Vielen Dank, Herr Adams. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Dirk Bergner für die FDPFraktion.
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich für diese Debatte ausdrücklich bedanken. Die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist schon lange sehr umstritten, aber wir sollten uns auch vor Augen führen, worum es hier eigentlich geht. Es geht eben nicht um die Verletzung irgendwelcher Rechte, sondern es geht um den Schutz von Persönlichkeitsrechten, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und um den Schutz des Fernmeldegeheimnisses.
Die gelten eben nicht nur, wenn das Handy von Frau Merkel abgehört wird, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Dass sich CDU und SPD beim Abhören von Frau Merkels Telefon zu Recht empören, aber gleichzeitig alle anderen Menschen in Deutschland durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht stellen wollen, zeigt die Doppelmoral von CDU und SPD.
Natürlich versucht man, das alles mit irgendwelchen Szenarien zu rechtfertigen - wir haben es auch gerade wieder gehört -, Terrorismusbekämpfung, Verbrechensbekämpfung usw., aber ob wirk
lich durch die Vorratsdatenspeicherung irgendwelche Anschläge verhindert werden konnten oder Verbrechen besser aufgeklärt wurden, ist mehr als fraglich, meine Damen und Herren. Das sind mehr als Spekulationen und besonders deutlich wird dies, wenn Herr Gabriel mit einem Beispiel hantiert, liebe Kolleginnen und Kollegen, das nicht einmal ansatzweise tauglich ist und das nur dazu dienen soll, Bürger zu verunsichern und Bürger für dumm zu verkaufen.
Aber wer erklärt, dass der Anschlag des Rechtsterroristen Anders Breivik in Norwegen durch die Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt wurde, der beweist entweder, dass er überhaupt keine Ahnung von dem Thema hat, dann sollte er zumindest den Mund halten, oder es zeugt von einer solchen Dreistigkeit und Anstandslosigkeit gerade den Opfern gegenüber, dass es kaum zu überbieten ist.
In Norwegen wurde nämlich die Vorratsdatenspeicherung bis heute nicht umgesetzt, meine Damen und Herren. Die Vorratsdatenspeicherung hat mit den schlimmen Ereignissen in Norwegen überhaupt nichts zu tun. Aber wie kommt es, dass man dann auf solche Mittel zurückgreifen muss bei der SPD? Ich glaube, ich kann Ihnen das erklären. Die SPD hat es trotz vollmundiger Ankündigung gerade einmal geschafft, die Vorratsdatenspeicherung bis zu den Koalitionsgesprächen mit der CDU und CSU abzulehnen, und dann hat man den Pfad der Tugend, Frau Kollegin Marx, doch schon wieder verlassen. Und trotz des derzeitigen Verfahrens vor dem EuGH hat man in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass man die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen wolle. So schnell, liebe Kolleginnen und Kollegen, kippt der Standpunkt bei der SPD, sich für Bürgerrechte einsetzen zu wollen.
Ich sage entgegen dem, was Kollege Fiedler vorhin sagte, die FDP hat es dagegen geschafft, dass es zwischen 2009 und 2013 zu keiner Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekommen ist. Natürlich muss man in Koalitionsverhandlungen Prioritäten setzen, das ist nun einmal so. Auch die FDP musste das 2009 tun, was teilweise schmerzhaft war. Aber im Gegensatz zur SPD sind bei der FDP die Prioritäten klar und fest gesetzt für die Freiheit und für die Bürgerrechte.
