- er hat es öffentlich im sächsischen Fernsehen gesagt. Nein, nein, ich kenne ihn gut, und ich weiß, dass er gut informiert ist. Das ist schön und schadet auch nicht, wenn die Grünen ab und zu loben, was
wir hier im Land so treiben. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das alles ernst nehmen wollen, müssen wir uns vertiefter damit auseinandersetzen. Aber dafür brauchen wir jedenfalls keine Gesetzesänderung. Wir brauchen auch kein Wunschkonzert im Rahmen des Gesetzes, sondern wir müssen uns eher über die Finanzierungskreisläufe verständigen, damit wir ein öffentliches Personennahverkehrsangebot haben, was erstens bedarfsgerecht ist, das heißt, dort fährt, wo die Leute wirklich sind. Ich will noch mal einen Punkt zu den 36 Halten sagen, die da irgendwo gestrichen werden sollen. Selbst der Redakteur der OTZ, Herr Zippel, hat geschrieben, die stehen auf dem Prüfstand. Da steht nicht, wir wollen die alle auflassen. Und was heißt denn „auf dem Prüfstand stehen“? Auf dem Prüfstand stehen heißt erstens, da steigen jetzt ziemlich wenig Menschen ein. Das kann mehrere Gründe haben, die müssen wir überprüfen. Das kann einmal heißen, die Verknüpfung zwischen Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist irgendwie nicht richtig zielführend. Man kann da nicht mit dem Auto hinfahren und auch nicht parken. Das kann zweitens heißen, der Bahnhof ist vielleicht insgesamt nicht ganz so attraktiv angebunden. Dann muss man auch noch einmal darüber nachdenken, was man da tun kann. Es kann drittens auch heißen - und darüber müssen wir uns auch Gedanken machen -, dass wir Parallelverkehre haben, die einfach noch attraktiver sind. Ich will nur darauf aufmerksam machen. Das heißt nicht, dass wir irgendwas offenlassen wollen, sondern das heißt überprüfen. Wir machen hier auf Mängel aufmerksam, schauen, wie wir diese abstellen können. Da ist eine ganze Reihe von Aufgaben, die zunächst einmal bei uns liegen. Es sind aber auch Aufgaben, die beim örtlichen Aufgabenträger liegen, wo wir schauen müssen, was können wir mit dem gemeinsam tun, um die Bahnlinien und den Bahnhalt dort aufrechtzuerhalten?
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, der ÖPNV in Thüringen ist insgesamt gut aufgestellt. Vor dem Hintergrund dessen, dass wir bei den Regionalisierungsmitteln in gewisse Finanzierungsschwierigkeiten kommen, ist auch klar, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir die Anreizsysteme zukunftssicher aufstellen können und so, dass das Angebot weiter attraktiv bleibt. Dafür brauchen wir aber das Gesetz, wie es von den Grünen jetzt vorgelegt wurde, glaube ich, nicht, es ist kein Beitrag zur Lösung. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen zu den entsprechenden Abstimmungen, und zwar in erster Beratung natürlich über Ausschussüberweisung.
Es ist beantragt, die Drucksache 5/7577, „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr“ an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Habe ich das so richtig wahrgenommen?
Ja. Dann stelle ich jetzt dazu die Abstimmungsfrage. Wer einer entsprechenden Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen von CDU und SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Walsmann von der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/7487.
Mit Datum vom 13. März 2014 berichtete die „Thüringer Allgemeine“, dass sich die Zahl der CrystalAbhängigen in Sondershausen im Kyffhäuserkreis verdreifacht habe. Auch hätten die Suchtberatungsstellen bei den Jugendlichen ein völlig verändertes Konsumverhalten hinsichtlich von Drogen beobachtet. Während Cannabis, LSD und Kokain kaum noch eine Rolle spielen sollen, habe sich die Zahl der Crystal-Abhängigen in den vergangenen drei Jahren verdreifacht. Der Grund hierfür soll insbesondere darin bestehen, dass die Droge kostengünstig und einfach zu beschaffen ist, obwohl sie als extrem gefährlich gilt und zu einer sofortigen Abhängigkeit bei den Konsumenten führt.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Anzahl erfasster Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, die im Jahr 2013 im Zuständigkeitsbereich der Erfurter Polizei begangen wurden?
2. Wie hat sich die Drogenkriminalität in Erfurt im Jahr 2013 gegenüber den vorangegangenen fünf Jahren entwickelt und existieren Angaben zur Altersstruktur sowie zum Geschlecht der Drogenkonsumenten und wenn ja, welche?
