Protocol of the Session on December 19, 2013

und sich dann mit den Argumenten auseinanderzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie mei- nen Abgeordnete. Landesvorsitzende haben nichts zu melden.)

Ich meine meine Landesvorsitzende, die auch Abgeordnete hier im Thüringer Landtag ist. Ich bleibe auch eine Frau, auch wenn ich Abgeordnete bin, mein lieber Herr Mohring.

(Beifall DIE LINKE)

In der Einleitung zum Fazit des Thüringen-Monitors will ich mal den ersten Satz zitieren. Despektierliche Bemerkungen von den Regierungsbänken ignoriere ich geflissentlich, denn das würde die Zeit sprengen, wenn ich darauf jetzt antworten müsste.

Die Autorinnen schreiben: „Während die Erhebung des letztjährigen Thüringen-Monitors noch vor einer Bedrohungskulisse von Euro- und Finanzmarktkrisen stattfand, gab es in diesem Jahr keinen akuten Anlass zu Befürchtungen um die Stabilität der Grundlagen der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung.“ Es war also ein günstiger Zeitpunkt, als im Mai die etwas mehr als 1.000 Thüringerinnen und Thüringer angerufen worden sind und befragt wurden. Die Autorinnen schreiben aber weiter: „Auf das Befragtenverhalten zum Themenkomplex des Rechtsextremismus hat diese Rahmung aber keine erkennbaren Auswirkungen gehabt.“ Also die Einstellungen, die rassistischen, die gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeitseinstellungen und die zum Rechtsextremismus sind nicht wesentlich besser geworden, bloß weil es gerade keine Euro- oder Finanzkrise oder eine Bedrohung der Stabilität der wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen gegeben habe.

Auf Seite 93 des Thüringen-Monitors gehen die Autorinnen auf den Schwerpunkt Integration und Akzeptanz von Minderheiten ein und beschreiben eine Minderheit, nämlich die der Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Auch hier will ich zitieren, weil hier ein möglicher Erklärungsansatz deutlich wird, warum die Einstellungen so sind, wie sie sind. Ich zitiere also auf Seite 93: „Eine Minderheit, deren Akzeptanz und Integration im Kontext der Zuwanderungsthematik zu diskutieren ist, sind Asylbewerber-innen, die einem besonderen Aufenthaltsregime unterliegen: Bis zum Entscheid über ihren Asylantrag werden sie oftmals gemeinschaftlich in staatlichen Wohnheimen untergebracht, unterliegen strengen Auflagen des behördlichen Meldewesens, besitzen in der Regel keine Arbeitserlaubnis und sind daher vor allem Empfänger-innen staatlicher

Leistungen. Dies macht sie leicht, und mehr noch als andere Zuwanderungsgruppen oder Menschen mit Migrationshintergrund, zur Zielscheibe fremdenfeindlicher Ressentiments und abwertender Stereotypisierungen.“ Was die Autorinnen da beschreiben, meine Damen und Herren, ist aber keine Naturgesetzmäßigkeit, sondern die Lebenssituation von asylsuchenden Flüchtlingen ist gemacht, und zwar von Politik gemacht. Während die Ministerpräsidentin sprach, klang es immer mal leise von der ersten Reihe,

(Beifall DIE LINKE)

also von Herrn Mohring, bei den Erfolgsmeldungen: Wer hat es gemacht? Er wollte damit zum Ausdruck bringen, die CDU hat es gemacht. Das gilt auch für die negativen Dinge, die mit dem Thüringen-Monitor zutage kommen. Gerade in der Asylpolitik hat es die CDU an verantwortlicher Stelle gemacht, nicht allein, aber Sie haben es gemacht. Ein möglicher Erklärungsansatz: Auch ich habe den ThüringenMonitor noch nicht länger als 48 Stunden.

