Was das Gesetz leisten muss - ich will drei Punkte sagen, die aus unserer Sicht wichtig sind: Es muss Teilhabe und Selbstorganisation der Menschen in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen fördern sowie die Bildung gemeinschaftlicher, selbst organisierter Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen unterstützen. Die Zukunft liegt in einem Ausbau von Wohn- und Versorgungsformen als Alternative zu dem Leben in den Pflegeheimen. Dieser Entwicklung der vergangenen Jahre
Deswegen stehen für uns drei Punkte im Vordergrund. Erstens: die Steigerung der Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für Pflegebedürftige. Da muss das Gesetz dieser Prüfung standhalten. Ich erinnere mich, vor einigen Monaten gab es eine Debatte an der pro vita Akademie in Nordhausen das ist eine Berufsschule, die unter anderem für Pflege ausbildet. Da meldete sich Prof. FrielingSonnenberg der FH Nordhausen, Professor für Gerontologie, und sagte: „Es muss auch darum gehen, zu verstehen, dass man einen alten Baum nicht einfach umpflanzen kann.“ Mit anderen Worten, man muss insbesondere denjenigen, die großen Wert auf Häuslichkeit legen, alle Möglichkeiten bieten, die Wahlfreiheit auch tatsächlich zu behalten, und wenn dem so ist, dem auch Rechnung tragen.
Der zweite Punkt ist natürlich die Stärkung des Verbraucherschutzes und der Rechte derjenigen, die unmittelbar betroffen sind. Ich glaube, das versteht sich von selbst, das ist unser Anspruch.
Das Dritte ist, Pflegenden die Situation zu erleichtern. Wir haben über Fachkräftemangel gesprochen, es ließe sich auch lange über die Arbeitsbedingungen diskutieren. Aber in diesem Zusammenhang lohnt es sich, denke ich, tatsächlich über Entbürokratisierung zu sprechen, weil das etwas ist, was bei jedem Besuch, wenn Sie mit Pflegenden sprechen, immer wieder im Mittelpunkt steht. Pflegerische Versorgung ist das eine, eine Entlastung des zeitlichen Aufwands mit Bürokratie und „Papierkram“ das andere. Auch das muss in diesem Gesetz besprochen werden.
Deswegen hoffe ich auf eine gute Debatte im Ausschuss, ich denke, dass wir da auch kluge Hinweise der Anzuhörenden bekommen werden. Und dann hat Thüringen hoffentlich nicht nur am Ende der Legislatur - wir wissen ja nicht, wann das Ende ist, das bestgehütete Geheimnis ist ja nach wie vor der Wahltermin in diesem Land -,
sondern ich hoffe, recht zügig im Jahr 2014 ein novelliertes Gesetz, das denjenigen hilft, die an der Stelle auch zeitgemäße Rahmenbedingungen brauchen. Vielen Dank.
Ich habe jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Fraktionen. Für die Landesregierung noch einmal Frau Ministerin Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte noch einmal ein paar Punkte aus der jetzigen Diskussion herausgreifen.
Zunächst einmal: Föderalismus hieß nie der Zwang einer neuen Gesetzgebung auf Landesebene, sondern nur die Möglichkeit. Man hat sich geeinigt und sortiert, wer macht jetzt Bundesgesetze und was geht auch im Bereich des Föderalismus. Es war im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens schwierig, eine Richtung der Bedürfnisse einzelner Interessengruppen herauszubekommen. Ich bin seit vier Jahren als Ministerin unterwegs und ich war auch vorher als Abgeordnete viel unterwegs, auch gerade in Pflegeheimen, weil Soziales seit 1995 immer mein Thema war. Ich denke, ich kann mit den Leuten vor Ort auch gut fachlich reden und sagen, was wollt ihr. Ich will ein Beispiel zum Thema Fachkräftequote benennen, damit Ihnen plastisch wird, was das bedeutet. Ich war in einem größeren Pflegeheim in Mittelthüringen gewesen und die Frage von mir war: Wie wollt ihr den Personalschlüssel zukünftig gestaltet haben? Denn die Frage ist ja: Bleibt es bei 50 Prozent Pflegefachkräften oder wird der Schlüssel variabler gestaltet? Das ist mir in Südthüringen zum Beispiel begegnet, die sagen, die Bayern haben da eine ganz gute Möglichkeit, dass da mehr Varianzen möglich sind, dass nicht weniger Fachkräfte im Hause sind, sondern andere Fachkräfte auch als Fachkräfte gezählt werden, wie sie heute die Ergotherapeuten in diesem Sinn noch nicht sind. Wir reden immer nur vom Pflegefachkraftschlüssel. Da hat die Heimleiterin etwas anderes gesagt, nämlich etwas Gegensätzliches zum Geschäftsführer. Genauso ist das, sie waren beide ehrlich. Es war ein kleines Gespräch. Und genauso ist die gesamte Diskussion auch zum Bereich Pflegeheime, ambulantes betreutes Wohnen im Seniorenbereich und auf der anderen Seite im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt noch mit kontrolliert, weil da die Verträge abgeschlossen sind. Dort wollen wir am Ende die größtmögliche Flexibilisierung haben mit dem persönlichen Budget, mit der Möglichkeit, selber zu planen. Ich denke auch, dass das Verständnis unserer Träger im Behindertenbereich so ist, dass man sagt, man muss bei den Heimen nicht alles vollstationär machen, sondern man kann vieles auch umwandeln in zumindest eine begrenzte ambulante Wohnform. Aber das ist natürlich kompliziert, das heißt größtmögliche Freiheiten.
