Protocol of the Session on April 10, 2014

Frau Tasch, wenn Sie mir immer vorwerfen, ich würde nur aus der Städtesicht argumentieren, auch Jena hat Ortsteile, die sich einen Bürgerbus gewünscht haben, um Anschluss zu einem Halt des Linienverkehrs zu haben. Das ist aus verschiedenen Gründen gescheitert. Die Nahverkehrsgesellschaft wollte das. Ich will damit nur sagen, die Probleme sind zum Teil sehr ähnlich. Ihre ewigen Vorwürfe, wir würden nur aus der Perspektive Jena, Weimar, Erfurt, Gera argumentieren - Gera haben Sie eben nicht erwähnt -, sind einfach haltlos. Sie sagen einerseits, wir wollen, wir müssen bedarfsgerecht anbieten, wir müssen nur bedarfsgerecht anbieten, nach dem Motto: Wir können nicht überallhin einen Bus schicken. Das ist richtig. Dann schreiben wir hinein, es gibt ergänzende Angebote wie Sammeltaxi, Bürgerbus - das wollen Sie dann auch wieder nicht. Dann reden wir über ein Landesbusnetz, das wollen Sie dann auch wieder nicht finanzieren. Da geht es vor allem um den ländlichen Raum, Frau Tasch, nicht um den Fernlinienbusverkehr zwischen Eisenach und Jena.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was hat das denn mit dem Landesbusnetz zu tun? Das ist Fernverkehr. Nebenbei bemerkt, die Bemerkung, das ist Parallelverkehr, deute ich so, dass Sie dieses Angebot als schädlichen Parallelverkehr betrachten - würde hier zu weit führen, haben Sie aber nicht ausgeführt. Das war einfach ein Aspekt, der hiermit nichts zu tun hat.

Frau Tasch, der Fahrplan 2014/2015 ist etwas anderes als der Nahverkehrsplan, um den ging es uns, das ist ein Fünfjahresplan. Es gibt für den Fahrplan die Möglichkeit für Bürger, sich zu beteiligen, wenn auch die Frist immer noch zu kurz ist. Ich glaube, sie ist nur zwei Wochen. Aber für den Nahverkehrsplan gab es das nicht und da reicht es auch nicht, vier Regionalkonferenzen zu machen, Frau Tasch, wo ich mich als Bürgerin einbringen kann, richtig. Der Entwurf des Nahverkehrsplans hat dort gar keine Rolle gespielt. Es ging vor allem um eine Karte und grobe Züge der vor allem Schienenverkehrsverbindungen für die nächsten Jahre, aber vom Nahverkehrsplan war überhaupt nicht die Rede. Wie gesagt, der Entwurf war versteckt auf der Homepage, wir hatten ihn als Abgeordnete nicht. Wenn Sie dann sagen, im Ausschuss wäre trotzdem darüber geredet worden - die Anträge, ÖPNV dort zu thematisieren, auch den Nahverkehrsplan, die kamen von den Linken und von uns. Von Ihnen habe ich da keinerlei Initiativen bemerkt. Wir haben nachgefragt, wenn es so ist, dass das so transparent ist - Frau Klaan hatte dann

(Abg. Dr. Lukin)

erklärt, die NVS ist der Koordinator des Geschehens -, dann müsste es doch auch möglich sein, diesen Beteiligungsprozess nachvollziehen zu können. Also wenn ich einen Verbesserungsvorschlag mache, dann wird die NVS ihn zur Kenntnis nehmen und sagen, warum man den mit aufnimmt oder warum es aus welchen Gründen auch immer nicht geht. Die Landesregierung hat ausgeführt, wenn der Wunsch besteht, würde sie das tun; ich habe den Wunsch geäußert, ich habe bis heute nichts wieder davon gehört und weiß nach wie vor nicht, wie das dann abgelaufen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Transparenz, Frau Tasch, ist etwas anderes.

Ich möchte Ihnen jetzt ein paar Zahlen nennen, um zu verdeutlichen, wo Thüringen steht und wo das Verbesserungspotenzial besteht. Ja, Frau Tasch, Sie sagen immer, wir würden aus Prinzip kritisieren. Das stimmt nicht. Ich habe gesagt, der Schienenverkehr ist gut aufgestellt. Ich habe einfach die Baustellen benannt, die auch alle Experten in allen Fachkonferenzen, die wir durchführen, benennen. Insofern kann es nicht so falsch sein. Sie hingegen - ich habe es in der Begründung gesagt - lehnen im Prinzip jeden Antrag und jede Gesetzesinitiative hier ab, und das unterscheidet uns voneinander.

