Protocol of the Session on April 10, 2014

Gern.

Frau Präsidentin, erlauben Sie, dass ich zwei Fragen stelle?

Da muss ich einmal mit dem Minister sprechen. Herr Minister, gestatten Sie zwei Anfragen?

Eine solche Bitte kann ich nicht abschlagen.

Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Ich habe zwei Nachfragen zu dem, was Sie gerade vorgetragen haben. Zunächst eine Verständnisfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade Mitsprache, also Anhörungsrecht und die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen, als Bürokratisierung dargestellt haben?

Die zweite Frage: Haben Sie Minderheitenrechte gerade eben vor allen Dingen in dem Zusammenhang mit Verzögerung und Verlangsamung von Entscheidungen gesehen und das sozusagen partizipative Element der Minderheitenrechte hier vernachlässigt?

(Minister Geibert)

Sie haben mich in beiden Punkten falsch verstanden. Insoweit bin ich Ihnen für die Nachfrage dankbar, damit wir das noch einmal klarstellen können. Es ist keine Bürokratisierung, sondern es geht lediglich darum, dass dann ein Mitspracherecht zu Punkten eingeführt wird, die diesen Antragspunkt des Bürgerbegehrens oder Bürgerantrags betreffen können, was bedeutet, dass zu nahezu jedem Punkt bei vielen Bürgeranliegen ein Rede- und Spracherecht bestehen würde. Das wird dem Status des Gemeinderates dann in keiner Weise mehr gerecht.

(Beifall CDU)

Bezüglich des zweiten Punktes geht es gerade darum, dass die Mehrheitsentscheidungen auch abgebildet werden. Das heißt nicht die Vernachlässigung der Minderheitenrechte, die selbstverständlich beachtet werden müssen, sondern es darf nicht durch eine Stärkung der jeweiligen Fraktionsrechte dazu kommen, dass die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat unterlaufen und unterhöhlt werden.

(Beifall CDU)

Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen und werde die Aussprache demzufolge schließen.

Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss beantragt worden. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht.

Normalerweise müsste ein Gesetzentwurf, der aus der Mitte des Landtags kommt, auch an den Justizund Verfassungsausschuss überwiesen werden.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ich beantrage das.)

Dann war mir das nicht mehr so ganz geläufig. Demzufolge stimmen wir nun über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wir zählen gleich noch einmal. Danke schön. Und die Gegenstimmen bitte. Also das waren jetzt 27 Jastimmen.

(Unruhe im Hause)

Soll ich noch einmal anfangen? Ich soll noch einmal anfangen. Also die Jastimmen waren 27. Die Gegenstimmen bitte? Die gibt es nicht. Doch, 3 Gegenstimmen. Die Enthaltungen? Das sind die anderen Stimmen aus der SPD-Fraktion und aus der CDU-Fraktion. Demzufolge ist die Überweisung an

den Justiz- und Verfassungsausschuss mit 27 Jastimmen mehrheitlich erfolgt.

Jetzt müssen wir noch über die Federführung abstimmen. Ich schlage vor, die Federführung beim Innenausschuss abzustimmen. Wer der Federführung beim Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wieder die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7577 ERSTE BERATUNG

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat angekündigt, dass Frau Abgeordnete Schubert das Wort zur Begründung nimmt. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in 2010 stand ich hier vorn, um einen Antrag einzubringen mit dem Titel „Bahn und Bus aus einem Guss“. Den haben Sie damals abgelehnt, unter anderem mit der Begründung das ist genau die Haltung, Herr Primas, die uns nicht weiterbringt beim ÖPNV -, abgelehnt mit der Begründung, dass das Thüringer ÖPNV-Gesetz diesem Ansatz entgegenstünde. Wir haben damals wohlgemerkt beantragt, dass die Landesregierung ein Konzept erstellt. Wir haben nicht gesagt, dass wir schon den Stein der Weisen gefunden haben. In 2012 haben wir eine Neufassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingebracht, mit dem Ziel, dieses zu modernisieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Sie haben dieses im Ausschuss geparkt mit der Ankündigung, ein eigenes einzubringen, also dass die Landesregierung ein eigenes erarbeitet. Die Landesregierung hat dann ein Gemeindeinfrastrukturgesetz auf den Weg gebracht und es im Haushaltsbegleitgesetz versteckt und der Ausschuss war froh, sich nicht damit befassen zu müssen, weil alles Weitere dann im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt wurde.

Wir haben in 2013 einen Antrag zum Nahverkehrsplan eingebracht. Da ging es um mehr Transparenz, um die Darstellung der Auswirkungen des ICE-Knotens und so weiter. Auch das haben Sie

nicht überwiesen und dann ohne Ausschussdiskussion abgelehnt. Ihr Desinteresse, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen der Koalitionsfraktionen, an diesem Thema und an den damit verbundenen Problematiken ist offensichtlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Was Sie im- mer alles feststellen.)

