Protocol of the Session on June 27, 2014

(Ministerin Taubert)

lung oder Teilanstellung zu arbeiten. Die Krankenhäuser, die Sie erwähnt haben, werden sich ohnehin die Frage stellen müssen, ob sie überhaupt in Zukunft mit so einer kleinen Fachabteilung - das sind nämlich alle die, die eine kleine geburtshilfliche Fachabteilung haben -, ob sie an der Stelle überhaupt weiterkommen und den gesamten Standard, der auf jeden Fall durch das Krankenhausgesetz an das Krankenhaus gestellt werden wird, erfüllen können. Wir haben heute schon bei den kleinen Fachabteilungen die Zulassung in der Krankenhausplanung weiterhin gegeben, wenn rund um die Uhr ein Facharzt zur Verfügung steht in dem Bereich. Bei weiter zurückgehenden Geburten werden die Krankenhäuser die Entscheidung treffen müssen, ob sie - das ist ja meistens ein defizitäres Geschäft, das ist Krankenhausangelegenheit, da muss ich mich nicht einbringen - überhaupt noch die Geburtshilfe an der Stelle aufrechterhalten können. Also das hat einen gewissen Zusammenhang, kleine geburtshilfliche Abteilungen in den Krankenhäusern und die Beleghebammen. Ich habe eine klare Meinung dazu. Ich gönne allen die Freiberuflichkeit, das ist gar nicht meine Baustelle. Aber ich sehe natürlich schon, dass wir eine Erleichterung hätten, wenn die Möglichkeit bestünde, eine Teilfestanstellung für eine bestimmte Anzahl von Stunden zu haben. Auf der anderen Seite die Freiberuflichkeit noch mitmachen zu können, ist für mich eine optimale Lösung. Da kann jede Hebamme ihre eigene Entscheidung treffen. Aber ich würde die auf jeden Fall präferieren, weil wir dann, wie man so schön sagt, mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen hätten. Danke.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Ministerin Taubert. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, ich gehe davon aus, sowohl für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die Alternativanträge. So habe ich zumindest die Redner verstanden.

Damit beginnen wir mit der Entscheidung über die Überweisung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7359 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer diesen Antrag im Ausschuss bearbeiten möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Da leider diese Überweisung abgelehnt worden ist, müssen wir über den Antrag komplett abstimmen. Wir stimmen also über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen.

Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD ab. Auch hier wurde Überweisung beantragt - Herr Gumprecht?

(Zuruf Abg. Gumprecht, CDU: Nein, keine Überweisung.)

Keine Überweisung beantragt. Dann stimmen wir direkt über Ihren Antrag ab. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Antrag zur Geschäftsordnung?

Ja, Entschuldigung, Frau Präsidentin, aber ich, man kann es im Protokoll nachlesen, habe Ausschussüberweisung für alle drei Anträge beantragt, also müssen wir darüber abstimmen.

Okay. Danke schön. Deshalb habe ich das eben noch einmal nachgefragt, da war das zu spät. Vielen Dank. Also doch diese Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir entscheiden jetzt über den Antrag selbst. Wer sich dem Antrag, und zwar dem Alternativantrag der CDU und der SPD anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich bei den Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist Ihr Antrag angenommen und damit erübrigt sich die Abstimmung des Alternativantrags der FDP. Wir können an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt schließen.

Wir sind ein bisschen über 14.00 Uhr. Trotz alledem gehen wir jetzt in eine Mittagspause. Wir sehen uns um 14.40 Uhr wieder. Zur Klärung, das wird dann die Fragestunde sein, die ich aufrufe.

Meine Damen und Herren, die Mittagspause ist beendet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

(Ministerin Taubert)

Fragestunde

Wir beginnen mit der Frage der Frau Abgeordneten Sparmberg von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/7894. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Wandertourismus in Thüringen

Thüringen gilt als eines der schönsten Wandergebiete in Deutschland. Trotzdem sind die Übernachtungszahlen in den entsprechenden Gebieten offenbar rückläufig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Übernachtungszahlen bei Wandergästen in den zurückliegenden zwei Jahren entwickelt?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Übernachtungszahlen?

3. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stellenwert von Wandertourismus in Thüringen und im Speziellen von Gesundheitswandern als kommenden Wirtschaftszweig und welche Maßnahmen ergreift sie, um diese Reisethemen noch bekannter zu machen?