Sachsen-Anhalt ist das Nachbarland, in das man schauen muss, wenn man über ein Landesbusnetz redet. Wir haben Zahlen von 2009, die sind vielleicht inzwischen anders, aber wir kennen keine neueren Zahlen, es wäre auch eine Gelegenheit, diese im Ausschuss beizubringen, wenn man diesen Gesetzentwurf dahin überweisen würde. Da geht es um den Auslastungsgrad, den Auslastungsgrad der Busse im Vergleich, das ist das Verhältnis Personenkilometer zu Fahrplankilometer. Da waren wir in Thüringen bei 9,3 - das schlechteste aller Bundesländer, nicht nur im Osten, sondern bundesweit der schlechteste Auslastungsgrad. Selbst Mecklenburg-Vorpommern war bei 10,8, SachsenAnhalt bei 11,4, was mehr als 20 Prozent mehr sind als in Thüringen. Statistisch gesehen kamen auf die Einwohner Sachsen-Anhalts 636 Buskilometer, auf Thüringen nur 427. Was die Zuschüsse betrifft, hat Thüringen 9 Cent pro Personenkilometer bezahlt und Sachsen-Anhalt nur 6 Cent. Diese paar Zahlen verdeutlichen, wer eine höhere Auslastung hat, braucht auch weniger Zuschüsse. Deswegen zeigt das noch einmal deutlich, dass wir da beim Busverkehr Verbesserungspotenzial haben. Herr Carius, Sie lachen, Sie werden sich sicherlich gleich dazu äußern.

Frau Lukin ist dankenswerterweise auf die Studie der FH Erfurt eingegangen. Wenn Sie sich die Ergebnisse dieser Studie ansehen, dann zeigt das sehr deutlich, wie nahe wir mit unseren Vorschlägen bei dieser wissenschaftlichen Auswertung sind. Die FH Erfurt bestätigt im Prinzip das, was wir hier

in dem Gesetzentwurf fordern, nur Sie wollen diese wissenschaftliche Arbeit nicht zur Kenntnis nehmen. Da geht es darum, wie sinnvoll es ist, Schienen- und Straßenpersonennahverkehr in einer Zuständigkeit zu bündeln, das, was wir in Thüringen nicht haben. Wir haben eine strikte Trennung. Die FH Erfurt stellt fest, grundsätzlich ja, um schädliche Konkurrenz infolge paralleler Verkehrsangebote zu vermeiden, aber eben nicht aller Aufgaben, sondern die landesweit bedeutsamen öffentlichen Verkehrsangebote, und das sind Buslinien, die im Moment nicht durchgebunden sind, die gehören in eine landesweite Koordination. Noch einmal: Wir sind mit dem Gesetzentwurf nun wahrlich nicht so gelagert, dass wir alles über den Haufen werfen. Wir sagen, es gibt die Möglichkeit, dass das Land hier koordinierend unterstützt, und das im Einvernehmen mit den zuständigen Aufgabenträgern. Milder als so kann man es, glaube ich, nicht formulieren.

