Und wenn Sie sich verschiedene Expertenbroschüren oder -studien anschauen, kommt dort überall das Gleiche zum Ausdruck. In einer Studie von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden wird dargestellt, dass der aktuelle Rentenwert bereits bei einem Mindestlohn von 8,50 € bis 2015 auf 94 Prozent der Angleichung kommt. Und wenn man diesen Rentenwert, diesen Mindestlohn in den nächsten Jahren jährlich um 0,38 Cent steigern würde und ab 2015 um 0,68 Cent, dann könnte bis zum Jahr 2019 diese Angleichung der Löhne als Voraussetzung der Rentenangleichung wirklich vonstatten gehen. Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt, dass diese Lohnangleichung hier im Osten vonstatten gehen soll, und das ist überhaupt die Voraussetzung, um die Rentenangleichung WestOst durchzusetzen. Wie ein Prognose-Gutachten aufzeigt, liegen derzeit nicht weniger als 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland unter dieser Schwelle von 10 € und von einem flächendeckenden Mindestlohn würden sie sich dann auch um 4,8 Prozent angleichen. Für die verbleibende Lücke hat die Linke ein klares und einfaches Konzept: Wir schlagen einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag vor. Im Unterschied zum vermeintlichen Ost-Experten der CDU halten wir an der Hochwertung der Arbeitsentgelte in Ostdeutschland fest, solange die Lohnunterschiede zwischen Ost und West fortbestehen. Dann gebe es das von Arnold Vaatz benannte Problem nicht mehr. Und ein Wort noch, Herr Gumprecht, zur Mütterrente: Solange der Unterschied in der Mütterrente West/Ost vorhanden ist, führt er auch zu dieser Verschlechterung der Angleichung der Rente. Wir sagen als...
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich den Titel der Aktuellen Stunde las, habe ich zunächst gedacht, dass er von der Linken eingereicht wurde.
Das hätte ich auch verstanden. Dass jedoch die FDP dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, war überraschend. Ihre Aufforderung zu einer Initiative zur Angleichung der Rentensysteme aufgrund der guten finanziellen Lage der Sozialkassen entbehrt nicht einer gewissen Komik.
Ausgerechnet Sie als FDP - die FDP war doch in den Jahren 2009 bis 2013 im Bund, wenn ich mich erinnern kann, in der Regierung und hätte einen Zeitplan zur Anpassung erarbeiten können. Sie hat sich in dieser Zeit stattdessen vehement gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestemmt. Dieser ist für eine Angleichung der Renten im Osten jedoch sehr wichtig. Die FDP hat außerdem die Alterssicherung stärker in Richtung privater Kapitaldeckung vorangetrieben. Was für die heutige Diskussion am wichtigsten ist, die FDP war es auch, die gemeinsam mit der CDU/CSU aufgrund der Überschüsse der Rentenversicherung die Beitragssetzung von 19,6 auf 18,9 Prozent forciert hat.
Für diese Beitragssenkung haben Sie auch noch Applaus verlangt. So wie Sie jetzt aufgrund der vollen Kassen die Rentenangleichung fordern, hätten Sie dies doch damals auf den Weg bringen können. Die SPD hat damals im Oktober 2012 gegen die Beitragssenkung gestimmt und sich stattdessen für den Aufbau eines Demografiefonds ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, die FDP hat ihre Zeit in der Bundesregierung also genutzt, um Regelungen zu treffen,
die für die Angleichung der Rentensysteme eher kontraproduktiv waren. Ausgerechnet diese FDP fordert nun die Rentenangleichung aufgrund der guten Finanzlage der Rentenversicherung. Es ist kurios.
Es zeigt - seien Sie doch jetzt einmal ruhig, ich habe doch bei Ihnen auch zugehört - einmal mehr, dass die Thüringer FDP den Thüringer Landtag
dazu nutzt, um Dinge einzufordern, die ihre eigene Bundestagsfraktion versäumt hat. Das kennen wir zum Beispiel auch aus dem Bereich der Gesundheitspolitik.
Meine Damen und meine Herren von der FDP, ich will nicht bezweifeln, dass auch Ihnen an einer Lösung der Rentenfrage gelegen ist, aber dann hätten Sie das in den letzten Jahren lauter bei Ihrer Bundestagsfraktion einfordern sollen. Da Sie nun aber im Bundestag keinen Ansprechpartner mehr haben, sollen Sozialministerin Taubert und die Landesregierung herhalten. Die SPD in Thüringen hat sich gemeinsam mit der Ministerin, den Thüringer Bundestagsabgeordneten und der Landesgruppe Ost in Berlin über die Jahre hinweg für die Angleichung
der Rentensysteme starkgemacht. Es wurde hierzu ein stimmiges Konzept erarbeitet, an dessen Anfang die Einführung des Mindestlohns steht. Wohl auch aufgrund dieses Engagements ist im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Angleichung der Renten in Ost und West festgeschrieben. Die Koalition und der dazugehörige Vertrag sind jedoch gerade einmal einige Wochen alt und müssen mit Konkretem gefüllt und umgesetzt werden.
Das Thema Rente wurde dabei bereits angepackt. So liegt seit letzter Woche ein Entwurf zur Umsetzung der Mütterrente, der abschlagsfreien Rente ab 63 und der Erwerbsminderungsrente vor. Die Mütterrente, also die Anrechnung von zwei Entgeltpunkten statt des bisher einen Entgeltpunktes für vor 1992 geborene Kinder, würde eine Rentenerhöhung für viele Rentnerinnen und auch der Rentnerinnen im Osten bedeuten.
