Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war ja eben eine sehr kurze Berichterstattung aus dem Ausschuss und die spiegelt auch nicht so ganz die Realität wider, muss ich sagen, wie wir sie erlebt haben.
Denn wenn man hier hört, dass dieser Gesetzentwurf dreimal im Ausschuss beraten wurde, nimmt man an, dass dort intensive Debatten stattgefunden hätten. Richtig ist, dass einmal die Anhörung beschlossen wurde, einmal gesagt wurde, dass wir die Auswertung beim nächsten Mal vornehmen
werden und beim letzten Mal dann die Auswertung in der Form stattfand, dass die Koalitionsfraktionen erklärt haben, aus den Stellungnahmen nichts übernehmen zu wollen. Wenn das eine umfangreiche Beratung ist, ich weiß ja nicht. Jedenfalls ist unser Verständnis einer Beratung da in der Tat ein anderes.
Worum geht es in dem Gesetzentwurf? Es geht um die Angleichung der Lehramtsstudiengänge Grundschule und Regelschule an der Universität Erfurt, hier konkret um die Erhöhung auf 300 Leistungspunkte gemäß den KMK-Vorgaben, um die Einführung eines schulpraktischen Semesters im Lehramt Grundschule, das auf den 18-monatigen Vorbereitungsdienst angerechnet werden kann, und es geht um neue Regelungen zur Anerkennung von Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung, dabei insbesondere um die Umstellung von einem Akkreditierungsverfahren hin zu einem vereinfachten Anerkennungsverfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz ist also in der Tat ein sehr wichtiges, denn alle von uns haben eine Schule besucht und alle von uns wissen auch, dass es gute Schule selbstverständlich nur mit guten Lehrerinnen und Lehrern geben kann. Diese Grundsatzfrage wiederum stellt sich selbstverständlich schon da, wo wir über die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer reden. Da wundert es mich schon sehr, dass die Fraktionen von CDU und SPD bereits vor der letzten Bildungsausschuss-Sitzung erklärt haben, dass sie keinerlei Änderungsbedarf sehen und auch keinerlei Anregungen aus der Anhörung aufzunehmen gedenken. Da Maik Kowalleck gestern in der Beratung zum Besoldungsgesetz so vehement darauf verwiesen hat, dass es wichtig sei, sich selbstverständlich intensiv mit den Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung auseinanderzusetzen, will ich das an dieser Stelle tun, denn im Ausschuss hat es dazu leider keine umfangreiche Debatte gegeben und auch keine Bereitschaft, sich überhaupt damit zu beschäftigen, welche Punkte vielleicht in diesem Gesetz noch aufgenommen werden sollten. Aus unserer Sicht jedenfalls zeigt das, dass es leider keine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Einwänden, Bedenken und Hinweisen gerade seitens der Eltern und Lehrerverbände, aber auch der Gewerkschaften gegeben hat oder dass dies jedenfalls von den regierungstragenden Fraktionen nicht gewollt war.
Dieses - ich kann es leider nicht anders sagen - dilettantische Verfahren geht leider einher mit der Qualität des Gesetzentwurfs. Er ist mitnichten ein großer Wurf, lieber Herr Minister Matschie, das haben auch viele Anzuhörende deutlich gemacht.
Jetzt komme ich zu den versprochenen Stellungnahmen, aus denen ich zumindest von drei Anzuhörenden zitieren möchte. Die GEW hat uns mitgeteilt - ich zitiere: „Die Lehrerinnenbildung hat große Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Gestaltung von Schule. Sie ist viel mehr als Unterricht. Dieser Gedanke muss in der Lehrerinnenbildung seinen deutlichen Widerhall finden. Lehrerinnen und Lehrer besitzen einen entscheidenden Einfluss (Metho- dik und Didaktik des Unterrichts, Umgang mit Hete- rogenität, Inklusion, Schulklima und vieles andere mehr) auf die Schulentwicklung und die Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler. Daher ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, weit grundsätzlicher über Lehrerinnenbildung zu diskutieren als es in diesem Gesetzentwurf geschieht.“ - so die Stellungnahme der GEW. Was sagt die Landeselternvertretung zu diesem Gesetz? Zitat: „Grundsätzlich hält die Landeselternvertretung einen hohen Praxisanteil bereits in der universitären Ausbildung von Lehramtsanwärtern für unabdingbar. Eine Erweiterung entsprechender Studienbestandteile wird deshalb ausdrücklich begrüßt, jedoch wird diesem Ansinnen der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.“
Drittes Beispiel, auch recht wichtig, meine ich, vom Studierendenrat der Universität Erfurt, den Betroffenen, die im Moment dieses Studienfach belegen Zitat: „Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz zu überarbeiten ist ein sinnvolles und notwendiges Anliegen. In diesem Kontext wäre allerdings eine umfangreichere Überarbeitung des ganzen Gesetzes einer nur punktuellen Flickenschusterei vorzuziehen. Man sollte daher erwägen, das Thüringer Lehrerbildungsgesetz als Ganzes auf den Prüfstand zu stellen.“
Das sind nur drei von vielen weiteren Stellungnahmen, die wir bekommen haben und die sich alle sehr kritisch und sehr ähnlich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Dass die Novelle vom Thüringer Lehrerbildungsgesetz jetzt quasi sehr schnell durch das parlamentarische Verfahren gehetzt wird, wird damit begründet, möglichst schnell Rechtssicherheit für die Uni Erfurt zu schaffen, weil wir wissen alle, dass der Masterstudiengang jetzt im Oktober dort genau in dieser Richtung auch schon beginnen soll. Aber auch hier, meinen wir, hätte es einer gründlicheren Vorbereitung und Rechtssicherheit für die Studierenden bedurft.
