Protocol of the Session on December 19, 2013

Regelungsbereich hinein, den die Linke hier versucht anzusprechen. Normalerweise ist es nämlich eine Sondernutzung - § 18 oder § 19 des Thüringer Straßengesetzes - und dabei können Gebühren entstehen. Wenn ich das so bewusst sage und auf das zweite Wort dieses Satzes eine besondere Intonation gelegt habe, dann heißt das, sie können, aber sie müssen nicht entstehen. Das Problem scheint zu sein, und eben das ist Bestandteil unserer Debatte, das war es vor vier Wochen und das ist es auch heute, dass es Kommunen gibt, die das machen. Es ist kein generelles Problem, wie es hier allerdings dargestellt wird. Ich habe auch schon beim letzten Mal gesagt, ich kann eigentlich nur an die jeweiligen Kommunen appellieren, darüber nachzudenken und es einfach zu unterlassen, wenn es um bürgerschaftliches Engagement geht und das dann auch noch mit einer Sondernutzungsgebühr für einen Tisch beispielsweise oder für ein Schirmchen zu belegen, das man aufstellt, um darunter zu stehen - Wetterschutz - und Unterschriften zu sammeln, für was auch immer, das ist natürlich eine Sache, die vor allem im kommunalen Bereich überdenkenswert ist. Ich will allerdings, und deswegen habe ich das mit diesem kommunalen Bereich angesprochen, eines nicht, nämlich in diese kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Denn wenn wir das tun, und auch das ist bei der letzten Debatte, glaube ich, hier deutlich herausgestellt worden, dann tun wir das immer nur in bestimmten Regelungs- und Einzelfällen. Die Fraktion DIE LINKE hat ausgeführt, dass da kein Appell hilft, denn man müsse es am allerbesten in Gesetzesform gießen, dann wisse jeder, woran er ist. Ich teile diese Auffassung allerdings nur in kleinen Teilen, weil es immer auch ein Abwägen ist. Das Wort „abwägen“ hatten wir vorhin schon, beim letzten Gesetzentwurf, genauso mit angeführt. Und es gilt auch hier wieder, nämlich es ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, also ob wir den Kommunen auferlegen, für bestimmte Dinge nun Sondernutzungsgebühren zu erheben oder nicht oder es ihnen verbieten. Es ist auch ein Abwägen zum Schutz der Initiatoren vor den Gebühren der Initiatoren, also dieser Bürgerbegehren oder der Unterschriftensammlungen, die sie bei diesen Straßensammlungen oder auf den Plätzen überall hier in den Kommunen und den Gemeinden in Thüringen durchführen wollen. Das ist generell ein Problem. Einzelne Fälle, die da auftreten können, versucht man seitens des Gesetzgebers in irgendeiner Form zu modifizieren und zu regeln, und diese Form der Gesetzeswütigkeit, ich will es mal salopp so nennen, das ist es, was uns als SPD-Fraktion daran stört. Man sollte nicht sofort ein Gesetz ändern, wenn es bestimmte Einzelfälle gibt, die vielleicht auch im Einvernehmen zum Beispiel mit den Kommunen vor Ort und dann vor allen Dingen natürlich auch mit den gewählten Vertretern in den kommunalen Parlamenten zu erzielen sind. Deswegen sehe ich also diese Thema

(Vizepräsidentin Hitzing)

