Protocol of the Session on June 26, 2014

(Beifall CDU)

(Minister Reinholz)

Ich schließe nun die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Drucksache 5/7911. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Ich stelle fest, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Nun stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/7145 nach zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Und ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf abgelehnt ist.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 3. Ich möchte darauf verweisen, dass wir jetzt in eine Mittagspause bis 13.30 Uhr gehen. Ich möchte aber darauf verweisen, dass in fünf Minuten, also um 13.00 Uhr die 34. Sitzung des Europaausschusses im Raum F 202 stattfindet. Wir sehen uns dann um 13.30 Uhr im Plenarsaal wieder.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch nicht mal die Regierung hört zu.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beende an dieser Stelle die Mittagspause.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Fragestunde

Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Noch einmal ein Hinweis: Der Anfragende hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Die erste Mündliche Anfrage stellt Herr Abgeordneter Kuschel für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7851. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin.

Keine Rückzahlung von Beihilfezahlungen durch Staatskanzleiminister Gnauck

Im Zeitraum von Juli 2004 bis April 2008 hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Gnauck Zuschüsse des Landes zu medizinischen Behandlungskosten in Höhe von rund 43.400 € erhalten. Diese Zahlungen haben sich als zu Unrecht gewährt herausgestellt. Die „Thüringische Landeszeitung“ (TLZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 4. Juni 2014, dass das zuständige Finanzministerium auf die Geltendmachung der Rückzahlung dieser unrechtmäßigen Beihilfe gegenüber Minister Gnauck wegen angeblicher Verjährung verzichtet. In dem genannten TLZ-Beitrag wird die These aufgestellt, dass die diesbezügliche Verjährungsfrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen wäre, weil diese Frist erst nach der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zu laufen beginne.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird begründet, dass das Land auf die Rückforderung der unrechtmäßig gezahlten Beihilfen an Minister Gnauck verzichtet?

2. Wer hat diese in Frage 1 nachgefragte Entscheidung wann getroffen?

3. Wann begann nach Auffassung der Landesregierung die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der nachgefragten Rückforderung gegenüber Minister Gnauck und wie wird dies begründet?

4. Weshalb ist die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes in der nachgefragten Angelegenheit nicht als Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Minister Gnauck anzusehen?

Herr Staatssekretär Diedrichs, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Auf die Rückforderung der gewährten Beihilfen wurde nicht verzichtet. Die Rückforderung war aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Zu Frage 3: Die rechtswidrigen Beihilfebescheide hätten innerhalb eines Jahres nach § 48 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden können. Die Jahresfrist begann im Juni 2009.

Zu Frage 4: Der dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Weimar zugrunde liegende Sachver

halt betraf allein einen am 1. Juni 2010 beschiedenen Beihilfeantrag von Herrn Minister Gnauck, mit dem die Gewährung von Beihilfe abgelehnt worden ist.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine Nachfrage. Danke schön. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kalich für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7854. Hier wird für die Landesregierung das Innenministerium antworten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin.

Konsequenzen für den Katastrophenschutz

In einer Pressemitteilung vom 2. Juni 2014 warf der Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. dem Thüringer Innenministerium Arbeitsverweigerung und Versagen im Katastrophenschutz vor, da bislang keine Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 gezogen worden seien. So gäbe es bis heute keine Auswertung der Katstrophe für den Bereich des Katastrophenschutzes. Notwendige Konsequenzen, wie beispielsweise die Etablierung eines flächendeckenden Warnsystems oder die Bildung von Großverbänden aus den Katastrophenschutzeinsatzzügen mehrerer Landkreise, fehlten. Im Dezember 2013 nahm das Thüringer Innenministerium auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Innenausschuss Stellung zu dem vom Thüringer Feuerwehr-Verband vorgelegten Forderungskatalog. Unter anderem äußerte die Landesregierung, dass die Warnung und Information der Bevölkerung zuerst eine Aufgabe der kommunalen Gefahrenabwehr sei, bei der die Aufgabenträger durch Bund und Land unterstützt würden, und dass derzeit überlegt werde, wie die Unterstützung der Führung von nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung möglichen Großverbänden perspektivisch erneuert und erweitert werden könne.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist gegenwärtig die Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall flächendeckend sichergestellt und welchen Anteil (Deckungsgrad) haben dabei Sirenensysteme?

2. Welche Änderungen wurden durch die Aufgabenträger im Katastrophenschutz mit welcher konkreten Unterstützung durch das Land seit der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 diesbezüglich tatsächlich umgesetzt?

3. Welche Maßnahmen der Erneuerung und Erweiterung der Unterstützung bei der Führung von Großverbänden wurden zwischenzeitlich konkret geplant bzw. umgesetzt?

4. Wie beurteilt die Landesregierung den Umsetzungsstand der mit der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 gemachten Erfahrungen jeweils für die Gemeinden, die Landkreise und das Land und wie begründet sie ihre jeweiligen Einschätzungen sachlich?

Vielen Dank. Herr Staatssekretär Rieder, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall ist durch eine Vielzahl zum Teil miteinander verknüpfter Möglichkeiten sichergestellt. Das modulare Warnsystem MoWaS ermöglicht schon seit Jahren die Warnung und Information der Bevölkerung über die öffentlichen Radio- und Fernsehsender - flächendeckend wie auch lokal begrenzt. Kommunale Sirenen, Funkmelder, Lautsprecherwagen und neuerdings auch Warnprogramme für Mobiltelefone - sogenannte Apps - ergänzen dieses System. Der Deckungsgrad durch kommunale Sirenensysteme beträgt nach einer aktuellen Erhebung des Landesverwaltungsamtes landesweit gut 50 Prozent.

