Protocol of the Session on February 27, 2014

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: 30 Mio. bekommt Oberhof.)

Klar kann man sagen, Oberhof machen wir auf einer anderen Seite, was die Sportförderung betrifft, über den Zweckverband, aber wie gesagt, aus dieser Säule bekommen sie nichts. Und dann verteilen wir aber diese Mittel auch nach dem Gießkannenprinzip auf die Gemeinden, die eben mehr als 4 Prozent Bevölkerungsverlust haben. Hirschfeld, die bekommen 3.116 € oder Kleinbockedra 953 €. Ich glaube, da sind die Erstellung des Zuwendungsbescheides und die Prüfung des Zuwendungsbescheides zum Schluss teurer als diese Zuweisung.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese erste Säule ist nicht der ganz große Hit und hilft nicht, weil es eben die Steuerkraft unberücksichtigt lässt. Wir haben gesagt, wir haben ein bewährtes System, steuerkraftund einwohnerabhängige Schlüsselzuweisungen, deshalb haben wir vorgeschlagen, 56 Mio. in diese Säule zu geben, das wäre zielgerichtet gewesen und hätte uns vor allen Dingen auch Luft geschaffen, tatsächlich diesen Einstieg in die Funktional- und Verwaltungsreform gemeinsam mit der kommunalen Ebene, die dazu ja bereit ist, zu vollziehen.

Zur zweiten Säule, da bekommen die Landkreise Gelder und das soll zur Reduzierung der Kreisumlagen verwendet werden. Das wird die Diskussion

auf der kommunalen Ebene zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen weiter verschärfen und dynamisieren und in dem Zusammenhang müssen wir noch mal auf die aus unserer Sicht, aus Sicht der Linken, Mängel der Finanzierung der Landkreise in Thüringen verweisen und diese Mängel in der Finanzierung der Landkreise stehen im Zusammenhang mit der Strukturierung der Landkreise, mit der Struktur, die wir für nicht mehr zeitgemäß halten und sagen, wir müssen uns mit der Struktur dieser Landkreise beschäftigen. Also unsere 17 Landkreise müssen inzwischen 60 Prozent ihrer Ausgaben für den Einzelplan 04, also für Sozialausgaben, tätigen, im Wesentlichen Leistungsgesetze, ohne dass sie dort groß Einfluss und Steuerungselemente haben 60 Prozent. 98 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind Ausgaben im sogenannten pflichtigen Bereich. Die sogenannten freiwilligen Aufgaben, die erst überhaupt kommunale Selbstverwaltung ausmachen, machen bei den Landkreisen weniger als 2 Prozent aus. Und sie haben eben keine Steuerkompetenz, sondern die Konflikte werden alle über die Kreisumlage ausgetragen, dass die kreisangehörigen Gemeinden den ungedeckten Finanzbedarf finanzieren müssen. Das wird nicht dauerhaft gehen, sowohl was die Aufgabenstruktur betrifft als auch die Finanzierung, weil die Gefahr besteht, dass die Landkreise nur noch als untere staatliche Verwaltungsebene wahrgenommen werden, ohne eigene Gestaltungskompetenz. Das ist tatsächlich ein Grund, weshalb wir als Linke hier sagen, wir brauchen eine dringende Diskussion in Richtung Zweistufigkeit und wir brauchen eine dringende Diskussion hinsichtlich der Umwandlung der Landkreise in Regionalkreise mit einem völlig anderen Aufgabenzuschnitt und einer anderen Finanzierung, vor allen Dingen die Lösung dieses Dauerkonflikts Kreisumlage. Wir haben die ersten Landkreise, wo diese Kreisumlage mehr als 50 Prozent ausmacht und das überfordert dann auch die kreisangehörigen Gemeinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die dritte Säule, das sind die Aufstockungen der Mittel für den Landesausgleichsstock, also Bedarfszuweisung. Da sagen wir, das ist notwendig, um Gemeinden in einer besonderen finanziellen Zwangssituation zu unterstützen. Ob es jetzt 36 Mio. € sein müssen, da haben wir einen anderen Vorschlag gemacht, aber vom System her richtig, weil, wir müssen helfen, und zwar zielgerichtet. Wir haben aber immer wieder angemahnt und das machen wir auch heute und stellen dazu einen Änderungsantrag, dass wir dort ein transparentes Verfahren brauchen, sowohl was die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung betrifft. Deshalb schlagen wir dem Landtag vor, hier eine Beteiligung des Finanz- und Haushaltsausschusses vorzusehen. Da geht es zunächst erst einmal nur um Informationen. Das dürfte die Landesregierung nicht überfordern und ist

