Protocol of the Session on December 18, 2013

(Beifall FDP)

Ich halte es auch für eine Mär, wenn wir immer wieder erzählt bekommen von bestimmten Seiten dieses Hauses, man würde mit der Summe des Geldes schlicht und einfach auskommen, wenn nur die Struktur eine andere wäre.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann ist das Ergebnis ein genau anderes. Die Pro-Kopf-Kosten in den kleineren Kommunen sprechen eine eigene Sprache und die Frage der Kreisumlage in den Ländern, die die Gebietsreform bereits gemacht haben, spricht ebenfalls eine eigene Sprache.

(Beifall FDP)

Wenn der Kollege Hey sich gerade sehr gefreut hat, dass die abundanten Gemeinden jetzt nichts abbekommen von diesem einmaligen Knochen, dann erinnere ich mich natürlich daran, dass es auch abundante Gemeinden gegeben hat, wie beispielsweise die Gemeinde Hohenölsen, die nicht in der Lage gewesen sind, ihre Kreisumlage zu bezahlen, ihre VG-Umlage zu bezahlen und trotzdem noch 8.000 € abführen sollten. So viel zu dem Thema abundante Gemeinden.

(Beifall FDP)

Ich sage aber auch, der Schrei einfach nur nach mehr Geld ist zu einfach. Es muss einerseits, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darum gehen, Kommunen zu entlasten. Ich denke da an das Thema Standardabbau. Ich erinnere daran, als wir ein Standarderprobungsgesetz genau mit diesem Ziel eingebracht haben, haben Sie es noch nicht mal in die Ausschüsse gelassen. Ich denke auch an das Thema Aufgabenkritik. Andererseits reicht es aber eben nicht, einfach nur einen Knochen hinzuwerfen, es ist heute bereits mehrfach angeklungen, sondern es muss darum gehen, das System auf die Füße zu stellen,

(Beifall FDP)

das System, von dem Sie noch vor Kurzem behauptet haben, dass es doch so wunderbar und prima sei und alles damit gelöst sei. Ich sehe, dass es notwendig ist, sich mit dem Investitionsstau auseinanderzusetzen, der nach wie vor im Kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt ist. Wenn Sie heute endlich mit Datum von gestern dann auf die Idee kommen, dass auch bei den übertragenen Aufgaben etwas geändert werden muss, Thema Winterdienst, dann muss ich sagen, es verblüfft mich, wir haben es in der Vergangenheit immer wieder angemahnt, dieses Thema.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte auch an der Stelle sagen, die Frage Fördermittel ist immer dann schwierig, wenn für die Eigenmittel die Zahlen, die Gelder fehlen.

Ich habe vorhin ein paar Worte kurz zum Thema Kultur gesagt. Gestern, als es darum ging, der Belegschaft der JVA Hohenleuben zu erklären, dass die JVA geschlossen wird, war ein Abteilungsleiter des Justizministeriums in Hohenleuben und stellt sich hin und führt als eine der Begründungen an, dass ja dort im ländlichen Raum an Kultur nichts weiter zu bieten wäre.

Meine Damen und Herren, auch das halte für eine Unverschämtheit gegenüber den Akteuren, die vor Ort sehr wohl Kultur bieten,

(Beifall FDP)

übrigens im großen Maße auch ehrenamtlich, auch das will ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich gesagt haben. Deswegen sage ich zusammenfassend, der ländliche Raum muss lebenswert bleiben und wir müssen die Mittel dafür lockermachen, dass dies möglich ist, natürlich nicht ohne Eigenverantwortung der Kommunen, aber deswegen sage ich, wir brauchen nicht nur Prosa, wir brauchen nicht nur einmalige Knochen vor die Füße der Kommunen, sondern wir müssen das System des Kommunalen Finanzausgleichs so ausgestalten, dass die Kommunen ihre Aufgaben auch erfüllen können, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Voß das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zu dem Antrag sprechen, und zwar zur zentralen Forderung, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Das ist ja wohl das Hauptbegehren dieses Antrags und Sie sagen, dass es notwendig sei, hier dieses Hilfspaket durch einen Nachtrag abzusichern. Wir haben in den Reden von Herrn Mohring, von den Regierungsfraktionen gehört, dass beabsichtigt ist, ein Leistungsgesetz aus der Mitte des Landtags heraus hier einzubringen, und insofern wird die gesetzliche Grundlage für die Verteilung geschaffen. Sie, die Fraktion DIE LINKE, möchten also einen Nachtrag und Sie möchten anstatt der Initiative dieses Parlaments eine Initiative der Exekutive. Dazu gleich vorweg, dass ein Nachtragshaushalt ein materielles Gesetz nicht ersetzt. Ein Nachtrag schafft keine Grundlage für die Rechtssicherheit der Verteilung zwischen den Kommunen. Das ist der Kern Ihres Antrags. Und ein Antrag wird es auch nicht schnell machen können, auch das Wort, schnell Klarheit zu schaffen, ist Gegenstand Ihres Antrags. Also, um es gleich vorweg zu sagen, ein Nachtrag leistet eigentlich nichts von dem, was Sie meinen, das ein Nachtrag leisten sollte. Es geht

nicht schnell, es dauert gut zwei Monate länger. Und es schafft vor allen Dingen keine Klarheit für die einzelne Kommune, die doch wissen will, was bekommt sie denn. Dazu brauchen Sie ein klares Leistungsgesetz, und wenn es schnell gehen soll, kommt es aus der Mitte des Landtags. Hier muss man auch schon mal sagen, es ist eine Initiative der CDU-Fraktion, der Regierungsfraktionen gewesen und insofern ist auch vollkommen klar, dass diese Initiative auch weiter durch den Landtag betrieben wird.

