Protocol of the Session on September 19, 2013

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Ja, eben.)

Jetzt geht es darum, KMK-Vorgaben umzusetzen und den Thüringer Hochschulen Rechtssicherheit zu verschaffen. Das ist die Aufgabe dieser Novellierung.

Das wurde auch gesagt, das gilt nämlich besonders für die Universität Erfurt, die ja mit ihrem neu struk

turierten Lehramtsstudium bereits in den Startlöchern steht.

Meine Damen und Herren, schon im Wintersemester soll in Erfurt der neue Lehramtstudiengang für die Grundschulen starten und wir wollen dem hier keine Steine in den Weg legen.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch etwas zum Vorwurf der Opposition sagen, wir würden die Verabschiedung ohne sachliche Notwendigkeit durch den Landtag peitschen. Das wollen wir nicht und wer so etwas behauptet, der negiert nicht nur die legitimen Interessen der Universität Erfurt, einen neuen Studiengang wie geplant auf den Weg bringen zu können, er zeigt auch, dass er die KMKVorgaben nicht wirklich im Detail zur Kenntnis genommen hat.

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Das ist doch ein Quatsch, ein totaler Quatsch.)

Die Amtschefkonferenz hat nämlich eindeutig festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Anpassung konsekutiver Lehramtsstudiengänge in allen Bundesländern vollzogen sein muss. Dieser Zeitpunkt ist nun einmal das in Kürze beginnende Wintersemester 2013/2014. Wir müssen also jetzt eine Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes vornehmen, daran führt kein Weg vorbei.

Der Landtag hat sich in zwei Lesungen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt. Es hat eine schriftliche Anhörung gegeben und alle Fraktionen hatten auch Gelegenheit, die Stellungnahmen dort auszuwerten und natürlich haben wir die Stellungnahmen intensiv ausgewertet. Ich sage eindeutig, für uns hat sich dort kein Änderungsbedarf ergeben. Hier mag die Opposition natürlich zu einem anderen Ergebnis gekommen sein - das ist völlig legitim - aber so wenig wie ich Ihnen eine ernsthafte Beschäftigung mit der Novellierung und den Anhörungsunterlagen abspreche, sollten Sie dies auch bei uns tun.

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass die SPD-Fraktion den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ohne Abstriche begrüßt. Wir sehen keinen Änderungsbedarf. Von daher werden wir der Novellierung ohne Weiteres zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes ist nach unserer

(Abg. Döring)

Auffassung kein Gesetz zur Reform der Lehrerbildung in Thüringen, sondern neben einer weiteren kleinen Änderung eher eine Anpassung an die ländergemeinsamen Vorgaben zur Anerkennung unserer Abschlüsse.

Im Großen und Ganzen geht es darum - wir haben es bereits schon einmal gehört -, dass für eine bundesweite Anerkennung eines Masterabschlusses mindestens 300 ECTS-Leistungspunkte erbracht werden müssen. Bei den Grund- und Regelschullehrern, die anders als die Lehrstudiengänge an der FSU Jena in Erfurt im modularisierten Studiensystem angeboten werden, ist das bisher nicht der Fall. Die Universität Erfurt will die fehlenden Punkte durch die Einführung eines schulpraktischen Semesters ausgleichen.

Auch andere Länder stehen im Übrigen vor dieser Problematik und gehen damit zum Teil allerdings anders um. An der Universität Trier werden beispielsweise die fehlenden Leistungspunkte im Vorbereitungsdienst erbracht. Den Weg, den die Universität Erfurt gehen will, finden wir trotz der Verlängerung des Studiums aber im Interesse der Studierenden als den besseren. Sie haben so auch ohne Vorbereitungsdienst bereits mit der Absolvierung des Studiums einen vollwertigen Universitätsabschluss in der Tasche. Angehende Lehrer haben zudem immer wieder geklagt und beklagt, dass im Lehrerstudium der Praxisanteil zu gering ist, also dem zu wenig Raum eingeräumt wurde, und sie sich deshalb auch regelmäßig überfordert gefühlt haben, wenn es nämlich dann in den Vorbereitungsdienst ging und sie plötzlich vor einer Klasse standen und unterrichten mussten. Nicht wenigen ist dann erst klar geworden, was der Lehrerberuf im praktischen Leben tatsächlich bedeutet. Manche haben dann vielleicht auch Zweifel bekommen, ob das der richtige Beruf ist, den sie sich ausgesucht haben.

