Protocol of the Session on February 27, 2014

Ich fange mit der letzten Frage an. Ich bitte, Herr Kummer, nicht immer gleich nach Konsequenzen zu fragen, wenn eine Entscheidung eines Gerichts anders ausgefallen ist, als wir das vielleicht gehofft haben. Vor Gericht ist man wie auf hoher See, da kann man gewinnen, da kann man verlieren. Das ist nun mal so.

Auf Ihre erste Frage will ich mal sagen: Es gibt in der Zwischenzeit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Diese Entscheidung hat natürlich auch Einfluss auf unsere Entscheidungen. Und das hat dann zur Folge, dass wir jetzt diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und diese auch in unser Handeln einfließen lassen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage kommt von der Abgeordneten Frau König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7238.

(Staatssekretär Rieder)

V-Person des LKA Berlin im NSU-Bereich - Kenntnisse der Landesregierung?

Laut Aussagen von Beteiligten an der öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 30. Januar 2014 im Berliner Abgeordnetenhaus zu Fragen der VP-Tätigkeit des Nick G. wurde innerhalb der Sitzung durch den Senator für Inneres und Sport, Herrn Henkel, der Besuch von Beamten des Berliner Landeskriminalamtes bei Nick G. bestätigt. Dabei habe es sich um ein „Sensibilisierungsgespräch“ gehandelt. Ebenso sei geäußert worden, dass das LKA Thüringen über den Besuch sowie den Zweck informiert gewesen sei. Die Polizei Pößneck hingegen habe zwar eine Meldung über den Besuch erhalten, jedoch keine Information über den Anlass des Besuches.

Die Inhalte der VP-Akte des Nick G. würden laut Informationen innerhalb der Ausschuss-Sitzung keinen personellen oder inhaltlichen Bezug zum NSU beinhalten, jedoch sei die Verbindung des Nick G. zu Carsten S. alias „Piatto“ ersichtlich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer im Thüringer LKA wurde wann durch wen über den Besuch von Beamten des Berliner LKA informiert und was wurde konkret als Anlass des Besuches benannt?

2. War dem Thüringer LKA die Verbindung zwischen Nick G. und Carsten S. bekannt bzw. wurde das Thüringer LKA darüber durch Beamte des Berliner LKA informiert?

3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, gab es seitens des Thüringer LKA Überlegungen, den Untersuchungsausschuss 5/1 des Thüringer Landtags entsprechend zu informieren, wenn ja, wieso erfolgte diese Information nicht und wenn nein, was ist die Begründung dafür?

4. Kam es seit dem 4. November 2011 zu weiteren als „Sensibilisierungsgespräch“ oder ähnlich bezeichneten Besuchen durch Polizeibeamte anderer Bundesländer in Thüringen und falls ja, wie viele derartige Besuche fanden statt?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Staatssekretär Rieder, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Am 29. Oktober 2013 informierte ein Vertreter des Landeskriminalamts Berlin telefonisch

den Bereich VP-Führung des Landeskriminalamts Thüringen darüber, dass beabsichtigt sei, am 31. Oktober 2013 eine bereits abgeschaltete Vertrauensperson des Landeskriminalamts Berlin aufzusuchen. Der Anruf hatte den Zweck, die aktuelle Anschrift dieser Person abzugleichen. Weiterhin teilte der Vertreter des Landeskriminalamtes Berlin mit, die Vertrauensperson sei in der Vergangenheit für das Landeskriminalamt Berlin in der rechten Szene tätig gewesen und im Jahr 2003 abgeschaltet worden. Anlass für die Kontaktaufnahme mit der Vertrauensperson war nach Auskunft des Landeskriminalamts Berlin eine bereits erfolgte Offenlegung der VP-Akte. Weitere Informationen wurden nicht gegeben. Am 1. November 2013 teilte das Landeskriminalamt Berlin mit, dass der Kontakt mit der Vertrauensperson stattgefunden habe. Über die Einzelheiten wurde das Thüringer Landeskriminalamt nicht unterrichtet.

Zu Fragen 2 und 3: Im Landeskriminalamt Thüringen war eine Verbindung zwischen dem Nick G. und Carsten S. nicht bekannt.

