Und weil nun leider all diese Punkte aus den Stellungnahmen sowohl der kommunalen Spitzenverbände als auch der Versorgungswerke keine Berücksichtigung in dem Gesetzentwurf gefunden haben, werden wir, im Gegensatz zu den Kollegen der anderen Fraktionen, die das Gesetz trotzdem beschließen, es aus genau diesem Grund ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein bisschen hat mich dieser Redebeitrag von Herrn Barth jetzt eben doch verwundert. Ich hatte erwartet, dass wir diesen Punkt, dass wir diesen Gesetzentwurf sogar ohne Aussprache beraten können.
Der Gesetzentwurf ist vom Hohen Haus an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden und dort gab es zum Gesetzentwurf Zustimmung aller Fraktionen.
Ich habe nun leider nicht ins Protokoll gesehen, ob die FDP-Fraktion dort überhaupt vertreten war, ob sie teilgenommen hat. Ich schaue aber gern noch einmal nach.
Aber wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt, das ist berichtet worden, und es gab danach im Haushalts- und Finanzausschuss keinen Änderungsantrag. Es ist von keiner Fraktion signalisiert worden, dass sie an dem vorgelegten Gesetzentwurf irgendetwas verändern will. Und auf jeden Fall ist die Beschlussempfehlung im Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig abgegeben worden.
ich sehe auch nicht, dass Änderungen notwendig sind. Meines Erachtens ist der Gesetzentwurf schlüssig. Ich danke dem Finanzminister für dieses umfangreiche Werk, was er uns vorgelegt hat. Da steckt auch ganz viel Substanz drin und ich sage: Er hat eine gute Arbeit geleistet.
Die Rechtsgrundlagen der Versicherungsaufsicht für die verschiedenen Versorgungswerke werden zusammengeführt und vereinheitlicht und auch die Kostenfrage für die Versicherungsaufsicht wird neu geregelt. Die Ursache ist genannt worden, es sind bundesgesetzliche Regelungen. Und ich sehe keinen Grund nach der wirklich ausführlichen Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss hier nicht zustimmen zu können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
te auch gedacht, wir könnten dies - eigentlich Dienst nach Vorschrift - ohne weitere Besprechung hier nach der Beratung im Ausschuss abhandeln, weil ich auch kein fachliches Thema mehr gesehen habe, aber dann will ich wenigstens diesen Aspekt noch einmal betonen. Unserer Ansicht nach dient dieser Gesetzesvorschlag vor allem dazu, Bürokratie zu vereinfachen. Das ist auch schon mal etwas wert. Wenn wir nur dazu kommen, dass wir dieses Mal nicht mehr vier verschiedene Aufsichten machen müssen, sondern nur noch eine, wenn es dazu kommt, dass wir nicht mehr mehrere Gesetze in Thüringen anpassen müssen, wenn der Bund mal wieder meint, etwas ändern zu müssen, sondern nur noch ein Gesetz, wenn wir dadurch auf Verweisung verzichten können, dann ist das auch schon Grund genug, das zu tun und das wäre eigentlich auch der inhaltliche Schwerpunkt gewesen, über den man hätte reden können. Alles, was Herr Barth jetzt gesagt hat, hat nun doch dazu geführt, dass ich der Linken ein bisschen beispringen will: Man kann es auch sehr kapitalismuskritisch diskutieren und dann dafür sorgen und sagen: Schön, dass an diesem Minibeispiel die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, in diesem Fall der Nutznießer der Versorgungskassen, wenn das nur im Bereich der Bankenkrise so organisiert wäre wie hier, hätten wir ein Problem weniger gehabt in den letzten fünf Jahren in der Weltwirtschaft. Und dass das in Europa immer noch nicht passiert ist, ist einer der größten Skandale überhaupt, Herr Barth.
