Protocol of the Session on March 21, 2014

geschaffen worden ist, ist wirklich vorbildhaft auch für andere Akteure und andere Länder und es gibt mittlerweile schon Anfragen und Interesse auch außerhalb Thüringens für diese Art von Willkommenskultur für Menschen, die hier eine neue Heimat suchen. Es dient als Anlaufstelle zur Erstberatung für Migranten, die in Thüringen arbeiten bzw. eine Ausbildung oder manchmal auch ein Studium aufnehmen möchten. Gleichzeitig ist das Welcome Center ein Ansprechpartner für Unternehmen, die Menschen aus dem Ausland einstellen möchten. Kurz gesagt, die Einrichtung bringt durchaus Licht in das manchmal etwas behördenrechtliche Dickicht beim Thema Zuwanderung - das will ich gar nicht verhehlen - und wir haben im vergangenen halben Jahr feststellen dürfen, wie wichtig diese Anlaufstelle ist. Wir alle haben noch die wirklich zunächst einmal unrühmliche Geschichte der 128 Menschen aus Spanien im Kopf, die ohne entsprechende Vorbereitung hier nach Thüringen gekommen sind, ohne entsprechendes Willkommen. Ich sage ganz deutlich, wenn dieses Welcome Center nicht gewesen wäre, hätten wir die Situation so, wie sie dann am Ende nach einigen Anlaufschwierigkeiten geregelt worden ist, nicht hinbekommen. An dieser Stelle noch mal einen Dank an alle, die dazu beigetragen haben.

Es erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit den zentralen Anlaufstellen für ausländische Fach- und Arbeitskräfte. Das sind zum Beispiel die wichtigen Informations- und Beratungsstellen des EU-Netzwerks Thüringen.

Fünftens, Sie fragen nach den Defiziten und dem Verbesserungsbedarf im Umgang mit den Zuwanderern aus dem EU-Ausland. Da sage ich ganz deutlich, wir brauchen verbindliche Standards, damit die Rahmenbedingungen bezüglich der Beschäftigung und der Willkommenskultur weiter deutlich verbessert werden. Solche Verwerfungen, wie wir sie erlebt haben, bei der von mir angesprochenen Anwerbung von spanischen Menschen durch private Arbeitsvermittler dürfen nicht mehr vorkommen. So etwas darf nicht mehr in Thüringen vorkommen. Das war auch der Grund, warum in meinem Haus eine Richtlinie oder eine Erklärung verfasst worden ist, die gemeinsam mit dem spanischen Botschafter am 13. Februar und mir unterschrieben worden ist, in der wir zum ersten Mal Qualitätsstandards für die Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden aus Spanien konkret in dem Fall aus Spanien unterzeichnet haben. Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat außerdem eine gemeinsame Erklärung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, Kammern und Arbeitsverwaltungen vorbereitet, die wir in Kürze gemeinsam unterzeichnen und der Öffentlichkeit vorstellen werden. Und die konkrete Umsetzung dieser Eckpunkte wird durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die wir eingerichtet haben, begleitet. Au

ßerdem werden wir einen Leitfaden für Unternehmen entwickeln, die Interesse oder Notwendigkeit an ausländischen Arbeitskräften haben.

Diese Eckpunkte behalten hohe Standards für frühzeitige Vorabinformation, Einbeziehung aller Akteure, schnelle oder eine erste schnelle Kontaktaufnahme bereits im Heimatland, die bessere Unterstützung beim Erwerb von Deutschkenntnissen, Aufzeigen von Fördermöglichkeiten und so viel weiter mehr. Ich will an dieser Stelle durchaus positiv auf die Initiative oder auf das Vorgehen zum Beispiel der Südthüringer Industrie- und Handelskammer abstellen, die sich genau auf diesen Weg schon seit Längerem begeben hat, die entsprechende Leute nach Spanien geschickt und dort vor Ort alle Dinge mit den Menschen vorab geklärt hat, bis hin zu den Deutschlehrgängen und dann erst ist die Übersiedlung nach Deutschland erfolgt. Das ist der Weg, wie wir ihn nun in Zukunft auch weiter wünschen.

