Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hebammenberuf ist einer der ältesten Frauenberufe. Bereits ägyptische Tafelmalereien aus dem dritten Jahrtausend vor Christus zeigen und zeugen von der Hebammenkunst. Bis heute hat sich die Arbeit der Hebammen als unverzichtbarer Beitrag für die medizinische Versorgung und die Vorsorge Schwangerer, junger Mütter und Familien erwiesen. 60 Prozent der Hebammen in Deutschland sind freiberuflich tätig. Sie arbeiten frei praktizierend in der Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten, Wochenbettbetreuung und der Stillhilfe. Freiberufliche Hebammen sind darüber hinaus auch in Geburtshäusern tätig, als Beleghebammen in den Kliniken oder in einer Praxisgemeinschaft mit niedergelassenen Gynäkologen. Um als Hebamme freiberuflich tätig zu sein, benötigt diese eine Berufshaftpflichtversicherung wie alle Freiberufler, wie Anwälte, Architekten oder Ärzte. Die Versicherungsbeiträge für freiberufliche, in der Geburtshilfe tätige Hebammen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich sehr stark angestiegen. Während die Haftpflichtversicherung für Geburtshilfe im Jahr 2000 noch rund 400 € im Jahr kostete, sind es mittlerweile 4.200 €. Ab Sommer dieses Jahres soll die Prämie über 5.000 € steigen. Dennoch, diese Versicherungsgesellschaften sind hier nicht der Buhmann. Trotz der stetig steigenden Prämien ist das Geschäft für sie nicht rentabel, wie sie es ausdrücken. Daher hat die Nürnberger Versicherung angekündigt, Mitte 2015 aus dem letzten verbliebenen Konsortium auszusteigen, das sie gemeinsam mit der Bayrischen Versicherungskammer und der R+V Versicherung gebildet hat. Das sind also die Hintergründe. Auch wenn die Zahl der Schadensfäl
le seit vielen Jahren stagniert, sind die Kosten pro Schadensfall deutlich gestiegen. In den vergangenen zehn Jahren nahmen die Kosten für schwere Geburtsschäden um fast 80 Prozent zu, während Patienten nach einem Fehler der Ärzte oder der Hebammen früher nämlich vergleichsweise eher verstorben sind, leben sie heute mittlerweile aufgrund des medizinischen Fortschreitens, Gott sei Dank, deutlich länger. Dadurch steigen die Kosten, die von der Versicherung der beklagten Hebamme oder des beklagten Arztes getragen werden müssen. Wird ein Kind bei der Geburt schwer geschädigt, leistet der Versicherer im Schnitt heute 2,6 Mio. €. Spitzenwerte liegen über 10 Mio. €. Dazu gehören nicht nur die Pflegekosten, sondern auch das Erwerbsminderungseinkommen, welches dem Patienten bei Behinderung zusteht. Auch dafür haftet die Hebamme beispielsweise über ihre Versicherung. Ebenso, und das ist auch ein Punkt, haben wir zahlreiche Regressforderungen der Krankenkassen zu verzeichnen. Ein Thema, das jetzt auch politisch aufgegriffen wurde und wo geprüft wird, in welcher Weise man darauf verzichten kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht generell geschehen wird, sondern dass man vielleicht einen anderen Maßstab anlegen wird. Aber das wird ein Thema sein, mit dem sich auf Bundesebene derzeitig beschäftigt wird.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, ist das Kernproblem kein spezifisch thüringisches Problem. Es wäre auch rechtlich unzulässig, wenn jedes Bundesland seine eigenen finanziellen Lösungswege entwickeln würde und auf welcher rechtlichen Basis. Also heißt das, Abhilfe kann nur auf Bundesebene geschaffen werden. Bereits im Koalitionsvertrag ist dies neu so enthalten, so dass es sichergestellt ist, die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe in einer angemessenen Weise zu berücksichtigen.
Der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“, auf den hier auch schon eingegangen wurde, nennt verschiedene Lösungsansätze, um die Belastung der freiberuflichen Hebammen durch die steigenden Haftpflichtprämien zu verringern. Die dort dargestellten Lösungsansätze und die Diskussionen darüber zeigen natürlich, wie schwierig diese Lösungen sind und dass es hier keine einfache Lösung gibt. Alle Wege haben Vor- und Nachteile. Herr Koppe ist vorhin zum Beispiel auch schon auf einige der Vorschläge eingegangen. Ich will hier nicht noch mal alle wiederholen.
