gien im Gebäudebereich, deren Verwendung auch dem Handwerk zugutekommt. Hierbei denke ich an den Sanierungsbonus, welcher im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart wurde. Er soll einen gezielten Anreiz zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem Wohnraum bieten. Gerade im Bereich der energetischen Sanierung verbirgt sich viel Potenzial für unsere Handwerksunternehmen.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion setzen uns dafür ein, dass die Thematik der Unternehmensnachfolge stärker in den Focus der Öffentlichkeit rückt und die Politik für die Nachfolgeproblematik sensibilisiert wird. Wie bereits in der Begründung des Antrags erwähnt, stehen in den nächsten vier Jahren 2.800 Unternehmensnachfolgen an. Allein 40 Prozent der betroffenen Unternehmen haben noch keine Lösung parat. An diesen Unternehmen hängen 40.000 Beschäftigte. Diese Beschäftigten sollen auch nach 2018 einen Job in ihrem Unternehmen haben. Deswegen plädieren wir für die Stärkung des Unternehmertums. Die Attraktivität der Selbstständigkeit und das Ansehen des Unternehmers müssen gesteigert werden. Nur wenn den jungen Menschen in der beruflichen Ausbildung das Unternehmertum nähergebracht und als echte Alternative aufgezeigt wird, können wir es schaffen, dass die Gründergeneration zu Beginn der 90er-Jahre einen passenden Nachfolger findet. Gerade in der Meisterausbildung muss vermehrt und intensiver auf die Möglichkeit, unternehmerisch in der Handwerksbranche tätig zu sein, eingegangen werden.
Meine Damen und Herren, damit können wir zur Beschäftigungssicherung in Thüringen beitragen und zudem können wir mehrere junge kreative Unternehmer in der Handwerksbranche mit neuen Ideen vertragen.
Meine Damen und Herren, verehrte Fraktionen, wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht folgen, weil wir der Auffassung sind, dass unsere Alternative einen Thüringer Ansatz verfolgt und keine Bundesgesetze ändern will, denn wir brauchen Lösungen vor Ort. Der Entschließungsantrag von den Grünen - inhaltlich zielt er im Wesentlichen in dieselbe Richtung wie unser Antrag. Nur in Nuancen ist er etwas anders. Unser Alternativantrag stellt eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Antrags der FDP-Fraktion dar und ist ein Antrag, der Zukunftsperspektiven aufzeigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holzapfel. Bevor Herr Minister Höhn das Wort hat, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich als nächsten Tagesord
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist kritisch bemerkt worden, dass ich der Beratung im Ausschuss nicht beigewohnt habe. Sorry, so etwas kommt vor. Aber ich habe mir berichten lassen, dass die Debatte im Ausschuss durchaus harmonisch verlaufen sein soll.
Die im Ausschuss, das ließe die Debatte jetzt hier nicht unbedingt vermuten. Ich würde gerne als Abgeordneter dieses Hauses, der ich nach wie vor auch noch bin, einen Satz zu dem Abstimmungsprozedere im Ausschuss sagen, als Regierungsmitglied tue ich dies respektvoll nicht.
Ich möchte mich auf das konzentrieren, was hier vorliegt, das sind mittlerweile drei Anträge, der Ursprungsantrag von den Kollegen der FDP mit drei inhaltlichen Schwerpunkten: Erhalt Meisterbrief, Einführung Meisterbonus sowie die Thematik Handwerkerbonus. Ich habe das jetzt mal etwas verkürzt auf die drei Kernthemen. Dann der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen und last but not least der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zum Thema „Erhalt Meisterbrief“: Da muss ich sagen, ich gehe davon aus, dass die Debatte, jedenfalls habe ich die Abgeordnete Schubert so verstanden, im Ausschuss auch gezeigt hat, dass niemand und mittlerweile auch wirklich niemand mehr seitens der EU die Hand an den Meisterbrief legen will. Die Landesregierung hat es zu keinem Zeitpunkt an einem klaren Standpunkt mangeln lassen, dass wir hinter dem Erhalt des Meisterbriefes stehen, und ich persönlich habe das mehrfach in den letzten Wochen und Monaten auch gegenüber den Vertretern der Handwerkskammern zum Ausdruck gebracht. Ich war, ich weiß es nicht, glaube ich, der einzige Thüringer, jedenfalls aus dem politischen Bereich, der zur Eröffnung der Handwerksmesse in München gewesen ist, und dort hat ein nicht ganz kleiner, aber auch nicht ganz großer, irgendwo dazwischen, hochrangiger Vertreter der Europäischen Union mehrfach auf Nachfrage des gerade neu gewählten ZDH-Präsidenten noch einmal verdeutlicht, dass es seitens der EU diesbezüglich keine Pläne mehr gibt. Also gestatten Sie mir die saloppe Feststellung, man kann es ja immer mal wieder auflegen, ich kann auch die Zeiten verstehen, in denen wir uns im Moment befinden, aber das Thema ist durch.