Der Vorteil des Lehrerstudiums im Bachelor- und Masterstudiensystem ist gerade, dass es sich um einen vollwertigen Universitätsabschluss handelt, mit ihm die Absolventen auch noch etwas anderes machen könnten, falls sie zu dem Schluss kommen, dass der Lehrerberuf eher doch nicht das Richtige für sie ist.

Dass die vorgeschlagenen Änderungen sowohl die Praxisanteile im Studium erhöhen sollen als auch die bundesweite Anerkennung der Erfurter Masterabschlüsse sichern, begrüße ich gemeinsam mit meinen Kollegen der FDP-Fraktion ausdrücklich.

(Beifall FDP)

Das sahen in der schriftlichen Anhörung eigentlich alle, die sich diesbezüglich geäußert haben, genauso. Das Beispiel zeigt, dass man auch im Bildungsföderalismus tatsächlich zu gleichen und gemeinsa

men Ergebnissen kommen kann, meine Damen und Herren.

Ich möchte aber auch ein paar kritische Punkte noch anmerken. Zum Beispiel, dass die Grundschullehrer im Gegensatz zur Verlängerung des Studiums durch Anerkennung des Praxissemesters ihren Vorbereitungsdienst verkürzen, wurde von mehreren Anzuhörenden kritisiert. Im Endeffekt führt dies dazu, dass diese Reform die Studierenden um ein Semester mehr belastet, sie studieren ein Semester mehr, das sie also aus eigenen Mitteln oder mit BAföG-Mitteln finanzieren müssen, während sie eine verkürzte Zeit Bezüge im Vorbereitungsdienst durch das Land erhalten. Das ist ein enormer Spareffekt. Bei 105 Plätzen für Grundschullehrer in den Studienseminaren kommt da natürlich auch eine ordentliche Summe zusammen. In der Begründung des Gesetzes wird allerdings erklärt, dass im Gegenzug die Zahl der Plätze erhöht werden soll, so dass im Grunde genommen keine Einsparungen vorgenommen werden.

Herr Staatssekretär Merten hat im Ausschuss erklärt, er wolle frei werdende Ressourcen in den staatlichen Studienseminaren dann den Hochschulen zuführen. Ich kann für meine Fraktion an dieser Stelle nur anmahnen, dass es auf alle Fälle wichtig ist, dass eingesparte Mittel in der Lehrerbildung verbleiben und nicht anders verwendet werden.

(Beifall FDP)

Der Landeselternrat hat bezweifelt, dass es überhaupt eine Erhöhung der Praxisanteile geben wird. Mehrere Anzuhörende haben sich gewundert, dass durch ein zusätzliches Praxissemester 60 Leistungspunkte erzielt werden können. Diese Frage haben wir auch im Ausschuss besprochen und an der Stelle bin ich zumindest skeptisch, ob tatsächlich diese 60 Leistungspunkte durch ein Semester erreicht werden. Allerdings ist die Hochschulautonomie eine wichtige Errungenschaft und sie bedeutet letztendlich auch, dass die Politik den Hochschulen einen Vertrauensvorschuss gibt und den will ich der Universität Erfurt ausdrücklich zugestehen.

(Beifall FDP)

Da ja im Ausschuss vom Ministerium darauf hingewiesen wurde, dass ohnehin noch ein Akkreditierungsverfahren für die Studiengänge ansteht, können wir zumindest sicher sein, dass auf die Einhaltung dieser Standards geachtet wird. Zudem hat das Ministerium angekündigt, dass es Anpassungen an die Prüfungsbelastungen für das zweite Staatsexamen im verkürzten Vorbereitungsdienst für die Grundschullehrer geben wird. Auch das haben verschiedene Anzuhörende tatsächlich angemerkt. Hier handelt es sich um ein Verwaltungshan

deln, das so hier nicht zur Abstimmung steht, aber dringend notwendig ist.

Zum Landesrechnungshof: Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme erklärt, dass die Behauptung durch das Ministerium, dass eine Verlängerung der Studienzeit keine Auswirkungen auf die laufbahn- und besoldungsrechtliche Einstufung haben wird, im Gesetzentwurf nicht ausreichend begründet ist. Im Ausschuss wurde uns durch das Ministerium allerdings mitgeteilt, dass man sich da sicher sei und ansonsten sehen werde, ob die Gerichte eventuell anderer Meinung sind.