tik als sehr kritisch an. Ein sehr schönes Beispiel steht im Moment in meiner Heimatstadt an, wo es auch um eine Änderung der Sondernutzungsgebühr geht und darüber sehr wohl in den Fraktionen nachgedacht wird, was denn passieren soll, wenn beispielsweise solche freien Sammlungen, wie sie die Fraktion DIE LINKE hier in diesem Gesetzentwurf thematisiert, stattfinden sollen. Da ist im Moment zumindest, also das Verfahren ist nicht abgeschlossen, es steht mir nicht zu, den Gemeinderäten und den Stadträten in Gotha in irgendeiner Form eine Empfehlung zu geben, aber es gibt da sehr, sehr kritische Stimmen, die sagen, warum sollten wir diese Leute nicht von den Sondernutzungsgebühren ausnehmen. Ich glaube, und das habe ich auch das letzte Mal schon gesagt, sehr viele von uns, die als Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag die Interessen des Landes, aber eben auch die Interessen von Kommunen vertreten, weil sie nämlich vor Ort in den Gemeinderäten oder in den Stadträten mitarbeiten, haben da auch eine mittelbare und unmittelbare Mitwirkungsmöglichkeit, auf solche Sachen einzugehen. Und deswegen, nicht unbedingt, weil wir den Regelungsbedarf erkennen, sondern weil wir sagen, das muss bei vernunftbegabten Bürgermeistern und Stadträten in diesem Land durchaus möglich sein, eine Sondernutzung bei freien Sammlungen auch auszusetzen, deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. Herr Abgeordneter Hey, es gibt noch den Wunsch auf eine Nachfrage. Gestatten Sie die?

Das habe ich nicht gesehen, Entschuldigung, ja.

Bitte, Frau Abgeordnete Berninger.

Ich habe mich auch erst spät gemeldet. Danke schön, Herr Hey. Sie vertrauen auf die vernunftbegabten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Was empfehlen Sie uns denn zum Umgang mit den unvernünftigen?

Auch das, Frau Berninger, steht mir nicht zu, aber es ist gut, wenn Sie mich wegen dieser semantischen Holperei zurechtweisen. Ich gehe davon aus, dass jeder Bürgermeister und jeder Gemeinderat und Stadtrat in Thüringen vernunftbegabt ist,

(Beifall CDU)

das wäre ja auch schlimm, wenn nicht. Es impliziert ein bisschen, dass Sie sagen, aber wenn dann trotzdem eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird, dann hat das vielleicht nichts mehr mit Vernunft zu tun, das ist sicherlich, denke ich, ein Verhalten, darüber kann man trefflich diskutieren, das sollte man allerdings, glaube ich, in dem dortigen Kommunalparlament. Da gehört diese Diskussion auch hin und da sind unter anderem Sie als die Fraktion DIE LINKE oder auch andere Fraktionen, denke ich, so relativ stark vertreten, dass man da, wie gesagt, auch Einfluss nehmen könnte. Schlussendlich, und das ist eben das, was ich dagegen wollte, liegt es immer, und das ist für mich auch sehr wichtig, im einzelnen Regelungsverfahren dieser jeweiligen Kommune und das sollte auch dort bleiben und wir sollten da als Gesetzgeber nicht versuchen, immer wieder hineinzuwirken. Das ist also im Prinzip auch unser Ansatz bei dieser Gesetzesinitiative, die an sich, auch das will ich gleich sagen, von uns nicht als so abwegig empfunden wird, als dass das nun jenseits von Gut und Böse ist, aber wir glauben, das ist ein Stück

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das hätten wir ja auch im Ausschuss disku- tieren können.)

der kommunalen Selbstverwaltung und deswegen sollte das also vor Ort auch in Ihrem Sinne, hoffe ich, dann so entschieden werden. Danke.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Es hat jetzt das Wort Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf hat es aus meiner Sicht leider nicht in die Ausschüsse geschafft.

(Beifall DIE LINKE)

Ich bin der Auffassung, dass das Anliegen des Gesetzentwurfs, Einschränkungen grundlegender demokratischer Rechte durch Gebührenerhebungen zu vermeiden, durchaus interessant ist und es deswegen auch verdient gehabt hätte, in den Ausschüssen mit einer Anhörung der Spitzenverbände diskutiert zu werden. Vielleicht hätte man zusammen etwas Ordentliches auf den Weg bringen können, um gegebenenfalls Einschränkungen von Bürgerbeteiligungen zu minimieren. Leider ist das von CDU und SPD nicht gewollt. Auch die FDP-Fraktion, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hat im letzten Plenum deutlich gemacht, dass sie an der einen oder anderen Stelle Diskussionsbedarf sieht. Dafür sind nach meiner festen Überzeugung aber eben genau Ausschüsse da, dass

(Abg. Hey)

man solche Probleme dort besprechen kann und dass man sie dadurch vielleicht auch beseitigen kann. Ich will die Punkte in diesem Entwurf, die aus unserer Sicht näher diskutiert werden müssen, noch einmal kurz anreißen.