Unsere Position zur Novelle des Lehrerbildungsgesetzes haben wir ja bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Juni hier im Landtag deutlich gemacht. Wir sind der Überzeugung, dass die Vorhaben der Landesregierung, beispielsweise die lehramtsbezogenen Studiengänge für Grundschulen und Regelschulen an der Uni Erfurt, an die KMK-Vorgaben und damit an das Studienvolumen
von 300 Leistungspunkten anzugleichen, durchaus zu begrüßen sind. Das hatte ich hier auch im Juni schon ausgeführt. Es hat sich allerdings bis heute für uns nicht erschlossen, wieso für die Grundschule und Regelschule andere Studienzeiten und Leistungspunkte als beispielsweise für die Gymnasiallehrerinnenausbildung gelten sollen, auch und gerade wenn wir bedenken, dass in den ersten Jahren die elementaren Grundlagen gelegt werden. Allerdings gibt der Gesetzentwurf der Landesregierung bis auf kleine Details überhaupt keine Antworten, so meinen wir, auf die drängenden bildungspolitischen Herausforderungen, vor denen wir im Freistaat stehen. Statt die Gelegenheit der Gesetzesänderung zu nutzen und die Lehrerbildung umfassend zu modernisieren, dreht diese Regierung leider wieder einmal nur an ganz kleinen Schräubchen.
Wir fordern, übrigens wie ein Großteil der Anzuhörenden auch, eine umfassendere Form der Lehrerinnen- und Lehrerbildung und haben daher auch einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt, der skizziert, wie wir uns die zukünftige Lehrerbildung im Freistaat vorstellen. Wir meinen nämlich, dass gerade unsere Kinder im Grundschulalter eine qualitativ hochwertige Bildung und vor allem individuelle Förderung von Anfang an, so steht es ja auch im Schulgesetz, brauchen. Das muss sich aber dann selbstverständlich auch in der Lehrerinnenausbildung so wiederfinden. Für uns ist klar, dass die Kinder und Jugendlichen Lehrkräfte brauchen, die starke fachliche, pädagogische und diagnostische Fähigkeiten mitbringen, Lehrkräfte, die individuell fördern und die vor allem auch das wichtige Thema Inklusion tatsächlich umsetzen können. Daher plädieren wir vor allem für eine verstärkte Ausrichtung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an individueller Förderung und Inklusion in allen Phasen. Für die erste Phase der Lehrerbildung schlagen wir explizit vor, dass zukünftig in allen Lehramtsstudiengängen mindestens ein Modul zum Umgang mit Heterogenität belegt werden muss. Bisher ist das nämlich nicht der Fall. Wir reden alle über Inklusion, aber Inklusion, wie sie umgesetzt wird, der Umgang mit Heterogenität ist noch immer kein verpflichtendes Modul in der Ausbildung. Das kann aus unserer Sicht nicht sein. Das ist das Mindestmaß, was erfüllt sein muss, und das hätte dieses Gesetz leisten können und auch leisten müssen.
