Für die Drucksache 5/6564 ist die Überweisung an den Justizausschuss beantragt - sehe ich das so richtig? Deshalb frage ich jetzt, wer möchte die Drucksache 5/6564, Thüringer Justizkostengesetz, an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze an das Tiergesundheitsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6589 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, das Thüringer Tiersuchengesetz bedarf einer Anpassung, da auf Bundesebene das bis zum 30. April 2014 geltende Tierseuchengesetz durch das Tiergesundheitsgesetz abgelöst wird. Vor dem Hintergrund, dass auch Vorbeugemaßnahmen Regelungsgegenstand dieses Tiergesundheitsgesetzes sind, die der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit dienen, ist der Titel des Gesetzes geändert worden.
Das Tiergesundheitsgesetz wurde im Mai 2013 verkündet und tritt 12 Monate später in Kraft, um den Ländern zu ermöglichen, landesrechtliche Vor
schriften anzupassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Anpassungen im Thüringer Tierseuchengesetz bis zum Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes umgesetzt werden und keine Regelungslücke entsteht. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen bewährte Vorschriften. Zur Durchführung des Gesetzes sind wie bisher verschiedene Regelungen durch die Länder zu treffen. Das gilt insbesondere für die Bestimmung der zuständigen Behörden zum Vollzug des Tierseuchenrechts und die Frage, wer die Entschädigung für Tierverluste im Tierseuchenfall gewährt und wie sie aufzubringen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf knüpft hier an die bisherigen Regelungen an. Überwiegend handelt es sich somit um redaktionelle Anpassungen an das neue Bundesgesetz.
Ich möchte Ihnen im Folgenden die Bestimmungen näher erläutern: Im Abschnitt „Zuständige Behörden und ihre Aufgaben“ wird deutlich gemacht, dass nicht nur auf Kreisebene, sondern auch beim Landesamt für Verbraucherschutz ein Tierseuchenkrisenzentrum vorzuhalten ist. Hierdurch soll die Umsetzung von Forderungen im EU-Recht zur Einrichtung zentraler Krisenzentren im Land sichergestellt werden. Konkretisiert wird darüber hinaus die bisherige, den Amtstierarzt betreffende Regelung. Damit soll sichergestellt werden, dass die in der Tierseuchenbekämpfung gebotene Qualität der Aufgabenausführung nicht gesenkt wird. Grund dafür ist, dass der Bundesgesetzgeber an einigen Stellen des Gesetzes aus formalen Gründen nicht mehr auf den beamteten Tierarzt Bezug genommen hat. Das ist allein durch die mit der letzten Änderung des Grundgesetzes vollzogene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land bedingt. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt werden kann und ich will auch sagen, eingesetzt werden soll. Wie das Tierseuchengesetz ermöglicht auch das Tiergesundheitsgesetz, anderen approbierten Tierärzten amtstierärztliche Aufgaben zu übertragen oder diese zur Mitwirkung heranzuziehen, soweit dies zur Aufgabendurchführung erforderlich ist.
Entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgabe werden die näheren Einzelheiten der Heranziehung im heute zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf geregelt. Dabei wird klargestellt, dass es grundsätzlich dem Amtstierarzt obliegt, über tierseuchenrechtliche Anordnungen, Maßnahmen und Verfügungen zu entscheiden. Eine Übertragung von amtstierärztlichen Aufgaben auf andere approbierte Tierärzte ist insbesondere im Tierseuchenfall im Hinblick auf Untersuchungen von Tieren oder Probenahmen angezeigt.
Im Sinne einer weiteren Qualitätssicherung regelt der Gesetzentwurf eine Verpflichtung zur Fortbildung der für den Einsatz im Tierseuchenfall belie
henen Tierärzte. Dies soll sicherstellen, dass die praktizierenden Tierärzte auf die besonderen seuchenhygienischen Anforderungen im Einzelfall sowie die besonderen Abläufe im Krisenfall vorbereitet sind. Angeboten werden die Fortbildungen in der Regel durch das Thüringer Sozialministerium oder das Landesamt für Verbraucherschutz zusammen mit der Landestierärztekammer Thüringen. Die Einbindung der Landestierärztekammer begründet sich mit der berufsrechtlichen Zuständigkeit der Heilberufekammern für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für die Kammerangehörigen. Neu im Abschnitt Kostenträger der Tierseuchenbekämpfung ist die grundsätzliche Verpflichtung des Tierhalters zur Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung mit Dienstleistern über die Durchführung behördlich angeordneter Tötung von Tieren.