Die vorgesehene Änderung des Verwaltungskostengesetzes dürfte für eine Gebührenbefreiung bei Bürgerbegehren nach unserer Auffassung das falsche Gesetz sein. Nur bei einer Aufgabenwahrnehmung der Kommune im übertragenen Wirkungskreis wäre eine Änderung des Verwaltungskostengesetzes der richtige Ort. Bei der Entscheidung der Gemeinde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens handelt es sich aber nicht um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Eine solche Änderung im Verwaltungskostengesetz bräuchte es auch gar nicht, da die Genehmigung eines Bürgerbegehrens durch eine freie Sammlung grundsätzlich gebührenfrei ist. Die Gebührenpflicht bei einer freien Sammlung kann allein nur aus den Umständen und demnach, wie sie im Einzelnen durchgeführt wird, entstehen. Ein Beispiel wäre, meine Damen und Herren, wenn eine freie Sammlung mit einem Stand oder anderen zusätzlichen Hilfsmitteln stattfindet, die über den gemeinen Gebrauch der Straße hinausgehen und damit nach dem Straßengesetz eine Sondernutzung darstellen. Für die Festlegung, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren sind aber die Kommunen zuständig. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen würden wir Entscheidungs- und Handlungsspielräume der Kommunen beschränken. Hier sollten wir nach unserer Auffassung durchaus sensibel vorgehen. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre es sinnvoll gewesen, die Kommunen zu diesem Thema anzuhören.

(Beifall FDP)

Ich wiederhole, ich bedauere es, dass es dazu im Ausschuss nicht gekommen ist. Meine Damen und Herren, da wir die Intention des Gesetzentwurfs für richtig halten, aber eben die Probleme bei der Umsetzung sehen, wird sich unsere Fraktion bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Als Nächster hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Frank Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bergner hat dankenswerterweise schon angesprochen, dass unser Gesetzentwurf für eine Ausschussüberweisung keine Mehrheit gefunden hat. Ich halte es für einen bedenklichen Um

gang in diesem Haus. Ich dachte, wir sind politisch alle so reif, dass man zumindest dieses formelle Verfahren, um etwas anderes geht es erst einmal nicht, ermöglicht, grundsätzlich alle Gesetzentwürfe dann in den Ausschüssen debattieren lässt.

(Beifall DIE LINKE)

Das wäre ein Grundprinzip des Respekts in diesem Haus. Weil natürlich eine Mehrheit niemals Gefahr läuft, dass ihre Anträge nicht in den Ausschuss kommen, wenn sie das wollen. Es geht hier im Regelfall um Anträge der Minderheit, also der Opposition. Ich sage noch mal, Demokratie zeichnet sich dadurch aus, wie man mit Minderheiten umgeht.

(Beifall DIE LINKE)