Auch die unterschiedlichen Strukturen der Lehramtsausbildung im Freistaat wollen wir für Thüringen konsequent vereinheitlichen. Unsere Vorstellung von Lehrerbildung in Thüringen ist, dass an allen Standorten die gleichen Rahmenbedingungen zu erwarten sind. Schließlich sollen die ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer auch an allen Schulen in Thüringen unterrichten können. Warum, beispielsweise, stellt sich hier die Frage, gibt es für
das Lehramt an Grundschulen und Regelschulen einen sechssemestrigen Bachelor mit einem dreisemestrigen Master, beim Lehramt für Gymnasien, berufsbildende Schulen und Förderschulen allerdings einen viersemestrigen Master? Warum gibt es beispielsweise in der Lehramtsausbildung für das Grundschullehramt einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst und in den anderen Lehramtsstudiengängen jeweils einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst? Warum gibt es beispielsweise zwei unterschiedliche Regelschullehramtsausbildungen im Freistaat, einmal mit Staatsexamen und einmal mit Bachelor und Master? Wir schlagen vor, dass das Lehramtsstudium im Freistaat an allen Standorten einheitlich der Studienstruktur eines sechssemestrigen Bachelor und eines viersemestrigen Masters of Education mit 300 Leistungspunkten folgt. Den Vorbereitungsdienst wollen wir konsequent, da unterscheiden wir uns von der LINKEN an der Stelle, auf 18 Monate angleichen. In der Masterphase sollte jeder und jede Studierende mindestens ein Praxissemester an einer Schule absolvieren, weil, dass wir mehr Praxis in der Lehramtsausbildung brauchen, da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das haben im Übrigen auch alle Anzuhörenden begrüßt. Die bedeutet letztlich eine Vereinheitlichung der Ausbildungsdauer sowie der Ausbildungsstruktur. Damit erübrigen sich nach unserer Auffassung auch besoldungsrechtliche Unterschiede zwischen den Lehrkräften. Die Landesregierung vermochte hier keinerlei Probleme oder Aufgabenstellungen zu erkennen. Wir alle wissen aber, dass die Lehrerinnen und Lehrer, je nachdem an welcher Schulart sie unterrichten, sehr unterschiedlich bezahlt werden und da dies mindestens an den Gemeinschaftsschulen, aber auch sonst eine Frage der Gerechtigkeit darstellen sollte, meinen wir jedenfalls, gilt es dies zu berücksichtigen. Wenn wir das Gleichbehandlungsgebot wirklich ernst nehmen wollen, dann müssen wir alle Lehrerinnen und Lehrer, egal in welcher Schulform sie unterrichten, auch gleich bezahlen. Das jedenfalls ist unsere Überzeugung. Wir können schon lange nicht mehr nachvollziehen, warum Grundschullehrkräfte mit vergleichbaren fachlichen Qualifikationen auch künftig schlechtergestellt werden sollen als ihre Kolleginnen und Kollegen in weiterführenden Schulen. Diese Ungleichbehandlung muss unseres Erachtens ein Ende haben.
Außerdem wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung verbessern und für alle Ausbildungsphasen sicherstellen, dass Teilzeitmodelle in Anspruch genommen werden. Und wir wollen mehr Verbindlichkeit im Rahmen der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. All das sind Maßnahmen, die die Lehrerbildung in Thüringen modernisieren würden. All das sind Maßnahmen, die die Landesregierung mit diesem Gesetz eben nicht angepackt hat. Stattdes
Zum Entschließungsantrag der LINKEN. Dieser entspricht in vielen Punkten, das habe ich eben schon deutlich gemacht, auch unseren Vorstellungen, denen wir ohne Weiteres zustimmen können. Darüber hinaus fordert der Entschließungsantrag der LINKEN die Möglichkeit, für die Hochschulen ein Lehramtsstudium für Gemeinschaftsschulen zu etablieren und auch eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung zu ermöglichen. Das sind sicher Ansätze, die wir in der Zukunft verstärkt diskutieren müssen. Allerdings meinen wir, dass es gerade mit Blick auf das längere gemeinsame Lernen entsprechende Modelle braucht, die sich auch in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wiederfinden. Wir sollten hier aber vielleicht erst einmal gemeinsam diskutieren, welchen Weg wir dazu in Thüringen einschlagen wollen. Die Länder BadenWürttemberg und Berlin hatten bekanntlich dazu jeweils Expertenkommissionen beauftragt, entsprechende Vorschläge zu machen. In Baden-Württemberg beispielsweise wurden schulstufenbezogene Lehramtsausbildungen empfohlen. So soll es in Baden-Württemberg zukünftig ein Lehramt für die Primarstufe und ein Lehramt für die Sekundarstufen I und II geben. In Berlin wiederum wird die Einrichtung des Lehramts für Grundschulen, eines gemeinsamen Lehramts für integrierte Sekundarschulen und Gymnasien und ein Lehramt für berufliche Schulen empfohlen. Es gibt also durchaus unterschiedliche Wege und diese wollen wir gemeinsam analysieren und das Beste daraus für Thüringen entwickeln. Allerdings wird das dieses Gesetz, so wie es hier vorliegt, nicht leisten. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf will zum einen regeln, dass wir die bundesweit vereinbarten Regeln zur Lehrerbildung umsetzen, und das betrifft für unseren Fall insbesondere die Universität in Erfurt, und er will die Akkreditierungsverfahren für die Fortbildungsangebote vereinfachen. Das ist Anliegen dieses Gesetzentwurfs, nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, es ist auch richtig so, denn wir haben im Grundsatz ein sehr gutes Lehrerbildungsgesetz. Da unterscheide ich mich eben von der Ansicht, die gerade Frau Rothe-Beinlich vorgetragen hat. Frau Rothe-Beinlich, ich will Ihnen auch mal eins sagen, so faul war die Opposition noch nie.
