Protocol of the Session on September 20, 2013

3. Was sind die Gründe und Ursachen der Ablehnung einer Förderung?

4. Wie stellt sich die Landesregierung die weitere Unterstützung der beiden oben genannten Betroffeneninitiativen vor?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, vorgetragen vom Abgeordneten Blechschmidt, für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Gemeinsame bei den Konzepten der Neustartprojekte ist die Betreuung von arbeitsmarktfernen Personen, was im Grunde ja positiv zu bewerten ist. In der Vergangenheit begegneten die Neustartprojekte der beiden genannten Arbeitslosenvereine einem von den zuständigen Grundsicherungsverträgen beziehungsweise Jobcentern bestätigten Bedarf für einen großen Teilnehmerkreis. Nicht zuletzt durch das abgestufte Förderangebot der regionalen Integrationsprojekte des Landesarbeitsmarktprogramms und der Initiative TIZIAN, das sich auch an arbeitsmarktferne Personen richtet, hat sich der Bedarf nach zusätzlichen, über das Fallmanagement der Jobcenter hinausgehende Betreuungsangebote gegenüber der damaligen Situation reduziert. Darüber hinaus sind diese beiden von mir letztgenannten Programme effektive Programme. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass bei der Konzipierung und Bewertung der Projektinhalte verstärkt auf spezifische regionale Bedarfslagen unter dem Aspekt einer konkreten Zielgruppenorientierung eingegangen werden muss. Die zur Auswahl von Projekten mit dem NeustartAnsatz in jüngster Zeit durchgeführten Teilnehmerwettbewerbe richteten sich deshalb zum Beispiel auf die Zielgruppen männlich alleinstehende Langzeitarbeitslose mit multiplen persönlichen Problemlagen und suchtkranke Langzeitarbeitslose. Es sollte gelingen, auf diese speziellen Problemlagen abgestimmte Konzepte besser zu realisieren.

Die Fragen 2 und 3 würde ich gerne gemeinsam beantworten. Gemäß der im Juni 2012 neu gestalteten Förderrichtlinie für soziale und berufliche Integration von Arbeitslosen sind unter anderem auf Bestreben des Thüringer Rechnungshofs vor der Antragstellung und Bewilligung von Projekten diesen Inhalts grundsätzlich Teilnehmerwettbewerbe vorzuschalten, so wie es zum Beispiel bei der Auswahl der 23 TIZIAN-Projekte und der 24 regionalen Integrationsprojekte des Landesarbeitsmarktprogramms richtlinienkonform praktiziert wurde. Dies kann auch regional erfolgen, wenn seitens des zuständigen Jobcenters ein entsprechender dringender Bedarf mit genügend Teilnehmerzahlen begründet werden kann, der nicht durch eigene Maßnahmen oder bestehende Projekte abgedeckt werden kann. Dieses Verfahren wurde sowohl den zuständigen Jobcentern als auch den Projektvertretern der beiden Arbeitslosenvereine durch die Fachreferate der GFAW und des TMWAT ausführlich erläutert. In der Folge gingen mehrere Bedarfsmeldungen der Jobcenter ein, von denen jedoch nur eine

(Vizepräsidentin Hitzing)

gemeinsame Meldung der Jobcenter Weimar, Weimarer Land sowie eine Bedarfsanzeige des Jobcenters Suhl die genannten Kriterien erfüllen. An den anschließend in beiden Regionen durchgeführten Teilnehmerwettbewerben beteiligten sich die Arbeitsloseninitiative TALISA in Suhl und der Arbeitslosenverband in Weimar. Es folgte ein differenziertes Auswahlverfahren durch eine unabhängige Jury mit Vertretern der Jobcenter, der GFAW und meines Fachreferats. Grundlage für die Bewertung waren detaillierte Kriterien, die sowohl die Erfahrung der Träger als auch die dargestellte Methodik und Wirtschaftlichkeit der Ausgabenplanung berücksichtigen. In beiden Regionen erzielten Beiträge jeweils anderer Mitbewerber deutlich höhere Punktzahlen als die Beiträge von TALISA und des Arbeitslosenverbandes.