auch kein Eingriff in die Kompetenz der Landesregierung, sichert aber ein gewisses Maß an Transparenz. Das brauchen wir. In dem Zusammenhang bitten wir tatsächlich den Finanzminister noch einmal darzustellen, ob sich aus dieser Säule auch für die Gemeinden Lösungsansätze ergeben, die gegenwärtig nicht in der Lage sind, einen Haushalt aufzustellen, weil eine Voraussetzung, um Bedarfszuweisungen zu bekommen, die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts im Zusammenhang mit einem bestätigten Haushalt ist. Wenn das aber nicht leistbar ist, wie zum Beispiel bei der Stadt Eisenach, stellt sich die Frage, wie wir der Stadt Eisenach helfen wollen. Dort ist das Defizit zurzeit 9 Mio. € im Verwaltungshaushalt. Das ist jenseits dessen, was an eigenen Potenzialen zur Konsolidierung auch nur ansatzweise da ist, und da sie keinen Haushalt aufstellen können, gibt es kein bestätigtes Haushaltssicherungskonzept, und damit keine Möglichkeit der investiven Zuweisungen auf Grundlage der bestehenden Richtlinie. Wir wissen, dass die Landesregierung einen Referentenentwurf hatte, wo ein Lösungsansatz gerade für diese Grenzfälle enthalten war, aber dieser Lösungsansatz, dass man also investive Bedarfszuweisungen auch den Gemeinden zukommen lassen kann, die keinen Haushalt haben, ist dann durch die Übernahme in den Gesetzentwurf durch die Regierungskoalition rausgeschmissen worden, das sehen wir sehr bedenklich. Aber möglicherweise hat man sich verständigt, dass man in Auslegung der jetzigen Richtlinie auch für diese Gemeinden eine Lösung präsentieren könnte. Da gibt es Bedarfszuweisung für die Erfüllung besonderer Aufgaben. Vielleicht kann man das darunter fassen, aber da sollten sich der Finanzminister und die Landesregierung noch einmal äußern dazu, damit auch die Gemeinden wissen, was sie aus dieser Säule des Landesausgleichsstocks zu erwarten haben.

Zu einem letzten Komplex, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Zinsen für die Kreisumlage, verstehen wir das Verhalten von CDU und SPD nicht. Beide kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung darauf verwiesen, dass sie vom Gesetzgeber erwarten, dass der jetzige Vorschlag, was nur eine Kann-Formulierung ist und damit die Höhe der Zinsen für die Stundung der Kreisumlage ins Ermessen der Landkreise gestellt wird, das zwingend als Sollvorschrift zu formulieren, einfach um Konflikte auf kommunaler Ebene nicht noch zu dynamisieren, sondern sie eher abzufedern. Wir haben ein solches Verständnis. Wenn beide kommunalen Spitzenverbände das fordern, und auch der Landkreistag, der ja durch die Neuregelung auf Einnahmen verzichten muss, dann sollten wir dem folgen. Deswegen haben wir noch einmal einen Änderungsantrag in dieser Richtung aufgenommen und wir sagen, wir wollen bei der Kreisumlage eine Anpassung an das jetzige Zinsniveau. 6 Prozent halten wir für überzogen, aber wir müs

