Protocol of the Session on November 21, 2013

4. Aus welchen Gründen ließ der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Staatssekretär Prof. Dr. Merten am 22. Oktober 2013 die schriftliche Antwort auf unsere Mündliche Anfrage unterzeichnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten,

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Jetzt traut der Minister sich nicht mal selber.)

namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert und Herrn Möller wie folgt:

Zu Frage 1 und zu Frage 2, die ich zusammenfasse: Im Januar 2013 hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht getagt. An der Sitzung im Februar und im März 2013 hat Herr Minister Matschie persönlich teilgenommen. An der Sitzung des Ausschusses am 18. April konnte Herr Minister Matschie - so wie es auch im Ausschussprotokoll unter Punkt 3 der Tagesordnung festge

halten wurde - nicht teilnehmen, da zeitgleich eine Beratung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz mit der Ministerpräsidentin und Sozialpartnern stattgefunden hat. Im Monat Mai hat der Ausschuss wiederholt nicht getagt. Es ist richtig, dass Herr Minister Matschie nicht an der Ausschusssitzung am 13. Juni teilgenommen hat, da der Ausschuss keine normale Sitzung, sondern eine ganztägige Informationsreise geplant hatte. Die ganztägige Informationsreise nach Dresden erfolgte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Erarbeitung einer Konzeption der Thüringer Forschungs- und Technologielandschaft“. Er hat daher den fachlich zuständigen Staatssekretär, Herrn Prof. Teufel,

(Heiterkeit im Hause)

Entschuldigung, Herrn Prof. Deufel, um Teilnahme gebeten, der diesen Termin auch pflichtgemäß wahrgenommen hat. Es freut mich, dass die Teilnahme des Kollegen eine solche Belustigung hervorruft.

An der kurzfristig am 18. Juni 2013 für den 19. Juni 2013 anberaumten Sondersitzung des Ausschusses, der eine Mitberatung einer Beschlussempfehlung des federführenden Justizausschusses beinhaltete, war die Teilnahme des Ministers fachlich nicht erforderlich. Am 4. Juli konnte Herr Minister Matschie aufgrund auswärtiger Termine in Berlin wegen der Vorbereitung der Bundesratssitzung nicht an der Ausschuss-Sitzung teilnehmen. Auch an der Sitzung des Ausschusses am 12. Juli war eine Teilnahme des Ministers nicht erforderlich, da der Ausschuss beabsichtigte, lediglich Termine für mündliche und schriftliche Anhörungen festzulegen. Die Nichtteilnahme des Ministers an der Sitzung des Ausschusses am 12. September 2013 beruhte auf einem privaten nicht abkömmlichen Termin. Der Sitzungstermin am 10. Oktober 2013 kollidierte, wie auch im Ausschussprotokoll festgehalten, mit der Sitzung der Kultusministerkonferenz und der am 14. November mit dem Bundesparteitag der SPD, an dem er als Bundesvorstandsmitglied teilgenommen hat.

Zu Ihrer Frage 3 antworte ich wie folgt: Herr Minister Matschie misst der Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen hohen Stellenwert bei. Zu dieser Zusammenarbeit gehören neben der Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen auch die vielfältigen, außerhalb der Sitzung geführten bildungspolitischen Gespräche. Auch zukünftig wird bei Verhinderung des Ministers eine fachpolitische Vertretung bei der Ausschuss-Sitzung abgesichert. Hierdurch wird die ständige Kommunikation zwischen dem Minister und den Ausschussmitgliedern aufrechterhalten und gepflegt.

Zu Punkt 4 antworte ich wie folgt: Die Unterzeichnung durch den Amtschef in Vertretung des Ministers erfolgte, da er an diesem Tag einen auswärti

(Abg. Dr. Klaubert)

gen Termin wahrnahm. Es handelt sich dabei um ein übliches Verfahren, das sich an der Einhaltung parlamentarischer Fristen orientiert.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich habe es ja schon angemerkt, dieses verwaltungstechnische Verfahren bei der Aufstellung von Mündlichen Anfragen führt dann auch zu sehr komplexer Form solcher Anfragen. Aber meine Frage jetzt, weil Sie als Staatssekretär hier stehen,

(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, DIE LINKE: Zum wiederholten Male.)

zum wiederholten Male, sagt Frau Kaschuba. Sie haben an einigen Stellen gesagt, der Minister wäre nicht zuständig gewesen. Was bedeutet denn im Sinne des Ministeriums „nicht zuständig“, wenn der Ausschuss etwas berät? Oder anders gesagt, auf die Exkursion des Ausschusses nach Dresden bezogen und die wissenschaftspolitischen Erkundungen, die wir dort an verschiedenen universitären und außeruniversitären Einrichtungen eingeholt haben: Diese sind also nach der Geschäftsverteilung in Ihrem Haus gar nicht Zuständigkeit des Ministers?

Werte Frau Abgeordnete, ich stehe immer und nicht nur wiederholt, sondern überhaupt nur als Staatssekretär hier. Das liegt nun mal in der Natur meines Amtes.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Sie müssen immer die Zettel vorlesen.)

Was die Frage sozusagen Ihrer Einleitung zu Ihrer zweiten Frage anbelangt, da bin ich etwas irritiert. Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass der Minister nicht zuständig sei, an keiner einzigen Stelle. Ergo erledigt sich auch die Frage der weiteren inhaltlichen Kompetenz.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: „Nicht erforderlich“ haben Sie gesagt.)