Das ist wohl wahr. Wir sehen beim vorliegenden Entwurf jedoch noch Änderungsbedarf und wollen bei der Mütterrente eine verstärkte Steuerfinanzierung.
Meine Damen und Herren, die Angleichung der Renten in Ost und West ist für uns seit der Einigung Deutschlands eines der wichtigsten Ziele. Deshalb gilt es nun, die aus dem Mindestlohn resultierenden Veränderungen und die Entwicklung der Löhne und Renten im Osten zu begleiten und zu bewerten.
Im Koalitionsvertrag sind hierfür die Jahre 2016 und 2017 als Wegmarken genannt. Im Jahr 2017 wird es, wenn die Bedingungen erfüllt sind, eine Teilangleichung der Rentenwerte geben. Es gibt also einen Zeitplan, auf dessen Einhaltung wir als SPD Thüringen drängen werden. Wir müssen uns nicht von der FDP, die im Bund in den letzten Jahren hierbei keine Verbesserung geschaffen hat und eher dagegen gearbeitet hat, auf die Aktualität des Themas hinweisen lassen. Da können Sie noch so viel reinreden, das hilft Ihnen auch nichts.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die interessante Dialektik innerhalb der Landesregierung bei bestimmten Themen haben wir heute schon gehört. Es gibt manchmal, insbesondere beim Punkt Rente, eine interessante Dialektik, wenn man einige Aussagen nebeneinanderstellt. Ich will Ihnen einmal ein Zitat der Ministerpräsidentin anheimgeben, was sie am 30. Juni 2013 der „Thüringer Allgemeine“ sagte, Zitat: „Beim letzten Mal stand die Rentenanpassung im Wahlprogramm, und wir haben sie nicht gemacht. Jetzt steht sie nicht im Wahlprogramm, und wir werden sie umsetzen.“ Die Dialektik muss mir einmal erklärt werden.
Mit anderen Worten, unter Schwarz-Rot der Großen Koalition 2005 bis 2009 ging es nicht, dann machte man Schwarz-Gelb 2009 bis 2013, irgendwie ging das auch nicht, und jetzt steht sie zwar nicht drin, aber es wird in den nächsten vier Jahren über uns kommen. Da bin ich sehr gespannt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jetzt wünschte ich, die FDP hätte nicht nur zeitweise ihr soziales Gewissen entdeckt und uns mit dieser Aktuellen Stunde behelligt, die man besser auch im Bundestag besprechen könnte, sondern es wäre interessant zu wissen, ob es den einzelnen Parteien hier wirklich so ernst ist um die Lage der Rentnerinnen und Rentner, wie sie immer tun. Mein Eindruck ist, dass seit vielen Jahren auf der Stelle getreten wird. Mein Eindruck ist auch, dass insbesondere in den letzten vier Jahren auf der Stelle getreten wurde. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb stand tatsächlich: „Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“ Herr
Barth, wie oft habe ich in den letzten vier Jahren in Thüringen gehört, insbesondere von der SPD, das steht so im Koalitionsvertrag, wir machen das. Jetzt haben Sie auf Bundesebene im Koalitionsvertrag stehen gehabt: „Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“ Warum machen Sie dann die Aktuelle Stunde
und erklären uns nicht, warum es nicht geklappt hat, außer, die anderen sind Schuld? Das hört man irgendwie ständig und dauernd.
Das kann nicht die Erklärung für alles sein, außer das Unvermögen derjenigen, die jeweils regieren und nichts, aber wirklich nichts gebacken kriegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Menschen in Thüringen fühlen sich durch die bestehenden Regelungen diskriminiert und benachteiligt. Darüber müssen wir reden. Ich glaube, das ist bekannt. Aber wir sagen auch, und das sagen wir als Grüne sehr klar, dass es einen einheitlichen Schutz vor Altersarmut geben muss, nämlich zum einen gute Arbeitsmarktpolitik und zum Zweiten eben eine gute Rentenpolitik. Wenn man sich die laufende Rentendebatte anschaut, sieht man ganz deutlich, dass ein umfassender Rentenfahrplan, der zügig umgesetzt werden könnte, der keine zusätzlichen Kosten verursacht und keine neue Ungerechtigkeit schafft, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurde. Für die Rentnerinnen und Rentner insbesondere im Osten werden die nächsten vier Jahre wieder keine Verbesserungen bringen.
Der Titel des schwarz-roten Koalitionsvertrages lautet: „Die Koalition gestaltet die Zukunft“. Ich sage Ihnen aber, dass diese Koalition die Zukunft vor allen Dingen verbraucht, und zwar verbraucht auf Kosten kommender Generationen. Das ist ärgerlich, vor allen Dingen für diejenigen, die das dann doppelt und dreifach ausbaden müssen. Die Große Koalition wird nicht die Kraft haben, das zu ändern, denn die einzige Kraft, die man hat, ist, Geld auszugeben, und zwar zulasten derer, die jetzt einzahlen und am Ende davon wenig haben werden. Mit der Mütterrente, das ist das beste Beispiel dafür, Herr Primas, setzt man eben auf Klientelpolitik
und vergisst völlig, dass das Aufwerten von Renten für das Erziehen von Kindern eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, für die alle Steuerzahler, also auch Beamte und Selbstständige aufkommen müssten. Stattdessen ist vorgesehen, den Rentenbeitrag nicht zu senken und die Rentenver