4. Welche lokalen Veranstaltungen (beispielsweise das Gipfeltreffen auf dem Schneekopf) unterstützt die Landesregierung und wie?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staschewski, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sparmberg für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Man kann ganz klar sagen, Thüringen ist ein Wanderland. Ob es am Rennsteig, in der Rhön, ob das im Hainich, am Kyffhäuser, Ilmtal oder auch in den wunderschönen Bergen rund um Jena ist, überall wird gewandert. Aussagen aber ganz konkret jetzt zu Wandergästen können wir nicht machen, weil da keine Statistiken geführt werden. Aber wenn wir uns zum Beispiel die aktuellen Übernachtungszahlen ohne Camping für Thüringen anschauen, haben wir gesehen, dass wir 2012 9,2 Mio. und 2013 9 Mio. Übernachtungen hatten. Da gab es einen kleinen Rückgang. Ähnlich war das im Hauptwandergebiet, im Thüringer Wald

auch, da gab es 4,2 Mio. Gästeübernachtungen 2013 und 4,4 Mio. 2012.

Zu Frage 2: Diese Entwicklung hat aber auch damit zu tun, dass wir letztes Jahr im Frühjahr und Frühsommer sehr schlechtes regnerisches Wetter hatten. Sie wissen, es gab diese Überflutungen, als wir eigentlich unsere Hauptwanderzeit hatten, wenn wir die Gäste haben. Dann kam das verheerende Hochwasser im Mai/Juni. Ferner haben die umfangreichen Baumaßnahmen, die wir jetzt durchführen, sicherlich auch dazu beigetragen, dass in dieser Zeit, wo wir die Investitionen tätigen, auch der eine oder andere davon abgehalten wurde, dort Urlaub zu machen. Nicht zuletzt, und das müssen wir auch ganz deutlich sagen, das haben wir auch immer wieder betont, haben wir nach wie vor in Thüringen ein Qualitätsproblem bei den touristischen Angeboten. Deshalb haben wir die Steigerung der Qualität im Tourismus als eine der Hauptherausforderungen festgelegt und sind über die TTG in enger Abstimmung mit den örtlichen Verantwortlichen.

Zu Frage 3: Die Nachfrage nach Wandern im Urlaub und in der Freizeit entwickelt sich grundsätzlich positiv. Wenn Sie sich ein paar Umfragen anschauen, wissen Sie, dass viele, vor allem auch jüngere Leute gerne und viel wandern und dass das ein positiver Trend ist. In Thüringen haben wir bereits 86 Qualitätsgastgeber „Wanderbares Deutschland“. Ein Großteil dieser Gastgeber ist im Thüringer Wald. Allerdings gibt es auch hier nach wie vor noch Potenziale bei der Weiterentwicklung, insbesondere entlang der bereits ausgezeichneten Qualitätswege. In Thüringen finden Touristen eine Reihe von Prädikatswegen, zu denen 8 Premiumwege - zertifiziert durch das Deutsche Wanderinstitut - und 16 Qualitätswege gehören. Ziel ist es, diese Anzahl auch weiter zu erhöhen. Zudem wird mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen in Oberhof auch die Attraktivität der Region für Wandertouristen wieder deutlich verbessert. Darüber hinaus wird auch das in der Verantwortung des Regionalverbundes „Thüringer Wald“ in Umsetzung befindliche Ganzjahreskonzept „Rennsteig“ in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Die damit verbundene Qualitätsverbesserung für unsere Wandergäste entlang von Deutschlands bekanntestem Wanderweg ist für jeden sichtbar.

Zu Frage 4: Ganz aktuell ist am vergangenen Wochenende der Thüringer Wandersommer gestartet. Die Thüringer Tourismus GmbH unterstützt diese Veranstaltungsreihe in der Organisation sowie mit verschiedenen Marketingmaßnahmen. So wurde beispielsweise die Erstellung eines Werbeflyers durch die TTG unterstützt. Hinsichtlich des Gipfeltreffens auf dem Schneekopf - in zwei Wochen ist das, glaube ich, Sonntag in acht Tagen - unterstützen wir als Landesregierung den Thüringer Gebirgs- und Wanderverein mit Lottomitteln.

(Vizepräsidentin Hitzing)

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Frage noch mal zu 4. Sie sagten, es gibt verschiedene Unterstützungen. Wie lange noch? Auf Dauer oder nur noch nächstes, übernächstes Jahr?