sen es zwingend formulieren als Muss-Vorschrift oder als Soll-Vorschrift und nicht wie jetzt mit einem Ermessen für die Landkreise. Das erzeugt nach unserer Überzeugung unnötiges Konfliktpotenzial. In dem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass wir es auch unverständlich finden, warum die Regierungskoalition es für notwendig erachtet, bei der Stundung von öffentlich-rechtlichen Abgaben in Zwischenkörperschaften, also bei der Kreisumlage, den Stundungszinssatz dem Zinsniveau anzupassen, aber ansonsten das für nicht notwendig erachtet wird. Da spreche ich noch mal den Finanzminister an, der sich sonst nicht zu schade ist, auch bei Kleinstbeträgen auf Konsolidierung und Einsparungspotenziale hinzuweisen, das ist ja richtig. Ein ordentlicher Buchhalter macht das so, selbst wenn es nur um Rundungsbeträge geht, dann ist das so. Aber dass Sie weiterhin zulassen, dass die Zweckverbände im Bereich Wasser und Abwasser das jetzige Zinsniveau nutzen und wir dort als Bank fungieren, das muss wirklich nicht sein. Es ist so, dass im Bereich Wasser und Abwasser die Beträge mit 6 Prozent gegenüber dem Beitragspflichtigen gestundet werden. Das betrifft jetzt nur noch Abwasser, weil Wasser durch ist. Das Land erstattet den Aufgabenträgern diese 6 Prozent Zinsen zurück. Natürlich ist jeder Zweckverband daran interessiert, jetzt möglichst viele Stundungsvereinbarungen zu 6 Prozent abzuschließen. Der Bürger wird nicht belastet, aber der Zweckverband macht richtig Reibach, weil er vom Land 6 Prozent Zinsen bekommt, die er sonst nirgends erzielen würde. Selbst das müsste doch für den Finanzminister ausreichend Motivation sein, zu sagen, wir passen auch in diesem Bereich die Stundungszinsen dem allgemeinen Zinsniveau an. Das haben Sie nicht gemacht. Damit sind Sie von einem Ihrer wesentlichen Grundzüge Ihres bisherigen Agierens als Finanzminister abgewichen. Man könnte auch sagen, Sie sind eingeknickt oder so, Sie haben es aufgegeben, weil Sie sagen, die paar Monate noch, da mache ich mir den Ärger nicht mehr. Aber es ist schade; es ist schade.

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Sie kommen ins Schwärmen.)

Ja, denn ich verstehe es nicht, Sie sind wirklich sonst jemand, der zu Recht, das erwarte ich von einem Finanzminister, auf so was hinweist. Und hier lassen Sie eine Chance verstreichen. Es kostet den Landeshaushalt nichts, sondern es bringt dem Landeshaushalt Geld und Sie machen es trotzdem nicht. Da müssen Sie Verständnis haben, dass Sie, wenn Sie an anderer Stelle sehr konsequent und auch zu Ihren Positionen stehen und sich nicht so leicht umschubsen lassen, warum gerade in dieser Frage? Wir sind der Überzeugung, das, was wir für die kreisangehörigen Gemeinden bei der Kreisumlage gegenüber den Landkreisen als angemessen betrachten, also eine Reduzierung der Stundungs

zinsen, gemessen am aktuellen Zinsniveau, das müssen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen. Denn es gibt keine Begründung, dass wir zu der Einschätzung kommen, dass die Gemeinden von hohen Zinszahlungen verschont werden müssen, aber die Bürgerinnen und Bürger können wir nach wie vor mit diesen völlig jenseits vom jetzigen Zinsniveau sich bewegenden Stundungszinsen von 6 Prozent belasten. Deswegen haben wir also dort zumindest den einen Punkt noch einmal aufgegriffen. Das andere hat im Ausschuss bedauerlicherweise keine Mehrheit gefunden. Wir bitten die Regierungskoalition zumindest zu prüfen, ob die jetzt noch von uns eingereichten zwei Änderungsanträge, also Sollvorschrift bei den Stundungszinsen Kreisumlage und transparentes Verfahren, also Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Vergabe der Bedarfszuweisung aus dem Landesausgleichstock - das sollte für Sie keine unüberwindbare Hürde sein, dass Sie dem zustimmen können.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe meinen Redebeitrag so strukturiert, dass ich die einzelnen Punkte nacheinander abarbeiten werde, denn ich denke, für die Nachvollziehbarkeit ist das besser.