Und dazu, Herr Kollege Fiedler, sage ich, dass die Überzeugung für die Freiheit im Zweifel vor dem Schielen nach Wahlprognosen stehen muss. Das
Dass das bei anderen Parteien manchmal nicht so ist, das wird hier deutlich und offensichtlich. Herr Kollege Fiedler, Ihr Plädoyer für den gläsernen Bürger, das wir gerade wieder hören durften, das mag manchem Ermittler sicherlich die Arbeit erleichtern und ihm auch gefallen, ganz klar, aber heute hätte ich einen Vorschlag für Sie: Am besten Sie gehen zum LKA, geben Ihren Haustürschlüssel ab und sagen, Leute, ihr könnt immer gucken, wann ihr wollt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, am 12.12. hat der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón seine Schlussanträge vorgelegt und diese Schlussanträge sind richtungsweisend für das kommende Urteil, das der EuGH zur Vorratsdatenspeicherung noch vor Ostern geben soll. Ich will hier ausdrücklich erwähnen, der Generalanwalt stellt darin fest, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist, und spätestens jetzt müsste es doch in den Köpfen der neuen Bundesregierung klick gemacht haben. Aber mehr als Schaumschlägerei ist da vom Bundesjustizminister nicht zu vernehmen. Man arbeitet schon einmal vorsorglich an einem Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, obwohl man das Urteil noch nicht einmal kennt. Entweder orakelt man in der Bundesregierung oder man hat hellseherische Fähigkeiten. Aber genau wegen dieser Gangart der Bundesregierung wird der Ihnen vorgelegte Antrag „Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern“ umso wichtiger. Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, sich über die Innenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz über eine Bundesratsinitiative und auf der Europäischen Ebene dafür einzusetzen, dass eine verdachtsunabhängige Speicherung elektronischer Daten, also Vorratsdatenspeicherung, nicht wieder eingeführt wird.
Und, Frau Kollegin Marx, Ihr Hinweis auf die Privatwirtschaft in Sachen Datenschutz ist völlig korrekt, ist völlig richtig und da teile ich auch viele Dinge von denen, die Sie gesagt haben, aber in dem konkreten Fall ist es bestenfalls ein Entlastungsangriff. Deswegen sage ich Ihnen, die SPD Thüringen hat heute und hier die Chance, wirklich Flagge zu zeigen, Flagge zu zeigen gegen die Vorratsdatenspeicherung und für die Freiheitsrechte in diesem Land.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nach unserem liberalen Rechtsverständnis müssen wir jetzt handeln, bevor es erneut zu Grundrechtsverletzungen kommt. Wir hier im Thüringer Landtag sollten jetzt ein Zeichen aus Thüringen für Freiheit, für Bürgerrechte und somit gegen die Vorratsdaten
speicherung setzen. Wir sollten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 ernst nehmen. Es ist unsere Aufgabe, sich für die Wahrung der Freiheitsrechte unserer Bürger auch auf europäischer Ebene einzusetzen. Ein Abwarten führt uns genau zu dem rechtswidrigen Zustand, den wir von 2007 bis 2010 schon einmal in Deutschland hatten. Wir sollten wirklich versuchen, dies mit den Mitteln, die der Thüringer Landtag zur Verfügung hat, zu verhindern. Deswegen bitte ich Sie dringlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke Ihnen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es hat sich jetzt noch einmal Abgeordnete Katharina König für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als Erstes, Herr Bergner, ich finde es vollkommen legitim darzustellen, was unter der FDP als eine der wenigen Sachen gut gelaufen ist. Das ist in Ordnung, aber da reden Sie über Bund und nicht Land. Insofern, ich finde es immer schwierig, wenn man versucht sozusagen, die derzeitige Krankheit, nenne ich es mal, in Bezug auf Mitglieder und Vertretung usw. usf. hier im Thüringer Landtag gegenzuhalten und dann alles Mögliche hervorzukehren. Das, finde ich, hat zumindest hier bei diesem Thema nur in Teilen was zu suchen gehabt. Aber das Entscheidende - und das geht an Sie, Herr Fiedler -, Sie sprechen hier davon, dass eines der Hauptargumente für die Vorratsdatenspeicherung Ihres Erachtens die Kinderpornografie, die es im Internet gäbe, wäre. Das ist eines der drei Hauptargumente. Sie hatten noch Mord und Sie hatten noch generell Straftaten. Zum Thema Kinderpornografie würde ich Ihnen gerne ein Stück weit mitteilen, wie das funktioniert. Genau diese Personen erreicht man nämlich über eine Vorratsdatenspeicherung nicht. Diejenigen, die Kinderpornografie im Netz vertreiben, verteilen, die es nutzen usw. und so fort, das ist eine Industrie, die dahintersteckt. Ich glaube, da brauchen wir uns alle nichts vormachen. Diejenigen, die es in Anspruch nehmen, machen das über a) Anonymisierungsdienste, das heißt, die IP-Adressen, die festgestellt werden, die gespeichert werden usw., das ist nicht zurückzuverfolgen, und b) machen sie es auch über verschlüsselte Netzwerke bzw. über Netzwerke, die nur sehr schwer von Polizeibeamten überhaupt aufzuspüren sind. Da nützt eine Vorratsdatenspeicherung gar nichts. Ich würde Sie bitten, sich damit mal auseinanderzusetzen. Sofern Sie Interesse daran haben, bin ich gerne bereit, zeige Ihnen das auch, wie das geht.