3. Welchen prozentualen Stellenwert nimmt die Drogenkriminalität im Vergleich zur Gesamtkriminalität der letzten fünf Jahre in der Landeshauptstadt ein und wie wurde bezüglich der Personalsituation in den für Drogenkriminalität zuständigen Dezernaten in Landespolizei/Landeskriminalamt im vorgenannten Zeitraum auf Entwicklungen bei der Drogenkriminalität reagiert?
4. Wie hat sich der Anteil von Methamphetaminen (Crystal) am illegalen Drogenkonsum seit dem Jahr 2010 in Erfurt entwickelt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walsmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2013 wurden im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Erfurt 1.187 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz erfasst. Davon wurden 943 Fälle mit Tatort Stadt Erfurt registriert.
Zu Frage 2: Die Analyse der polizeilichen Kriminalstatistik weist für die Landespolizeiinspektion Erfurt eine kontinuierliche Steigerung der Rauschgiftfälle von 2009 bis 2013 von 678 auf 1.198 Fälle aus. Die Fallzahlen in diesem Deliktbereich, allein auf die Stadt Erfurt bezogen, stiegen im gleichen Zeitraum von 480 auf 943 Fälle. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Steigerung der Anzahl der Tatverdächtigen von 420 auf 816 Personen festzustellen. Dabei handelte es sich im Jahr 2013 überwiegend um männliche Personen. Den Schwerpunkt bilden die erwachsenen Tatverdächtigen zwischen 20 und 30 Jahren.
Zu Frage 3: Der Anteil der Rauschgiftdelikte betrug im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Erfurt durchschnittlich 4 Prozent und allein auf die Landeshauptstadt Erfurt bezogen durchschnittlich 3,4 Prozent. Im Sinne einer abgestuften Spezialisierung werden Drogendelikte sowohl bei den Polizeiinspektionen der Schutzpolizei als auch bei den Kriminalpolizeiinspektionen bearbeitet. Der Organisations- und Dienstpostenplan ist Grundlage der personellen Untersetzung. In den Polizeiinspektionen werden Konsumentendelikte und Fälle des Kleinhandels bearbeitet. Das Personal wird dabei so eingesetzt, wie es die einzelnen Deliktsformen erfordern. Die Kommissariate 5 der Kriminalpolizeiinspektionen sind für die Bearbeitung von Delikten der Rauschgiftkriminalität verantwortlich, welche der mittleren Händlerebene zuzuordnen sind. Auch die Arbeit der Krimimalpolizeiinspektionen richtet
sich an den Erfordernissen der einzelnen Delikte aus und berücksichtigt lokale Besonderheiten. Zudem wird im Thüringer Landeskriminalamt eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Polizei und Zollbeamten vorgehalten.
Zu Frage 4: Die Droge Crystal wird erst seit dem 01.01.2014 in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert registriert. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist somit gegenwärtig nicht möglich. Hinsichtlich der Verbreitung und des Konsums der Droge Crystal liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor.
Gibt es derzeit oder ist geplant, Sonderermittlungsgruppen in den Gebieten einzusetzen, in denen eine besondere Zunahme des Konsums und des Handels mit Crystal festzustellen ist?
Die Polizeiinspektionen setzen ihr Personal schwerpunktmäßig ein, je nach den einzelnen Phänomenen und der Entwicklung der einzelnen Phänomene. Damit haben die Leiter der Polizeiinspektionen die Möglichkeit, flexibel zu reagieren.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage stellt die Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist die Anfrage in der Drucksache 5/7518.
Das Straßenbauamt Südwestthüringen hat für die Ortslage Leimbach an der Bundesstraße (B) 62 zwischen Landesstraßen (L) 1120 und (L) 2895 durch die Bauhaus-Universität im Jahr 2011 eine Sicherheitsanalyse durchführen lassen.
Mitglieder der Bürgerinitiative Leimbach baten nach Fertigstellung der Studie um Einsicht. Diese wurde ihnen nur unter der Maßgabe zugestanden, dass sie keine Kopien machen können.
Laut § 6 Abs. 6 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) ist dem Antragsteller die Anfertigung von Notizen und Kopien gestattet, sofern nicht Urheberrechte entgegenstehen. Darüber hin
aus ist nach § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 ThürIFG die Bitte auf eine bestimmte Art des Informationszugangs nur aus wichtigem Grund abzulehnen, insbesondere, wenn dadurch ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstünde.