Und dass Freiwilligkeit dort nicht funktioniert, haben wir auch mühsam erlernen müssen und auch Sie erlernen müssen. Wenn Sie Ihre Rechtsanwälte und Ihre Ärzte schützen wollen davor, dass etwas gerade nicht aus dem Ruder läuft, sorgen Sie dafür, dass eine starke Aufsicht da ist. Da kann man nur hoffen, dass diese Aufsicht des Landes stark genug dafür ist, das auch zu gewährleisten in diesem Fall, dass wir endlich europaweit auch eine vernünftige Bankenaufsicht bekommen. Der Kapitalismus muss nämlich eingehegt werden, da hat DIE LINKE völlig recht.
Ich frage jetzt mal in Richtung FDP-Fraktion. Sie hatten noch einen Redebeitrag signalisiert. Bitte, Herr Abgeordneter Barth.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Meyer, zum einen habe ich hier, glaube ich, nicht, ich kann mich nicht erinnern, gegen die Notwendigkeit von
Aufsicht gesprochen. Ich habe lediglich gesagt, und es geht nicht um meine Ärzte und meine Apotheker und meine Rechtsanwälte, sondern es geht um die Ärzte und die Apotheker und die Rechtsanwälte.
Ich habe lediglich gesagt, dass eine Kostentragungspflicht von 23.000 € - wie in dem Beispiel, das ich genannt habe -, ohne dass es einen Hinweis auf irgendeinen Verstoß gegeben hat, ein deftiges Stück ist. Ich habe auch gesagt, dass natürlich, wenn es Hinweise gibt und insbesondere, wenn etwas gefunden wird, die Kostentragung dann auch wiederum völlig in Ordnung ist; nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt. Und wenn Sie mir zugehört hätten und
wenn Sie es hätten verstehen wollen - so intelligent sind Sie, Herr Meyer -, hätten Sie das auch verstanden. Man muss es wollen. Aber das ist eben Politik. Was keine Politik mehr ist, Herr Kollege Pidde, ist, wenn Sie aus Vergesslichkeit oder aus bösem Willen hier Behauptungen aufstellen, die schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich habe die Punkte, die ich hier vorgetragen habe, im Ausschuss angesprochen, bei der ersten Beratung im Ausschuss. Sie, die Koalition aus SPD und CDU wollte dieses Gesetz vor drei oder vier Monaten hier im Plenum in erster und zweiter Beratung ohne Aussprache durchbringen und dann hat Ihnen die Verwaltung gesagt, dass Sie eine Anhörung machen müssen, weil das im Gesetz vorgeschrieben ist.
So, und dann habe ich die Punkte, die ich hier vorgetragen habe, im Ausschuss genauso vorgetragen in der ersten Beratung, es hat keine Änderungen gegeben und weil ich nun inzwischen auch ein paar Tage dabei bin und weil ich weiß, wir haben in diesem Plenum noch einen anderen Tagesordnungspunkt, wo es um das sogenannte kommunale Rettungspaket geht, da habe ich in zwei Runden meine Fragen gestellt und da brauche ich nur in die Reihe mir gegenüber zu schauen, wenn dann immer mit den Augen gerollt wird - das geht den anderen Kollegen aus der Opposition genauso -, wenn dann mit den Augen gerollt wird, weil man eine Frage, die schon einmal gestellt worden ist, in der nächsten Runde noch einmal stellt. Das habe ich mir in der letzten Beratung letzte Woche dann in der Tat gespart, aber ich habe auch in der Ausschussberatung gegen dieses Gesetz gestimmt. Und wenn Sie Sie sich hier herstellen und sagen, ich wäre nicht da gewesen …
Sehr gern, wenn ich diesen Satz noch fertig sprechen darf, Frau Präsidentin. Wenn Herr Pidde sich dann hier herstellt und sagt, ich wäre nicht da gewesen und hätte im Ausschuss zugestimmt und würde hier völlig überraschend dagegen stimmen, dann entspricht das einfach nicht den Tatsachen. So, jetzt Ihre Frage.
Herr Kollege Barth, da das Protokoll der Ausschuss-Sitzung noch nicht vorliegt, frage ich Sie hiermit, ist es richtig, dass Sie im Ausschuss keinen Änderungsantrag eingebracht haben? Die zweite Frage: Warum haben Sie auch hier keinen Änderungsantrag eingebracht?