Früher hatten wir mal Situationen, freilich, Sie wissen das doch, da hat die Opposition sich die Mühe gemacht, mal einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt schreiben Sie nur noch Anträge, die Landesregierung möge mal ein Gesetz vorlegen, so wie wir das gerne hätten.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben vorgelegt, und zwar einen Entschließungsantrag, Frechheit!)
Das ist ja wohl doch ein bisschen eine etwas träge und faule Opposition. Das müssen Sie sich anhören.
Sehen Sie, nicht nur mit dem Mund, sondern den Stift in die Hand nehmen und mal einen eigenen Gesetzentwurf aufschreiben,
Aber ich sage, das bestehende Gesetz ist so schon in Ordnung. Wir werden an den entsprechenden Stellen ändern, so haben wir das ja im Ausschuss dann auch vorgetragen und gesagt, dass wir hier keinen Änderungsbedarf sehen. Wenn Sie der Auffassung sind, man muss grundsätzlich die Lehrerbildung in Thüringen über den Haufen werfen, dann machen Sie einen eigenen Gesetzentwurf, dann reden wir darüber.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht gesagt - über den Haufen werfen, Herr Emde. Jetzt werden Sie nicht unredlich.)
Ich bin nicht dieser Auffassung. Im Übrigen will ich mal auf ein paar Punkte eingehen, die in der Rede von Frau Rothe-Beinlich kritisiert werden, aber die auch in den Anträgen aufgegriffen werden. Zum einen wollen Sie zum Beispiel der Friedrich-Schiller-Universität vorschreiben, dass sie auch nach dem Konsekutivmodell Lehrer ausbildet. Ich sage, nein, lasst das die Universität entscheiden. Ich denke, die Universität in Jena macht eine gute Lehrerbildung. Deswegen ist es auch in Ordnung so, dass wir in Thüringen diese zwei Wege gefunden haben. Die Erfurter haben sich dafür entschieden, einen anderen und neuen Weg zu gehen. Die Jenaer bleiben bei dem alten Modell und haben es weiterentwickelt, indem sie gesagt haben, wir rücken die Lehrerbildung mehr in den Fokus an unserer Uni
versität und versuchen, gerade mit den Praxispartnern gemeinsam zu arbeiten, und haben das Jenaer Modell für Lehrerbildung entwickelt. Das ist gut so.
Dann hat Frau Rothe-Beinlich vorgetragen, dass sie alle Lehrämter gleichschalten möchte. Ich sage, es gibt aus gutem Grunde unterschiedliche Lehrämter. Ich sage hier klipp und klar, wir sind dafür, dass es auch dabei bleibt, denn hier gibt es völlig unterschiedliche Anforderungen an die Lehrer und deswegen brauchen wir auch unterschiedliche Lehrämter und dann unterschiedliche Studienbedingungen. Das schließt für mich eindeutig auch Unterschiede in den besoldungsrechtlichen Fragen ein.
Dann wird in den Anträgen aufgegriffen, die Fortbildung noch stärker zu reglementieren und den Lehrern Vorschriften zu machen. Dazu sage ich Ihnen nur eins, nicht mit uns. Dieses ewige Misstrauen und die Unterstellungen gegen die Lehrerschaft, nicht mit uns. Wenn Sie misstrauisch sind, dann sage ich Ihnen mal eins. Erstens ist die Fortbildung permanenter Bestandteil überhaupt dieses Berufs und auch Bestandteil des Dienstvertrags. Wenn Sie mal die Lehrer fragen, die sagen eher, wir würden gern noch mehr Fortbildungen besuchen und wir suchen nach Dingen, die für uns interessant sind.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie mal das ThILLM, wie viele Lehrerinnen wozu Weiter- bildungsveranstaltungen wahrnehmen.)