Wer hat es gemacht, gilt auch bei den negativen Einstellungen, was andere Minderheitengruppen angeht, nämlich bei den Einstellungen zur Homophobie, bei der Abwertung Langzeitarbeitsloser. Auch da sind die Bedingungen, unter denen solche Einstellungen entstehen, keine Naturgesetzmäßigkeiten, sondern auch die sind gemacht von verantwortlicher Politik, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Mohring hat in seinen Ausführungen bewiesen, er hat nichts dazugelernt, die letzten Jahre jetzt seit dem Aufdecken der NSU-Terrorserie nicht und aus dem Thüringen-Monitor auch nicht. Er hat Susanne Hennig den Vorwurf gemacht, sie würde die erhobenen rechtsextremen Einstellungen überinterpretieren. Er hat es sogar hinbekommen, aus der Zahl 80.000 die Zahl 80 Prozent zu machen, und das muss ich natürlich korrigieren. Frau Hennig hat von Mathematik gesprochen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr pas- siert kein Fehler. Das war ein Sprachfehler. Rede doch nicht solchen Kinderkram. Setz dich hin und laber nicht solchen Mist!)

Da wird nur korrigiert, das ist doch nicht schlimm. Sie haben von 80 Prozent gesprochen in Bezug auf die 5 Prozent, die Frau Hennig Ihnen vorgerechnet hat anhand der 1,8 Millionen Wahlberechtigten, und da sind 5 Prozent 80.000 und eben nicht die Szene, von der die Ministerpräsidentin gesprochen hat. Wenn man die 7 Prozent der nicht gefestigten Rechtsextremen noch dazu nimmt, kommen wir bei den 1,8 Millionen Wahlberechtigten auf ca. 220.000 Thüringerinnen und Thüringer.

Den Vorwurf, wir würden bei unseren Einschätzungen der Gefährlichkeit von Neonazismus übertrei

ben, daran will ich mal erinnern, den haben wir in den letzten 20 Jahren immer wieder zu hören bekommen. Dann hat die Frau Ministerpräsidentin zum Beispiel zum Thema NSU - da will ich wörtlich zitieren - eingestanden: „Im Zuge der Ermittlungen haben sich auch erhebliche Schwachstellen in unserer Einschätzung des militanten Rechtsextremismus gezeigt.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich finde, daraus kann man eine Konsequenz ziehen und das Gegenteil davon ist der Fall, wenn Herr Mohring sagt, wir würden überinterpretieren, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was wirklich lächerlich war und was man als Lächerlichkeit bezeichnen kann, wenn es nicht so zum Heulen wäre, ist das, was Herr Mohring zu unserer Schlussfolgerung, die Sicherheitsbehörden betreffend, gesagt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Hennig hat von nichts mehr und nichts weniger gesprochen als den Mängeln und den Fehlern und den bewussten Ermittlungspannen - will ich es mal nennen -, die der Verfassungsschutz hingelegt hat. Herr Mohring macht daraus die Ansage, wir wollten alle Sicherheitsbehörden abschaffen. Das ist völliger Quatsch, im Gegenteil meinen wir, dass möglicherweise Staatsanwaltschaften und Polizei viel besser ermitteln könnten, wenn sie nicht durch Verfassungsschutzleute an den Ermittlungen behindert und falsch informiert werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zum Thema Willkommenskultur und Weltoffenheit: Herr Mohring sagt, wir wollen die Weltoffenheit Thüringens verteidigen. Welche Weltoffenheit und Willkommenskultur aber gemeint ist, hat Frau Lieberknecht sehr schön dargestellt. Sie hat nämlich davon gesprochen, wir wollen ein weltoffenes, weltzugewandtes Thüringen und eine Willkommenskultur in unserem Land. Sie hat aber dann gleich ganz deutlich gesagt, für wen sie eine Willkommenskultur will, nämlich für junge, motivierte und gut qualifizierte Menschen aus anderen Ländern, die für uns eine Chance bedeuten, und von Fachkräften aus dem Ausland, die der Thüringer Wirtschaft helfen können.

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Die „richtigen“ Ausländer.)

Frau Siegesmund hat es auch angesprochen, dieser Nützlichkeitsgedanke beim Thema Weltoffenheit und Willkommenskultur spielt die große Rolle und da braucht man sich über rassistische Einstel

lungen nicht zu wundern, meine Damen und Herren.

