Die dritte Stufe - das habe ich ausgeführt - wird optional darin bestehen, dass sich Bibliothekszentren an anderen Hochschulstandorten möglicherweise in
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel. Ich rufe damit jetzt die letzte Frage für heute auf, das ist die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7889. Bitte, Herr Abgeordneter.
Zwischen Dippach und der Werra hat sich in den letzten drei Jahren eine mit Queller bestandene versalzene Grünfläche wesentlich vergrößert. An der Gemarkungsgrenze zwischen Dippach und Dankmarshausen am Erlichsgraben ist ein großflächiges Absterben der Vegetation zu verzeichnen, das Wasser im Graben und in Pfützen auf der benachbarten Wiese weist nach Aussagen von Anwohnern eine extrem hohe Leitfähigkeit auf.
2. Welche Erkenntnisse ergeben sich in diesem Zusammenhang aus dem im Dezember 2013 vorgelegten Zwischenbericht zur Modellierung der Salzbelastung an Werra und Weser der Flussgebietsgemeinschaft Weser sowie aus den bisherigen Ergebnissen der 3-D-Simulationen, die mit der letzten Versenkgenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel beauflagt wurden?
3. Welche Auswirkungen auf die betroffenen FFHGebiete, die Werra und das Grundwasser sind zu erwarten?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Minister Reinholz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aus den in der Mündlichen Anfrage aufgeführten räumlichen Informationen ist die genaue örtliche Lage der versalzenen Flächen nicht exakt bestimmbar. Zudem liegen der Landesverwaltung hinsichtlich einer Vergrößerung der Flächen sowie zur elektrischen Leitfähigkeit keine Kenntnisse bzw. Messergebnisse vor. Aus diesem Grund ist eine konkrete Aussage hinsichtlich der Vergrößerung der versalzenen Flächen dort nicht möglich, es sind aber mehrere Binnensalzstellen in diesem Gebiet bekannt. Innerhalb der Werraaue, zum Beispiel im Raum Erlichsgraben/Schacht Dankmarshausen bei Dippach, existieren FFH-Gebiete mit sogenannten Binnensalzstellen, wo 2006 und 2012 die Thüringer Offenland-Biotopkartierung stattfand. Eine Ausdehnung der von Salzvegetation bestandenen Flächen wurde in diesem Gebiet tatsächlich festgestellt. Der Raum liegt hydrologisch in einem hydraulischen Entlastungsgebiet für Grundwasser aus dem Plattendolomit. Hier steigt geogen mineralisiertes sowie durch Salzabwasserabsenkungen beeinflusstes Grundwasser aus dem Plattendolomit über den Grundwasserleiter Buntsandstein in das Werratal auf. Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage 5/4938 aus dem Jahr 2012 wurde auf diesen Sachverhalt bereits hingewiesen.
Zu Frage 2: Aus dem Zwischenbericht der Modellierung der Salzbelastung an Werra und Weser der Flussgebietsgemeinschaft Weser und aus der mit Erlaubnisbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.11.2011 beauflagten Grundwassermodellierung lassen sich für die Fragestellung keine Erkenntnisse ableiten.
Zur Frage 3: Da zur Lage der angefragten Flächen und zu deren Vergrößerung keine näheren Informationen vorliegen, können keine spezifischen Aussagen auf betroffene FFH-Gebiete, die Werra und das Grundwasser abgeleitet werden. Naturschutzfachlich hat die Thüringer Offenland-Biotopkartierung 2012 im Raum Erlichsgraben/Schacht Dankmarshausen bei Dippach gegenüber 2006 eine Ausdehnung der von Salzvegetation bestandenen Flächen festgestellt. Gegenüber dem Salzeinfluss empfindliche Lebensraumtypen nach Anhang I der FFHRichtlinie sind nach Kenntnisstand der zuständigen Naturschutzbehörde relativ wenige vorhanden, so dass mit größeren Auswirkungen auf diese Lebensraumtypen nicht zu rechnen ist. Inwieweit die Zunahme von Salzeinfluss in einem FFH-Gebiet tatsächlich zu einer Zu- oder Abnahme von konkreten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie führt, ist immer im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Zur Frage 4: Derzeit stimmen die beteiligten Bundesländer innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Weser die ab 2005 vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung für die Werra/Weser sowie die betroffenen Grundwasserkörper ab.
Dabei werden sowohl Leitungsvarianten als auch Maßnahmen zur Reduzierung des Salzwasseranfalls vor Ort beachtet und allen untersuchten Maßnahmenvarianten wurde dabei zugrunde gelegt, dass die Versenkung von Salzabwässern in Hessen nach 2015 grundsätzlich nicht fortgeführt und das bisherige 360-Millionen-Euro-Investitionspaket von Kali+Salz umgesetzt wird. Die Modifizierung und Fortführung der Versenkung als neue integrierte Laststeuerung wurde im Rahmen der oben genannten Abstimmung vom Land Hessen als nicht genehmigungsfähig eingestuft und daher verworfen. Die Ergebnisse der Abstimmung fließen in den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Weser ein, der zum 22.12.2014 veröffentlicht wird. Der Einstellung der Versenkung auf hessischem Gebiet kommt für Thüringen eine besondere Bedeutung zu, da nur durch diese perspektivische Verbesserungen im Grundwasser in der Werraaue zu erreichen sind.