Nach dem Tiergesundheitsgesetz besteht für den Tierhalter neben dem Entschädigungsanspruch für die aufgrund behördlicher Anordnung getöteten Tiere wie bisher ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Tötung. Nachdem diese Erstattungsleistungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben zu 50 Prozent bzw. zu 100 Prozent aus staatlichen Mitteln finanziert werden, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den finanziellen Aufwand des Landes wie auch der Thüringer Tierseuchenkasse zu begrenzen. Für den Fall eines größeren Tierseuchenausbruchs wurden bzw. werden seitens der Länder, so auch von Thüringen, Rahmenvereinbarungen mit Firmen im vorgenannten Sinne geschlossen, in denen unter anderem die Preise für die Leistungen festgelegt sind. Damit sind Tötungskosten für den Tierseuchenfall transparent und die Höhe der Erstattungsleistungen kalkulierbar. Deshalb soll der Tierhalter auch verpflichtet werden, die vertraglich abgesicherte Leistung in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen erfolgen zum Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz kleine redaktionelle Folgeänderungen zur Anpassung von dortigen Bezugnahmen auf das Tierseuchengesetz bzw. auf das Thüringer Tierseuchengesetz. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und zu Wort hat sich die Abgeordnete ScheringerWright gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, erst kürzlich, im März dieses Jahres, haben wir eine Anpassung des Tierseuchengesetzes hier durchgewunken. Keiner außer unserer Fraktion wollte sich damit länger beschäftigen. Jetzt haben wir wieder
so ein Stückchen Anpassung vor uns liegen, weil das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene verabschiedet wurde.
Im Februar 2010, habe ich nachgelesen, war das Tierseuchengesetz auch im Landtag hier und auch sogar in die Ausschüsse gelangt, weil da unter anderem die Befristung des Gesetzes aufgehoben wurde, weil das ja ein Ausführungsgesetz vom Bundesgesetz ist und das auch unbefristet war. Damals wurde in den Ausschüssen kaum etwas debattiert. Allein im Agrarausschuss wurde angefragt, wie das mit der Befristung ist. Die Befristung ist aufgehoben wegen der Bundesgesetzgebung.
Wenn eine Befristung aufgehoben wird und man hat längere Jahre ein Gesetz in der Praxis gehabt, dann ist da eigentlich die Chance gegeben, eine Evaluierung des Gesetzes durchzuführen und auch über eine Anhörung mal zu sehen, wie hat sich denn das Gesetz überhaupt in der Praxis bewährt. Leider ist das 2010 nicht geschehen. Im März kam dann raus, als ich mich damit beschäftigt hatte, dass die Landesregierung des Landes Thüringen sogar sieben Jahre ohne Ermächtigung gearbeitet hat in diesem Bereich, das musste also dann schnell, schnell, hopp, hopp nachbestimmt und die Ermächtigungsgrundlage erteilt werden. Und jetzt sind wir wieder an einem Punkt, wo die meisten Fraktionen hier sagen, dieses Tierseuchengesetz brauchen wir überhaupt nicht besprechen, das ist nur eine Anpassung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob Sie sich noch an die letzte Tierseuche in Thüringen erinnern. Mir kommt es so vor, bei Tierseuchen ist das so ähnlich wie mit dem Hochwasser, das passiert und dann wird es verdrängt und niemand will mehr was davon wissen und jeder denkt, das wird schon nicht mehr passieren. Die Realität ist aber anders. Wir haben es beim Hochwasser erlebt.