Meine Damen und Herren, ich denke, es wird ganz deutlich, dass die Landesregierung vielen der hier im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Forderungen bereits gerecht wird. Selbstverständlich dabei ist - das will ich nicht unerwähnt lassen -, dass für alle Arbeitnehmer in Thüringen, inund ausländische ist damit gemeint, die gleichen arbeitsmarktrechtlichen Rechte und Pflichten zu gelten haben und gelten. Die Arbeitsmarktpolitik ist zudem darauf ausgerichtet, allen möglicherweise benachteiligten Zielgruppen faire Chancen und eine echte berufliche Integration zu ermöglichen. Wie gesagt, dazu gehört eben eine echte Willkommenskultur, die keine, aber wirklich auch keine Form der Diskriminierung akzeptiert.

Unter die zahlreichen Beispiele für Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung von Integration und Toleranz fallen dabei zum Beispiel das Engagement der Ausländerbeauftragten der Landesregierung, Frau Heß, ich freue mich auch, dass Sie der Debatte hier beiwohnen. Es gehört dazu, dass wir für Integrationsprojekte Zuwendungen gewähren, im Schnitt 30 Projekte pro Jahr. Dort wurde schon insgesamt mehr als eine halbe Million Euro aufgewendet. Bei der Teilnahme am Bundesprojekt „Ausländerbehörden - Willkommensbehörden“ soll die Ausländerbehörde in Weimar in den kommenden zwei Jahren zu einer kunden- und serviceorientierten Willkommensbehörde fortentwickelt werden.

Es gehören die Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung dazu. Es ist eine der drei zentralen Prioritätsachsen in der Förderperiode 2014 bis 2020 des Europäischen Sozialfonds. Natürlich spielen dabei auch die Thüringer Hochschulen eine zentrale Rolle. Die Zahl der ausländischen Studierenden an Thüringer Hochschulen ist, wenn man mal den Zeitraum vom Wintersemester 2007/2008 bis zum Win

(Minister Höhn)

tersemester 2012/2013 betrachtet, um 40 Prozent gestiegen. Die neun Thüringer Hochschulen unterhielten im Jahr 2013 1.352 Vereinbarungen bzw. Kontakte zu ausländischen Partnern in 93 Staaten. Wenn es uns gelingen würde, alle diese Menschen nach ihrem Studium, meine Damen und Herren, in den Thüringer Arbeitsmarkt zu integrieren, so könnte der aktuelle Bestand an ausländischen Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung um bis zu 40 Prozent gesteigert werden. Das zeigt, welches Potenzial darin zu sehen ist, und das für Menschen ohne eine deutsche Staatbürgerschaft.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, ich bin sehr dankbar für die Debatte, die wir zu diesem Thema hier führen. Ich will abschließend feststellen, dass bisher keine Landesregierung in Thüringen so viel wie diese jetzt im Amt befindliche für Zuwanderung und Integration getan und gesorgt hat. Ich wiederhole es gern zum Abschluss: Wir wollen ein weltoffenes, tolerantes und international orientiertes Land sein. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister, für den Bericht. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Ich sehe Kopfnicken aus allen Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags und auch zum Alternativantrag. Es liegen auch Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat Abgeordneter Michael Heym für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen braucht Zuwanderung.