Zum Punkt 8 a) der Tagesordnung hat die CDUFraktion folgende Auffassung: Mit dem Gesetzentwurf der CDU und SPD werden die Regelungen für Verzugszinsen bei der Kreisumlage in Artikel 2 zum Vorteil der Kommunen, und das war auch deren Forderung, umgestaltet und gesenkt. Das Problem hat die CDU-Fraktion bereits im letzten Jahr in ihrer Sommerklausur aufgegriffen, diskutiert und Entlastung für die betroffenen Kommunen in Aussicht gestellt. Und heute nun soll dieses Ziel mit unserem Gesetzentwurf auch umgesetzt werden. Statt der bisherigen 6 Prozent pro Jahr Verzugszinsen sollen nun maximal 3 Prozent vom jeweiligen Basiszinssatz zur Anwendung kommen und der Basiszinssatz beträgt zurzeit minus 0,63 Prozent. Das Ganze wird außerdem in eine Kann-, also in eine Ermessensvorschrift umgewandelt. Damit werden die in Schwierigkeiten befindlichen kommunalen Haushalte entlastet und dem jetzigen niedrigen Zinsniveau Rechnung getragen.

Zu dem Änderungsantrag, den Herr Kuschel eben, nachdem er hier erst verbal sein Gift versprüht hat,

dann aber sachlich gesprochen hat, kann ich gleich...

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich kann auch anders.)

Ja, Herr Kuschel, Ihre Spaltversuche werden nicht fruchten, auch heute nicht an Weiberfastnacht.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das braucht der nicht mehr zu machen.)

Herr Kollege Kuschel, ich kann Ihnen dazu also auch gleich sagen, dass wir trotz Ihres Änderungsantrags bei unserem Gesetzesvorhaben bleiben. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich das Für und Wider dazu ausgetauscht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich habe von Ihnen nichts gehört.)

Die Argumente sind ausgetauscht worden. Es kann dazu verschiedene Auffassungen geben, das ist vollkommen legitim und normal, aber wir bleiben in dem Punkt bei unserer Auffassung. So viel also gleich zu Artikel 2 Ihres Änderungsantrags in Drucksache 5/7370.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit unserem Gesetzesvorhaben werden die in Schwierigkeiten befindlichen kommunalen Haushalte im Punkt Verzugszinsen entlastet und es wird damit auch dem jetzigen niedrigen Zinsniveau Rechnung getragen. Begleitet wird diese Änderung durch eine Anpassung der Gemeindehaushaltsverordnung - das möchte ich hiermit schon mal ankündigen - in Bezug auf Stundungszinsen bei der Kreisumlage, weil die entsprechend für die Stundung angepasst werden müssen. Damit werden für beide Fälle die Belastungen aus Zinsforderungen zielgerichtet reduziert, was auch unser Ziel war und ist. Wie sich aus der Begründung zu unserem Gesetzentwurf ergibt, profitieren davon die kreisangehörigen betroffenen Kommunen. Pauschale Zinsreduzierungen und Zinsgrenzen lassen nicht erkennen, welche Anreize die Linken mit ihrem Entwurf wirklich setzen wollen. Das war für uns nicht nachvollziehbar.

Völlig ungeeignet ist nach unserer Auffassung die Bezugnahme der Linken auf den Leitzinssatz der EZB unter Bestimmung der variablen Zinsforderung, denn diese gilt für Geschäfte der EZB zur Refinanzierung von Kreditinstituten, die hierfür Sicherheiten in Form von Wertpapieren stellen müssen. Wie Sie auf die Idee gekommen sind, ist, wie gesagt, für uns nicht nachvollziehbar. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf der Linken in Punkt 8 a) und auch den diesbezüglichen Änderungsantrag ablehnen.

Ich komme jetzt zu Punkt 8 b), dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Stärkung der kommunalen Haushalte: Ziel Ihres Gesetzentwurfs, werte Kollegen der Linken, ist es, den Kommunen zusätz

(Abg. Kuschel)

liche Finanzhilfen des Landes, so wie wir, in Höhe von 136 Mio. € zu gewähren. Die Summe ist also dieselbe, allerdings ist die Verfahrensweise, die Sie wollen, eine andere. Dazu soll - so wollen Sie das die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2014 um 106 Mio. € und im Jahr 2015 um 30 Mio. € erhöht werden. Im Jahr 2014 sollen davon 40 Mio. € und im Jahr 2015 30 Mio. € als finanzkraftunabhängige Investpauschale an Gemeinden und Landkreise ausgereicht werden. Sie wollen 2014 allerdings nur 10 Mio. € dem Landesausgleichsstock zuführen.

