angemessene Alimentation der Beamten in der Besoldungsgruppe B 2. Es geht um die Abschaffung von Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften und Ehen beim besoldungsrechtlichen Familienzuschlag und um

bestimmte Regelungen der Beförderungspraxis für Beamte. Darüber hinaus folgen einige weitere Anpassungen im Besoldungsrecht. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das zumindest zum Teil die höheren Sphären des Besoldungsrechts betrifft. Ins Detail will ich heute nicht gehen, zumal wir die letzte Plenarsitzung in der Legislaturperiode haben und im Haushalts- und Finanzausschuss auch ausführlich über diese Dinge beraten haben.

Meine Damen und Herren, der exzellente Berichterstatter Matthias Hey aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hat schon ausgeführt,

(Heiterkeit im Hause)

dass wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt haben. Zahlreiche Beteiligte machten von der eingeräumten Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch. Aus den Stellungnahmen resultierten am Ende einige gewichtige Änderungen im Gesetzentwurf. So wurde im Rahmen der Anhörung von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Thüringer Beamtenbund erneut auf die Ungleichbehandlung für die Lehrer unterer Klassen hingewiesen. Lassen Sie mich diesen Fakt noch einmal genauer erläutern.

Nach der Wiedervereinigung bestand das Problem der Zuordnung und Anerkennung von Berufsabschlüssen der ehemaligen DDR; auch für die Lehrer bestanden diese Anpassungsprobleme. Deshalb wurde mit dem sogenannten Greifswalder Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1993 zwischen den Ländern eine Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu den herkömmlichen Lehrerlaufbahnen abgeschlossen. Man löste das Problem, indem man die Klassifizierung der DDR-Lehrerabschlüsse vornahm und diese dann den vergleichbaren Abschlüssen in den alten Bundesländern zuordnete. Da Grundschullehrer in der DDR an Fachschulen ausgebildet wurden, war die Zuordnung besonders schwierig und umstritten. Die Lehrer für untere Klassen, wie Unterstufenlehrer mit abgeschlossener Ausbildung mit einer Lehrbefähigung für Deutsch und Mathematik und mindestens einem dritten Fach der Unterstufe fortan bezeichnet wurden, wurden in der Folge der Besoldungsgruppe A 11 als Eingangsamt zugeordnet, mit Beförderungsmöglichkeit nach A 12 nach bestimmten Kriterien wie der Dauer der Lehrtätigkeit im neuen System. Allerdings gab es eben nicht genügend Beförderungsmöglichkeiten, um die Lehrer unterer Klassen bereits in der Vergangenheit schrittweise den Grundschullehrern mit einem nach 1989 erlangten Universitätsabschluss gleichzustellen. So blieb das Problem über viele Jahre ungelöst, obwohl die Lehrer unterer Klassen die gleiche Arbeit wie ihre jüngeren Kollegen erledigten.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat die Hinweise der Gewerkschaften aufgegriffen und in

(Abg. Barth)

den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zum vorliegenden Gesetzentwurf zum Thema gemacht. Ich kann Ihnen sagen, es war ein ganz dickes Brett, was gebohrt werden musste. Anfangs wollten die Kollegen von der Union das Problem erst in der neuen Wahlperiode anpacken. Ich nehme einmal an, dass auch der Zeitpunkt jetzt so kurz vor der Landtagswahl die Kollegen bewogen hat, einzulenken, nachdem vorher in zehn Jahren genug Möglichkeiten bestanden hätten, es den anderen neuen Bundesländern gleichzutun und für Gerechtigkeit in den Grund- und Förderschullehrerzimmern zu sorgen. Aber egal, am Ende sind nicht die Beweggründe für das Handeln wichtig, sondern es ist wichtig, dass gehandelt wird.

Auf unser Drängen kamen dann schnell Verhandlungen des Finanzministers mit dem Bildungsminister und den beiden Gewerkschaften, der GEW und dem Thüringer Beamtenbund, zustande, die schließlich eine Einigung in Form einer Stufenlösung brachten. Ein gutes Ergebnis, welches die Koalitionsfraktionen neben einigen weiteren kleinen Änderungen in einen gemeinsamen Änderungsantrag gegossen haben, der schließlich in der vergangenen Woche vom Haushalts- und Finanzausschuss angenommen worden ist. Vorher gab es noch einmal ein kleines bisschen Störfeuer, indem die fast 2.000 Lehrer für einen Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes in Geiselhaft genommen wurden, aber letztendlich ist alles gut gegangen, und wir können das heute gemeinsam so beschließen.