(Beifall CDU)

Thüringen braucht Fachkräfte, Thüringen braucht eine Zuwanderung von Fachkräften, sowohl ausländischer als auch aus den anderen Teilen unseres Landes, damit der Wirtschaftsstandort Thüringen zukunftssicher bleiben kann. Wir stehen vor der großen Herausforderung, eine gelungene Willkommenskultur in unserem Freistaat zu etablieren, welche insbesondere natürlich jungen Fachkräften eine Perspektive oder auch eine Zukunft im grünen Herzen Deutschlands bietet. Gerade in Zeiten, in denen der demografische Wandel allgegenwärtig ist und wir nicht nur in Thüringen mit diesem Problem zu kämpfen haben, sondern die ganze Bundesre

publik, sind wir von der Auswirkung betroffen und geraten in eine Konkurrenzsituation mit mindestens 15 Mitbewerbern um die besten und klügsten Köpfe. Thüringen kann sich nur dann in diesem Wettbewerb behaupten, wenn wir als Land alle Alleinstellungsmerkmale aufweisen können. Wir brauchen deswegen auch einen ausgewogenen Mix aus solider Bezahlung und anderen guten Standortfaktoren. Aus diesem Grund hat sich die CDU-Fraktion in ihrer Klausurtagung im Januar dieses Jahres in Volkenroda für eine Willkommenskultur für Familien ausgesprochen. Nur so ist das möglich, dass Fachkräfte innerhalb und außerhalb Deutschlands angeworben werden können.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sie glauben wohl, wir sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen.)

Wir haben neben sehr guten harten Standortfaktoren, zum Beispiel unserer Infrastruktur mit - ich will das nur schlagwortartig nennen - ICE-Knoten, der 2017 fertiggestellt werden soll, auch nicht zu vernachlässigende weiche Standortfaktoren. Davon verfügen wir wie bei den harten Standortfaktoren über eine Vielzahl. Thüringen hat zum einen eine einzigartige Kulturlandschaft, zum anderen finden junge Leute in unserem Freistaat hervorragende Lebens- und Freizeitbedingungen. Diese Bedingungen sind die Grundlage für eine Willkommenskultur, die Thüringen über die Landesgrenzen hinweg attraktiv macht. Mit dem Gesetzentwurf zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung unternommen. Auf Bundesebene ist mit dem Anerkennungsgesetz von Bildungsabschlüssen da entsprechend vorgelegt worden. Dennoch möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass verschiedene Berufsabschlüsse wie der Meisterbrief auch weiterhin als Alleinstellungsmerkmale erhalten bleiben und bleiben müssen. Diese Errungenschaften stehen für Qualität unter anderem im handwerklichen Bereich. Wir haben vorhin darüber gesprochen.

Wenn ich gerade die Qualifikationen angesprochen habe und Sprachkenntnisse auch im weiteren Sinn eine Qualifikation darstellen, möchte ich auf die im Antrag geforderte Erweiterung der Sprachförderung eingehen. Wir sind der Auffassung, dass es für eine gelungene Integration von ausländischen Fachkräften zwingend erforderlich ist, über ausreichend Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache zu verfügen.

(Beifall CDU)

Normalerweise ist das so, wenn man in einem fremden Land einer Beschäftigung nachgehen will, sollten mindestens Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache vorhanden sein, welche im Laufe des Aufenthalts dann natürlich ganz automatisch ausgebaut werden. In der Bundesrepublik haben wir zum Beispiel Ausländer, die einen Aufent

(Minister Höhn)

haltstitel besitzen, die die Möglichkeit haben, an solchen Integrationskursen teilzunehmen. Alternativ ist auch möglich, die deutsche Sprache an Sprachund Volkshochschulen zu erlernen. Für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten möchten, wäre es wünschenswert, dass sie sich zuvor in ihrer Heimat schon mal mit den grundsätzlichen Sprachkenntnissen, die hier in Deutschland vonnöten sind, befassen. Einen generellen Anspruch für den im Antrag erwähnten Kreis lehnen wir ab, da bewusst unterschieden wird, wer einen Anspruch hat und wer nicht. Bedarfsgerecht sollte das Stichwort sein.