Im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf sollen, wie gesagt, die 136 Mio. € im Wesentlichen ohne Bedingungen und ohne weitere Voraussetzungen an die Kommunen ausgeschüttet werden. Es wird von den Linken unterstellt, die Kommunen seien nicht auskömmlich finanziert. Das hat Herr Kollege Kuschel eben in seinem Redebeitrag ganz am Anfang auch wieder behauptet, in dem er auch das FAG und die diesbezüglichen Regelungen angegriffen oder auch infrage gestellt hat. Mit dem Gesetzentwurf der Linken wird das Problem nicht annähernd so zielgenau und wirksam gelöst wie bei unserem Vorschlag, denn wir haben konkrete Vorgaben zur Verwendung des Geldes darin enthalten und das Geld soll eben zielgerichtet eingesetzt werden.

Die Koalitionsfraktionen setzen mit dem Gesetz an den Problemstellen an und wollen diese damit eben auch zielgerichtet in Angriff nehmen. Die Linken dagegen verschenken bedingungslos und pauschal Geld des Landes, ohne die Kommunen mit in die Verantwortung zu nehmen. Das ist das Ziel Ihres Gesetzesantrags, Herr Kollege Kuschel.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Das ist nach unserer Auffassung eben keine solide Haushaltspolitik. Aus diesen genannten Gründen werden wir den Gesetzentwurf der Linken nachher ablehnen.

Jetzt komme ich zum Tagesordnungspunkt 8 c), zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Kommunalhaushaltssicherungsprogramm: Meine sehr geehrten Damen und Herren, über unseren Gesetzentwurf wurde hier im Plenum, aber auch im Ausschuss, in den kommunalen Gremien und auch in den Medien bereits sehr viel diskutiert bzw. berichtet. Deswegen kann ich mich auch heute etwas kürzer fassen. Das dachte ich zumindest bis zu dem Zeitpunkt, als der Entschließungsantrag der Grünen bei mir ankam. Bis zu dem Zeitpunkt dachte ich, ich könnte das heute ganz kurz halten. Aber als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe, der sicher nicht aus der Feder vom Herrn Kollegen Meyer stammt,

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum nicht?)

also das glaube ich auch einfach nicht, dass Sie das aufgeschrieben haben, denn Sie waren bei unseren Sitzungen im Haushaltsausschuss dabei und müssten eigentlich wissen, worum es in unserem Gesetz geht.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, eben.)

Also das, was hier aufgeschrieben wurde, kann nur jemand aufgeschrieben haben, der unseren Gesetzentwurf nicht kennt. Gut, ich komme aber gleich noch mal darauf zurück.

CDU und SPD haben im vergangenen Jahr zugesagt, dass den Kommunen gezielt geholfen werden soll, insbesondere denen, die zum Beispiel finanzielle Probleme haben. Und die Ursachen sind auch immer ganz unterschiedlich, wie auch aus der Rede des Finanzministers bei der Einbringung des Gesetzes deutlich wurde. Ursachen sind zum Beispiel hohe Verschuldung, durch den demografischen Wandel zurückgehende Einwohnerzahlen und damit natürlich auch zurückgehende Einnahmen - das wird auch oft nicht so gesagt, aber das ist ein Zusammenhang - und wir haben Kommunen ohne Haushalte. Auch das hat verschiedene Ursachen. Da muss man sich jeden Fall gezielt ansehen.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wissen wir schon.)

Wir haben hier schon verschiedene Orte diskutiert, auch in dem Plenum, und kennen auch die verschiedenen Gründe. Deswegen kann man da nicht pauschal helfen, sondern muss es gezielt tun und darauf komme ich auch gleich noch zu sprechen.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da nennen Sie die mal.)