Und nicht immer nur, dass Mehrheiten letztlich hier bestimmen. Da haben eben CDU und SPD offenbar immer noch Nachholbedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Bürgerbeteiligung tatsächlich über diese Form will, also über die Form des Bürgerbegehrens, der muss alles tun, damit für die Initiatoren ein Bürgerbegehren nicht zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko wird. Die Gefahr besteht, weil gegenwärtig Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie für Straßensammlungen Gebühren verlangen oder nicht. Ich will es mal am Beispiel des gegenwärtig laufenden Bürgerbegehrens, das ist erfolgreich und ist abgeschlossen, es wird jetzt Bürgerentscheide geben, im Ilm-Kreis zur Kommunalisierung der Abfallwirtschaft, verdeutlichen. Allein nur die Durchführung des Bürgerbegehrens hat ohne Druckkosten für die Unterschriftsbögen und dergleichen den drei Initiatoren, das sind drei Privatbürger, 1.500 € an Kosten verursacht. Das ist für Menschen, die sich als Initiatoren eines Bürgerbegehrens zur Verfügung stellen, oftmals eine unüberwindbare finanzielle Hürde. Wir haben in der Thüringer Kommunalordnung bewusst die Option der Straßensammlung eröffnet. Deshalb sind wir auch aus Sicht der Linken in der Verantwortung, hier diese Gebührenfreiheit abzusichern. Herr Hey hat darauf verwiesen, die Initiatoren entscheiden selbst, ob sie die Form der Freien Sammlung wählen oder der Amtsstubensammlung. Aber, Herr Hey, Sie wissen natürlich, wenn ich bei einer dieser beiden Formen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko andocke, dann besteht de facto keine Wahlfreiheit mehr für die Initiatoren. Da werden Sie sich immer für das risikofreiere Verfahren entscheiden. Und es gibt eben einen großen Unterschied zwischen der Amtsstubensammlung und der freien Sammlung. Wenn ich das Bürgerbegehren nutzen will für einen Dialog, für die inhaltliche Auseinandersetzung, das Pro und Kontra der zur Abstimmung stehenden Frage, dann wird dieser Dialog nicht in den Amtsstuben stattfinden, wo unterschrieben wird, sondern dieser Dialog findet nur bei der Straßensammlung statt, weil nämlich dort, wo Sammler unterwegs sind, tatsächlich diese Diskussionen zu

(Abg. Bergner)

stande kommen. Amtsstubensammlung, da gibt es ausreichende Erfahrungen in Bayern, da gehen die Leute hin wie bei einer Wahl, schweigend, füllen ihren Zettel aus und verschwinden wieder. Da gibt es diese Debatte nicht. Das Wertvolle an jedem Bürgerbegehren, egal ob es zum Schluss erfolgreich ist oder an den Hürden scheitert, ist dieser öffentliche Dialog. Noch nie wurde beispielsweise - um noch einmal auf den Ilm-Kreis zu verweisen - so intensiv über das Pro und Kontra der Wahrnehmung der Abfallentsorgung durch ein kommunales Unternehmen gestritten. Noch nie haben Menschen so viel erfahren, wie sich überhaupt ihre Müllgebühr zusammensetzt, und sie haben auch noch nie erfahren, wie viel Geld man in diesem Bereich als Privater verdienen kann. Das ist schon ein Verdienst; man muss abwarten, ob der Bürgerentscheid erfolgreich ist, aber das Bürgerbegehren war es schon einmal.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Wir haben geregelt, dass für bestimmte Gruppierungen grundsätzliche Gebührenfreiheit besteht, und zwar auf Landes- und kommunaler Ebene. Dazu gehören zum Beispiel die Kirchen- und Religionsgemeinschaften. Das finden wir ja auch richtig, weil wir wollen, dass die Ausübung des Glaubens nicht gegebenenfalls an Verwaltungsgebühren scheitert. Aber Sie müssen doch einmal Verständnis haben, wenn die Zeugen Jehovas ihren „Wachturm“ verteilen und da einen Info-Stand hinstellen, da entstehen keine Gebühren, weil sie als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, aber wenn Menschen sich aufmachen, um Unterschriften zu sammeln und einen Tisch hinstellen, die sollen bezahlen. Das verstehen die Leute nicht mehr. Insofern sind wir auch da in einer Verantwortung, ob es nicht gerechtfertigt ist, dass all die Menschen, die für unser Gemeinwesen etwas tun - und dazu gehören auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften, dazu gehören Gewerkschaften, Vereine, Verbände, aber dazu gehören auch Initiatoren eines Bürgerbegehrens -, in den Genuss der Gebührenfreiheit kommen. Deshalb unser Antrag.

Wir sind der FDP dankbar für die technischen Hinweise, die können wir hier nicht weiter debattieren, dafür ist der Raum hier nicht da, dafür ist die Ausschussberatung da. Deswegen beantragen wir nochmals die Rücküberweisung an den Ausschuss. Vielleicht sind die Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD auch jetzt schon durch die Debatte beim letzten Mal - und es war ja ein bisschen Zeit dazwischen, vier Wochen - zur Einsicht gekommen, es lohnt sich, darüber zu diskutieren, und sie können auch eigene Vorschläge machen.