Meine Damen und Herren, ich erinnere an die Erfahrungen, die Thüringen gemacht hat mit den Folgen der Teilzeitverbeamtung. Wir hätten das gern etwas eingehender geprüft, denn wir wissen auch, was damals passiert ist. Alle waren sich sicher, es ist alles in Ordnung und dann kam es zu einem Präzedenzfall und plötzlich war nichts mehr in Ordnung.

(Beifall FDP)

Und da fragt sich dann der Bürger an der Basis, haben die denn keinen Juristen, kann man das nicht vorher prüfen? So viel zum Rechnungshof.

Überhaupt muss ich sagen, das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetzentwurf ist zu kritisieren. Ich kann verstehen, dass die Universität Erfurt und die Studierenden möglichst schnell Rechtssicherheit haben wollen; das haben wir bereits gehört. Einem schnellen Verfahren im Landtag würde man sich also grundsätzlich nicht verschließen, auch die FDP nicht. Wenn aber am Tag vor der Ausschuss-Sitzung erst angekündigt wird, dass bereits dann während der Ausschuss-Sitzung, also am nächsten Tag, eine Beschlussempfehlung gemacht wird und das, obwohl bekannt war, dass wenigstens eine Oppositionspartei frühzeitig erklärt hat, dass sie Änderungsbedarf hat, dann muss ich sagen, ist das sehr fragwürdig und auch wirklich zu kritisieren, denn so geht man nicht miteinander um.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Es gibt immer Abstimmungsbedarf und das natürlich auch in den Oppositionsfraktionen. Auch wenn ich als Vertreterin meiner Fraktion die vorgeschlagenen Änderungen hier im Gesetzentwurf und dem neuen Gesetzentwurf grundsätzlich befürworte, muss ich Ihnen unter diesen Umständen sagen, dass wir uns enthalten werden und dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.

Zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich Folgendes sagen: Ich halte es grundsätzlich nicht für falsch, dass wir in Thüringen zwei unterschiedliche Wege der Lehrerbildung haben, vor allem, wenn beide Systeme bundesweit durchaus angesehen sind, und das ist der Fall. Angehende Regelschullehrer können zu

künftig sogar entscheiden, ob sie lieber kürzer studieren wollen oder länger, um einen polyvalenten Abschluss zu erwerben. Wenn es irgendwann möglich ist, auch bei der Lehrerbildung auf Bachelor/ Master umzustellen, spätestens dann muss die FSU Jena sich entscheiden und nachziehen, aber im Moment ist das nicht der Fall. Eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Ausbildungszeiten der verschiedenen Schularten in der ersten und zweiten Phase, wie Sie das in Ihren Punkten b und d vorschlagen, käme darüber hinaus nur infrage, wenn man jeweils zu der Auffassung kommt, dass dies auch fachlich angemessen wäre. Dann müsste man nämlich auch zeigen - davon bin ich überzeugt -, welche Ausbildungsinhalte beispielsweise bei den Gymnasiallehrern und den Berufsschullehrern nicht mehr nötig sind und nicht mehr gelehrt werden müssen. Ein Selbstzweck kann eine Angleichung nicht sein. Mehr und verbindlichere Fortbildungen wollen wir auch, aber dann brauchen wir natürlich auch eine Vorgabe und müssen den Lehrern dafür die Zeit geben oder man muss wirklich so ehrlich sein und den Lehrern sagen, macht das nach Feierabend oder nehmt so und so viel Zeit in eurer unterrichtsfreien Zeit, es darf nicht während des Dienstes passieren, macht es nach Feierabend. Und das immer mit dem Bewusstsein und dem Wissen, dass sich die Pädagogen sehr wohl regelmäßig weiter- und fortbilden und dass sie natürlich sehr wohl gigantische Aufgaben zu erledigen haben, gerade wenn es um die Thematik geht, allen Bedarfen gerecht zu werden und allen Vorgaben, die sie vom Ministerium kriegen. Manches Mal habe ich den Eindruck, wenn ich das so höre, was Lehrer alles bieten, können, machen und erfüllen sollen, dass sie so ein bisschen die eierlegende Wollmilchsau der Nation sein sollen. Ich glaube, das geht so nicht.