Vorausgegangen und begleitet wurde die Entstehung unseres Gesetzesvorhabens durch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch Einbindung der kommunalen Spitzenverbände. Das Gesetz besteht aus fünf Säulen, die hier auch schon kurz angesprochen wurden und die die kommunalen Haushalte stärken sollen. Es soll zum einen die Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte geben, die auch ein Anrecht auf Schlüsselzuweisungen haben. Hier sollen 25,76 € pro Einwohner zur Verfügung gestellt werden, deren Verwendung in Absatz 3 des § 1 geregelt ist. Voraussetzung dafür ist die Anwendung des Demografiekriteriums von 4 Prozent. Das ergibt, dass 579 Gemeinden der über 800 Gemeinden Thüringens Geld für Investitionen aus diesem Topf erhalten werden. Wenn man uns Beratungsresistenz vorwirft, muss ich sagen, ist das keineswegs an dem. Wir haben zunächst geplant gehabt, in dem Gesetz das Demografiekriterium auf 5,1 Prozent festzulegen und nach verschiedenen Gesprächen ist diese Grenze dann auch schon auf 4 Prozent abgesenkt worden.

Mit diesem Geld, meine sehr verehrten Damen und Herren, können Schulden getilgt werden oder Investitionen unter Beachtung der demografischen Veränderung getätigt werden oder man kann das Geld als Eigenanteil für Förderprogramme einsetzen. Die Entscheidung, wie das Geld im Rahmen dieser drei Varianten konkret verwendet wird, soll im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort von den Gemeinde- und Stadträten getroffen werden.

Weiterhin ist im Gesetz in § 2 eine Investitionspauschale für Landkreise geregelt. Pro Einwohner geht es hier um 9,24 €. Die Verwendung ist adäquat der bei den Gemeinden.

Die dritte Säule im Gesetz ist die Zahlung einer Stabilisierungspauschale für Landkreise und kreisfreie Städte in Höhe von 6,17 € pro Einwohner. Die kreisfreien Städte hatten wir zunächst in unseren ersten Überlegungen nicht enthalten. Sie wurden aber später dann noch aufgenommen in den Kreis derer, die dieses Geld bekommen sollen. Ich sage es deshalb, weil es immer heißt, wir sind beratungsresistent, das ist keinesfalls so. Wir haben an diesen zwei wichtigen Stellschrauben auch gemeinsam gearbeitet und noch mal Veränderungen getroffen gehabt zu den ursprünglichen Überlegungen, bevor der Gesetzentwurf dann hier in das Plenum gekommen ist.

Bei den Kreisen soll damit die Kreisumlage stabil gehalten oder gesenkt werden. Dieses Geld kommt damit allen kreisangehörigen Gemeinden zugute. Die kreisfreien Städte, die keine Kreisumlage erheben, sollen mit diesem Geld ihre besonderen Ausgaben, die sie haben, zum Beispiel im Sozialbereich, abfedern können. Die Gelder aus diesen drei Säulen sollen kurzfristig zum Wirken kommen. Deshalb ist der 15. März 2014 als Endtermin für die Auszahlung zu diesen drei Säulen für die betreffenden Kommunen im Gesetz festgelegt.

Wir wollen schnell und wirkungsvoll mit diesen Geldern helfen. Deshalb haben wir die parlamentarische Beratung straff gehabt und am Dienstag im Haushalts- und Finanzausschuss mit einer Sondersitzung die Anhörung zu diesem Gesetz ausgewertet und das Gesetz im Endergebnis - wie die Berichterstattung auch gesagt hat - mehrheitlich zur heutigen Annahme empfohlen.

In § 4, werte Kolleginnen und Kollegen, geht es um die Zahlung von ergänzenden Bedarfszuweisungen, den sogenannten Landesausgleichstock. Immerhin 36 Mio. € in diesem Jahr und 30 Mio. € im nächsten Jahr sollen hier zusätzlich bereitgestellt werden. Und es gilt - und ich halte es hier einmal wie mit unserem Finanzminister, indem ich sage -, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und durch eine Haushaltskonsolidierung mit Teilentschuldung - unter Auflagen selbstverständlich, nicht pauschal, nicht mit der Gießkanne, sondern unter Auflagen, wie

das in § 24 FAG auch geregelt ist - dieses Geld dann am Ende auszureichen. Es soll der Haushaltskonsolidierung dienen, es sollen Mittel zur Entschuldung sein, wie ich sagte, Hilfe zur Selbsthilfe.