Zu Frage 4: Dem Thüringer Landeskriminalamt sind keine weiteren Treffen des Landeskriminalamts Berlin oder anderer Bundesländer mit Nick G. in Thüringen bekannt.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Danke schön, Herr Rieder. Nun gibt es einen Treffbericht des LKA Berlin zur ehemaligen VP 598 mit Nick G. vom 04.11.2013, der am 29. Januar 2014 von VS - NfD auf „offen“ herabgestuft wurde. In dem heißt es auf Seite 1, was Sie schon gesagt hatten: Nachdem bereits am 29. Oktober 2013 die zentrale VP-Führung des LKA usw. unterrichtet wurde - und auf Seite 2, dazu auch meine Frage: Bei uns lagen durch die VP-Führung des LKA Thüringen Hinweise auf eine Freundin der ehemaligen VP vor, die mit den Angaben der weiblichen Person aus der Meldeanschrift korrespondierten. Meine Frage: Aus welchen Gründen konnte die VP-Führung des LKA Thüringen die Adresse der Freundin des Nick G. den LKA-Beamten aus Berlin benennen?

Die Frage geht von einer unzutreffenden Annahme aus, dass die VP-Führung des Landeskriminalamts Thüringen diese Person, die Sie eben genannt haben, benannt hat. Das hat sie nicht getan, sondern Grund des Anrufes vom 29. Oktober 2013 war nach einem Vermerk des angerufenen Beamten ausschließlich ein Abgleich der Abschriften. Aber es gibt noch eine weitere Information, die dem Lan

deskriminalamt Thüringen vorliegt, das will ich der Vollständigkeit halber sagen. Es gab im Februar 2013 eine Erkenntnisanfrage eines anderen Bundeslandes zu Nick G. und bei der Bearbeitung dieser Erkenntnisanfrage wurde im Vorgangssystem eine Information zu der Person festgestellt, die Sie eben genannt haben. Diese Information stammt allerdings nicht von Thüringer Polizeidienststellen, sondern aus der Polizei eines anderen dritten Bundeslandes.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Dann frage ich konkret: Kann die Landesregierung ausschließen, dass Nick G. in Thüringen als V-Person des Thüringer LKA geführt wurde bzw. dass in seinem Umfeld eine Person als V-Person geführt wurde und aus diesen Gründen Informationen zu seiner Freundin bei der zentralen VP-Führung bekannt waren?

Ich habe ja eben schon gesagt, woher die Information zu dieser weiteren Person stammt. Diese Information lag nicht vor bei der VP-Führung des Landeskriminalamts Thüringen. Insofern ist die Annahme schon nicht richtig. Im Übrigen haben wir keinerlei Hinweise, die den Rückschluss darauf zulassen würden, in Bezug auf die Person oder im Umfeld sei eine V-Person tätig gewesen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kalich von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7264.

Erfolge der Polizeistrukturreform

Der Thüringer Landtag hat am 13. Oktober 2011 das „Thüringer Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen“ beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Umsetzung der Polizeistrukturreform geschaffen. Ziel der Reform ist es unter anderem, mit mehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Basisvollzugsdienst die ständige Einsatzbereitschaft der Thüringer Polizei in einem hohen Maße sicherzustellen. Aus Sicht der Bevölkerung misst sich die Erreichung dieses Zieles daran, wie viele Funkstreifenwagen in Thüringen sich im Einsatz befinden und wie sich die Interventionszeiten entwickelt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Funkstreifenwagen waren jeweils am 5. Februar 2014, 2011, 2009, 2006 sowie 2003 in Thüringen tatsächlich im Einsatz?

2. Nach wie vielen Minuten nach Auslösen des Einsatzes waren Polizeibeamte im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2014, 2011, 2009, 2006 sowie 2003 am Einsatzort?

3. Wie bewertet die Landesregierung die dargestellte Entwicklung vor dem Hintergrund der mit der Polizeistrukturreform verfolgten Zielstellung?

4. Wenn die vorgenannten Fragen durch die Landesregierung nicht zu beantworten sind, aufgrund welcher vergleichenden Daten wird eine notwendigerweise zu erstellende Erfolgsanalyse der Polizeistrukturreform vorgenommen und wie stellen diese sich für den genannten Zeitraum dar?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Innenministerium. Herr Rieder, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich, indem ich zunächst den Pessimismus, der in der Frage 4 zum Ausdruck kommt, bedaure. Leider trifft er ausnahmsweise einmal mit der Realität weitgehend überein.