Sie müssen da unterscheiden. Zum einen kann man Lottomittel immer geben. Das kann ich jetzt nicht voraussagen, ob diejenigen, die dann einen Antrag stellen, von den dann zuständigen Ministerien die Lottomittel genehmigt bekommen. Aber ich glaube, solche Veranstaltungen sind grundsätzlich unterstützenswert. Wenn Sie überlegen, Schneekopf 15.000 Besucher das letzte Mal. Deshalb haben übrigens auch, was manchmal vorkommt, aber nicht sehr häufig, zwei Ministerien, also die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium, unterschiedliche Projekte dort unterstützt. Darüber hinaus gibt es dann auch Anträge, die wir immer gern auch unterstützen wollen. Aber wenn wir da unser Tourismusbudget nehmen, dann muss es nachhaltig sein, dann dürfen wir nicht nur einzelne Veranstaltungen, sondern dann zum Beispiel so etwas wie die Beschilderung, die dann dauerhaft und auch für die Zeit nach der Veranstaltung vorhanden ist, unterstützen. Auch für solche Sachen sind wir aufgeschlossen. Das ist dann auch eine dauerhafte Unterstützung, glaube ich, und es ist wichtig. A und O ist nämlich, dass wir gute Ausschilderungen haben und dass wir eine gute Orientierung für die Gäste haben, die bei uns im Thüringer Wald oder in der Rhön oder wo auch immer unterwegs sind.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich möchte nicht versäumen, die Schülergruppe hier auf unseren Besucherrängen zu begrüßen. Die Schüler sind aus Jena und haben ihre Austauschschüler und Schulkameraden aus Chile mitgebracht. Herzlich willkommen hier in Thüringen.

(Beifall im Hause)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr schafft es maximal ins Viertelfi- nale.)

Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7899. Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke, Frau Präsidentin.

Kontrollen zum Schutz von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern

Nach einem Arbeitsunfall am 9. Juni 2014 auf einem Erdbeerhof im Landkreis Sömmerda wurde in Presseveröffentlichungen auf die nach Ansicht der zur Erdbeerernte eingesetzten Wanderarbeiter unzumutbaren Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht (siehe „Thüringer Allgemeine“ vom 13. Juni 2014). In der Fragestellerin vorliegenden Beschwerden wurde durch Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter aus Rumänien unter anderem auf rechtswidrige tägliche Arbeitszeiten, auf beengte Unterkünfte und eine unzumutbare Bezahlung mit teils völlig unangemessenen Sanktionen hingewiesen. Der Geschäftsinhaber bestreitet die erhobenen und veröffentlichten Vorwürfe.

Die Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen machen über die Notwendigkeit der Aufklärung hinaus auch die Fragestellung deutlich, welche Kontrollinstrumente bestehen, wie diese funktionieren und über welche Möglichkeiten Wanderarbeiter verfügen, sich in der kurzen Zeit ihres Arbeitsaufenthaltes über die Einhaltung von Schutzbestimmungen zu informieren bzw. sich bei Vorliegen von Beschwerden an eine entsprechende Stelle wenden zu können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Behörde ist jeweils für die Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Arbeitszeit, zur Arbeitssicherheit, zur Unterkunft, zur Entlohnung sowie zur Kranken- und Sozialversicherungspflicht zuständig?

2. Welche der genannten Behörden hat die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Arbeitszeit, zur Arbeitssicherheit, zur Unterkunft, zur Entlohnung sowie zur Kranken- und Sozialversicherungspflicht im genannten Betrieb seit Beginn der diesjährigen Erdbeerernte tatsächlich mit welchem jeweiligen Ergebnis geprüft?

3. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung darüber hinaus bezüglich der täglichen Arbeitszeit, der Arbeitssicherheit, der Form der Unterkunft sowie der Höhe der Entlohnung und der von jedem Wanderarbeiter nachzuweisenden Krankenund Sozialversicherung im genannten Betrieb, die gegebenenfalls Anlass zur Kritik und zum Handeln geben?

4. Welche konkreten Veränderungen in der Struktur, in der Zuständigkeit, bei der Kontrolldichte oder etwa bei der Schaffung von Informations- und Kontaktstellen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter vor ungesetzlichen Arbeitsverhältnissen zu schützen?