Ja, das stelle ich fest, Frau Tasch. Sie können mich nachher vom Gegenteil überzeugen. Das ist für diese Legislatur wahrscheinlich der letzte Versuch, Sie dafür zu interessieren, was jedes Jahr mit Steuergeldern in Höhe von 300 Mio. € passiert, Steuergelder, die für ein wichtiges Feld der Daseinsfürsorge ausgegeben werden. Sie haben eine Verantwortung dafür, die auch mit der Kontrolle der Regierung einhergeht, und Sie nehmen diese Verantwortung nicht wahr.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir uns in den letzten Jahren einen ziemlich guten Überblick darüber verschafft haben, wo es im ÖPNV in Thüringen klemmt. Ich stehe heute noch unter dem Eindruck unserer Rhön-Konferenz und es ist erstaunlich bzw. befremdend, dass es ein Vierteljahrhundert, fast ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung nicht möglich ist, dort einen länderübergreifenden ÖPNV anzubieten, der seinen Namen verdient und der auch dort hilft, die Tourismuspotenziale im Biosphärenreservat zu heben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thüringen ist hinsichtlich der Schiene gut aufgestellt. Damit ist auch klar, dass wir sagen, dass nicht alles schlecht ist. Es ist eine Menge gut, gerade beim Schienenverkehr, aber die großen Baustellen sind der Busverkehr und nach wie vor die Verknüpfung von Bus und Bahn. Das sind die großen Baustellen, die Sie immer noch nicht angehen wollen. Deshalb schlagen wir Punkte vor, es sind gar nicht so viele, ich werde in der Begründung nur auf die wichtigsten eingehen.

Ziel ist, dass wir neben der guten Schienenverknüpfung auch ein Landesbusnetz etablieren, denn Sie können nicht immer von Polyzentrismus reden und hochhalten, wie wichtig der ländliche Raum ist und dass auch dort gleiche Verhältnisse geschaffen bzw. erhalten werden sollen, und dann hinnehmen, dass man zum Beispiel von Mühlhausen nicht nach Sondershausen kommt, jedenfalls nicht in einer angemessenen Zeit mit dem ÖPNV.

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: 22 Busverbin- dungen pro Tag.)

Schauen Sie mal in den Fahrplan, wie lange man da unterwegs ist. Oder von Greiz nach Schleiz, schauen Sie sich diese Verbindung an, dann werden Sie merken, dass das nicht hinhaut

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dass die Mehrheit verständlicherweise mit dem Pkw fahren muss. Wenn die Landesregierung, Vertreter Ihres Hauses, bei der VDV-Veranstaltung in Ettersberg sagen, wenn die Landkreise überregionale Buslinien anbieten wollen, dann sollen die das machen, wir können das nicht finanzieren. Dann ist das nicht das, was wir vom Land an dieser Stelle erwarten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen schreiben wir in das Gesetz, dass die Möglichkeit geschafft werden soll, dass das Land hier koordinierende Funktionen übernehmen kann. Wie gesagt, das ist eine Möglichkeit. Wir gehen noch nicht mal so weit, zu sagen, dass das von oben durchgedrückt werden soll, sondern wir bestehen auf dem Einvernehmen mit dem Aufgabenträger. Seien Sie gewiss, es gibt genügend, die genau das wollen. Natürlich muss sich das Land dann auch finanziell beteiligen.

Es geht um die Bürgerbeteiligung beim Nahverkehrsplan und darum, dass das Parlament diesen Nahverkehrsplan verabschieden muss und es geht auch um einen 20-jährigen Planungshorizont beim Nahverkehrsplan. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die fünf Jahre nicht ausreichend sind. Alles Weitere dann gleich in der Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für Ihre Sorgfalt. Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erste für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Tasch auf.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in erster Beratung behandeln wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Drucksache 5/7577 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine Bemerkung kann ich mir zu Beginn meiner Rede nicht verkneifen, liebe Frau Schubert, Sie bitten schon darum. Gebetsmühlenartig kritisieren Sie bei zahlreichen Vorhaben der Landesregierung die mangelnde Transparenz, erst kürzlich bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und vor geraumer Zeit beim LEP. Wenn Sie sich erinnern, war der Verkehrsausschuss in die Planung involviert. Alle vom SPNV Betroffenen wurden auf Grundlage des Thüringer ÖPNVG angehört, für die Menschen im Freistaat fanden vier Regionalforen statt, die Auswirkungen auf die Landeshauptstadt wurden bei

(Abg. Schubert)

einer weiteren Veranstaltung noch einmal gesondert thematisiert. Mal ehrlich: Ich kann Ihre Kritik nicht verstehen, aber ich denke, Sie kritisieren aus Prinzip und das ist sicher auch ein Teil der politischen Kultur der Grünen, dass Sie immer kritisieren müssen.

Ich möchte jetzt zu Ihrem Endgesetzentwurf kommen, der im Großen und Ganzen die Kernaussagen Ihrer Studie zum Thüringentakt widerspiegelt und das haben wir hier auch schon einmal diskutiert. Wesentliche Änderungspunkte des Gesetzentwurfes sind: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte das Thüringer ÖPNVG dahin gehend ändern, dass sich dies bezüglich der förderfähigen Investitionen auf das Thüringer Gemeindeinfrastrukturgesetz bezieht. Der Planungszeitraum der Nahverkehrsplanung soll auf 20 Jahre ausgeweitet und die Verabschiedung der Fortschreibung durch den Thüringer Landtag festgelegt werden. Ferner sollen die Voraussetzungen für einen thüringenweiten Takt aller öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere aber ein Landesbusnetz geschaffen werden.

Gestatten Sie mir nun, dass ich auf Ihre Punkte ausführlich eingehe.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich bitte darum.)

Mache ich auch. Punkt 1: Unter § 2 Abs. 3 möchten Sie einen durchgehenden Thüringentakt, der über ein einheitliches Tarifsystem verfügt. Einheitliche Tarife lassen sich beispielsweise in einem Verkehrsverbund abbilden. Zwei davon haben wir bereits in Thüringen, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen, was die Nutzerzahlen deutlich belegen. Aber ein Verkehrsunternehmen per Gesetz zu zwingen, einen einheitlichen Tarif anzuwenden oder sich einem Verkehrsverbund anzuschließen, halten wir für den falschen Weg.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das steht auch nicht im Ent- wurf.)