1. Welche Konsequenzen wurden vom Straßenbauamt Südwestthüringen und, soweit bekannt, vom Landkreis Wartburgkreis sowie der Gemeinde Leimbach bzw. deren erfüllender Gemeinde Bad Salzungen aus dem Sicherheitsaudit gezogen?
2. Ist insbesondere im untersuchten Abschnitt auf Basis der Studie aus Sicherheitsgründen eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde anzuordnen?
3. Ist aufgrund der im Zuge der Untersuchung durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen der Einsatz von fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen geboten?
4. Wurde den Mitgliedern der Bürgerinitiative Leimbach das Ausfertigen von Kopien untersagt, weil dem Urheberrechte entgegenstanden? Wenn ja, welche Urheberrechte sind dies? Wenn nein, warum wurde das Ausfertigen von Kopien dann untersagt?
Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Klaan.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Sicherheitsanalyse und die sich daraus ergebenden Konsequenzen waren bereits Gegenstand der Kleinen Anfragen 3068 und 3296. Insofern verweise ich auf die entsprechenden Antworten der Landesregierung zu diesen beiden Anfragen. Ziel der Sicherheitsanalysen war es, in Form von Prüfungsvorschlägen Anregungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu machen. Insoweit hatte die Bauhaus-Universität, die die Sicherheitsanalysen erstellt hat, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Analyse Bestandteil eines Abwägungsprozesses sein kann, diesen aber keineswegs ersetzt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse hat das Straßenbauamt Südwestthüringen gemeinsam mit den weiteren Beteiligten, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde, alle relevanten Fragen geprüft und die erforderlichen Abwägungen und Entscheidungen getroffen.
Zu Frage 2: Auch zu dieser Frage hat sich die Landesregierung bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3068 geäußert. Danach sind die Voraussetzungen für eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde nur in einem Straßenabschnitt in Kaiseroda gegeben und auch realisiert worden. An allen anderen Stellen der Ortsdurchfahrten liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor. Die Prüfung einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung erfolgte am 10. Dezember 2012 im Rahmen einer Sonderverkehrsschau. Ergebnis dieser Sonderverkehrsschau war, dass die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung für eine Geschwindigkeitsreduzierung in den Ortsdurchfahrten auf gesamter Länge nicht erfüllt sind. Als Alternative für den Radverkehr in der Ortsdurchfahrt wurde das existierende Parallelwegenetz für Radfahrer mit entsprechenden Queranschlüssen als zweckmäßig und vertretbar eingeschätzt, da bauliche Veränderungen in der Ortsdurchfahrt mittelfristig nicht erfolgen können. Soweit in der Sicherheitsanalyse angedeutet wird, dass nach den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen die RASt 06 im vorliegenden Fall eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde auf voller Länge der beiden Ortsdurchfahrten tatsächlich erforderlich sei, ist diese Folgerung nicht korrekt. Aus den genannten Richtlinien ergibt sich keine Verpflichtung, bei einer gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn durch den motorisierten Verkehr und den Radverkehr auf der Fahrbahn Tempo 30 einzuführen. Der Gutachter ist hier offensichtlich unzutreffend vom Vorhandensein eines sogenannten Mischungsprinzips ausgegangen. Im Gegensatz zum Trennungsprinzip gibt es beim Mischungsprinzip keine eigene getrennte Fahrbahn ausschließlich für den Fahrverkehr, sondern eine gemischte gemeinsame Fläche für den Fahrverkehr und die Fußgänger. Das Mischungsprinzip kann hier aber nicht zur Anwendung kommen, da es sich um eine Bundesstraßenortsdurchfahrt handelt. Aufgrund der Bedeutung der Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr ist für innerörtliche Straßen in der Baulast des Bundes in der Regel eine Befahrbarkeit mit der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde sicherzustellen.
Zu Frage 3: Auch zu dieser Frage hat die Landesregierung in den Antworten auf die Kleine Anfragen 3068 und 3296 bereits Stellung genommen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachung durch die betroffenen Gemeinden nicht vorliegen. Das Thüringer Innenministerium hat im Übrigen mitgeteilt, dass die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung im vorliegenden Fall auch nicht angezeigt ist, weil der betreffende Streckenabschnitt keinen Schwerpunkt im Sinne der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsverstöße darstellt.
Zu Frage 4: Dem Ausfertigen von Kopien standen weder urheberrechtliche noch sonstige Gründe entgegen. Die Entscheidung des Straßenbauamtes war daher nicht korrekt. Hierauf wurde das Straßenbauamt in geeigneter Form hingewiesen.