(Zwischenruf Abg. Barth: Hört, hört! Gemein- sam erfolgreich für Thüringen.)

Zu dem jetzt kurzfristig eingereichten Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag bleibt mir nur zu sagen, dass wir darüber schon im Haushaltsund Finanzausschuss gesprochen haben und der Meinung waren, dass diese nicht zielführend sind die werden wir ablehnen. Beim Gesetzentwurf der Grünen teile ich die Einschätzung, die die Landesregierung in der ersten Lesung zum Gesetz gegeben hat, dass die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen nicht zwingend sofort gemacht werden müssen, sondern dann erfolgen können, wenn die Gesetze ohnehin einmal angepasst werden. Insofern empfehle ich die Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, rund 50 Menschen haben das Glück, jetzt nicht weiter bei diesem Thema zuhören zu müssen. Die beiden Besuchergruppen sind weg, aber ich bin ziemlich sicher, dass an den Empfängern der diversen elektronischen Medien relativ viele Menschen sitzen, weil relativ viele Menschen betroffen sind, nämlich durchaus praktisch jeder oder jede, die beim Freistaat beschäftigt ist, zumindest als Beamtin oder Beamter.

Vielleicht gleich am Anfang: Ich habe überlegt, Herr Dr. Pidde, wie ich diese Volte, die Sie in Ihrem Bericht gerade geschlagen haben, nennen soll und ich wollte eigentlich nicht gleich mit so etwas Scharfem anfangen, aber eigentlich ist es schon ganz schön erbärmlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie argumentieren gerade gegen die CDU, dass die zehn Jahre lang etwas verschlampt und versaubeutelt hat, und dann kommen Sie zu unserem Thema und sagen: Ach, das machen wir irgendwann einmal mit, das hat die Landesregierung irgendwann einmal zugesagt, wenn die Gesetze sowieso angefasst werden müssen. Gerade so geht es eben nicht. Man macht es dann, wenn es notwendig ist. Das ist Politik oder schlimmstenfalls hält man sich an Recht und Gesetz; auch das tun Sie nicht. Ich will versuchen, das jetzt noch kurz zu begründen. Bei unserem Gesetzentwurf, den wir einige Tage vor der Landesregierung eingebracht haben, ging es um pauschale Änderungen im gesamten Beamtenrecht inklusive der Versorgung der Beamten und um diverse Änderungen von Einzelgesetzen. Vielen Dank an Herrn Barth, der richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass es uns nicht darum ging, jetzt einseitig die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften weiter zu bevorteilen, sondern unter anderem auch in Artikel 6 unseres Antrags die Änderung der Kommunalordnung angemahnt wird, genau zu dem Punkt, den Herr Barth gesagt hat, wo es jetzt zurzeit, Herr Dr. Pidde, und zwar jeden Tag, dazu kommen kann, dass Ehepartner oder Verwandte bis zum dritten Grad, auch Verschwägerte, befangen sind in Ratssitzungen, in Kreistagssitzungen und jeder Lebenspartner und dessen - gar nicht davon zu sprechen - verschwägerte Verwandte dritten Grades von homosexuell verpartnerten Menschen, nicht befangen sein sollen. Was das mit dem Thema zu tun hat, wir warten bis zum SanktNimmerleins-Tag,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

falls sich irgendwann einmal einer traut, im Kommunalrecht das Thema anzufassen. Das können Sie mir ganz bestimmt erklären.

(Abg. Dr. Pidde)

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Geiselhaft beidseitig ist; die sind beide in dieser Geiselhaft befangen. Sie konnten diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, auch wenn es sinnvoll gewesen wäre. Deshalb ist unser Antrag heute sicherlich dem Untergang geweiht. Wir haben daraus die Lehre gezogen, wenigstens das offensichtlich verfassungsrechtlich Problematische in dem Entwurf der Landesregierung anzugehen und da will ich wenigstens noch einmal eine Bemerkung dazu machen.