Im Bereich der Pflege ist es natürlich auch so. Das Ziel muss am Ende sein, dass jemand, der im häuslichen Bereich, in der eigenen Wohnung aufgrund gesundheitlichen Zustands nicht mehr wohnen kann, sich möglicherweise ins Pflegeheim, in stationäre Einrichtung begeben muss. Es muss
auch die Möglichkeit geben, dass er gegebenenfalls wieder in ein betreutes Wohnen geht. Das ist der Idealfall. Das wäre ein Ziel, das von den Betroffenen nicht immer gewollt ist, aber vom Gesundheitszustand durchaus Möglichkeiten bieten könnte.
Herr Gumprecht hatte, wie ich finde, einen guten Begriff gewählt, Thema Verbraucherschutz, das ist ein Verbraucherschutzgesetz, weil ich natürlich auch dagegen sprechen möchte, wie es mir am Anfang der Vorstellung der ersten Runde in der Presse so gegangen war, als wir ins Kabinett gegangen sind, wo uns die LIGA vorgeworfen hat, wir würden immer nur die schrecklichen Bilder von Pflege zeichnen und nie die positiven Beispiele. Darum geht es uns gar nicht. Ich kann heute sagen, dass Pflege, stationäre Pflege, aber auch ambulante Pflege, in Thüringen weitgehend eine sehr gute Pflege ist und in aller Regel zumindest eine gute Pflege ist und wir uns überhaupt nicht verstecken müssen. Wir haben nicht nur gute Bedingungen in Pflegeheimen, sondern wir haben auch hochengagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Deswegen ist der Teil - ja, da würde ich gern mitklatschen, wenn ich könnte - tatsächlich nur für den Fall gedacht, dass etwas passiert. Ich will auch noch einmal für die Frauenbeauftragte werben. Alle haben sie falsch verstanden. Sie haben alle an die Gleichstellungsbeauftragte gedacht.
Es geht um die Frauen. Ja, also die Grünen und die Linken bestätigen. Es ging Ihnen immer schon um die Betroffenen. Damit das auch im Protokoll festgehalten ist. Aber das ist natürlich wichtig. Wir unterstellen keinem Mitarbeiter, dass Übergriffe passieren, aber wir müssen natürlich auch verhindern, dass das unentdeckt bleibt.
Wir wollen - und das ist auch schon in Arbeit - die Personalmindestverordnung, die jetzt da ist, und es geht auch um die Heimmindestbauverordnung, die schon auf Bundesebene vorhanden ist, wir wollen uns nahe an diese anlehnen, aber wir werden natürlich auch da einige Veränderungen vornehmen müssen. Die Kollegen arbeiten daran und ich denke, das wird auch recht schnell gehen können, dass wir da vorankommen. Es ist richtig, was sie gesagt haben: Wir müssen jetzt schnell eine Einigkeit haben und dann am Ende auch arbeiten können.
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, wenn 15 Bundesländer eine andere Regelung haben, dann haben wir keine bundesweit einheitliche Konstellation mehr. Dann haben wir zwar noch eine for
Ich will noch einmal etwas dazu sagen, dass wir uns an anderen Bundesländern orientiert haben. Es sind Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erwähnt worden. Ich kann auch Sachsen-Anhalt erwähnen, die haben auch ein gutes Gesetz verabschiedet. Aber wir merken natürlich gerade im Eingliederungsbereich, dass es auch in den Bundesländern mittlerweile Diskussionen gibt: Haben wir jetzt die richtige Wahl getroffen?
Wir haben eine abweichende Regelung zu Sachsen zum Beispiel, hinsichtlich der Höhe der Bewohner, die ambulant betreutes Wohnen durchführen - eine Differenzierung. Wir sind bei 12. Das wird von vielen als gut empfunden und von wenigen oder mehreren auch als schlecht. Auch da - denke ich - sollten wir uns dazu verständigen, das Vorgeschlagene auch zu beschließen.