Meine Damen und Herren, am 5. Juni hat der Bundestag das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz, das ist ein langes Wort, kurz FQWG, beschlossen. Die Krankenkassen werden durch Gesetz verpflichtet, für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, zusätzliche Mittel herbeizufüh
ren. Ein Thema, das hier gerade angesprochen und wo relativ schnell darauf reagiert wurde, also was da die rechtlichen Möglichkeiten einräumt. Alles andere ist Sache der Verhandlung untereinander.
Meine Damen und Herren, dadurch wird sichergestellt, dass auch Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, durch die Haftpflichtprämie nicht überbelastet werden.
Meine Damen und Herren, und man muss, wie ich schon erwähnt hatte, über die Frage der Regressforderung der Kassen nachdenken, in welchem Umfang müssen diese sein. Ab dem 1. Juli 2015 wird es eine Übergangsregelung mit dem Sicherstellungszuschlag geben. Hierdurch werden die Hebammen dann dauerhaft entlastet. Seitens der Hebammen wird natürlich umgekehrt erwartet, entsprechende Qualitätsanforderungen nachzuweisen. Das ist ein Thema, das auch auf Bundesebene geschieht. Ich denke, damit ist eine Reihe von wichtigen Voraussetzungen erst einmal geschaffen. Es ist nun an der Zeit, dass es zu einer Lösung der Betroffenen untereinander kommt.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserem Antrag genau dies noch mal zum Ausdruck gebracht, in unserem Änderungsantrag. Dort wollen wir, dass sich die Landesregierung gerade auf Bundesebene einsetzt. Das ist schon geschehen und es wird auch weiterhin geschehen. Ich bin mir da sicher, die Frau Ministerin hat das an vielen Stellen auch deutlich gemacht.
Wir wollen weiterhin nicht, dass das Thema heute hier abgeschlossen ist, sondern dass wir uns noch mal im Ausschuss damit beschäftigen. Ich denke, das ist auch ein Thema, dass wir noch genauere Zahlen erfahren. Da geht es beispielsweise um die Frage der Finanzierung, aber auch um das, was wir im Lande hier haben, um die Frage der Familienhebammen, die Thematik, die wir hier im Lande gelöst haben und die in verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kann nur von meinem eigenen Landkreis berichten, dass das sehr gut funktioniert durch eine gute Koordinierung. Wir haben auch eine sehr engagierte Hebamme da, die das gerade in diesem Sinne sehr gut auch nach außen bringt. Ich kann Ihnen sagen, ich hatte gerade im Vorfeld dieser Diskussion an verschiedenen Gesprächen teilgenommen. Unter anderem habe ich das Thema auch gerade im Sozialausschuss im Landkreis angesprochen. Dort habe ich sowohl die Familienhebammen als auch die im Krankenhaus praktizierenden Hebammen eingeladen. Wo sind ihre Nöte, wo gibt es Probleme? Ich denke, dort kann man einiges auf lokaler Ebene lösen. Ich will Ihnen aber auch eins sagen. Wie ist es denn mit der Frage: Sie sind jetzt freiberuflich am Krankenhaus tätig, wären sie denn bereit, sich wieder anstellen zu lassen? Ich habe allein diese Frage ge
stellt und gesagt: Passen Sie auf, wenn Sie das wollen, dann setze ich mich im Aufsichtsrat dafür ein. Was war die Antwort? Bitte nicht, wir wollen freiberufliche Hebammen sein, wir wollen diese Lösung haben. Genau deshalb, denke ich, ist diese Lösung, eine finanzielle Lösung herbeizuführen, die richtige und nicht die Frage, wer stellt wen an.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das gilt da, wo es die Entscheidung der Hebammen ist.)
Das ist ein Weg, denke ich, den man auch sehr konkret machen sollte. Wir wollen mit unserem Antrag zweitens, in Punkt 4 beispielsweise, über die Frage des Bedarfs einen Überblick bekommen. Das haben wir im Antrag zum Ausdruck gebracht. Sie wollen das über ein Modellversuchsvorhaben. Wir haben gesagt, wir brauchen eine Analyse. Die soll gemeinsam mit dem Hebammenverband erstellt werden.
Wir wollen auch, dass es zu einer Anpassung der Honorarsätze derjenigen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erbringen, kommt. Da gibt es einen ersten Vorschlag, da gibt es noch keine Einigung, wie ich weiß, ich bin nicht ganz auf dem Laufenden, aber ich denke, dort wird es auch zu einer Einigung kommen.