Aber zur Verfassungslage vielleicht zurück. Herr Kuschel, da dürfen wir schon sagen, dass Sie, nein nicht nur Sie, Ihre gesamte Fraktion steht dahinter, ein doch recht seltsames Verfassungsverständnis hat, was das Zusammenspiel der Exekutive und der Legislative anbelangt.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie sind dafür zuständig, oder nicht?)

Nein, Herr Ramelow, Sie haben das auch gesagt, ich sage, seltsam, seltsam, seltsam.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das behaupten Sie wortreich.)

Ja, nun hören Sie auf, das …

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Eben, eben und nicht der CDU als Koalitions- partei.)

Nein, lassen Sie mich doch sagen, Sie haben doch einen Antrag gestellt, wo Sie eine Forderung stellen, die nachteilig ist, einmal für die Kommunen …

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das behaupten Sie.)

Das lege ich jetzt schon noch dar. Das Initiativrecht zu einem Nachtrag, wie überhaupt zu einem Haushalt, steht nach Artikel 99 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung allein der Landesregierung zu. Eine weitere materielle Vorgabe, wann ein Nachtrag einzubringen ist, kennt die Verfassung nicht.

(Unruhe DIE LINKE)

Würde die Exekutive - Herr Ramelow, hören Sie einfach mal gut zu - in der Tat vorhaben, Ausgaben zu tätigen, die im Haushalt nicht veranschlagt sind, so müsste man in der Tat ein Leistungsgesetz einführen, einschließlich eines Nachtrags.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hört, hört.)

Warum muss das so sein?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Weil es in der Verfassung steht.)

Es muss so sein, weil ausschließlich das Parlament das Budgetrecht hat.

(Abg. Bergner)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hört, hört.)

Der Nachtrag hat den Charakter einer Anfrage bei der Legislative, ob die Legislative mit den ausgabewirksamen Beschlüssen der Exekutive übereinstimmt, ob sie dieses genehmigt. Das heißt, der Nachtrag dient dazu, das Budgetrecht des Parlaments zu schützen. So ist das vollkommen klar. Eine völlig andere Rechtslage ergibt sich, wenn das Parlament selbst, das heißt, das Parlament als Träger des Budgetrechts eine Initiative einbringt.

Herr Ramelow, Sie brauchen sich mittels eines Nachtrags nicht selbst zu fragen, ob Sie dazu bereit sind, bestimmte Ausgaben zu tätigen. Das brauchen Sie nicht.

(Zwischenruf Abg. Ramelow: DIE LINKE: Hört, hört.)

Das können Sie selbst entscheiden. Und die Verfassung gibt hier eine …

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie waren doch am 21. dabei in der CDU-Sit- zung.)

Da kommen wir auch noch gleich hin, ich erläutere Ihnen ja doch ganz brav …

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Volkshochschule, Grundkurs Verfassungs- recht.)

Sie interpretieren die Verfassung einfach falsch und das versuche ich Ihnen eben klarzumachen. Sie sind doch immer derjenige, der die Demokratie schützen will. Sie gehen hier einfach einen falschen Weg und das versuche ich Ihnen klarzumachen. Sie können es ja nachlesen.

Wenn es aus der Mitte des Landtags kommt, bedarf es keines Nachtrags, wie auch der Rechnungshofpräsident gesagt hat.

Die Verfassung hat allerdings eine Schranke: Sogar das Parlament darf keine Leistungsgesetze beschließen, für die keine Deckung da ist. Das heißt, als übergeordnetes Prinzip ist hier der Haushaltsausgleich in der Verfassung vorgesehen. Das heißt, die Legislative muss sich in diesem Fall an die Exekutive wenden und fragen, ob entsprechend Deckung da ist. Das ist allerdings die einzige Pflicht und so werden wir auch zusammenwirken.

Also, Herr Ramelow, noch mal gesagt: Der Ruf nach einem Nachtrag beruht meines Erachtens auf einem falschen Rollenverständnis zwischen Legislative und Exekutive. Sie brauchen es nicht und warum sollen Sie sich denn kleiner machen, als Sie sind. Sie sind derjenige, der das Budgetrecht hat. Und wenn der Landtag dieses wahrnehmen will und die beiden Regierungsfraktionen haben genau das signalisiert -, dann ist dieser Weg, der hier vorgezeichnet ist, verfassungsmäßig einmal in Ord

nung. Er schafft Rechtssicherheit über die Verteilung, und zwar relativ schnell, und er ist damit auch der schnellere Weg. Wir haben ja hier in der Debatte eben gehört, um was es eigentlich geht. Es geht um Kommunen und die wollen ja in der Tat schnell Rechtssicherheit haben.

Herr Minister Voß, gestatten Sie eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit mache ich das jetzt mal nicht, weil ich einfach noch mal zwei, drei Punkte sagen will. Wir können es vielleicht anschließend machen, Herr Kuschel, nehmen Sie es mir nicht übel.