Herr Hey hat auch noch einmal angesprochen, es ist letztlich Sache der kommunalen Vertretungen, darüber zu entscheiden, das immerhin in einem Bereich, wo wir nicht sicher sind. Die meisten Bürger

meister gehen davon aus, dass Sondernutzungen, insbesondere die Gebührenerhebung dafür, eine Aufgabe entweder des übertragenen Wirkungskreises darstellt oder laufende Verwaltung ist. Sie wissen, beide Bereiche, übertragener Wirkungskreis und laufende Verwaltung, schützen die Bürgermeister und wollen gar nicht, dass da die Beschlussvertretung mitmacht. Ein vernünftiger Bürgermeister eröffnet den übertragenen Wirkungskreis und die laufende Verwaltung, zumindest was Informationen und so betrifft, auch der Beschlussvertretung. Sie wissen, das Kommunalrecht funktioniert immer dort, wo Leute vernünftig miteinander umgehen. Dafür haben wir es aber gar nicht geschaffen, sondern wir schaffen das Kommunalrecht dafür, wo es Konflikte gibt, damit sich Menschen zum Schluss auf dort titulierte Rechte beziehen können. Dafür brauchen wir es. Hier sind wir in so einem Fall. Ich kenne viele Gemeinden, da kämen die Bürgermeister niemals auch nur auf die Idee, für Straßensammlungen im Rahmen eines Bürgerbegehrens Gebühren zu verlangen oder das sogar als eine Sondernutzung zu definieren. Aber wir mussten durch Zwischenrufe aus der CDU bei der ersten Debatte zur Kenntnis nehmen, dass manche sogar gesagt haben, das machen die Bürgermeister richtig, die das als Sondernutzung mit Gebühren verstehen. Insofern können wir, Herr Hey, auch das noch einmal vertiefen. Da bin ich sehr an Ihren Hinweisen interessiert, im Ausschuss dann, wie Sie es rechtlich bewerten, dass es kein übertragener Wirkungskreis ist und keine laufende Verwaltung und insofern die Vertretung damit beschäftigt ist. Dann würde ich Ihnen zustimmen, dann könnten wir es tatsächlich den Vertretungen überlassen. Unsere Erfahrungen sind bedauerlicherweise anders. Wir haben noch einmal den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss gestellt und bitten, dem zuzustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Kuschel. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Dirk Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Besucher, ich kann das recht kurz machen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir haben das schon mehrfach in den Debatten gesagt, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir wollen mehr Demokratie wagen und es macht sehr viel Sinn, auch die finanziellen Hürden abzusenken. Es ist bezeichnend, dass nach einer Untersuchung in allen Bundesländern Thüringen mit der Häufigkeit, in der Bürgerbegehren

(Abg. Kuschel)

durchgeführt werden, an Platz 4 steht von 16 Bundesländern. Nur das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin sind noch hinter uns, alle anderen haben mehr Bürgerbegehren - und das ist schlecht.

Wir wollen das besser machen und dazu gehört es auch, dass man sich nicht in finanzielle Risiken stürzt, wenn man ein solches Bürgerbegehren antritt. Das ist unsere Willensbekundung, deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen und wenn es noch mal eine Verweisung geben sollte, werden wir auch der Verweisung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Jörg Kellner für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf zur Gebührenfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a Thüringer Kommunalordnung hatten wir schon im letzten Plenum ausreichend diskutiert. Ich habe gerade von Herrn Bergner gehört und auch von Herrn Kuschel, dass man es doch zu gern im Ausschuss gehabt hätte, um das noch einmal ausführlich zu besprechen und zu diskutieren, um Lösungen zu finden für ein Problem, was es, glaube ich, gar nicht so richtig gibt. Jedenfalls habe ich keines gehört. Ich habe im letzten Plenum gefragt, konkrete Beispiele, wo Bürgerbegehren, Bürgerentscheide nicht durchgeführt wurden, weil Gebühren auf den Antragstellern so gelastet haben, dass Sie das nicht machen konnten.