Bei dem letzten Ausbruch der Vogelgrippe war hier in Thüringen die Bewältigung eher schlecht als recht. Das hatte fatale Folgen für die Tierhalter. Viele Keulungen mussten vorgenommen werden, wo gar nicht vorher klar war, dass da Geflügel gestanden hat. Das kann man schon mit dem Tierseuchengesetz bekämpfen, weil diese Meldepflicht zum Beispiel in der Tierseuchenkasse ja besteht, aber eigentlich auch gar nicht geprüft wird, ob die durchgeführt wird. Was ich damit sagen will, ist, dass bei Tierseuchen das immer verdrängt wird und hier im Parlament sich nicht die Arbeit gemacht wird, zu prüfen, ob dieses Tierseuchengesetz, so wie wir es haben, sich überhaupt bewährt.
Im vorliegenden Tierseuchengesetz wird dargelegt, wie und auf wen Amtstierärzte im Seuchenfall Aufgaben übertragen können. Sind die Tierärzte in Thüringen dazu in der Lage? Haben wir überhaupt in allen Regionen in Thüringen genügend Tierärzte?
Das ist die Frage, die man sich schon stellen muss. Wir haben auch einen Ärztemangel, da machen Sie auch dicht und sagen, das ist kein Problem. Das würde ich gerne bei den Tierärzten schon mal genauer betrachten. Nach Tiergesundheitsgesetz des Bundes muss ein Monitoringprogramm für Tiergesundheit durchgeführt werden. Der Thüringer Landkreistag mahnt an, dass bei einer solchen Einführung das Land die Kosten übernehmen soll. Wird das so? Hat das Auswirkungen auf das Tierseuchengesetz? Könnte man da etwas regeln? Der Deutsche Bauernverband mahnte in Bezug auf die anstehenden Durchführungsverordnungen an, dass die Politik praxisgerechte Lösungen schaffen muss. Ist diese Forderung gerechtfertigt und wenn ja, machen wir das? Alles in allem möchte ich noch einmal betonen: Tierseuchen sind keine kleinen unwichtigen Vorkommnisse. Daher sind die Gesetze, die diese regeln, überlebenswichtig. Es stünde uns gut an, endlich auch in dieser Legislatur ordentlich zu beraten, Betroffene zu hören, ob sich das Gesetz so bewährt hat oder verbessert werden müsste. Wir haben noch Zeit dazu. Das Bundesgesetz tritt erst am 1. Mai 2014 in Kraft und daher haben wir mit unserer Anpassung auch noch Zeit und sollten Betroffene hören. Ich beantrage daher die Überweisung an den Ausschuss für Soziales und an den Ausschuss für Landwirtschaft. Danke.
Danke, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen … Doch, es gibt noch eine weitere Wortmeldung. Herr Dr. Augsten, bitte.
Ja, Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Ministerin, ich habe meiner Fraktion empfohlen, den Gesetzentwurf in erster und zweiter Beratung hier durchzunehmen,
weil wir der Auffassung sind, dass Sie recht haben, dass es eigentlich zu 97 Prozent ein formaler Akt ist. Da geht es darum, aus dem Tierseuchengesetz ein Tiergesundheitsgesetz zu machen oder aus einem Tierbesitzer einen Tierhalter, aber nach Ihren Darstellungen hier habe ich noch einmal zwei oder drei Fragen. Wenn Sie die noch beantworten können, da wird es dabei bleiben, ansonsten müssen wir darüber wirklich noch einmal im Ausschuss sprechen. Frau Scheringer-Wright hat recht, eigentlich würde es sich gehören, auch ein solches Gesetz im Ausschuss zu besprechen, es sei denn, Sie haben mit den Betroffenen - und da habe ich drei,
da frage ich ganz konkret nach - gesprochen und haben Unterstützung für diesen Gesetzentwurf signalisiert bekommen. Es gibt in § 2 etwas, was die Landestierärztekammer auf jeden Fall beurteilen muss, nämlich die neue Rolle der Amtstierärzte. Sie haben das beschrieben. Also die Frage an Sie: Hat die Landestierärztekammer dort eine Stellungnahme abgegeben beziehungsweise waren Sie da in Kontakt? Zweite, Gemeindeund Städtebund, Landkreistag, da gibt es eine Verschiebung, eine Möglichkeit, andere Leute jetzt zu delegieren, ist dort grünes Licht signalisiert worden vom Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag? Das würde