Es gibt also mehrere Ansätze. Wir können im Land einiges tun. Da ist doch schon einiges auf den Weg gebracht worden. Ich hoffe, dass jetzt, weil das kein Thüringer Problem ist, auf Bundesebene entsprechend gehandelt wird. Ich denke, durch die jetzigen ersten Maßnahmen - das sind keine Maßnahmen, die auf Dauer gelten - hat man erst mal Zeit für Verhandlungen gewonnen. Ich denke, die müssen in der nächsten Zeit erfolgen. In dem Sinne wünsche ich den Hebammen bei ihren Verhandlungen viel Erfolg. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gumprecht, ich bin mir nicht sicher, ob die Eltern, die in Nöten sind, damit zufrieden sind, wenn Sie ihnen sagen: Ich hoffe, dass es zu einer Lösung der Betroffenen untereinander kommt.
Ich will das noch verstärken. Ich weiß, dass es diese Eltern nicht zufrieden stellen kann, wenn es darum geht, dass Politik sagt, eure Wahlfreiheit ist uns egal. Das ist das, was Sie gerade gemacht haben.
Das zeigt mir, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, worüber wir reden. Wahlfreiheit ist Ihnen egal. Ich will daher einige von den Stimmen hier in dieses Plenum reintragen, die sich seit vielen Monaten Gedanken machen und die einfach Sorge darum haben, wie ein guter Start ins Leben für ihre Familie individuell geht. Das ist eine Aktion des Hebammenlandesverbandes Thüringen. Da schreiben die werdenden Eltern auf den Karten: „Wenn es keine Hebammen mehr gibt, wer soll denn dann so geduldig meine Fragen beantworten?“ oder „Eine Geburt ohne Hebamme können wir uns nicht vorstellen.“ oder „Krankenhäuser sind für Kranke, ich möchte selbst entscheiden können, wo und wie ich mein Kind bekomme.“ Auch das eine Stimme einer werdenden Mutter: „Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Hebammen und stellen Sie sicher, dass diese auch in Zukunft ihre Arbeit ausüben können.“ Sie haben gerade gesagt, Herr Gumprecht: Ich hoffe, dass es zu einer Lösung der Betroffenen untereinander kommt. Das ist nicht meine Sache - bleiben Sie jetzt dabei?
Eine andere Stimme: „Für meine nächsten Geburten wünsche ich mir eine optimale Betreuung mit einer Hebamme.“ oder „Helfen Sie diesen wertvollen Menschen in ihrer Arbeit, sie zu unterstützen.“ Und letzte: „Auch meine Töchter sollen ihre Kinder dort zur Welt bringen können, wo sie es wollen. Am besten mit einer Hebamme, die sie gut kennen und der sie vertrauen können. Dafür bitte ich Sie, sich einzusetzen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines hat doch wirklich jeder verstanden: Eine Geburt, ein Start ins Leben ist keine Sache, die man den freien Kräften des Marktes überlassen kann. Die Tatsache, die Wahlfreiheit bei einer Geburt sicherzustellen, funktioniert nicht. Das hat dieser implodierende Versicherungsmarkt an dieser Stelle doch gezeigt. Es sind 2013 151 Versicherungen angeschrieben worden. 147 hatten nicht einmal Interesse daran, diese Versicherung in ihr Portfolio aufzunehmen. Übrig blieben nur jene, die im Augenblick noch versichern und ab Juli 2015 geht selbst die eine, die sich jetzt noch bereit erklärt hat, raus. Das heißt, diese Systematik funktioniert nicht. Die Geburt, diese Geburtshilfe den freien Kräften des Marktes und diese Versicherung den freien Kräften des Marktes zu überlassen, ist gescheitert. Das muss man anerkennen und da braucht es auch ein klares politi
Mir macht Sorge, dass das nicht der einzige Berufsstand sein wird, den das künftig betrifft. Es kann sein, dass es an dieser Stelle die Hebammen als Erstes betrifft und andere Heilberufe darauf folgen. Darüber muss man sich unterhalten. Ich nenne mal die Jahreshaftpflichtversicherung der Gynäkologen: bei über 42.000 €. Rechnen Sie sich das mal aus, was das am Ende heißen und kosten soll, wo dieser Weg hinführt, den wir hier anfangen zu beschreiten. Ich habe das Gefühl, dass immer noch nicht die Tragweite dessen verstanden worden ist, dass es am Ende um eine Systemfrage geht, die die Hebammen als Erste betrifft, aber wir in den kommenden Monaten und Jahren nicht loswerden, wenn es hier nicht ein politisches Umsteuern gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeit läuft gegen uns, gegen die Familien im Land und vor allem auch gegen die Hebammen selbst. Ich habe vorhin in der Einbringung versucht, die große Verunsicherung darzustellen. Es geht