Herr Kollege Pidde, ich habe im Ausschuss die Fragen gestellt und die Kritiken angebracht, die ich auch hier angebracht habe. Sie kennen die Abläufe in dem Ausschuss dann genauso gut wie ich. Gelegentlich wird dann von der Koalition einmal etwas übernommen oder es wird ein Änderungsantrag von uns gestellt und der wird dann abgelehnt. Das habe ich nicht gemacht, weil die Erwartung von Ihrer Seite in der Ausschussberatung ganz klar signalisiert worden ist, dass Sie diese Änderungen oder diese Kritik, die ich dort vorgebracht habe, nicht teilen. Wir machen das gelegentlich und wir haben ja auch schon andere Gesetze abgestimmt, die keine Änderungsanträge hatten. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass von der SPD-Fraktion oder von der Koalition als Ganzes zu jedem Gesetzentwurf, den wir gestellt haben, dann hier Änderungsanträge gekommen wären, die dann als Begründung dafür genommen werden - das geht den Kollegen aus den anderen Oppositionsfraktionen genauso -, dass man unsere Anträge ablehnt. Die Mühe machen Sie sich in keinem Fall. Wir machen es relativ oft.
Aus den Reihen der Fraktionen sehe ich keine weiteren Redeanmeldungen, aber für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Voß zu Wort gemeldet.
Verehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, das Gesetz neben der Frage, dass wir die doch sehr komplizierten Verweisungen auf Bundesrecht abschaffen, weil wir ein eigenes Gesetz haben, neben der Frage, dass wir aus drei Gesetzen ein Gesetz machen und dadurch sicherlich auch einen Beitrag leisten zur Transparenz und zur leichteren Handhabbarkeit der gesamten gesetzlichen Materie, neben diesen Fragen haben wir eigentlich zwei wesentliche Regelungspunkte. Der kleinere ist mit Sicherheit die Beteiligung der betroffenen Versorgungswerke an den Kosten der Versicherungsaufsicht. Hier reden wir über 50.000 €, allerdings geteilt durch eine Reihe von Versorgungswerken. Das ist sicherlich nicht die große Belastung. Etwa die Hälfte der Bundesländer beteiligt mit diesen doch geringen Gebühren die Versorgungswerke an den Kosten der Versicherungsaufsicht. Das Wesentliche dieses Gesetzentwurfs ist allerdings inhaltlicher Art. Es ist die Übernahme von mehr Verantwortung, auch für die Sicherheit der hinterlegten Guthaben. Wir reden hier von einer Vermögensmasse in der Größenordnung zwischen 1,5 bis 2 Mrd. €, wenn ich alles zusammenziehe. Wenn wir hier berücksichtigen, dass sich die Ärzte, die Rechtsanwälte, die Freien Berufe, ja sogar unsere Feuerwehrleute darauf verlassen, dass sie eines Tages ihre Alterseinkünfte aus diesen Mitteln bestreiten können. Jeder lebt nur einmal. Sie können das dann nicht noch mal einzahlen. Das heißt, die Einkünfte müssen sicher sein. Insofern ist der wesentliche Punkt meines Erachtens doch dieser inhaltliche, die Anforderungen an die Qualität der Leitung dieser Versorgungswerke zu erhöhen und insofern wird auch die Managementfähigkeit hier gesteigert werden. Womit ich nicht gesagt haben will, dass es in der Vergangenheit nicht gut gelaufen ist. Das ist es sehr wohl. Aber ich denke, der Freistaat hat hier auch eine Verantwortung für diese Freien Berufe und jene, die aus diesen Mitteln dann Alterseinkünfte beziehen. Genau das haben wir getan und das ist meines Erachtens die Botschaft nach außen, dass wir hier als Freistaat Verantwortung auch für diese Alterseinkünfte jedenfalls in unserem schmalen Bereich mit übernehmen. Recht herzlichen Dank.
Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6702 in zweiter Beratung ab. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Ich frage nach den Ge