Protocol of the Session on September 19, 2013

Und am Ende, es ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden, ist der Regierungssprecher nun einmal Sprachrohr der jeweiligen Landesregierung und an dieser Stelle tatsächlich der verlängerte Arm der Landesregierung, bei dem Gehorsam unabdingbar ist.

Jetzt nur noch ein paar Hinweise bzw. Anmerkungen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/6577. Es ist ja schon gesagt worden, die Anlässe für eine Prüfung der Besoldungsregelung bzw. der Betrachtung des Beamtenstatus sind gegeben und die Landesregierung hat deswegen auch zu Recht einen Gesetzentwurf mit Änderungen angekündigt. An dieser Stelle ist es so wie auch schon angeklungen, denn aus Sicht der CDU-Fraktion obliegt es dem Selbstorganisationsrecht der Regierung, diesbezügliche Regelungen aufzustellen und dem Parlament erst einmal vorzuschlagen. Frau Siegesmund, dann kann man natürlich dieses Paket, diesen Vorschlag aufmachen und darüber diskutieren. Und niemand, Herr Korschewsky, hat gesagt, dass es so bleiben soll, wie es ist.

An dieser Stelle aber dann trotzdem noch ein paar Dinge, die natürlich bei einem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden sollten, nämlich dass die Entlassung politischer Beamter jederzeit erfolgen kann und faktisch der Nachprüfbarkeit hinsichtlich Rechtund Zweckmäßigkeit weitgehend entzogen ist. Der Beamte hat kaum eine Möglichkeit der Überprüfung der Entscheidung. Vor diesem Hintergrund sollten die genannten Funktionen auch noch eine gewisse

Attraktivität behalten, damit eben auch noch eine Bestenauswahl gewährleistet ist.

Die Gestaltungsspielräume des Landes sollten geprüft werden bezüglich der Reduzierung der Anzahl des Sonderstatus der politischen Beamten und natürlich muss eine Prüfung hinsichtlich der Doppelversorgung politischer Beamter und Minister erfolgen. Denn bei Fällen von Doppelversorgung wird durch wenige das Ansehen des gesamten Beamtentums und am Ende auch der Politik in Misskredit gebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die letzte Anmerkung stimmt.)

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meißner. Ich sehe jetzt keinen Redewunsch mehr. Doch, Herr Abgeordneter Kuschel, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Voß freut sich schon. Ich möchte noch drei Anmerkungen machen, die eher Richtigstellungen sind, damit dann in der weiteren Debatte hier nicht auf Argumente eingegangen wird, die mit unserem Gesetzentwurf nicht einmal ansatzweise etwas zu tun haben und die uns etwas unterstellen, was wir gar nicht so geregelt haben wollen.

Herr Geibert, dem müsste man das antragen, aber der liest ja bestimmt immer Protokolle oder hat seinen Staatssekretär hier, der ist auch nicht körperlich zugegen. Er hat gesagt, wir hätten bei unserem Gesetzentwurf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem sogenannten Modell der Zeitbeamten nicht berücksichtigt. Dazu ist noch einmal festzustellen, dass wir sehr wohl den Rahmen, den das Verfassungsgericht vorgegeben hat, berücksichtigt haben. Unser Modell baut auf dem Lebenszeitbeamten auf, der zeitlich befristet, also temporär, mit einer Aufgabe betraut wird und, wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, wieder in das Verhältnis des Laufbahnbeamten zurückfällt. Ein solches Modell hat das Verfassungsgericht für nicht unzulässig erklärt. Insofern haben wir zumindest kein verfassungsrechtliches Problem. Bei Herrn Geibert habe ich immer so den Eindruck, der will nicht so richtig sagen, was er eigentlich politisch will. Er versteckt sich immer hinter irgendwelchen juristischen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Da wird er nur noch durch einen Menschen in diesem Raum getoppt, das ist Herr Hey. Herr Hey will uns eigentlich immer zustimmen, der darf das nur nicht und deswegen muss er sich immer was einfal

(Abg. Meißner)

len lassen. Dann sagt er immer „verfassungsrechtliche Bedenken“ als Totschlagskeule.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das mache ich nicht immer.)