Ich habe das nicht gehört. Das Thema war mir so nicht bekannt und ist es bis heute noch nicht. Spätestens nach der ersten Beratung im Plenum hätte es entsprechende Reaktionen geben müssen - aus meiner Sicht -, wenn es ein Problem gegeben hätte. Deswegen bin ich schon der Meinung, wir sollten gut überlegen, was wir an den Ausschuss schicken und was wir nicht unbedingt im Ausschuss diskutieren müssen. Wir überfrachten die Ausschuss-Sitzungen teilweise mit Themen, die sicherlich alle wert sind, einmal besprochen und beraten zu werden, aber vielleicht sollte man sich auch auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist, wo wir wirklich Lösungsansätze oder Lösungen bringen müssen und durchführen müssen, als dass wir uns mit einem Thema beschäftigen, was mir bisher jedenfalls so nicht bekannt war. Ich habe das auch hier heute in der Runde nicht gehört, dass es soundso viele Antragsteller gibt, die ihre Unterschriftensammlungen wegen Gebührenlasten nicht durchführen konnten.

Bei dem Antrag, dem Gesetzentwurf, der vorgelegt wird, freie Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a ThürKO, übersieht meiner Ansicht nach der Antragsteller zwei wesentliche Punkte. Für das Aufstellen von Informationsständen auf Straßen, Plätzen durch Parteien, Bürgerinitiativen oder Einzelpersonen, je nachdem, wer letztendlich den Wunsch hat, Unterschriften zu sammeln, erheben die Kommunen die Gebühren, wenn es erforderlich ist oder wenn die Kommunen der Auffassung sind, sie müssen das machen. Es ist zulässig. Aber es ist eine Kannbestimmung. Auch das haben hier die Vorredner bzw. hat mein Vorredner, der Kollege Hey, schon angesprochen. Es ist eine Kannbestimmung und ich habe auch beim letzten Mal hier im Plenum gesagt, mir ist nicht bekannt, dass Kommunen auf Teufel komm raus Gebühren erheben, wenn ein Antragsteller kommt, ein Bürgerbegehren durchführen möchte, Sammlung durchführen möchte. An der Stelle hatte ich auch damals den Herrn Kuschel gebeten, er soll doch ganz konkrete Beispiele bringen, wo die Probleme wirklich entstanden sind. Das ist bisher nicht der Fall und das hat mich in meiner Meinung, aber auch meine Fraktion in ihrer Meinung bestärkt, dass wir dieses Thema nicht in den Ausschüssen diskutieren wollen und auch nicht müssen.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit, neben der freien Sammlung auch die sogenannte Amtsstubensammlung durchzuführen. Das hat ein Stück weit Vorteile für den Antragsteller. Zum einen sind die Gebühren außen vor, zum anderen ist zum Beispiel bei über 100.000 Einwohnern, bei Städten, wenn die Gebühren durchführen, die Grenze nicht 7 Prozent, sondern 6 Prozent, wenn man Amtstubensammlung durchführt, also auch eine Erleichterung, weil ich ca. 500, 600 Stimmen weniger brauche, als wenn ich eine freie Sammlung durchführe. Das hat natürlich auch den Vorteil, die Leute wissen ganz genau, wo das Rathaus ist und in der Regel ist es im Rathaus, wo man sich hinwenden kann. Der Zugang ist in der Zeit gegeben und jeder weiß, wo er seine Stimme abgeben kann. Auch das spricht dafür. Also es gibt hier viele Möglichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Bürger sich mit ihren Begehren, mit ihrer Stimme melden können. Und die Gebührenfreiheit - da kann ich mich nur wiederholen - hat bisher noch kein - jedenfalls mir ist es nicht bekannt - Bürgerbegehren verhindert. An dieser Stelle muss ich das nicht weiter ausführen, das haben zum Teil auch schon Vorredner gemacht. Ich kann nur sagen, wir werden als Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen und ihn natürlich auch nicht an den Ausschuss verweisen. Danke.

(Beifall CDU)

(Abg. Adams)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Der Innenminister hat sich aber für die Landesregierung zu Wort gemeldet.