um viele Dinge an dieser Stelle. Es geht natürlich um eine angemessene Vergütung, das ist der erste Punkt, den hat Herr Gumprecht auch benannt. Es geht auch um die Frage, wie die Haftpflicht künftig auf ein solides Niveau gebracht werden kann oder wer diese Haftpflicht bezahlt. Wenn man nämlich anerkennt, dass man das nicht den freien Kräften des Marktes überlassen kann, muss man sich ernsthaft mit dieser Idee des staatlichen Fonds auseinandersetzen. Herr Gumprecht fragt zu Recht, wenn wir bei diesem Berufsstand anfangen, was das eigentlich für andere Berufsstände heißt, wo es ähnlich ist. Die Frage ist berechtigt. Aber man muss es diskutieren und an dieser Stelle ist diese Frage des staatlich finanzierten Haftungsfonds neben der Frage eines privaten Haftungsfonds nebeneinandergestellt und dann muss man abwägen, was besser ist. Ich persönlich bin der Ansicht, was es jetzt braucht auf Bundesebene, ist erst mal ein staatlicher Haftungsfonds, der staatlich finanziert ist, um auch den Systemfehler anzuerkennen. Es braucht aber auch noch etwas Zweites. Die Berufsgenossenschaft, die die Hebammen bislang alleine unter ihren Fittichen hat, schafft das nicht. Die kann das nicht tragen. Was man braucht, ist eine gemeinsame Berufsgenossenschaft der Heilberufe, wo alle gemeinsam zueinander stehen und dieses Risiko der Geburtshilfe solidarisch auf viele Schultern verteilt wird. Wenn das beides auf Bundesebene angepackt wird, ist man einen großen Schritt weiter. Dann löst man den Systemfehler, dem wir im Augenblick ausgeliefert sind, den die werdenden Eltern, Kinder und vor allen Dingen auch die Hebammen ausge
liefert sind. Das wäre eine Möglichkeit, wie man das relativ schnell lösen kann. Aber noch mal: Wir haben jetzt Juni 2014. All jene, die sich die Freiheit nehmen wollen zu wählen und die da anklingeln, wo freiberufliche Hebammen erreichbar sind und gesagt bekommen, das tut mir leid, ich kann Ihnen jetzt im Augenblick nicht helfen, all jenen ist mit solchen Ideen im Augenblick nicht geholfen, solange interministerielle Arbeitsgruppen auf Bundesebene reden und ergebnisoffen auseinandergehen, solange der Bundesverband der Hebammen mit dem Ministerium redet und es da keine Bewegung gibt und solange auch die Kassen an dieser Stelle einfach nicht das richtige Wort miteinander finden. Ich glaube, das ist ein Punkt, den man einfach deutlich machen muss. Es muss hier eine Lösung her. Das heißt aber auch, dass es an diesen Stellen gegenseitig Bewegung geben muss. Man kann nicht darauf warten, dass sich der andere zuerst bewegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal darauf zurückkommen, was die Landesregierung betrifft. Man kann hergehen und kann eine Bundesratsinitiative starten. Schleswig-Holstein hat das getan. Wir haben uns bei dieser Frage distanziert verhalten, obwohl Grüne auf diesem Antrag mit draufstehen, weil ich einfach einen anderen Qualitätsbegriff an dieser Stelle erwarte als in dieser Bundesratsinitiative. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir im Februar darüber mal diskutieren können. Deswegen damals unser Dringlichkeitsantrag. Ich bin schon gespannt, wie sich Ministerin Taubert da positioniert. Was mich auch interessiert, Frau Ministerin, ist, was eigentlich seit unserem Antrag vom Juni 2012, der in diesem Haus beschlossen wurde, Ihrerseits in Ihrem Haus getan wurde, um das, was der Landtag damals beschlossen hat, zu erfüllen. In diesem Antrag steht, und der wurde hier beschlossen, dass die Landesregierung sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für solide Arbeits- und Einkommensbedingungen der Hebammen einsetzt. Ich frage Sie: Was haben Sie seit Mitte 2012 für die Hebammen getan? Ich frage Sie auch, inwieweit Sie sich mit anderen Bundesländern gemeinsam für die Umsetzung der aus dem IGES-Institut erstellten Datenlage eingesetzt, was Sie dafür getan haben, um diese für Thüringen zu verbessern. Ich möchte wissen, was Sie von diesem beschlossenen Antrag tatsächlich in den letzten zwei Jahren umgesetzt haben, um im Sinne der Hebammen einen Schritt nach vorn zu gehen. Ich glaube, dass an dieser Stelle wenig passiert ist. Es wäre nicht nur frauenpolitisch ein Desaster, es ist vor allen Dingen familienpolitisch ein Desaster, wenn es dazu heute keine guten Antworten gibt.