Parallelverkehr ist nicht per se schädlich, der Parallelverkehr an sich ist nicht das Problem, wohl aber die Verknüpfung und die richtige Taktung und den Tarifwirrwarr, den wir dadurch haben, dass wir noch nicht einen erweiterten Verkehrsverbund haben. In der Praxis kann man das beobachten: Bad Berka nach Weimar, dort fahren parallel Bus und Bahn fast zur gleichen Uhrzeit. Diese Angebote sind nicht optimal miteinander verknüpft. Anderes Beispiel: Von Erfurt nach Arnstadt gibt es in jeder Stunde vier verschiedene Angebote und vier verschiedene Verkehrsunternehmen. Eines davon ist die Regionalbus Arnstadt - bei der DB-Auskunft keine Preisauskunft. Hier geht es darum, wenn ich zum ersten Mal fahren will, muss ich wissen, was es kostet keine Preisauskunft. Dann fährt der Regionalexpress, hier habe ich die Preisauskunft, aber ich kann das Ticket im Zug nicht lösen. Beim Bus kann man das. Dann fährt die Erfurter Bahn, dort kann man das Ticket im Zug lösen. Und dann fahren noch die Ilmenauer Omnibusbetriebe, die Preisauskunft unter bahn.de ist nicht möglich. Das ist ein System, was mindestens diejenigen, die erst einmal offen dafür sind, mit dem ÖPNV zu fahren, abschreckt. Das ist keine Einladung, den ÖPNV zu nutzen. Da müssen wir ran, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte Ihnen jetzt ein Zitat vorlesen aus dieser Studie der FH Erfurt, das sehr vielsagend ist, mit Erlaubnis des Präsidenten. Bei der Frage - Frau Lukin hat es auch schon angesprochen - der territorialen Konzentration der Aufgabenträger im ÖPNV in Thüringen ist offensichtlich, dass angesichts der relativ kleinteiligen Landkreisstruktur mit den daraus resultierenden kleinräumigen Verkehrsgebieten wesentliche Größenvorteile der Planung und Netzgestaltung nicht hinreichend genutzt werden können. Mit anderen Worten: Solange die CDU-Fraktion bei

der Gebietsreform so auf der Bremse steht, ist es um den kreisübergreifenden Nahverkehr nicht gut genug bestellt. Das zeigt auch wieder die Verantwortungslosigkeit, wie gesagt, es geht um 300 Mio. € jedes Jahr. Nun braucht man nicht erst eine Gebietsreform abwarten, um das besser zu machen und deswegen auch der Vorschlag für eine Gesetzesänderung, so wie sie Ihnen heute vorliegt.

Frau Tasch hat den 20-jährigen Planungshorizont angesprochen, das ist ein wesentlicher Punkt in unserem Gesetzentwurf. Das wird aus zeitlichen Gründen wahrscheinlich auch der letzte Punkt sein, auf den ich hier eingehen kann. Diese 20 Jahre kommen einem erst einmal lang vor. Schauen wir in den Nahverkehrsplan 1998. Darin stand, Ertüchtigung der Strecke Nordhausen - Erfurt auf 90 km/h 1998. Sie ist bis heute nicht ertüchtigt und statt der 50 Minuten, die man mit diesen 90 km/h hinbekommen hätte, sind wir nach wie vor bei 77. Der integrale Taktfahrplan ist dort auch schon beschrieben und auch das Ziel, ihn sukzessiv mit den Busangeboten zu verknüpfen. Genau das haben wir in Thüringen noch lange nicht erreicht und das heißt, dass diese fünf Jahre ein Horizont sind, der nicht ausreicht. Man braucht dort mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit und auch eine Ahnung davon, inwieweit sich das finanziell untersetzen lässt. Diese, Frau Tasch, fünf Jahre Fortschreibung besteht trotzdem. Es ist nicht so, dass wir einen Entwurf machen für 20 Jahre und ihn dann nicht wieder anfassen, sondern die Fortschreibung muss schon alle fünf Jahre kommen. Aber es geht darum, einen Zeithorizont zu machen, der auch deutlich macht, die Ziele, die wir reinschreiben, sind dann irgendwann einmal zu erreichen, nicht unbedingt nach fünf Jahren wie im Falle von Nordhausen - Erfurt, aber vielleicht nach 10 oder 15.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der allerletzte Punkt: Rein formal müssten Sie dieses Gesetz ändern, denn Sie beziehen sich dort auf ein Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das so gar nicht mehr existiert. Das ist der allerletzte Punkt. Sie müssten zumindest die formale Änderung machen, Gemeindeinfrastrukturgesetz, um, wie gesagt, den formalen Kriterien Rechnung zu tragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst die Rede von Frau Tasch hat gezeigt, wie viel Diskussionsbedarf wir im Ausschuss hätten.

Frau Abgeordnete, wenn Sie bitte zum Ende kommen würden.

Schade, dass Sie diese Notwendigkeit nicht sehen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Doht von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beglückt uns heute mit einem dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Frau Schubert, Sie sagten vorhin, das wäre der letzte Versuch in dieser Legislaturperiode. Ich muss Ihnen recht geben. Dieser Gesetzentwurf ist der letzte Versuch, und zwar in doppelter Hinsicht.