Zu Frage 4: Zusammenfassend ist festzustellen, dass weder ein Anspruch auf die Projektrealisierung von Projekten noch eine quasi institutionelle Förderung für die beiden genannten Träger möglich ist. Beide Arbeitslosenvereine müssen sich dem Wettbewerb und anderen leistungsfähigen Mitbewerbern für qualitativ hochwertige und effiziente Projekte stellen. Aufgrund des zeitlichen Fortschritts der aktuellen ESF-Förderperiode sind die finanziellen Spielräume für weitere Teilnahmewettbewerbe zu diesem Fördergegenstand erschöpft. Derzeit wird in meinem Fachreferat eine neue Förderrichtlinie vorbereitet, die eine Förderung aus Landesmitteln unter anderem für Zielgruppen mit einschließt, die bisher nicht genügend berücksichtigt wurden. Sollten sich nach Inkrafttreten dieser Richtlinie die Bedarfslagen in den Regionen so weit ändern, dass eine Projektförderung begründet werden kann, können sich die Arbeitsloseninitiative und der Arbeitslosenverband erneut an dem dann durchzuführenden Interessenbekundungsverfahren beteiligen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keinen Wunsch auf Nachfrage. Dann kommen wir jetzt zu Frage 10. Das ist die Frage der Frau Abgeordneten Sedlacik in der Drucksache 5/6625. Bitte, Frau Abgeordnete.

Stadtumbau und Altschulden

Zum 1. Januar 2014 endet die Altschuldenhilfeentlastung für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft. Damit fallen auch in Thüringen finanzielle Hilfen für den in einigen Regionen leider immer noch notwendigen Rückbau des Wohnungsbestandes weg. 2009 versprach die Koalition auf Bundesebene aus CDU/CSU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung, den Erfolg des Programms „Stadtumbau Ost“ nicht durch ungelöste Altschuldenprobleme gefährden zu

wollen. Daher haben wohl der Bund und die neuen Bundesländer vereinbart, ein vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten erarbeiten zu lassen, in welchem geprüft wird, welcher Anreizinstrumente es bedarf, damit der Stadtumbauprozess in der Einheit von Rückbau und Aufwertung zukünftig fortgesetzt werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form hat sich der Freistaat Thüringen an der mit dem Bund getroffenen Vereinbarung beteiligt?

2. Liegt der Landesregierung das Gutachten bereits vor, wenn ja, welche Aussagen trifft das Gutachten bezüglich welcher Anreizinstrumente für den Stadtumbau und bezüglich einer finanziellen Untersetzung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Vereinbarten?

3. Wenn das Gutachten noch nicht vorliegen sollte, bis wann rechnet die Landesregierung mit dem Vorliegen des Gutachtens und wird dieses dann dem Landtag vorgelegt?

4. Mit welchen Maßnahmen hat sich die Landesregierung bisher dafür eingesetzt, dass bei der Neuprogrammierung der EU-Strukturfonds die Themen Stadtentwicklung und Stadtumbau weiterhin Schwerpunkte sind und eine entsprechende Gewichtung bei der Aufstellung von Programmen erfolgt?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister Carius, Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank. Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Freistaat war, vertreten durch das Thüringer Bauministerium, in den Gremien für die Erarbeitung einer Anschlussregelung zur Altschuldenhilfe vertreten.

Zu Frage 2: Das Gutachten liegt der Landesregierung noch nicht vor.

Zu Frage 3: Das Gutachten soll im Laufe der nächsten Woche vom Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung übergeben und den Ländern im vierten Quartal vorgestellt werden. Sobald das Gutachten der Landesregierung vorliegt, wird sie es den Mitgliedern des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in geeigneter Weise zur Verfügung stellen.

(Staatssekretär Staschewski)

Zu Frage 4: Zur Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014-2020 hat die Landesregierung interministerielle Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der Operationellen Programme für EFRE, ELER und ESF eingesetzt. Nach derzeitigem Stand ist in dem künftigen OP EFRE eine eigene Prioritätsachse zum Bereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ vorgesehen, in deren Rahmen Fördermaßnahmen für verschiedene Aspekte der städtischen Entwicklung gebündelt sind. Die Europäische Kommission hat sich grundsätzlich positiv zum geplanten integrierten Ansatz der Stadtentwicklung geäußert. Auch im Bereich des ELER sind weiterhin Maßnahmen zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung in klein- und kleinststädtisch geprägten ländlichen Kommunen unter 10.000 Einwohnern vorgesehen.

Vielen Dank. Es gibt keinen Wunsch auf Nachfrage. Dann kommen wir zu Frage 11, das ist die Frage des Abgeordneten Kemmerich mit der Drucksachennummer 5/6628. Hier wird für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit antworten. Bitte, Herr Abgeordneter Kemmerich.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Bearbeitungsgebühr für nicht erteilte Förderung

Laut Medienberichten (Ostthüringer Zeitung vom 31. August 2013) eröffnete am Flugplatz GeraLeumnitz eine Lackiererei für Flugzeuge, deren direkte Anbindung an die Landebahn in Thüringen einmalig ist. Im Vorfeld der Investition für den Neubau der Halle und die Ausstattung der Werkhalle wurden zwei Förderanträge gestellt. Die Förderanträge wurden abgelehnt, jedoch wurde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von etwa 6.000 € erhoben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet das zuständige Ministerium die Ablehnung der Förderanträge jeweils?