Ich schaue jetzt zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Titel Ihres Antrags steht „Diskriminierung bekämpfen“. Für mich steht das Wort Diskriminierung sinnbildlich für Benachteiligung und Unterscheidung. Dennoch wollen Sie Unterscheidung bei der Einstellung in den Landesdienst treffen, indem Sie Ausländerinnen und Ausländer im Bereich der öffentlichen Beschäftigung speziell fördern wollen. Darüber hinaus schlagen Sie vor, gezielt ESF-Mittel zu verwenden, um spezielle Angebote für Angehörige der Roma und Sinti zu schaffen. Programme, die für eine bestimmte ethnische Gruppe aufgelegt werden, betrachten wir als eine Benachteiligung anderer, die auch von einem solchen Angebot profitieren könnten und auch profitieren müssten.

(Beifall CDU)

Aus den genannten Gründen können wir in diesen Punkten Ihre Auffassung nicht teilen.

Am Schluss möchte ich noch einmal auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt eingehen. In Ihrem Antrag sind Sie auf unsere Stellungnahme zur Arbeitnehmerfreizügigkeit von Bürgern aus Bulgarien und Rumänien eingegangen. Wir stehen voll und ganz hinter dem europäischen Gedanken eines gemeinsamen Binnenmarkts, daran kann keiner zweifeln. Worauf wir jedoch aufmerksam gemacht haben, ist ein möglicher Missbrauch dieser Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das Ziel dieser Errungenschaften kann es nicht sein, eine Zuwanderung in Sozialsysteme zu gewährleisten, sondern dass jeder Unionsbürger unkompliziert über die Landesgrenzen hinweg eine Beschäftigung aufnehmen kann. Deshalb, weil weite Teile dieses Antrags von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zielführend sind, neue Bürokratie verursachen und vieles - und das ist vom Minister hier auch ausgeführt worden - bereits jetzt praktiziert wird, werden wir diesem, Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Ich will noch einmal kurz auf die Ausführungen vom Minister eingehen. Das ist alles richtig - Wellcome Center und Willkommenskultur. Aber zur Ehrlichkeit gehört eben auch dazu, dass wir die Gäste, die zu uns kommen, nicht in allen Bereichen betreuen. Irgendwann entlassen wir sie auch in Betriebe, in Wirtschaftsbetriebe, und da haben wir nicht mehr

unbedingt in der Hand, was da getan wird. Wir müssen uns kümmern und ich will an der Stelle nur sagen, die Erfahrungen, die wir gemacht haben und das Beispiel ist vom Minister angesprochen worden -, ermahnen dazu, dass in Zukunft noch intensiver hingeschaut wird, denn allein von den schönen Reden hier am Pult wird noch keine effektive und freundliche Willkommenskultur geschaffen.

Ich will noch ein Wort zum Alternativantrag der FDP sagen. Er ist zwar nicht zu vergleichen mit dem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sind sowohl Teile darin, bei denen wir nicht sagen können, dass das falsch ist. Genau dasselbe sehen wir auch bei dem Antrag der FDP. Aber weil sich beide nicht in dem Maße decken, wie das in unserer Fraktion gesehen wird, können wir auch dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das war ein- mal eine inhaltliche Begründung. Respekt.)

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Heym. Als Nächste hat jetzt Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, ich beginne mit einem Zitat, und zwar: „Die Landesregierung sorgt für eine gelingende Integration aller, die dauerhaft hier leben wollen.“ Es kommt Ihnen sicherlich allen bekannt vor. Ich habe das hier schon öfter zitiert. Ich bin wahrscheinlich die Einzige, eine der wenigen hier im Haus, die das tatsächlich einmal ernst genommen hat. Das steht im Koalitionsvertrag der Parteien SPD und CDU in Thüringen. Dass das aber nicht ernst gemeint war und ich es sogar als eine Lüge bezeichnen möchte, also dass es gelogen ist, merkt man an der alltäglichen Politik, die in Thüringen in Bezug auf Integration oder Inklusion geleistet wird und auch anhand der Reden, die hier manchmal am Pult geredet werden. Zum Beispiel, wenn Herr Heym sich hier herstellt und den Titel des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ändert in „Thüringen braucht Zuwanderung an Fachkräften“. Das explizit steht im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ich habe nicht gesagt, dass das im Antrag steht.)

als Titel, sondern hier steht: „Thüringen braucht Zuwanderung - Vielfalt als Chance begreifen und Diskriminierung bekämpfen“. Den Sinn von Vielfalt als Chance begreifen, den haben oder wollen Sie nicht kapieren, Herr Heym.