(Beifall CDU, SPD)

Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir eigentlich dieses ganze Themenspektrum schon im Verlauf dieser Legislatur in verschiedenen Anträgen diskutiert haben, im Plenum, teilweise auch im Ausschuss, aber nun gut, nun haben wir es heute noch einmal als Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie müssen auch nicht reden, wenn Sie nicht wollen.)

Ich werde Ihnen schon noch einiges zu dem Gesetz erzählen müssen.

Kommen wir zu den Hauptpunkten. Ich gehe das mal so der Reihe nach an Ihren Artikeln durch. Sie möchten das ÖPNV-Gesetz für Bürgerbusse öffnen. Da sagen wir, das wollen wir eigentlich nicht. Wir sehen die Bürgerbusse

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen Sie es doch kurz.)

als ein gutes Zusatzangebot im ländlichen Raum, da, wo Bedarf ist, aber wir sehen auch zwei Punkte die dagegen sprechen. Zum einen, da gebe ich Ihnen Brief und Siegel, werden Sie sofort Probleme mit dem Taxi-Gewerbe bekommen, da kenne ich Probleme aus meinem Wahlkreis, da ging es noch nicht einmal um einen Bürgerbus, sondern nur um Fahrten, die die Johanniter-Unfall-Hilfe oder die AWO getätigt haben, gegen die Taxifahrer Einspruch erhoben haben, unlauterer Wettbewerb wird dann angeführt. Da kommen Sie ganz schnell in schwierige Diskussionen.

Der zweite, aber noch wichtigere Punkt ist, Sie widersprechen sich nach meiner Auffassung selbst, wenn Sie in Ihrem zweiten Paragrafen den Satz übernehmen wollen: „ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinvorsorge.“ Das ist nicht Ihre Erfindung, das steht im bisherigen Gesetz drin und da sind wir schon der Auffassung, dass die Aufgaben, die Aufgaben der Daseinvorsorge sind, auch von staatli

(Abg. Schubert)

cher oder kommunaler Ebene zu leisten sind und nicht auf das Ehrenamt abzuwälzen sind. Denn wir sehen dann nämlich ganz schnell die Gefahr, dass durch diese Regelung bestehende Angebote aus Kostengründen zurückgefahren werden und dann mehr auf das Ehrenamt abgewälzt wird. Das, haben Sie gesagt, wollen Sie nicht, aber die Gefahr sehen wir. Deswegen möchten wir die Bürgerbusse so nicht einfügen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Deshalb muss man sich ja den Einzelfall anschauen.)

Dann wollen Sie in § 2 Abs. 1 die Verdichtungsräume streichen. Hier sind wir schon der Auffassung, dass wir, gerade was den ÖPNV betrifft, wenn es um neue Maßnahmen geht, den Verdichtungsräumen und auch deren ländlichem Umland dann mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, ganz einfach weil wir dort einen höheren Bedarf, mehr Fahrgäste haben und letztendlich die Finanzierungsquote eine höhere ist.

Sie wollen als Nächstes einen durchgehenden Thüringentakt und einheitliche Tarife, das wollen wir auch. Wir haben in dieser Legislaturperiode daran gearbeitet, den Verkehrsverbund Mittelthüringen zu erweitern. Die Landesregierung arbeitet weiter daran und sicherlich wird es in der kommenden Legislaturperiode da auch weitere Initiativen mit dem Ziel geben, irgendwann einen einheitlichen Verkehrsverbund für Thüringen mit einheitlichen Tarifen zu haben. Sie haben zu Recht Beispiele genannt, die für den Fahrgast, für den Nutzer nicht nutzerfreundlich sind. Aber daran arbeiten wir, das muss ausgeschaltet werden. Wir sind allerdings nicht der Meinung, dass wir den Weg so gehen sollten, wie Sie ihn vorschlagen, dass wir heute am 10. April 2014 festschreiben, dass wir genau in einem Jahr und ein paar Tagen, nämlich zum 01.01.2015, per Gesetz hier all diese Probleme, die Sie angesprochen haben, geregelt haben. Das wird nicht funktionieren.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das steht auch nicht im Ge- setz.)

