Dabei lässt das Argument Rechte der Bürger, hier insbesondere das von Abgeordneten auf ein freies Mandat, völlig außer Acht. Mit dem Grundsatz, mei
ne Damen und Herren, wird jeder, der sich auf die ihm zustehenden Rechte beruft, automatisch verdächtig. Es kann nicht angehen, dass sich derjenige, der sich auf die Verfassung und seine Freiheit beruft, zu verteidigen hat, sondern es ist so, dass derjenige, der in diese Freiheit eingreifen will, sich zu rechtfertigen hat.
Das scheint aber den Kolleginnen und Kollegen bei der Fraktion DIE LINKE nicht immer ganz klar zu sein.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie kennen sich mit Mauern aufbauen besser aus als mit Mauern einreißen.)
Genau das ist auch den Anzuhörenden in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Linksfraktion aufgefallen. Herr Prof. Brenner ist heute mehrfach genannt worden. Er stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf von einer übersteigenden Furcht vor Lobbyismus durchdrungen zu sein scheint. Grundrechte wie die Berufsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehen dem Gesetzentwurf entgegen.
Aber auch der Entwurf von CDU und SPD ist im Vergleich zum Entwurf der Linken nach meiner festen Überzeugung bestenfalls das geringere Übel. Beide Gesetzentwürfe bergen die Gefahr, dass wir irgendwann hier in unserem Landtag keinen gesellschaftlichen Mix unter den Abgeordneten mehr haben. Wir haben im Landtag Freiberufler, Lehrer, Juristen usw. Jawohl, diese Menschen erhalten teilweise Einkünfte aus ihrer vorherigen beruflichen Tätigkeit und ich sage Ihnen, nichts spricht dagegen. Aber durch eine überzogene Offenlegungspflicht werden sich viele überlegen, ob sie sich dem wirklich noch aussetzen wollen und dafür sogar Betriebsgeheimnisse offenbaren müssen. Da sage ich, vor allem Einzelunternehmer, Freiberufler werden gezwungen, Angaben zu ihren Unternehmen zu machen, die die Konkurrenz nicht machen muss. Das ist eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zulasten Selbstständiger, die sich entschließen, für eine Zeit lang ein politisches Mandat auszuüben. Ich denke auch gerade an die Partner in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die oft noch nicht einmal einen Einfluss darauf haben, ob einer ihrer Partner ein politisches Mandat ausübt und sich dann auf einmal durch diese Regelung so wiederfinden, dass ihr Einkommen veröffentlicht wird, obwohl sie überhaupt keinen Einfluss darauf haben, was der andere macht.
Ich will Ihnen gerne ein Praxisbeispiel dazu nennen. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich selbst betroffen bin und weil ich selbst Teilhaber eines familiengeführten Ingenieurbüros bin. Meine Damen und Herren, durch meine Entscheidung für ein politisches Engagement trägt bei uns im Büro meine Frau die Hauptlast. Mein Schritt hat die Situation des Büros natürlich nicht einfacher gestaltet und jetzt wird hier noch eins obendrauf gesetzt, indem letztendlich Angaben zu dem Büro zu leisten sind, die die Konkurrenz nicht leisten muss und die Wettbewerbern Rückschlüsse erlauben, mit denen sie uns schaden können. Das ist doch der Punkt, von dem wir hier reden.
Noch schlimmer: Sie erzwingen öffentliche Angaben in dem ganz konkreten Beispiel, was ich sage, zum Einkommen meiner Frau, weil sich das nämlich anhand der Anteile an der GbR ablesen lässt. Meine Damen und Herren, ich bin in die Politik gegangen, weil ich etwas bewegen will, weil ich Praxiserfahrungen einbringen will. Diese neuen Zwänge, die Firmen gefährden können, die Partner benachteiligen, werden dazu führen, dass auf Dauer weniger Selbstständige bereit sein werden, ihre Erfahrungen in die Politik einzubringen und dort wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Insofern wundere ich mich auch über den Datenschutzbeauftragten, wenn er das Schutzbedürfnis Dritter, nämlich in dem Fall der GbR-Gesellschafter, in keiner Weise würdigt, sondern negiert. Ich glaube, da ist er einfach auf dem falschen Dampfer.