Zum inhaltlichen Schwerpunkt: Es wurde im Ausschuss gefragt nach der Überprüfung der nationalen Reglementierung von Berufszugängen durch die EU, Stichwort Evaluierung. Die Landesregierung wurde gebeten, im Ausschuss eine Information zur Verfügung zu stellen, das Ganze geht über die Bundesregierung, das muss man an der Stelle feststellen, wir leiten das dann weiter, und nach meiner Kenntnis ist diese schriftliche Information, wie sie der Ausschuss gewünscht hat, auf dem Weg, meine Damen und Herren. In der Mitteilung der Kommission vom letzten Oktober ist in aller Kürze ein Arbeitsplan zur Durchführung dieser Evaluierung festgelegt worden mit den drei Phasen, die dort festgelegt sind. Die erste lief schon im Februar dieses Jahres aus. Da ging es darum, die ganzen Informationen aus den Mitgliedstaaten zusammenzutragen. Die zweite Phase endet jetzt im Mai. Da geht es um eine erste detaillierte Überprüfung von Wirtschaftszweigen. Dann gibt es einen nationalen Aktionsplan, da wird das erste Mal berichtet. In der dritten Phase wird zum zweiten Mal eine Gruppe von Wirtschaftszweigen evaluiert und letztendlich mündet das in einen zweiten nationalen Aktionsplan, der, so die Pläne der Kommission, bis Januar 2016 vorzuliegen hat.
Zum zweiten Schwerpunkt, meine Damen und Herren, Meisterbonus: Ich habe das alles sehr wohl verfolgt. Ich bin auch mit großem Interesse dabei, mir die Dinge, die in Bayern jetzt auf den Weg gebracht worden sind, anzuschauen und zu überprüfen. Insofern bin ich da vollkommen d’accord mit dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.
Ich will aber eines nicht versäumen, meine Damen und Herren, wenn wir über das Thema Meisterbonus reden, wird möglicherweise gern vergessen oder - wie man so schön salopp sagt - in den Skat gedrückt, dass es durchaus schon einige Möglichkeiten für die Förderung von Meisterschülern auch in Thüringen gibt. Zum Ersten wäre das sogenannte Meister-BAföG zu nennen, das wissen Sie, glaube ich, alle. Es ist ein Rechtsanspruch, also ein gesetzlicher Anspruch, um den es sich dabei handelt. Immerhin kann der Betrag schon knapp über 10.000 € betragen, der da gewährt werden kann. Das ist auch schon ein Beitrag für die Förderung von Meisterschülern. Dann gibt es die Möglichkeit zinsgünstiger Darlehen. Auch das soll nicht unerwähnt bleiben. Bei einem Meister kommt es zum Schluss auf etwas an, was dann körperlich und händisch zu greifen ist, das sogenannte Meisterstück oder das Prüfungsstück. Auch die Kosten für die Erstellung werden bei uns hier in Thüringen gefördert.
Dann zum Thema Bonus, meine Damen und Herren. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, liebe Kollegen von der FDP. Wenn ein geförderter Meisterschüler die Meisterprüfung besteht, wird ihm, wenn er so ein Darlehen in Anspruch genommen hat, ein
Auch das ist eine Form von Unterstützung. Ja, weil ich es in keinem der Beiträge auch nur in einem Ansatz der Debatte gehört habe. Auch bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens werden bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder eines Auszubildenden ein Drittel des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenen Darlehens erlassen.
Meine Damen und Herren, ob wir da noch eine Schippe drauflegen, ob wir dem Beispiel des Freistaats Bayern an der Stelle folgen, da bin ich sehr nahe bei den Kollegen von CDU/SPD, ob wir die Erfahrungen aus unserem benachbarten, befreundeten Bundesland in unser Handeln mit einfließen lassen wollen. Dabei sollten wir es zunächst im Moment bewenden lassen, meine Damen und Herren.
Ich habe im Übrigen bei der Debatte mit den Handwerkern hier im Thüringer Landtag vor einigen Wochen den Eindruck gehabt, dass es nicht vordergründig explizit darum geht, einen zusätzlichen Bonus über das hinaus, was es schon gibt, nun unbedingt als „Zwangsmaßnahme“ einzuführen. Man kann darüber reden, ich bin da gern dazu bereit. Wir werden uns aber die Erfahrungen aus den Nachbarländern anschauen.
