Meine Damen und Herren, Frau Holbe hat auch gesagt, die Steuereinnahmen der Gemeinden sind gestiegen. Das ist richtig. Aber wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die kommunale Steuerquote in Thüringen immer noch unter 25 Prozent liegt. Also nicht einmal ein Viertel der Ausgaben der Gemeinden können sie durch eigene Steuereinnahmen abdecken. Damit sind wir Schlusslicht in den Flächenländern, Schlusslicht. Die sind zwar gestiegen, aber im Vergleich zu den Aufgaben und im Vergleich zu anderen Bundesländern bleiben wir zurück. Und deswegen müssen wir ein hohes Interesse haben, dass die Steuerkraft der Gemeinden steigt, weil die Steuerstärke die Gemeinden sind. Um so weniger müssen wir über den Finanzausgleich entsprechend ausgleichend wirken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und jedes Hilfspaket, das wir auf den Weg bringen, ist auch klar, ist ein Eingeständnis, dass das eigentliche System des Ausgleichs, des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs, versagt oder Schwächen hat. Deswegen kann es keine Dauerlösung sein, dass wir immer wieder Hilfspakete auf den Weg bringen, sondern das kann einmal in einer Ausnahmesituation sein, als Übergang. Und das haben wir gesagt, wir halten deshalb eine Veränderung des Finanzausgleichsgesetzes für unabdingbar.
Meine Damen und Herren, auch der Vergleich der Investitionsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern ist zumindest problematisch, weil ich den Aufgaben- und Zuständigkeitskatalog der Gemeinden und Landkreise berücksichtigen muss. Der ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Der Finanzminister wird das wissen, weil er in verschiedenen Bundesländern tätig war. Er ist unterschiedlich ausgeprägt. Zum Beispiel ist es in den Bundesländern völlig unterschiedlich, was die Größenordnung der Gemeindestraßen betrifft. Wir haben Bundesländer, da sind die Gemeindestraßen von den laufenden Kilometern her viel geringer pro Einwohner als beispielsweise in Thüringen. Da ist klar, wenn ich den Gemeinden mehr Einrichtungen zur Bewirtschaftung übertrage, dass sie dann mehr Mittel für Investitionen benötigen. Insofern kann der bloße Vergleich der Investitionsquote ein Zerrbild erzeugen und ist nicht sachgerecht, sondern ich muss den Aufgabenkatalog daneben legen und nur dann kann ich eine objektive Bewertung vornehmen. Deswegen halten wir das für nicht ganz sachgerecht, wenn das hier so gemacht wird, dass man einfach die Pro-Kopf-Investitionsquoten entsprechend vergleicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung zum Kulturlastenausgleich. Der wurde von mehreren Rednern als gut benannt, machen
wir auch. Wir müssen aber auf Folgendes aufpassen: Wir haben Informationen aus einigen Städten, die den Kulturlastenausgleich bekommen, zum Beispiel aus Arnstadt, da bin ich selbst Stadtrat, dass die dortigen Stadtverwaltungen den Kulturlastenausgleich zum Anlass nehmen, ihre eigenen Kulturausgaben genau um diesen Betrag zu kürzen, der aus dem Kulturlastenausgleich zufließt. Damit haben wir für die Kultur vor Ort überhaupt nichts gekonnt. Das heißt, wir brauchen dann eine Regelung, wenn wir den Gemeinden zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, dass zumindest ein Teil dieser zusätzlichen Mittel tatsächlich in die Kulturstruktur fließt, weil wir sonst, wie gesagt, für die Kultur vor Ort überhaupt nichts getan haben. Da bitte ich insbesondere die Landesregierung, dort noch mal zu schauen, ob nicht bei den Nebenbestimmungen eine Klausel hineinkommt, dass die Gemeinden verpflichtet werden, einen Teil dieser Ausgaben dem Kulturbereich zuzuführen und nicht das zum Anlass zu nehmen, die eigenen gemeindlichen Ausgaben zu reduzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden ist schon etwas gesagt worden. Wir begrüßen, dass es verstärkt Kommunalisierungsprojekte gibt. Es wurde mit E.ON eines der großen genannt, nicht ganz unumstritten, immer noch auch mit einer ganzen Reihe von Problemen behaftet, aber von der Tendenz her richtig. Wir halten aber auch im Bereich des Kommunalrechts nach wie vor Veränderungen für notwendig, insbesondere was die demokratische Steuerung und Transparenz betrifft. Viele Gemeinden nutzen kommunale Unternehmen, um in das Privatrecht zu flüchten und damit öffentlichrechtliche Vorgaben, was demokratische Steuerung und Kontrolle betrifft, zu umgehen. Das geht bis hin, dass dann die Kalkulation von Gebühren und Entgelt nicht mehr transparent geschieht. Wir müssen unbedingt absichern, dass das nicht mehr auftritt.
Ein letzter Bereich, auf den ich noch eingehen möchte, ist der Bereich Kommunalabgaben, den wir abgefragt haben. Das hat jetzt hier in der Debatte noch gar keine Rolle gespielt. Wir haben gefragt, wie die neuen Regelungen bei den Straßenausbaubeiträgen zur Wirkung kommen. Hochgelobt im Jahr 2011: Den Gemeinden wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. In der Stadt Jena gibt es eine interessante Diskussion. Die sagen, der Verwaltungsaufwand ist so hoch, das „frisst“ de facto die Einnahmen auf, zum Schluss bleibt nichts übrig, und haben sich an das Landesverwaltungsamt gewandt und die haben gesagt: Ist nicht, Gesetzesvorgabe, ihr müsst Straßenausbaubeiträge erheben, nach der Devise „Koste es, was es wolle“. Wir haben das jetzt zum Thema gemacht und haben zur Antwort bekommen, es gibt in Thü
ringen nicht eine Gemeinde, die die Ausnahmeregelung im Kommunalabgabengesetz überhaupt zur Anwendung bringen kann. Das heißt, alle Gemeinden in Thüringen müssen Straßenausbaubeiträge erheben. Was 2011 groß angekündigt wurde, dass Gemeinden jetzt ein höheres Entscheidungsermessen bekommen, läuft in der kommunalen Praxis vollkommen ins Leere. Das haben wir befürchtet. Jetzt haben wir die Bestätigung und deshalb wird auch dieser Bereich, Straßenausbaubeiträge, sicherlich in der 6. Legislatur des Thüringer Landtags wieder breiten Raum einnehmen, weil wir endgültig dort eine Lösung schaffen müssen. Die kann nur darin bestehen, das System zu überwinden. Aber das haben wir heute schon an anderer Stelle thematisiert, deswegen will ich das nicht wiederholen. Danke.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ha- ben Sie wenigstens zugehört? Das ist ein Bil- dungsereignis.)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich schließe die Landtagssitzung. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg.
Ich mache noch einen Hinweis für die Mitglieder des UA 5/2: Sie treffen sich in 10 Minuten im Raum F 202.