Richtig. Das ist was anderes.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Möller.

Vielen Dank. Herr Prof. Merten, welche Gründe haben dazu geführt, dass wir das Erlebnis heute und jetzt mit Ihnen haben? Oder andersherum formuliert, Entschuldigung, ich formuliere etwas exakter:

Welche Gründe gab es, dass der zuständige Minister heute diese Antwort nicht geben kann?

Ich kann beide Fragen beantworten. Die Erste: Dass ich hier bin, hat damit zu tun, dass ich in dieses Amt berufen wurde und auch von der Ministerpräsidentin dann ernannt wurde.

(Heiterkeit im Hause)

Das Zweite ist, dass es internen parlamentarischen, respektive innerhalb der Landesregierung eine fachliche Abstimmung gibt, die die Anwesenheit des stellvertretenden Ministerpräsidenten unabdingbar sein lässt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Ich wollte noch einmal zur Abwesenheit des Ministers bei der letzten Ausschuss-Sitzung nachfragen, dazu hatten Sie ausgeführt, dass er am Bundesparteitag teilgenommen hat. Wie wägen Sie denn ab, ob es wichtiger ist, als Mitglied des Bundesvorstandes am Parteitag teilzunehmen oder aber dem zuständigen Fachausschuss, für den er ja Verantwortung trägt, beizuwohnen?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Diese Frage kann ich eineindeutig beantworten. Das wäge ich gar nicht ab, das wägt der Minister ab.

Frau Abgeordnete Kaschuba mit der letzten möglichen Nachfrage.

Ja, da werden Sie wahrscheinlich auch sagen, dass Sie das nicht bewerten können. Aber der Minister hat zumindest an der Auswertung einer schriftlichen Anhörung zur Forschungs- und Technologiekonzeption in Thüringen nicht teilgenommen. Sie wissen, dass es in dieser Sitzung verschiedene Dissenspunkte gab, ebenso wie in der letzten Sitzung, zu dem parlamentarischen Verfahren, das sich insgesamt entwickelt. Können Sie bewerten, warum der Minister dazu bisher keine Aussagen getroffen hat, sondern entweder Sie als Staatssekretär oder Herrn Prof. Deufel als Staatssekretär hat antworten lassen?

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Also jetzt ist mir nicht ganz klar, was Sie mit verschiedenen Dissenspunkten meinen. Aber es ist so, dass in der Tat dann, wenn der Minister aus unterschiedlichen Gründen, die ich auch hier dargestellt habe, nicht anwesend sein kann, zunächst einmal der Amtschef und, sofern er das fachlich und inhaltlich nicht in der gleichen Weise abdecken kann wie der andere zuständige Staatssekretär, der andere zuständige Staatssekretär die Dinge genau dann für den Minister wahrnimmt.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6859.

Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge

Das Thüringer Innenministerium hat am 10. September 2013 eine Anordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes mit dem Titel „Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen“ erlassen. Die Aufnahmeanordnung soll syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis ermöglichen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Thüringen aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich der Anzahl der in Punkt 1.2.1 der Aufnahmeanordnung genannten Personen in Thüringen (deutsche Staatsangehörige), die zum begünstigten Personenkreis gehörende Verwandte haben?

2. Wie viele Syrerinnen und Syrer ohne syrische Staatsangehörigkeit, zum Beispiel langjährig in Syrien lebende staatenlose Kurdinnen und Kurden, leben derzeit in Thüringen?

3. Wie viele der in Punkt 1.2.2 der Aufnahmeanordnung genannten Personen (syrische Staatsangehö- rige) leben derzeit in Thüringen und wie viele hiervon erhalten Leistungen nach SGB II, III und XII?

4. Wie wird durch eine aktive Information durch die Behörden sichergestellt, dass Verwandte von von der Aufnahmeanordnung begünstigten Menschen von der Aufnahmeanordnung erfahren?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Staatssekretär Rieder, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Statistische Angaben hierzu liegen nicht vor. Deutsche Staatsangehörige sind nicht verpflichtet, die Ausländerbehörde über ihre Verwandtschaftsverhältnisse zu unterrichten.

Zu Frage 2: Die in der Fragestellung genannte Personengruppe wird statistisch nicht getrennt erfasst. Eine kurzfristige Abfrage bei den Ausländerbehörden hat ergeben, dass es sich um etwa zehn Personen handelt.

Zu Frage 3: Nach Auskunft aus dem Ausländerzentralregister lebten am 31. Oktober 2013 863 syrische Staatsangehörige in Thüringen. Davon hatten 470 Personen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel und fallen damit unter Punkt 1.1.2 der Aufnahmeanordnung. Wie viele Personen hiervon Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, ist nicht bekannt.

Zu Frage 4: Die Ausländerbehörden wurden aufgefordert, entsprechende Hinweise in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörden öffentlich auszuhängen. Zu diesen Hinweisen gehören Informationsblätter des Auswärtigen Amtes und des Thüringer Innenministeriums, die genaue Auskünfte zum Visumverfahren sowie zu den zu erfüllenden Voraussetzungen enthalten, auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen wurden entsprechend informiert.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.