Wie alle hier im Raum wissen, schätze ich die Arbeit des Finanzministers durchaus, aber seine Expertise im Rahmen von verfassungsrechtlichen Diskussionen ist nicht immer hundertprozentig. Ja, es ist so. Da hätten wir vielleicht besser den Justizminister gefragt. Ich rede von dem Thema des Artikels 12 der Landesregierung über die rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dieser darf eben gerade nicht davon abhängig gemacht werden, ob er rechtzeitig geltend gemacht worden ist und bisher noch nicht bestandskräftig abgelehnt wurde. Dem steht auch nicht die Aussage entgegen: Das hat mir die Landesregierung aufgeschrieben, das wird schon rechtlich möglich sein. Wir haben mittlerweile ein Dutzend erst- und zweitinstanzliche Urteile aus anderen Bundesländern, die alle zu einem anderen Ergebnis kommen. Diese Zulagen sind zu gewähren, und zwar rückwirkend, entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Herr Kalich. Deshalb ist nicht die Föderalismuskommission relevant, sondern der Europäische Gerichtshof, der eindeutig sagt, dass es nicht darauf ankommt, die Geltendmachung des Anspruchs nach vorn zu ziehen, weil es sich eben nicht um eine unzulässige Unteralimentierung - bei solchen Worten hört normalerweise keiner mehr zu, das meint Bezahlung bei Beamten - handelt, die vom Beamten selbst anzuzeigen wäre, sondern um das Vorenthalten eines Bezügeteils, also eines Teils des Geldes, was man bekommen hat. Weil das so ist, bewegt sich die Koalition bei diesem Punkt wieder auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis. Wir wollen gar nicht davon sprechen, dass es geradezu lächerlich ist, dass wir hier wahrscheinlich von einer noch nicht einmal zweistelligen Zahl von Fällen reden, die man mit einem Federstrich und etwas gutem Willen schon im Vorfeld hätte beseitigen können. Heute - an die Koalition - haben Sie die Chance, das noch einmal zu tun, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, der Ihr Gesetz dadurch besser machen würde.

Noch ein zweiter Punkt vielleicht, der auch im Ausschuss in der letzten Woche zur Sprache kam, das ist die sogenannte Topfwirtschaft. Da schmeißt man mehrere Dinge in einen Topf, in diesem konkreten Fall geht es um die sogenannte Bündelung von zwei oder sogar drei Laufbahngruppen entspre

chend § 16 des Besoldungsgesetzes und die Tatsache, dass auch noch eine Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2015 - das sind ziemlich genau viereinhalb Jahre nach dem Urteil, das Sie dazu zwingt, das zu tun - vorgesehen ist. Für uns ist nicht ersichtlich, warum man diesen rechtswidrigen Zustand der allgemeinen Topfwirtschaft noch weitere eineinhalb Jahre dulden kann und dulden will. Das wollen Sie nur deshalb, weil Sie sich nicht trauen, in Ihre Ministerien hinein für Recht und Ordnung zu sorgen, in diesem Fall, weil Sie vor der Wahl um Wählerstimmen fürchten und weil Sie hoffen, dass die nächste Landesregierung, wer auch immer es ist, es dann schon richten wird, denn es ist und bleibt gesetzlich ausgesprochen heikel.

Die Verwaltung hatte seit der Bekanntgabe des Urteils im Mai 2011 Zeit, das zu tun, was Sie jetzt von ihr fordern, nämlich die Stellenbewertung vorzunehmen; das hat sie nicht getan. Der Rechnungshof hat diese Bündelungsmöglichkeit ebenfalls kritisiert. Eine Bündelung über drei Laufbahngruppen würde Bereiche mit höchst unterschiedlichen Wertigkeiten zusammenfassen. Vielleicht auch das noch einmal etwas deutlicher gesagt: Die Besoldung von A 13 bis A 15 in einem Ministerium, das sind in der Regel die Referentinnen- oder Referentenstellen, hätte zur Folge, dass in jedem Referat, unabhängig von dessen Größe, dessen Aufgabe und den Anforderungen daran, ein Referent oder eine Referentin etwa A 13, A 14 oder A 15 sein kann. Das ist nach der Rechtsprechung unmöglich. Eine Beamtin oder ein Beamter soll nach den Funktionen und den damit verbundenen Anforderungen sachgerecht bewertet werden und auch dementsprechend sein Amt bekommen. Da sind diese Topfwirtschaften unzulässig. Wir haben im Ausschuss dann gehört, dass die Bündelung weiterhin grundsätzlich in „begründeten“ und „besonders begründeten“ Fällen möglich ist. Das klassische Thema von Beamten: „Begründet“ heißt zwei Besoldungsbereiche gemeinsam, „besonders begründet“ heißt dann drei. Wir haben es bei dem Thema „besonders begründet“ mit einem sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff zu tun. Sie sehen den Klagen wahrscheinlich mit weniger oder mehr Gelassenheit entgegen, die Sie dann bekommen werden, wenn Sie es versuchen sollten, Herr Finanzminister, dafür zu sorgen, dass sich eben nicht jeder automatisch auf A 15 spitzt, wenn er vielleicht auch mit A 14 vernünftig eingruppiert wäre.