Meine Damen und Herren, der Mix in unserem Landtag, der die Gesellschaft widerspiegeln soll, würde so nicht mehr existieren und das kann nicht gut sein, da gerade dies die Stärke unseres Landtags ist. Dass die FDP-Fraktion mit dieser Meinung nicht allein dasteht, wird auch durch die Stellungnahmen etlicher Anzuhörender verdeutlicht. Kollege Korschewsky, wie im Ausschuss haben Sie natürlich mehr auf die Anzuhörenden Wert gelegt, die Ihre Position stützen, und da will ich die anderen nicht verschweigen. Insbesondere die Ingenieurkammer hat sich dahingehend geäußert, aber eben auch Herr Prof. Dr. Brenner von der Universität Jena. Ich zitiere: „Ungeachtet dessen kann aber davon ausgegangen werden, dass im Einzelfall insbesondere Selbständige von der Übernahme eines Mandats absehen werden, um zu verhindern, dass sie zukünftig Einkünfte neben dem Mandat offen legen müssen.“ Meine Damen und Herren, da kann man sich jetzt natürlich hinstellen und sagen, ja
wohl, es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen. Ich möchte die wissenschaftliche Untersuchung sehen, in der zu Befragende genau diese Antworten offen und ehrlich geben, das glaube ich einfach nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Menschen, die Ahnung vom wirklichen Leben haben, und gerade das ist möglich, wenn Abgeordnete auch ein zweites berufliches Standbein aufrechterhalten. Diese Tätigkeit - und da gebe ich Ihnen durchaus recht - darf natürlich nicht so weit führen, dass die Ausübung des Mandats in unzumutbarer Weise behindert oder beeinträchtigt wird. Sie darf natürlich auch nicht zu Interessenkonflikten führen. Dort wäre es neben der Debatte über die Karenzzeit, zu der ich komme, sinnvoller gewesen, sich etwa über Befangenheitsregelungen Gedanken zu machen, wie wir sie aus dem Kommunalrecht kennen. Aber die vorliegenden Gesetzentwürfe schaffen es gerade nicht, diesen schwierigen Spagat zwischen Freiheit und Transparenz herzustellen. Das Einzige, was Sie schaffen, ist eine Menge Bürokratie, und zwar Bürokratie, bei der auch jede Menge Grundlagen für Fehler und Missverständnisse geschaffen werden. Mir tut jetzt schon die Präsidentin leid, bei all diesen Problemen, die dort im Detail zu klären und zu hinterfragen und zu lösen sind. Das ist, glaube ich, etwas, was wirklich keinen Schritt nach vorn darstellt.
Gleichzeitig - ich sagte es bereits - verhindern Sie, dass der Landtag einen Mix unserer Gesellschaft widerspiegelt.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der Linken könnte unserer Auffassung nach dazu wären wir bereit - im Ausschuss beraten werden, aber so, wie er hier im Augenblick vorliegt, sind viel zu wenig Dinge klar geregelt. Das hat Herr Kollege Scherer in meinen Augen sehr zutreffend dargestellt. Ich teile die Auffassung, dass es so, wie es jetzt hier liegt, ein Schnellschuss ist, der viele Dinge, die dann zu berücksichtigen wären, in keiner Weise berücksichtigt, in keiner Weise klärt. Deswegen, ich sage es noch einmal zum Entschließungsantrag: Wenn Sie ihn an den Ausschuss überweisen wollten, wäre ich bereit, dort zu diskutieren. Hier können wir ihm unverändert nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, wenn wir diese Gesetzentwürfe lesen und lesen, dass so getan wird, als wären es immer nur diejenigen, die irgendwo Selbstständige sind, die möglicherweise durch Eigeninteressen das Mandat nicht ordnungsgemäß ausüben könnten. Dieselbe Gefahr - und das haben Sie völlig negiert - besteht natürlich auch bei Beamten, die möglicherweise ein Interesse daran haben müssen, ihren früheren Dienstherren nicht zu sehr zu düpieren. Auch das, glaube ich, gehört bei einer angemessenen Betrachtung der Debatte mit dazu.