(Beifall CDU, FDP)

Zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE: Bei den Anträgen der LINKEN, die zumindest in eine ähnliche Richtung gehen, sehe ich gleiche Probleme. Im Entschließungsantrag soll den Hochschulen zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, ein Studium nach Schulstufen anzubieten. Ganz unabhängig davon, dass ich das inhaltlich für falsch halte, weil sich nach unserer Meinung das gegliederte Schulsystem ausdrücklich bewährt hat und fortzuführen ist, ist die Frage zu stellen, wie wir das denn machen. Wenn wir beispielsweise eine SekundarstufeI-Ausbildung zulassen, dann bräuchten wir natürlich dazu erst einmal ein Berufsbild, das diese ganze Sache auch definiert, wie das aussehen soll. Ansonsten wäre es gegenüber den Studierenden unverantwortlich zu sagen, wir machen jetzt eine jahrgangsstufenbezogene Ausbildung und können kein Berufsbild formulieren. Da bedarf es sicherlich dann tatsächlich großer Diskussionen.

Aber ich möchte es noch mal betonen: Die Fraktion der FDP sagt ausdrücklich, dass sich die Ausbildung nach den Schularten bewährt hat und das gegliederte Schulsystem ein Erfolgsmodell ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen aus den Fraktionen. Für die Landesregierung Herr Minister Matschie, bitte.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon bei der Einbringungsrede im Juni darauf hingewiesen, dass es drei Gründe für diese Gesetzesnovelle gibt. Es ist klar und hier mehrfach betont worden, das ist keine umfassende Novelle der gesamten Lehrerbildung, das kann es an dieser Stelle auch nicht sein, ich komme darauf zurück.

Was sind die drei Gründe? Wir wollen mit der Erhöhung des Praxisanteils die Qualität der Lehrerbildung stärken. Wir wollen zweitens die Mobilität von Lehrkräften durch die Anerkennung von Abschlüssen anderer Bundesländer erhöhen und wir wollen drittens die Entbürokratisierung der Fortbildung. Unser Ziel ist eine fristgerechte Anpassung der KMK-Vorgaben für die bereits eingerichteten Bachelor- und Masterstudiengänge an der Uni Erfurt. Nur dann, das wissen Sie auch, erreichen wir eine bundesweite Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei den Lehrämtern und das ist aus meiner Sicht unabdingbar.

Es wird zu Recht immer wieder die Zersplitterung des Bildungssystems in Deutschland bei der Bildungshoheit von 16 Bundesländern beklagt. Die KMK hat sich auf den Weg gemacht, was die Lehrerausbildung und was die Abschlüsse angeht, hier wirklich dafür zu sorgen, dass das bundeseinheitlich läuft, dass entsprechende Abschlüsse in allen Bundesländern anerkannt sind. Ich finde, das ist auch ein hohes Gut und deshalb wird es auch nicht einfach möglich sein, alle erdenklichen Änderungen der Lehrerausbildung hier in Thüringen vorzunehmen, ohne dass man mit anderen Bundesländern gemeinsame Standards und Vorgaben erarbeitet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Lehrerausbildung besteht in Sachen Praxis noch Nachholbedarf, deshalb wollen wir den Praxisbezug weiter stärken. Mit der vorliegenden Änderung im Lehrerbildungsgesetz gelingt uns dieser wichtige Schritt auch. Junge Menschen, die Lehrerinnen und Lehrer werden wollen, sollen künftig im Rahmen ihres Studiums ein ganzes Semester lang Erfahrungen im Klassenzimmer sammeln. Das Jenaer Modell der Lehrerbildung an der Friedrich-Schiller-Uni

versität zeigt bereits, wie das geht. Dort profitieren die Studierenden heute schon von der engen Verzahnung von Theorie und Praxis.

Ich will an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, einige haben das hier in der Debatte schon getan: Ja, wir haben unterschiedliche Modelle der Lehrerausbildung in Thüringen, in Jena und in Erfurt, und ich bin auch nicht bereit, das einfach mit einem Federstrich zu vereinheitlichen. Beide Hochschulen sind in einem intensiven Dialog um die Zukunft der Lehrerausbildung und ich finde, wir sollten hier wirklich auf die Fachleute vertrauen, die seit vielen Jahren Lehrerinnen und Lehrer ausbilden, und uns nicht anmaßen, hier im Parlament mit einem Federstrich die ganze Sache regeln zu können.

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Re- den Sie doch mal mit denen.)

Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis soll also Teil der Ausbildung für das Lehramt an allen Schularten werden, also Grundschule, Regelschule und Gymnasium, und deshalb werden für die Universität Erfurt die schulpraktischen Studienanteile zu einem komplexen Schulpraktikum weiterentwickelt. Wichtig ist mir auch, dass dieses Praktikum nicht zu einer Verlängerung der Gesamtausbildungszeit führt, sondern dass die Praxis lediglich zu einem früheren Zeitpunkt in der Ausbildung berücksichtigt wird.