Über die Beförderungsauswahl in diesen Fällen ist auch nichts ausgedrückt worden, ich will das nur noch einmal der Vollständigkeit halber sagen. Wir sind durchaus für viele der Änderungen, die angekündigt worden sind, sie sind teilweise gesetzlich notwendig, teilweise einfach aufgelaufen, das ist gesagt worden. Bei der Eingruppierung von Lehrern sind wir allerdings bei dem Änderungsantrag der Linken; wir sehen auch nicht ein, warum da noch

einmal zwei Stufen eingeführt werden müssen. Das könnte man auch jetzt und sofort machen.

(Beifall DIE LINKE)

Noch nicht einmal das schlechte Argument, wir haben das Geld dafür nicht, sticht da. Ich verweise nur auf das Thema Steuerschätzung und die Frage, die sich damit nicht mehr ergibt.

Das Thema der Professorenbesoldung ist unserer Ansicht nach akzeptabel gelöst. Wir halten allerdings den FDP-Antrag, den Entschließungsantrag, für richtig, werden ihm also unsere Zustimmung geben und werben noch einmal dafür, unseren Änderungsantrag in das Gesetz mit aufzunehmen. Das würde Ihnen höchstwahrscheinlich viel Geld ersparen können, wenn es denn darum geht, dass Klagen, schlimmstenfalls an Höchstgerichten, wieder anhängig sind. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Finanzminister Dr. Voß um das Wort gebeten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir greifen mit diesem Gesetzentwurf drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf und wir nutzen dieses Aufgreifen gleichzeitig, um die Themen, die hier angesprochen sind, dauerhaft zu strukturieren. Darauf möchte ich kurz eingehen. Es geht einmal um das Urteil des Verfassungsgerichts zur Stellenbewertung von Dienstposten in der Verwaltung. Der zweite Punkt ist, und auch dieses wird zu einer bleibenden Strukturierung genutzt, nämlich das Urteil zur W-Besoldung, Leistungsbesoldung bei Professoren und last, not least geht es um die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Es ist im Laufe der Beratungen ein viertes Thema hinzugekommen, was Herr Pidde sehr hervorgehoben hat, allerdings, Herr Pidde, mit einem Zeitablauf, den ich so zumindest nicht bestätigen kann - ich möchte dazu gleich noch etwas sagen -, nämlich die Gleichstellung der Lehrer unterer Klassen mit einer DDR-Ausbildung. Das ist der vierte große Punkt in diesem Gesetzeswerk, der nun endlich einer dauerhaften Lösung zugeführt wird.

Der erste Punkt, die Stellenbewertung: Hier geht es schlicht darum, dass verschiedene Laufbahngruppen nicht einer Stelle oder umgekehrt eine Stelle verschiedenen Laufbahngruppen, die unterschiedlich bewertet sind, zugewiesen werden sollen, sondern das Verfassungsgericht hat hier mehr Eindeu

tigkeit für den Stelleninhaber, aber auch für die Landesverwaltung insgesamt gefordert. Damit soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten und vor allen Dingen eine einheitliche Handhabung in allen Ressorts der Landesverwaltung herbeigeführt werden das ist geleistet worden. Die Bündelungsbewertung ist bis auf die Justiz und kleinere Bereiche im Polizeibereich nicht mehr statthaft, sondern es bedarf einer Einzelbewertung. Die Verwaltung muss sich entscheiden, hat dieser Dienstposten die Qualität von A 15 oder A 13, A 12 wie auch immer. Das kann jetzt erfolgen und dazu sind auch Kriterien und Richtwerte aufgestellt worden.