Dann möchte ich in dieser Debatte eines nicht vergessen: Mich hat es gewundert, dass die Grünen schon wieder begonnen haben und mit so einer Art Heiligenschein zur Transparenz gekommen sind. Mich wundert, dass wir beim Blick auf die Internetseite dann gesehen haben, dass nach wie vor die Angaben von Herrn Kollegen Meyer nicht präziser dargestellt sind, als wir es beim letzten Mal in dieser Diskussion schon benannt haben, sondern es wird lediglich einfach die Rechtsgrundlage benannt; das heißt, jemand, der dort nachforschen will, muss sich erst mal durch alle möglichen Tabellen bewegen. Mit Transparenz hat das in meinen Augen nichts zu tun.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Bergner, wer von Ih- nen veröffentlicht denn …)
Eben! Ich fordere es auch nicht und ich stelle mich auch nicht hin mit einem Heiligenschein und das ist doch das Problem. Sie stellen sich mit dem Heiligenschein hin und deswegen haue ich es Ihnen auch um die Ohren.
noch eine Sache, die ich Ihnen gar nicht als Vorwurf machen will, aber die genau skizziert, wo dort auch ein Problem liegt. Sie geben dort an, Herr Kollege Meyer, was Sie - Moment, jetzt muss ich mal schauen - als Mitglied des MDR-Rundfunkrats erhalten. Da ist es so, dass die Beträge nicht mehr aktuell sind. Die stimmen nicht, die Sie auf der Internetseite stehen haben.
Auch das ist dann ein Risiko, was sich jetzt aus all diesen Regelungen, wie wir sie hier stehen haben, ergeben wird, aus all diesem Regelungswust, wo die Fehlerquellen in Größenordnungen schon da sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE werden wir aus den genannten Gründen ablehnen. Der Gesetzentwurf von CDU und SPD ist, wie ich das schon gesagt habe, das geringere Übel. Herr Kollege Scherer hat selbst die Probleme dargestellt, normalerweise hätten Sie ihn hier so gar nicht einbringen dürfen, er entspricht aber in Teilen den neuen Regelungen im Bundestag und wir werden uns dort aus den genannten Gründen enthalten. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich stelle fest, dass mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 a und b.
Wir beginnen mit der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ihnen liegt dazu ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7211 vor und genau über den stimmen wir als Erstes ab. Ich frage, wer stimmt diesem von mir genannten Änderungsantrag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung vom Antragsteller, also von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen von FDP, von CDU, von SPD und von der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5206 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Gegenstimmen von den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich der Stimme. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD ab. Auch da liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, und zwar in der Drucksache 5/7213. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen CDU, FDP und SPD. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
So stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses in der Drucksache 5/7151 ab. Ich frage Sie, wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? Das ist die Zustimmung der Fraktionen der SPD und der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Gegenstimmen gibt es nicht. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE enthalten sich der Stimme zur Beschlussempfehlung, die damit angenommen ist.
So stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 5/6275 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung zur Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf
der Fraktionen CDU und SPD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen gibt es nicht. Wer enthält sich der Stimme? Das sind Stimmenthaltungen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf von CDU und SPD angenommen.
Wir gehen in die Schlussabstimmung, indem wir uns jeweils von den Plätzen erheben. Ich frage noch einmal, wer stimmt in der Schlussabstimmung für den Gesetzentwurf von CDU und SPD, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Danke.
Jetzt kommen wir als Letztes zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Da ist beantragt worden, zunächst alle vier Punkte einzeln und des Weiteren die Punkte 1 und 2 in namentlicher Abstimmung abzustimmen. Deshalb rufe ich jetzt auf die Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7208, Punkt 1. Ich bitte, die Wahlurnen nach vorn zu bringen und eröffne die Abstimmung.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch, damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7208 bekannt. Es wurden 70 Stimmen abgegeben, 24 stimmten mit Ja, es gab 46 Neinstimmen. Damit ist der Punkt 1 des Entschließungsantrags von der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe wiederum die Drucksache 5/7208 auf, den Punkt 2 in namentlicher Abstimmung, gleiches Prozedere. Ich bitte nach vorn. Ich eröffne die Abstimmung.