Doch, Ihr Gesetz soll an diesem Tag in Kraft treten und hier haben Sie festgeschrieben, was Sie wollen. Das Ganze muss von unten wachsen, so wie dieser Verkehrsverbund Mittelthüringen gewachsen ist und weiter wachsen wird. Hier muss man die Aufgabenträger mit einbinden und mitnehmen und nur dann wird man letztendlich zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für die Zukunft kommen.

Wenn ich bei Zukunft bin, dann will ich noch zwei Sätze zu Ihrem Planungszeitraum von 20 Jahren sagen: Der scheint uns entschieden zu lang. Ich glaube nicht, dass irgendjemand im Detail voraussagen kann, wie der ÖPNV in 20 Jahren hier in

Thüringen ablaufen wird, welche Einwohnerströme, welche Pendlerströme wir noch haben. Das ist von sehr vielen anderen Dingen abhängig: Wie wird sich die Wirtschaft im Freistaat weiterentwickeln? Wo werden Arbeitsplätze entstehen, wo gegebenenfalls neue Einkaufsmöglichkeiten? Wie wird die medizinisch-soziale Versorgung sein? Danach wird sich letztendlich auch der Bedarf im ÖPNV richten und da bin ich der Auffassung, das kann man nicht auf 20 Jahre hinaus planen.

Frau Abgeordnete, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ja, gern.

Frau Abgeordnete Schubert, bitte.

Vielen Dank, Frau Doht. Wenn Sie so sicher sind, dass dieser Zeitraum zu lang ist, wie erklären Sie sich dann, dass die Länder eine Verlässlichkeit des Bundes, was den ÖPNV angeht, bis 2039 gefordert haben?

Das ist richtig, da geht es ums Geld. Das ist wieder noch einmal ein anderer Punkt als das,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau. Das hängt damit ziemlich genau zusammen.)

was Sie hier in Ihrem Gesetz fordern. Und wenn die Länder das bis zu diesem Jahr fordern, das sollte man zwar jetzt nicht laut sagen, wird auch damit gerechnet, dass man es vielleicht nicht ganz so lange bekommt. Das ist letztendlich auch eine Frage der Verhandlungstaktik, denke ich. Dann wollen Sie, dass der Thüringer Landtag den Nahverkehrsplan beschließt und Frau Dr. Lukin, wenn Sie dann auf Verkehrspläne in den Städten verweisen, die auch vom Stadtrat beschlossen werden, dann muss ich Ihnen sagen, das ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Ein Stadtrat hat gegenüber dem Oberbürgermeister, gegenüber der Stadtverwaltung eine ganz andere rechtliche Stellung, da schauen Sie bitte in die Kommunalordnung, als das Parlament gegenüber der Landesregierung. Wir sind der Auffassung, dass es hier schon bei der Gewaltenteilung bleiben sollte. Einen Nahverkehrsplan zu erstellen, ist in jedem Fall eine exekutive Aufgabe. Dass wir uns den im Ausschuss zur Kenntnis geben lassen, dass wir uns als Parlament damit be

schäftigen, weil wir Anträge zu beschließen haben, die letztendlich davon in Abhängigkeit sind oder Einfluss auf den Nahverkehrsplan haben, ist eine andere Sache, aber hier sollte es schon bei den bisherigen Regelungen bleiben.

(Beifall CDU)

Wir hatten diese Diskussion in der Vergangenheit auch beim Landesentwicklungsprogramm, haben uns dann, das war noch, bevor Sie in den Landtag kamen, in einer sehr langen Diskussion darauf geeinigt, dass wir eine Stellungnahme abgeben werden, aber wir beschließen ihn nicht, weil auch das Landesentwicklungsprogramm eine Verordnung ist und kein Gesetz. Ja, und das Letzte, wo ich doch ein bisschen lächeln musste, ist, dass Sie versprechen, dass dieses Gesetz, so es denn so zur Anwendung käme, das Land nichts kosten würde. Ja, wer soll letztendlich die Landesbuslinien, die Sie hier haben wollen, die Sie in § 4 einfordern, bezahlen? Der Bund wird sie uns nicht bezahlen. Dieses Gesetz hier ist für das Land nicht kostenneutral. Das sollten Sie aber der Ehrlichkeit halber schon sagen,