Und damit komme ich zu Frage 1 - wir haben ja Karneval heute -: Die Anzahl der tatsächlich im Einsatz befindlichen Funkstreifenwagen wird in der Thüringer Polizei statistisch nicht erfasst. Das, was ich Ihnen allerdings sagen kann, damit Sie eine Vorstellung haben von der Größenordnung, wie viele Funkstreifenwagen am 5. Februar 2014 im Einsatz waren, damit Sie wenigstens eine Zahl haben: Im Tagdienst waren es 85 Funkstreifenwagen und nachts 92.

Damit bin ich bei der Frage 2 angelangt: Polizeiliche Interventions- bzw. Einsatzreaktionszeiten werden in der Thüringer Polizei ebenfalls statistisch nicht gesondert erfasst. Zum Trost verweise ich auf die Antwort auf die Kleinen Anfragen Nummer 3312 der Abgeordneten Renner und Nummer 3343 des Abgeordneten Bergner zu Hilfsfristen bzw. Einsatzreaktionszeiten der Thüringer Polizei.

Zu Frage 3: Auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Zu Frage 4: Ein Ziel der Polizeistrukturreform ist die personelle Stärkung der Basisdienststellen zur Erhöhung der Polizeipräsenz vor Ort. Zudem können mit der Einführung eines zentralen Notruf- und Einsatzmanagements in der Landeseinsatzzentrale der Landespolizeidirektion die Polizeikräfte der Landes

(Staatssekretär Rieder)

polizei effizienter eingesetzt werden. Unterstützungskräfte sind dann schneller verfügbar, wodurch sich die Wirksamkeit des Außendienstes erhöht und die Interventionszeiten weiter verringern. Infolge der Polizeistrukturreform konnten die Basisdienststellen seit Januar 2012 bereits um Polizeibezugsbeamte in einer Größenordnung von 250 bis 300 verstärkt werden. Dies entspricht im Landesdurchschnitt in etwa einem zusätzlichen Streifenwagen pro Basisdienststelle rund um die Uhr. Im Laufe dieses Jahres soll die Landeseinsatzzentrale das polizeiliche Notruf- und Einsatzmanagement für den gesamten Freistaat übernehmen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Habe ich das jetzt richtig verstanden, Herr Staatssekretär, dass mit der vollständigen Zuschaltung der Landeseinsatzzentrale auch die Anzahl der Funkstreifenwagen sich pro Basisdienststelle erhöht?

Sie vermischen mit der Frage zwei Dinge, die zwar in einem Gesamtzusammenhang stehen, aber die man trotzdem trennen muss. Sinn der Polizeistrukturreform war zum einen, die Dienststellen vor Ort von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Durch die Entlastung und die Bündelung bei der Landespolizeidirektion ist mehr Polizei frei geworden für den Basisdienst. Das ist das eine. Und das andere ist, die Landeseinsatzzentrale wird im Laufe des Jahres für Gesamtthüringen den Notruf und das Einsatzmanagement übernehmen. Und damit ist es natürlich möglich, besser zu steuern, als das bisher der Fall war.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7276. Herr Blechschmidt, bitte.

Abbruch für die Berufsorientierung in Thüringen?

Nach unbestätigten Berichten aus mehreren Landkreisen besteht die akute Gefahr, dass in Thüringen ein erheblicher Abbruch der Berufsorientierungsarbeit an den Schulen stattfindet. Am 31. April 2014 verliert das unter dem Stichwort „BERUFSSTART plus“ seit 2003 aufgebaute Netz der Kooperation von Kammern, Schulen, Bildungsträgern und Wirt

schaftsunternehmen seinen Projektstatus. Aufgrund fehlender Perspektiven, die auch vergleichbare Projekte wie das berufsorientierende Lern- und Trainingszentrum (BOLTZ) und das Projekt Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und der Regelschulen (BeOS) betreffen, soll es bereits Kündigungen von in der Berufsorientierung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben. Ursache dieser akuten Probleme könnte die fehlende Untersetzung der neuen EU-Förderperiode durch eine geeignete Richtlinie sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei den angeführten Umständen (mögliche Beendigung der Projekte BERUFS- START plus und anderer in der Fläche oder in eini- gen Regionen, Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Umfeld der Berufsorientie- rung) um Tatsachen bzw. real drohende Sachverhalte und wenn nein, warum nicht?