mich interessieren. Das Dritte hat erhebliche Auswirkungen auf die Tierseuchenkasse - gut, darüber kann man streiten, erheblich, aber es hat auf jeden Fall welche -, wie hat die sich dazu verhalten? Das würde mich noch interessieren. Ansonsten, alles andere, Landesamt und so weiter, das haben Sie selbst in der Verantwortung, davon gehe ich aus, dass das abgesprochen ist. Wenn Sie uns jetzt sagen können, dass das mit den drei Verbänden abgesprochen ist, würden wir dabei bleiben und das in der ersten und zweiten Beratung durchnehmen und auf die Ausschussüberweisung verzichten wollen. Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, klar haben wir mit den Verbänden gesprochen, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben, was die Tierärztekammer betrifft, da auch keinen Dissens. Das ist wirklich immer in engster Abstimmung miteinander. Ich habe sehr oft erlebt bei den kommunalen Spitzenverbänden, auch bei einzelnen Vertretern der Kreise zum Beispiel, vor allen Dingen bei den Städten ist es mir nicht so ganz aufgefallen. Am liebsten würden die das ganz eindampfen, aber aus Kostengründen, nicht aus inhaltlichen Gründen. Da werden wir auch immer in einem Dissens bleiben. Aber das Gesetz ermöglicht jetzt, auch noch andere mit zurate zu ziehen. Das hat zwei Gründe, einmal die Frage der Kosten und zum anderen natürlich die Frage der zur Verfügung stehenden Tierärztinnen und Tierärzte. Da ist die Stellenausbringung in den vergangenen Jahren auch immer sehr sparsam gewesen. Das können wir so auch nicht verändern oder nicht ändern jetzt von Landesseite her. Da könnten wir uns nur anderes wünschen. Insofern ist es ein vernünftiger Vorschlag, jetzt gemeinsam zu überlegen, wen habe ich vor Ort, wer ist Tierarzt, wen kann ich fortbilden und kann ihn in der Seuche einsetzen. Ich denke, wo wir Frieden haben, jetzt nach so vielen Jahren,
wir haben ja gerade die Veterinärämter verstaatlicht, kommunalisiert und so weiter, Sie kennen das Thema. Ich habe als kommunale Vertreterin selbst einmal gegen den Freistaat klagen müssen. Das hat sich alles befriedet. Das heißt, wir sind auch jetzt in einem guten Gespräch miteinander, die kommunale Seite, die staatliche Seite, auch die Tierärzte, so dass das auch keine Problematik ist.
Und bei der Tierseuchenkasse haben Sie völlig zu Recht gesagt, auch da haben wir miteinander gesprochen, aber da gibt es natürlich aufgrund der Natur der Sache, wer wie viel zahlt, eben sicher immer wieder auch eine Differenz, die wir nicht ausräumen können. Insofern haben wir schon gemerkt auch bei den Diskussionen, dass wir das Gesetz so umsetzen können.
Danke, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Debatte schließen kann. Es ist die Überweisung der Drucksache 5/6589 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt. Darüber stimmen wir jetzt ab.
Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6589 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wer möchte den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, ein Hinweis. Die 2. Sitzung des Freundeskreises Kaliningrad findet jetzt im Raum F 004 statt. Und die Obleuterunde des Untersuchungsausschusses 5/1 findet jetzt im Raum F 202 statt. Wir treten hiermit in eine Mittagspause ein und wir treffen uns wieder um 14.00 Uhr.
die ich hiermit auch eröffne. Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ramelow von der Fraktion DIE LINKE und des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6372.
Die Abgeordnete Kollegin Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hatte in ihrer Kleinen Anfrage „Überfall auf das Kunsthaus Erfurt“ (Kleine Anfrage 2452) nach den Hintergründen und Ermittlungsergebnissen gefragt.
In der Antwort der Landesregierung vom 19. September 2012 (Drucksache 5/5009) wird informiert, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.