Stichwort Ausbildung: Die Hebammen selber sagen, wenn man sich im Land umhört, nicht nur, dass wir selber entscheiden wollen, ob wir freie Geburtshilfe oder vor allen Dingen Vor- und Nachsor
ge machen, die Hebammen sagen auch, auch wir sind ein Berufsstand, der älter wird, der auf Ausbildung, auf neue Hebammen angewiesen ist, die in diesen Berufsstand gehen wollen. Die Debatte, die wir hier seit Monaten, fast schon seit einem guten Dreivierteljahr, führen, weil sie auch in anderen Ländern im Übrigen natürlich diskutiert wird, die verunsichert natürlich auch all jene jungen Leute, die gegebenenfalls darüber nachdenken, Hebammenschülerin oder Hebammenschüler zu werden. Das muss man mit bedenken. Die unklare Ausbildungssituation führt auch dazu, dass die Nachfrage nach den wenigen Ausbildungsplätzen, die wir in Thüringen hatten, deutlich gesunken ist. Sie ist immer noch höher als die Anzahl der Ausbildungsplätze, was bei beispielsweise 15 in Jena keine Kunst ist, dass sich mehr als 15 bewerben. Aber sie ist deutlich gesunken. Wenn man sich mit den Hebammen unterhält, dann weiß man auch, was da im Augenblick passiert.
Unklar ist übrigens auch - auch da interessiert mich ein klares Wort der Ministerin -, auf der einen Seite ist es richtig, diesen Berufsstand zu akademisieren und das wird ja jetzt auch an der FH in Jena passieren. Aber da frage ich mich, was denn parallel mit dem Ausbildungsgang an der Berufsschule passiert, ob das auf einmal wegfällt, inwieweit überhaupt Anmeldungen für den Studiengang an der FH Jena angenommen werden können. Ich glaube, da ist vieles nicht klar, vieles nicht besprochen. Auch da bitte ich um Klärung. Ich weiß nicht, ob Sie dazu Stellung nehmen wollen oder gegebenenfalls das nicht anwesende Kultusministerium. Wenn Ausbildung in diesen Berufen der Geburtshilfe für das Kultusministerium nicht interessant genug ist, um an dieser Debatte teilzunehmen, finde ich das umso bedauerlicher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir gut beraten sind, im Ausschuss tatsächlich über die vorliegenden Anträge zu reden. Der Antrag von CDU und SPD ist wenigstens das kleine Feigenblatt, das wir erwartet haben, um den Hebammen in Thüringen die Wertschätzung und Anerkennung entgegenzubringen. Deswegen ist es wenigstens auch ein Schritt in die richtige Richtung. Der Antrag der FDP fällt inhaltlich deutlich hinter den von uns, den dieser Landtag bereits im Juni 2012 beschlossen hat, zurück.
Ich kann nur dringend darum bitten, dass auch Thüringen, dass das Sozialministerium, dass das Ministerium, das sich um die entsprechende Ausbildung kümmert, wenn es darum geht, endlich den Weckruf verstanden hat. Bei mir ist angekommen, dass viele von jenen Frauen, die seit Monaten darum
kämpfen, dass ihre Stimme gehört wird, jetzt an einem Punkt sind, wo sie sagen, wenn die Politik immer noch nicht verstanden hat, wissen wir auch nicht mehr weiter. Diese Stimmung sollten wir in Thüringen gar nicht haben. Es sollten vor allen Dingen auch jene endlich verstehen, die familienpolitisch meinen, den goldenen Clou gefunden zu haben, wenn wir über das Landeserziehungsgeld diskutieren. Wer immer noch nicht verstanden hat, dass Hebammenunterstützung die beste Familienpolitik für dieses Land ist,
der ist an dieser Stelle im Hintertreffen. Verstehen Sie das endlich, engagieren Sie sich, setzen Sie sich ein im Sinne der Eltern und Familien in Thüringen.