Zuletzt, Herr Bergner hat schon gesagt, dass er Ihre Vorstellung vom gläsernen Bürger mehr als schwierig findet, ich kann dem nur zustimmen und möchte darauf hinweisen, dass unter anderem der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei bis zum Jahr 2013, mittlerweile ist er es nicht mehr, das Ganze noch zugespitzt hat, indem er unter anderem sagte: Wir müssen alles tun, um mitzubekommen, wenn jemand mit kruden Gedanken auffällt. Das ist nicht mehr nur ein gläserner Bürger, der dort gefordert wird, sondern in der Konsequenz wird da eine Gedankenpolizei gefordert, das Ganze übertragen aufs Internet. Ich kann Sie nur darum bitten, Sie müssen sich nicht eine Freiheitspartei nennen, wie es andere machen, aber versuchen Sie doch nachzuvollziehen, was im Internet stattfindet, versuchen Sie das Ganze in Ihr reales
Leben zu übertragen, und wenn Sie das nicht können, dann reden Sie mit Menschen, die es Ihnen vielleicht erklärbar machen können. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Frau König. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Innenminister Geibert zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Antrag der Fraktion der FDP „Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern“ nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung: Wir haben das Thema „Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten“ bereits mehrfach erörtert. Der letzte Termin fand an dieser Stelle am 6. Juli 2011 statt. In der letzten Sitzung des Landtags im Dezember letzten Jahres konnte das Thema aus Zeitgründen leider nicht mehr behandelt werden. Anlass des Antrags der FDP-Fraktion vom 11. Dezember 2013 ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene, in der ausgeführt wird, dass die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungen umgesetzt wird. Dadurch soll die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH vermieden werden. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abkehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden, soll nach den Ausführungen im Koalitionsvertrag auf Servern in Deutschland vorgenommen werden; auf EU-Ebene beabsichtigt die Bundesregie
Direkt am Tag nach dem Antrag der Fraktion der FDP wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón veröffentlicht. In seiner Stellungnahme in zwei derzeit vor dem EuGH laufenden Verfahren, Klagen in Irland und Österreich betreffend, hat der Generalanwalt die bereits erwähnte EU-Richtlinie als Verstoß gegen europäische Grundrechte kritisiert. Bundesinnen- und Bundesjustizminister haben sich nach jüngsten Pressemeldungen zwischenzeitlich darauf verständigt, die Vorbereitungen dafür zu treffen, unmittelbar nach der für Ostern erwarteten Entscheidung des EuGH einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung dem Bundeskabinett zuzuleiten. Wir befinden uns, zumindest auf den ersten Blick, mit unserer heutigen Diskussion am Puls der Zeit.
Betrachtet man allerdings den Antrag der Fraktion der FDP im Detail, ändert sich nichts an der Sachund Rechtslage. Die Feststellung, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis eingreift, ist zurzeit zutreffend, aber nicht neu. Wie ich an dieser Stelle bereits vor fast zweieinhalb Jahren nahezu wörtlich ausgeführt habe, besteht im Wesentlichen immer noch die gleiche Ausgangssituation wie unmittelbar nach der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im März 2010. Die bis zum Urteilszeitpunkt geltenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt worden. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die vom Gesetzgeber bei einer Neuregelung zu beachtenden verfassungsrechtlichen Eckpfeiler detailliert dargelegt. Und Deutschland ist nach wie vor zur Umsetzung der europäischen Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verpflichtet.