Ich möchte natürlich auch etwas zur Entbürokratisierung sagen. Es ist so ein schönes Wort. Man nimmt es gern in den Mund und freut sich darüber, wenn etwas passiert. Aber wir haben es mit einem Gesetz zu tun, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schützen soll, und ich finde es nicht angemessen, in dessen Rahmen in dieser Form von Entbürokratisierung zu sprechen, sondern nur zu schauen: Bekommen wir mit einem minimalen Aufwand das Optimale hin? Entbürokratisierung heißt auch immer, dass ich als Staat weniger Leistung anbiete. Was wir wollen, was wir meinen mit Entbürokratisierung, alle, die in der Pflege arbeiten, ist, dass der Aufwand für die Pflegekräfte im normalen täglichen Ablauf geringer wird. Da müssen wir uns auf Bundesebene tatsächlich intensiv einsetzen, dass wir das nicht tun. Ich denke, wir haben - die Kollegen aus dem Hause - den Teil für das ambulant betreute Wohnen, wo wir sehr eingeschränkt nur schauen, als Pflegerecht light bezeichnet; das soll nicht leichtgewichtig heißen, sondern soll heißen, mit wenig Aufwand, nämlich mit einer erstmaligen Prüfung, aber auch mit der Möglichkeit, jederzeit in die Einrichtung zu gehen und bei Missständen zuerst zu beraten. Wir wollen erst beraten, auch das ist uns wichtig. Wir wollen nicht schließen. Wir wollen beraten, damit es besser wird, dauerhaft besser wird und damit die Einrichtungen am Ende auch lernende Einrichtungen sind. So, denke ich, wird es uns gelingen mit diesem Gesetz. Ich denke, auch wenn es wirklich spät kommt, ich nehme mir die Kritik gern an. Auch in meiner Legislaturperiode haben wir lange dazu gebraucht. Aber wir haben auch mit allen geredet. Es kann keiner sagen, dass wir nicht miteinander gesprochen haben, und ich kann das nicht verstehen - wir haben noch einmal nachgefragt -, natürlich kennt die LIGA den Gesetzentwurf, auch den vorletzten Gesetzentwurf. Ich habe eine einzige Regelung aus dem Gesetzentwurf noch selbst herausgenommen, weil ich denke, dass
es dazu beiträgt, ambulant betreutes Wohnen zu stärken. Aber alles andere haben Sie selbst gehabt. Herr Schubert hat extra noch eine Runde mit der LIGA dazu gedreht. Jetzt zu sagen, es waren nur Eckpunkte, das finde ich nicht so schön.
Also, ich hoffe auch auf eine schnelle Beratung, auch das sage ich ganz offen, je schneller, desto besser. Wir wollen noch vor Ende der Legislaturperiode fertig werden. Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung des Thüringer Gesetzes über betreute Wohnformen und Teilhabe, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7006. Es ist beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Ich frage jetzt: Wer stimmt dieser Überweisung zu? Ich sehe die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem noch mal nach Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6998.
Am 26. November 2013 brach im kurz vor der Fertigstellung befindlichen Schloss Ehrenstein ein Großbrand aus, der erheblichen Schaden am Kulturdenkmal im Landkreis Gotha verursachte. Einen Tag später sprach sich Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht laut dpa-Meldung für einen schnellen Wiederaufbau des Schlosses aus.
2. Welche Maßnahmen zum Wiederaufbau des Schlosses wurden bzw. werden seitens der Gemeinde Ohrdruf, des Landkreises Gotha und des Freistaats Thüringen ergriffen?
3. Plant die Landesregierung eine finanzielle Beteiligung am Wiederaufbau? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es seitens der Landesregierung Initiativen, den Bund an der Schadensregulierung zu beteiligen?
Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Deufel. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Herren und Damen Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die durch den Brand am 26. November 2013 am Schloss Ehrenstein entstandenen Schäden sollen etwa 10 Mio. € betragen. Es wurde ein für die Thüringer Schlösserlandschaft wichtiges und kulturgeschichtlich bedeutendes Schloss schwer in Mitleidenschaft gezogen. Zerstört wurden unter anderem zwei Dachstühle sowie Teile des Innenraums und des Inventars. Das örtliche Archiv im Schloss wurde vom Brand und dem Löschwasser nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Bibliothek der Stadt soll durch den Brand völlig zerstört worden sein.
Zu Frage 2: Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat mit Schreiben vom 27. November 2013 der Stadt Ohrdruf Unterstützung bei der Suche nach Lösungen und der Beseitigung der Schäden zugesagt. Noch am gleichen Tag wurde die untere Denkmalschutzbehörde zwecks Einschätzung des verbliebenen Denkmalwertes sowie zur Abstimmung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht angeschrieben. Außerdem wurde um die Übersendung der offiziellen Schadensbilanz an das Landesamt gebeten, sobald diese vorliegt. Am 10. Dezember 2013, also nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden bzw. durch die Bauaufsicht, erfolgte die Begehung durch die Denkmalfachbehörde und am 11. Dezember 2013 die Grundsatzabstimmung zum methodischen Ziel eines Wiederaufbaus zwischen der Stadt Ohrdruf und dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde. Außerdem wurde die Stadt hin