Herr Minister, Sie nannten die versalzenen Flächen so schön „Binnensalzstellen“. Das sind ja nach Naturschutzrecht geschützte Biotope. Das FFH-Gebiet, in dem sie liegen, stellt aber nicht Salzpflanzen unter Schutz, sondern zum Beispiel seltene Molche und Kriechtiere, die in der Werraaue vorkommen. Inwieweit sehen Sie denn das Vorhandensein dieser Binnensalzstellen und den Schutzcharakter des FFH-Gebiets als einen Widerspruch an und sind die Lebewesen, wovon Sie gesagt haben, es gibt relativ wenige, die salzempfindlich sind, nicht so geschützt durch die FFH-Richtlinie, dass für sie ein Verschlechterungsverbot besteht?
Ich hatte ja ausgeführt, dass die zuständige Naturschutzbehörde - da ist die untere Naturschutzbehörde auch eingebunden und besonders gefragt daraus keine Bedrohung für diese Lebensraumtypen abgeleitet hat.
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7233 dazu: Beschlussempfehlung des Europaausschusses - Drucksache 5/7887
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wucherpfennig aus dem Europaausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, beim Thüringer Landesmediengesetz, mit dem wir uns heute in zweiter Beratung befassen, handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Die federführende Staatskanzlei hat den Gesetzentwurf im Januar 2014 dem Landtag zugeleitet. Am 28. Februar fand die erste Lesung im Landtag statt. Die Fraktionen beschlossen damals einstimmig die Überweisung an den für Medien zuständigen Europaausschuss. Im Ausschuss berieten wir erstmals am 14. März über den Gesetzentwurf und kamen überein, eine mündliche Anhörung zu dem Gesetz durchzuführen.
Alle Fraktionen machten im Rahmen der Ausschuss-Sitzung Vorschläge für Anzuhörende und einigten sich auf eine Liste von 16. Die mündliche Anhörung fand am 16. Mai statt, 13 der geladenen Anzuhörenden waren der Einladung gefolgt. Parallel zur Diskussion in den Fraktionen und im Europaausschuss hatten Interessierte die Gelegenheit, sich im Online-Forum des Thüringer Landtags zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Bis zum 16. Mai konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum Landesmediengesetz mitteilen. Zu den insgesamt 12 Fragen gingen bis zum Ende der vierwöchigen Diskussionszeit keine Beiträge ein. Im Nachgang zur mündlichen Anhörung erarbeiteten alle Fraktionen Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf. In der Ausschuss-Sitzung am 13. Juni beschäftigten wir uns mit den Änderungsanträgen der Fraktionen in gewohnt konstruktiver Arbeitsatmosphäre. Einige Änderungsvorschläge wurden sogar einstimmig beschlossen.
In seiner Beschlussempfehlung votiert der Europaausschuss dafür, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den beschlossenen Änderungen anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wucherpfennig. Mir liegen von allen Fraktionen Redeanträge vor. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat als Erster Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, werte medienpolitisch interessierte Abgeordnete, werte Gäste, Medienmacher, Medienpolitiker, liebe Leute im Internet! Im FebruarPlenum des Landtags habe ich mit folgenden Gedanken meinen Redebeitrag zum Entwurf des Landesmediengesetzes abgeschlossen: Wir, die Linken, freuen uns auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Wir werden gern daran mitwirken, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Im Interesse der Medienlandschaft und der Medienmacher in Thüringen wollen wir, dass die Novelle endlich kommt.
Wir, und da meine ich ausdrücklich nicht nur meine Fraktion, haben Wort gehalten. Nach gefühlter, sage ich,
Hälfte der Tagesordnungspunkte, die von der gegenwärtigen Plenarsitzung abgesetzt wurden, weil scheinbar die Akteure, besonders die aus der Landesregierung, schon zu einer starken, ja, im Wahlkampf verfangenen Debatte neigen,
können wir wenigstens das Landesmediengesetz hier verabschieden. Der Europa- und - lassen Sie es mich so formulieren - Medienausschuss hat geliefert. Deshalb möchte ich mich zunächst ausdrücklich bei allen Akteuren, ich fange an, Ministerin und Ministern, Mitgliedern des Ausschusses und den im Hintergrund wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Staatskanzlei, für die konstruktive und sachorientierte Vor- und Zusammenarbeit bedanken. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung gewesen, dass das ursprünglich sportliche Ziel zur Verwirklichung, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, gelungen ist. Mein besonderer Dank gilt aber auch allen Expertinnen und Experten, die an unserer Anhörung teilgenommen haben und die damit einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, den Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren.
Es wird vielleicht aus meinen jetzt schon recht freundlichen Worten deutlich, die Linke ist mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich zufrieden.
Wir, und so wie wir es wollten, schließen ausdrücklich die Forderung nach gesetzlicher Verankerung von Netzneutralität mit ein. Wir haben das schon in der Sitzung vor über einem Jahr im Juni durch einen Antrag kundgetan und dann in erster Lesung dieses Gesetzes noch mit viel Selbstbewusstsein und Fantasie, aber auch Skepsis, ob dieser Gedanke sich in der politischen Diskussion durchsetzen wird, wiederholt. Wir wollten, dass Thüringen als erstes Bundesland die Netzneutralität im Landesmediengesetz verankert und dies wird nun geschehen. Unabhängig von parteipolitischer Kleinkariertheit versteht sich die Linke als eine der Geburtshelferinnen der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität.
Das zeigt, meine Damen und Herren, nicht zuletzt, dass man akute Probleme, auch wenn sie scheinbar gegenwärtig nicht lösbar seien, dennoch mit Sachverstand und Engagement in Angriff nehmen muss.
Meine Damen und Herren, in drei Punkten und in aller Kürze will ich aber noch Folgendes äußern, wo wir den Gesetzentwurf gern noch weiter gestärkt oder qualifiziert hätten.