Da haben wir vielleicht noch Reserven, dass wir die Fortbildungsveranstaltungen finden und organisieren, die der einzelne Lehrer in jedem Falle auch braucht. Das ist auch ein permanenter Prozess. Aber hier noch mehr Zwang auszuüben und diese permanente Unterstellung, Lehrer würden sich nicht fortbilden wollen, das kann ich überhaupt nicht teilen und weise ich von mir.
Es gibt keinen Grund für eine weitergehende Gesetzesnovelle. Ich will aber auch sagen, natürlich gibt es immer wieder Dinge, die man weiterentwickeln muss, denn die Lehrer bewegen sich mit ihrem Job in einer Gesellschaft, die sich ständig weiterentwickelt. Auch die Pädagogik entwickelt sich ständig weiter. Deswegen ist es wichtig, Fragen zu stellen, Antworten zu finden, das heißt, wie kann ich die Schule und den Unterricht weiterentwickeln? Wie kann ich die Qualität verbessern und dementsprechend natürlich auch die Lehrerbildung weiterentwickeln und verbessern? Lehrerbildung heißt nicht nur, an einer Universität zu studieren, sondern es gibt die erste, die zweite und die dritte Phase, die hält sozusagen ein Berufsleben lang an und
deswegen ist es richtig, darüber zu reden, wie man dort weiterkommt. Ich meine, ich betone es noch einmal, wir haben ein gutes Gesetz, aber man muss eben inhaltlich weiterentwickeln und da brauchen wir das enge Gespräch und die enge Verzahnung zwischen denen, die die Lehrer an den Hochschulen ausbilden, zwischen denen, die die Fortbildung veranstalten, zwischen den Schulämtern, der Schulaufsicht, den Schulen und natürlich den Lehrern und allen anderen Partnern, die es noch braucht. Hier sage ich auch einmal mit einem kritischen Unterton: Wir haben im Gesetz einen Beirat für Lehrerbildung eingerichtet. Das hat der Landtag nach Anhörungen gemacht und hat sich auch für die Zusammensetzung dieses Beirats entschieden. Ich weiß, dass dieser Beirat in der Vergangenheit sehr häufig getagt hat. Ich weiß aber auch, Herr Minister, dass er in letzter Zeit - ich sage es einmal vorsichtig - eher wenig tagt. Das möchte ich schon anregen, dass das intensive Gespräch und der intensive Austausch mit allen Beteiligten weiter gesucht wird, denn er ist dringend notwendig.
Zum anderen kann ich auch nur betonen, dass es wichtig ist, dass das Ministerium mit den Hochschulen im Gespräch ist, wie man die Lehrerbildung in Thüringen weiterentwickeln kann. Da gibt es immer wieder neue Vorschläge und Kritikpunkte, die man dann aufgreifen muss und wie man dann miteinander die Lehrerbildung in ihrer Qualität weiter nach vorn bringt.
Wie gesagt, am Gesetz sehe ich keinen Änderungsbedarf, aber die Fragen, wie man eben noch enger verzahnen kann und ob man bessere Abstimmungen hat zwischen den Hochschulen - Wer bildet wen aus? Wie gehen wir damit vor? Welche Inhalte sind drin? Wie können wir auch schaffen, dass die Lehrpläne, die auch weiterentwickelt werden, rechtzeitig umgesetzt werden in der Lehrerbildung? Wie können wir noch engere Verzahnung haben zwischen der Lehrerfortbildung und der Hochschulausbildung? -, das halte ich für ganz wichtig und das braucht einen hohen Stellenwert, dieses permanente Gespräch.
Abschließend: Wir stimmen dieser Gesetzesänderung zu, damit die entsprechenden KMK-Bedingungen umgesetzt werden können, meinetwegen, damit auch die Akkreditierungsverfahren für die Lehrerfortbildung vereinfacht werden. Ich hoffe, das gibt keinen Qualitätsanspruch, das unterstelle ich aber auch nicht, sondern es ist uns sehr wichtig, dass wir dort nicht mit Formalien wichtige Prozesse unterbrechen. Wir empfehlen also Zustimmung.