Zu Frage 2: Die Stadt Jena beispielsweise hat in den letzten Jahren kontinuierlich Sirenen beschafft, auch mit der Fähigkeit für die direkte Sprachdurchsage. In Auswertung des Hochwassers plant Jena für den nächsten Haushalt die Beschaffung von zwei weiteren Sirenen mit Sprachdurchsage. Die Stadt Gera prüft die Installation eines Sirenensystems entlang der Elster. Der Landkreis Hildburghausen hat Mitte Mai ein Warn- und Informationssystem eingeführt, das in Gefahrensituationen postleitzahlgenau alle angemeldeten Bürger kostenlos per App, SMS und E-Mail informiert. Voraussichtlich im Herbst wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine vergleichbare Warn-App für jedermann bundesweit kostenlos zur Verfügung stellen. Bund und Land unterstützen die Kommunen durch die stetige Weiterentwicklung des modularen Warnsystems MoWaS. So sollen die Kommunen künftig unter anderem über eine geschützte Internetplattform direkten Zugriff auf MoWaS erhalten.

Zu Frage 3: Großverbände können schon jetzt aus dem Baukastensystem der Katastrophenschutzverordnung mit den Führungseinheiten, den Einsatzzügen der Feuerwehr, des Gefahrgutschutzes sowie des Sanitäts- und Betreuungsdienstes nach Bedarf zusammengesetzt werden. Unterschiedliche Fahr

(Staatssekretär Diedrichs)

zeuge bieten auch vielfältige Möglichkeiten für Vorauskommandos, Mannschafts- und Materialtransport, Eigenschutz, Verpflegung und kleinere Instandsetzungen. Für eine mobile stabsmäßige Führung ist bereits eine Vielzahl von Einsatzleitwagen und Führungskraftwagen vorhanden. Darüber hinaus steht an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz auf Abrollcontainern das Einsatzleitsystem Thüringen zur Verfügung. Im Rahmen der Landesbeschaffungen im Katastrophenschutz werden demnächst Führungsfahrzeuge neuerer Generation beschafft.

Zu Frage 4: Der Katastrophenschutz in Thüringen hat sich bewährt. Insbesondere das durch die Katastrophenschutzverordnung ermöglichte Anfordern klar definierter Einheiten, der modulare Einsatz von Teileinheiten und das Ablösen identisch strukturierter Kräfte hat sich bewährt und die schnelle Kreisund Landesgrenzen übergreifende Hilfe wesentlich erleichtert. Durch unsere Sandsackreserven und sonstige Vorhaltungen in den vier dezentralen Katastrophenschutzlagern des Landes konnten unsere Kommunen und Nachbarländer schnell unterstützt werden. Die Lagerbestände werden derzeit wieder aufgefüllt und ergänzt. Auch die normierten Stabsstrukturen, die entsprechende Führungs- und Stabsausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sowie die vorgegebene regelmäßige Übungstätigkeit haben sich bereits ausgezahlt. Durch zentrale Landesbeschaffungen im Katastrophenschutz werden künftig nicht nur die Kommunen entlastet, sondern auch der Fahrzeugbestand wird noch einheitlicher und ist im Einsatz damit noch leichter auszutauschen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine Nachfragen. Doch. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Koordinierung der Katastrophenschutzkräfte hätte sich bewährt. Ich höre immer wieder in Gesprächen, dass gerade das Problem Leitstellen, Organisation der Zusammenarbeit zwischen Katstrophenschutzkräften verschiedener Kreise, aber auch der Länder ein Problem ist und dass es zum Beispiel an Leitstellenfahrzeugen und Ähnlichem fehlt. Wie schätzen Sie denn diese Situation ein?

Ich habe eben schon dargestellt, dass wir derzeit schon über eine Vielzahl von Führungsfahrzeugen verfügen. Im Übrigen möchte ich noch einmal betonen, gerade das Hochwasser 2013 hat doch gezeigt, dass Thüringen sehr gut auf die Bekämpfung von Katastrophen vorbereitet ist. Wir waren sogar

in der Lage, massiv dem Nachbarland Sachsen-Anhalt Hilfestellung zu leisten. Insofern ist dieses Problem, wenn es denn eines ist, allenfalls ein Detailproblem in der Zusammenarbeit benachbarter Kreise. Das muss dann gegebenenfalls noch einmal geübt werden, aber das passiert auch.

Und die zweite Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten.

Die Hilfe für den Unterlieger lag sicherlich an den zeitlichen Abläufen des Hochwassers. Was ich noch fragen wollte: Wir haben in Thüringen so gut wie keine funktionsfähige Wasserwehr, wie sie das Wassergesetz vorschreibt. Wie soll denn aus Ihrer Sicht, wenn jetzt die Wasserwehr doch auf den Weg gebracht wird, deren Agieren mit den anderen Katastrophenschutzkräften zusammengeführt werden?

Hilfe kann man nur leisten, wenn man über Potenziale verfügt. Wir haben dem Land Sachsen-Anhalt und anderen auch umfangreiche sächliche Hilfe geleistet. Das zeigt, dass wir gut vorbereitet sind.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Herr Rieder, beantworten Sie mal die Frage!)

Zur Frage: Wasserwehren aufzustellen ist eine Aufgabe, die die Kommunen haben, wenn ich das richtig sehe, auf der Grundlage des Wassergesetzes. Soweit die Wasserwehren aufgestellt werden, ist es Aufgabe der lokalen Einsatzstäbe, sie in die Bekämpfung an Hochwasserlagen einzubeziehen.

Vielen Dank. Jetzt gibt es noch eine Frage des Fragestellers. Bitte, Herr Abgeordneter Kalich.