2. Wie viele ähnliche Antragsfälle, bei denen die Förderung nicht genehmigt wurde, dafür jedoch eine hohe Bearbeitungsgebühr erhoben wurde, gibt es nach Kenntnis der Landesregierung (bitte ein- zeln auflisten bzw. gegebenenfalls nachreichen)?

3. Wie bewertet die Landesregierung diese Förderpolitik im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Wirtschaftspolitik für Thüringen und wie begründet sie diesbezüglich ihre Position?

Vielen Dank. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Ich gehe davon aus, Herr Kemmerich, Sie beziehen sich auf den OTZ-Artikel vom 31.08.2013. Für die Wirtschaftsförderung, speziell die Förderung von Unternehmen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für Darlehen oder Zuschüsse ist das TMWAT zuständig. Zu Einzelfällen der Wirtschaftsförderung äußert sich die Landesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen selbstverständlich nicht. Allerdings kann ich Ihnen so viel sagen, die TAB erhebt bei der Ablehnung von Förderanträgen in keinem Fall Bearbeitungsgebühr. Dieses gilt auch dann, wenn der Antragsteller seine Anträge zurückzieht. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz sichert in diesen Fällen den Antragstellern Gebührenfreiheit zu. Das können Sie auch gerne auf den von Ihnen genannten Fall übertragen. Gebühren erhoben werden jedoch auf Anträge, die bei Banken, auch bei Bürgschaftsbanken sowie bei der Bürgschaftsbank Thüringen, gestellt werden. Hier wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 bis 2 Prozent der Bürgschaftssumme erhoben, das jedoch hälftig erstattet wird, wenn der Antrag zurückgezogen wird.

Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Da für Förderanträge, die Zuschüsse oder Darlehen betreffen, seitens der Thüringer Aufbaubank keine Gebühren erhoben werden, weiß ich nicht, wie man es jetzt hier noch mittelstandsfreundlicher gestalten kann. Es ist bundesweit übrigens üblich, dass durch die Bürgschaftsbanken, auch die Bürgschaftsbanken der Länder, als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft Bearbeitungsentgelte in Rechnung gestellt werden. Dadurch finanzieren sich nämlich diese Einrichtungen. Die Alternative wäre, dass den Unternehmen die Möglichkeit genommen wird, Bürgschaften zu erhalten.

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage.

Nun ist die Bürgschaftsbank ja nicht irgendetwas oder irgendein Gebilde gesellschaftsrechtlicher Struktur, sondern eine hundertprozentige Tochter der Thüringer Aufbaubank, wiederum eine hundertprozentige Tochter des Landes Thüringen. Insofern haben Sie mit Ihrem Ministerium direkte Möglichkeiten, auch diesen Tatbestand zumindest zu bewerten.

(Minister Carius)

Das habe ich ja versucht zu machen, ich wiederhole es. Bei allen Bürgschaftsbanken der Länder ist es so, weil sie Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft sind, finanzieren sie sich aus diesen Bearbeitungsentgelten. Die Alternative wäre dann einfach, wenn wir keine Bürgschaftsbank haben, wenn wir diese Finanzierung nicht machen, dass wir keine Bürgschaften anbieten können. Das kann ja auch nicht im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Politik sein.

Und die zweite Nachfrage.

Ich bin mir sicher, dass Sie diese Frage aus dem Stegreif nicht beantworten können, ich stelle sie trotzdem. Wie hoch ist das Volumen der Bearbeitungsgebühren auf einer Jahresscheibe auf der Einnahmenseite der Bürgschaftsbanken und wie viel macht das aus im gesamten Finanzierungskonzept?

Das kann ich wirklich nicht beantworten, aber ich kann Ihnen zusichern, falls wir diese Zahlen veröffentlichen können, machen wir das und können sie Ihnen zustellen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zur vorletzten Frage des heutigen Tages. Das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Bärwolff mit der Drucksachennummer 5/6629, sie wird vorgetragen durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin.

Leiharbeit beim Studentenwerk Thüringen

Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 30. Juli 2013 unter der Ziffer 2013/S 146-254018 eine europaweite Ausschreibung zur „Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte“ durch das Studentenwerk Thüringen veröffentlicht. Dem Text ist zu entnehmen, dass ein „Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung in den Berufsgruppen Koch, Beikoch, Küchenhilfe, Bürohilfe, Kraftfahrer, Kassierer, Wirtschafter, Hausmeister, Haushilfsarbeiter“ angestrebt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung im Vorfeld die europaweite, ausdrücklich Leiharbeit inkludierende Aus