(Abg. Heym)

(Beifall DIE LINKE)

Und Ihre Kolleginnen und Kollegen genauso nicht.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das lassen wir uns doch von Ihnen nicht in den Mund le- gen.)

Sie haben gesagt, die besondere Förderung ausländischer Menschen würde andere diskriminieren. Da kann ich Ihnen einfach nur einmal einen Gesprächstermin bei Ihrem Parteikollegen Panse empfehlen. Die positive Benachteiligung ist nämlich explizit im Antidiskriminierungsgesetz, im Gesetz über die allgemeine Gleichbehandlung, festgeschrieben, wenn sie dazu dient, Nachteile auszugleichen, Herr Heym. Mehr möchte ich mich aber zu dem von Herrn Heym Gesagten nicht äußern, sondern jetzt zu den Ausführungen des Ministers kommen.

Herr Minister Höhn, man kann sich die Welt auch schönreden. Ich glaube, das haben Sie hier gerade gemacht. Sie haben die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgegeben, zu beantworten, aber Sie haben nicht eine der Fragen tatsächlich beantwortet. Sie haben auf die Frage 1 mit einer ganzen Reihe von Institutionen, die Sie genannt haben, reagiert, nämlich Welcome Center, das aber nicht genauer erklärt. Da habe ich gedacht, das wird er in Antwort auf Frage 4 genauer erklären. Sie haben den Integrationsbeirat erwähnt, die Initiative Willkommenskultur aber auch nur benannt. Da habe ich gedacht, das wird dann vielleicht in Antwort auf die Frage 3 erklärt. Fehlanzeige! Sie haben die Vernetzung erwähnt. Sie haben die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen im Anerkennungsgesetz erwähnt. Da muss man sagen, dass noch keine Änderungen an dem eingebrachten Gesetzentwurf erkennbar sind. Und der eingebrachte Gesetzentwurf gleicht dem Anerkennungsgesetz, das es auf Bundesebene gibt, dessen Bilanz - das muss man nach der Untersuchung, nach der Analyse feststellen - desaströs ist, wie es vom Flüchtlingsrat Thüringen in der Stellungnahme zum Gesetz bescheinigt worden ist. Sie haben eine ganze Reihe hübsch klingender Schlagworte genannt, aber nicht eines der konkret gefragten Dinge. Sie haben nicht ein konkretes Ergebnis genannt. Keine konkreten Maßnahmen. Was Sie gesagt haben, sind Dinge, die Sie noch vorhaben.

(Zuruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Da waren Sie gerade drau- ßen.)

Ich war nicht draußen. Sie haben als einzige konkrete Sache eine breitenwirksame Veranstaltung im Sommer 2014 genannt, die Sie als „Willkommenstag“ bezeichnen, und eine geplante, datenbankbasierte interaktive Landkarte genannt. Konkrete Zahlen haben Sie genannt, indem Sie die Anzahl der 128 Spanierinnen und Spanier benannt haben, bei

denen es gründlich schiefgegangen ist. Da haben Sie dann Konsequenzen daraus gezogen, haben von der Erklärung, die Sie gemeinsam mit dem spanischen Botschafter …

(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Das ist aber nicht durch uns schiefgegangen, da lege ich Wert drauf.)

Das habe ich nicht gesagt, dass es wegen Ihnen schiefgegangen ist, Herr Höhn. Unterstellen Sie mir hier nicht irgendwas, was ich Ihnen in die Schuhe schieben wollte. Sie können das gerne so missinterpretieren, wenn Sie das wollen,

(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Nein, ich missinter- pretiere nicht.)

aber das liegt dann nicht daran, was ich gesagt habe, sondern wie Sie Ihre Arbeit machen.

(Unruhe CDU)