Es ist spätestens seitdem auch klar, dass die Speicherung von Telekommunikationsdaten einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und damit in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes darstellt. Zu klären bleibt daher, welche Gründe tragfähig sind, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Zuständig hierfür ist der Bundesgesetzgeber. Das von der FDP-Fraktion mit ihrem aktuellen Antrag ergänzend in die Diskussion eingebrachte Recht auf informationelle Selbstbestimmung tritt von vornherein hinter der speziellen Regelung des Fernmeldegeheimnisses zurück und ist damit gar nicht einschlägig. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner bereits zitierten Entscheidung vom März 2010 so ausgeführt. Die durch die FDP-Fraktion begehrte Feststellung durch den Landtag ist damit überflüssig und sollte abgelehnt werden.
vertrages auf Bundes- und Europaebene einsetzen soll, ist ebenfalls zurückzuweisen. Die im gerade verabschiedeten Koalitionsvertrag umrissene Vorgehensweise ist aus hiesiger Sicht der einzig gangbare Weg, um den drohenden Strafzahlungen entgehen zu können.
Ich skizziere das kurz. Die europäische Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie vom 15.03.2006, RL 2006/24/EG, welche die Mitgliedstaaten zum Erlass nationaler Vorschriften über die Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten verpflichtet, ist nach wie vor in Kraft und somit bindend. Dies gilt unabhängig von der laufenden Evaluation der Richtlinie durch die Kommission und auch unabhängig vom derzeit gegen die Richtlinie anhängigen Verfahren vor dem EuGH. Zudem ist gegen Deutschland seit dem 31. Mai 2012 eine Vertragsverletzungsklage wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/24/EG anhängig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 2010 harte Kritik an der zwischenzeitlich nationalen Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG geübt und diese konsequenterweise verworfen. Das Gericht hat aber auch deutlich gemacht, dass es den mit der Festlegung von Mindestspeicherfristen einhergehenden Grundrechtseingriff zur Verfolgung schwerster Straftaten und zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für hochwertige Rechtsgüter als grundsätzlich gerechtfertigt ansieht. In der Folge hat das Gericht detailliert die Anforderungen an eine zukünftige verfassungskonforme Mindestspeicherfristenregelung dargelegt. Ein Absehen von solchen Mindestspeicherfristen hat es nicht gefordert.
Auch die jüngst bekannt gewordenen Schlussanträge des Generalanwalts in den anhängigen Verfahren vor dem EuGH führen zu keinem anderen Ergebnis. Zum einen handelt es sich hierbei noch nicht um die maßgebliche Entscheidung des EuGH, zum anderen sieht der Generalanwalt die Festlegung von Mindestspeicherfristen nicht von vornherein für unzulässig oder ungeeignet an. Der Generalanwalt kommt zwar zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie 2006/24/EG unvereinbar mit Artikel 7 und Artikel 52 Abs. 1 der Grundrechtecharta der EU ist, weil die EU zumindest Rahmenvorgaben zu den Verfahrensgarantien - also Zugangsberechtigung, richterliche Kontrolle, Datensicherheit - selbst hätte festlegen müssen, anstatt diese gänzlich in die Hände der Mitgliedstaaten zu legen und die Regelung zu den Speicherfristen mindestens sechs Monate bis zu zwei Jahren - als unbestimmt und unverhältnismäßig anzusehen ist. Er stellt allerdings auch eindeutig klar, dass das mit der Richtlinie verfolgte Ziel, Telekommunikationsdaten für die Ermittlung schwerer Straftaten verfügbar zu machen, völlig legitim ist. Zu den zeitlichen Wirkungen der von ihm angenommenen Ungültigkeit der Richtlinie führt er aus, dass im vorliegenden Fall die Wir
kungen der Feststellung der Ungültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen sind und - ich zitiere ab hier wörtlich - „bis der Unionsgesetzgeber die Maßnahmen ergreift, die erforderlich sind, um der festgestellten Ungültigkeit abzuhelfen, wobei diese Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden müssen“, Zitat Ende. Das bedeutet, die Bundesrepublik Deutschland ist, wenn sich der EuGH der Auffassung des Generalanwalts anschließt, aus europarechtlicher Sicht nach wie vor verpflichtet, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Eine Prüfung von rechtlichen Möglichkeiten, den Ausführungen des Generalanwalts Rechnung zu tragen, ist davon natürlich nicht ausgeschlossen. Ich denke, die Verständigung auf Bundesebene zeigt dafür einen geeigneten Weg auf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es wurde Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer der Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/7007 an den Innenausschuss folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.