Dritter inhaltlicher Schwerpunkt, meine Damen und Herren, Handwerkerbonus: Ja, ich kann mir gut vorstellen, welchen Ursprung oder was Sie veranlasst hat, diesen Antrag oder dieses Thema mit in diesen Antrag hineinzupacken. Ja, da gab es einen Kollegen aus der Bundestagsfraktion der SPD, der gemeint hat, das müsse man überprüfen. Im Übrigen, wer es nicht weiß, er hat diese Äußerung getan, ich habe nämlich mit ihm darüber gesprochen. Er hat diese Äußerung getan aufgrund eines Gutachtens, das die Wirkungen des Handwerkerbonus untersucht hat. Ich will an der Stelle das nicht vertiefen. Ich empfehle die Lektüre dieses Gutachtens und vielleicht bekommt die Debatte dann möglicherweise einen etwas sachlicheren Bonus, zumindest was diesen Punkt betrifft.
Ich will nicht unerwähnt lassen, weil das vom Kollegen Kemmerich kritisiert worden ist, die Landesregierung würde sich da nicht positionieren. Vielleicht haben Sie es nicht mitbekommen, Herr Kollege, ist ja nicht so schlimm, aber wenn es um die sogenannte Bagatellgrenze, diese 300 € geht, da gibt es
eine Bundesratsinitiative aller Länder, also auch unter Zutun Thüringens, und es ist bereits im Bundesrat eingebracht. Insofern ist da auch eine Positionierung Thüringens damit verbunden. Was ich ausdrücklich unterstütze, auch aus dem Alternativantrag, ist die Frage des zukünftig vermehrten Augenmerks auf die energetische Gebäudesanierung. Auch das findet meine wohlwollende Unterstützung. Das will ich an dieser Stelle nicht verhehlen.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch ein Satz zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es steht viel Richtiges drin, ist auch gut gemeint und sogar auch in Teilen gut gemacht, gar keine Frage, es gibt aber eine ganze Reihe von Punkten - ich möchte jetzt an der Stelle darauf verzichten, die alle aufzuführen -, die entweder schon im Wirken sind, in der Bearbeitung sind, wo es ohnehin keinen Zweifel gibt, dass das in diese Richtung geht. Insgesamt will ich Ihnen gern zugestehen, ja, das geht in die richtige Richtung, aber es bedürfte jetzt hier keiner expliziten Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag, weil die Regierung an dieser Stelle ohnehin tätig geworden ist und tätig werden wird. Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Was will er denn? Vielleicht hat er wieder etwas zu meckern.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Baumann ist es gewesen, der sich in seiner Rede insbesondere darauf bezogen hat, dass der Antrag ausschließlich bundespolitische Aspekte enthalten würde. Ganz abgesehen davon, dass das nicht stimmt, der Meisterbonus ist ausdrücklich ein Landesthema, wie wir an dem eingeführten Meisterbonus im Freistaat Bayern sehen,
ist es insofern ein verwunderliches Argument, lieber Herr Kollege Baumann, als es diese Landesregierung gewesen ist unter dem Vorgänger des verehrten Herrn Kollegen Höhn, der gemeinsam mit der Frau Ministerpräsidentin die Thematik des Mindestlohns auf Bundesebene angestoßen hat und die Debatte sehr weit vorangetrieben hat. Unabhängig von der inhaltlichen Differenz, die wir in diesem Punkt haben, zeigt das zumindest, dass man aus
Um Ihnen nun allen die Möglichkeit zu geben, sich zum Thema „Handwerkerbonus“, der in dem Antrag der Koalitionsfraktionen nicht enthalten ist, zu positionieren, beantrage ich für meine Fraktion zu unserem Antrag namentliche Abstimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Es liegt mir jetzt keine weitere Wortmeldung vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7290 - Neufassung -. Hier ist namentliche Abstimmung gewünscht. Ich eröffne den Abstimmungsvorgang und bitte die Damen an ihre Position. Vielen Dank.
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann ist hiermit die Abstimmung beendet und ich bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, es liegt mir ein Abstimmungsergebnis vor. Anwesende Abgeordnete hatten wir zu Sitzungsbeginn 83, es wurden jetzt abgegeben 73 Stimmen, mit Ja stimmten 26 Personen, mit Nein 42, 5 Personen haben sich enthalten (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über den Alternativantrag. Wer für den Alternativantrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen.
Jetzt stimmen wir ab über den Entschließungsantrag. Wer für den Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen von den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung - Drucksachen 5/6765/ 7566 - auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE
Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Wünschen Sie das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich an dieser Stelle die Beratung. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat der Herr Abgeordnete Matthias Hey für die SPD-Fraktion.