Ich will noch einen Erklärungsansatz anbieten für die bisher nicht geklärte Frage, warum sich die rechts eingestellten oder viele links verorten. Meines Erachtens könnte das daran liegen, dass, wenn rassistische Einstellungen zum Weltmainstream werden, wenn rassistische Einstellungen sich in Politik manifestieren, wenn diskriminierende Politik als normal angesehen wird, dann werden sie nicht mehr als rechtsextrem oder als rassistisch wahrgenommen und dann verortet man sich links, obwohl man Rassist oder Rassistin ist. Erleben konnten wir das die letzten Wochen und Monate beispielsweise in Beichlingen oder auch in Greiz, wo Menschen, die von sich selber sagen, ich bin kein Rassist, aber mit Neonazis mitmarschieren gegen Flüchtlinge mit einer Fackel in der Hand,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wo rassistische Sprüche auf Transparente gesprüht werden und die Leute sich nicht mal bewusst sind, dass sie rassistische Sprüche zur Schau stellen.

Zum Umgang mit dem Thüringen-Monitor - auch das hat Frau Siegesmund angemahnt, wenn ich richtig zugehört habe: Es darf nicht so sein, dass der Monitor ein Jahr lang da liegt, wie Herr Mohring das gesagt hat, und wir nicht mehr darüber reden. Nein, es müssen endlich Konsequenzen aus den erhobenen Daten, aus den zutage getretenen Einstellungen gewonnen werden. Eine Konsequenz aus dem Thüringen-Monitor müsste sein, dass wir die Politik ändern.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, das war die falsche Analyse.)

Und das ist das, wie ich leben wollte - der Thüringen-Monitor fragt, wie wollen wir leben? Ich würde gern mit einer Landes- und Bundesregierung leben, die Weltoffenheit und Willkommenskultur tatsächlich vorleben und nicht durch ausgrenzende und diskriminierende Politik Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befördern, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Fraktionen. Frau Ministerpräsidentin? Auch nicht. Gut, dann kann ich die Aussprache zur Regierungserklärung schließen und damit auch den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

(Abg. Berninger)

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6201 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/7019

ZWEITE BERATUNG

Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bitte ich jetzt zur Berichterstattung. Ich gehe davon aus - wir haben keine Redemeldungen aus den Fraktionen -, dass wir dann auch gleich ins Abstimmverfahren gehen können. Frau Meißner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Besucher auf der Besuchertribüne! Der Gesetzentwurf der Landesregierung lag am 12. Juni 2013 vor. Der Thüringer Landtag hat ihn dann in seiner Plenartagung am 19. Juni diskutiert und federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die erste nicht öffentliche Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fand in seiner 47. Sitzung am 4. Juli dieses Jahres statt. Dabei wurde beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchzuführen und hierzu den Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie den Thüringischen Landkreistag zu hören. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf weiterhin in seiner 49. Sitzung am 12. September dieses Jahres und seiner 50. Sitzung am 10. Oktober beraten, in seiner 52. Sitzung am 14. November sodann aufgrund eines eingereichten, die kommunalen Finanzen berührenden Änderungsantrags zum Gesetzentwurf beschlossen, ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf durchzuführen. Daher wurden erneut der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag zum eingereichten Änderungsantrag angehört. Abschließend wurde der Gesetzentwurf in der 53. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 12. Dezember 2013 beraten.

Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember beraten.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Haushalts- und Finanzausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussvorlage aufge

führten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und sehe, dass es keine Redemeldungen gibt und schließe demzufolge die Aussprache wieder.

Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Drucksache 5/7019. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die kommen aus der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.

Nun stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6201 in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung, dass wir die Beschlussempfehlung angenommen haben, ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Und Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer für den Gesetzentwurf stimmen möchte, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aus der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, jedenfalls in weiten Teilen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Und die Stimmenthaltungen? Das sind die Mitglieder aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich angenommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5