Das ist auch eine Form der Auseinandersetzung, bringt uns aber nicht weiter. Wir bitten also sachlich, sich noch mal mit unserem Modell zu beschäftigen, damit wir hier zum Schluss keine verfassungsrechtliche Diskussion führen, sondern eine politische Diskussion - was wollen wir. Im Übrigen könnte man auch, wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, ob man durch Änderungen in der Verfassung auch die Voraussetzungen schaffen kann, dass man dann einfachgesetzlich neue Regelungen schafft.

Die zweite Anmerkung zu Herrn Meyer: Herr Meyer, ich will nur nicht, dass wir uns falsch verstehen, deswegen noch mal meine Anmerkung. Möglicherweise habe ich Sie falsch verstanden. Sie hatten dargestellt, Sie könnten sich vorstellen, dass betroffene Menschen in Einheit sowohl die Bedarfsermittlungen machen als auch die Bewilligung von Mitteln und die Auszahlung. Wir verweisen nur darauf, da haben wir starke Bedenken auch mit Blick auf Korruptionsvorbeugung. Da bleiben wir bei unserem Grundsatz, dass wir auch personell sicherstellen müssen, dass Bedarfsermittlung, Bewilligung und Auszahlung von verschiedenen Personen und auch Institutionen erfolgen, einfach um zu verhindern, dass wir einen möglichen Raum schaffen, der korruptionsanfälliger ist. Damit machen wir keinen Generalverdacht, aber es ist einfach verlockend, wenn alles in einer Hand ist, dass da natürlich die Anfälligkeit eine ganz andere Dimension hat, als wenn ich das getrennt habe. Deswegen legen wir darauf Wert.

Frau Meißner, nur eine Richtigstellung: Wir haben nicht behauptet, dass es vier Bundesländer gibt, wo es keine politischen Beamten gibt, sondern wir haben gesagt, in vier Bundesländern sind die Staatssekretäre Mitglied der Landesregierung. Das ist noch mal ein Unterschied. Da bitten wir auch, uns korrekt wiederzugeben. Das ist dann nicht mehr der Einzelfall wie in Bayern, sondern das sind erst mal vier Bundesländer, das ist immer noch eine Minderheit, aber es ist schon eine höhere Qualität als der Einzelfall. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Meine Damen und Herren, als Erstes frage ich Sie: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt wurde, oder regt sich da immenser Widerspruch?

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Zweifelhaft.)

Das sehe ich so nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Wir stimmen zuerst ab über den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6591. Hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer diese Überweisung befürwortet, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist diese Überweisung ebenfalls abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6592. Hier ist ebenfalls Überweisung als Erstes an den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt worden. Wer dieser Überweisung folgt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer sich dieser anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer sich dieser anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus

(Abg. Kuschel)

den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt und die Beratung für heute an der Stelle geschlossen.

Wir kommen jetzt zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage Sie zuerst: Ist auch die Beratung des Sofortberichts zur Weiterberatung gewünscht? Nein. Dann stimmen wir nur über die Nummer 2 des Antrags mit der Drucksachennummer 5/6577 ab. Hier ist auch Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer das befürwortet, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung der Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer das befürwortet, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist diese Überweisung ebenfalls abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer sich dieser anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist diese Überweisung abgelehnt worden.

Weil die Überweisungen alle abgelehnt wurden, kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksachennummer 5/6577. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion. Enthaltungen sehe ich bei der Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6612 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ werden die aus dem Verwaltungsvollzug gewonnenen Erkenntnisse bezüglich bestehender Schwächen des Einladungsund Meldeverfahrens aufgegriffen, um so die Ziele des Kinder- und Gesundheitsschutzes noch besser zu erreichen. Ein Hauptkritikpunkt besteht in der großen Zahl der sogenannten falschen Nichtteilnahmemeldungen. Die Meldung nach § 7 des Gesetzes beruht auf einem formalistischen Meldeverfahren. Voraussetzung für den Erfolg des Meldeverfahrens ist die rechtzeitige Übermittlung der Meldungen über durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen der jeweiligen behandelnden Ärzte an das Vorsorgezentrum für Kinder. Es wurde zudem festgestellt, dass mehr U-Untersuchungen durchgeführt wurden, als Rückmeldungen an das Vorsorgezentrum erfolgen. Dies erklärt, dass den Jugendämtern dann mehr Nichtteilnahmen gemeldet wurden, als tatsächlich vorlagen. Aufgrund der Vielzahl von sogenannten falschen Nichtteilnahmemeldungen fiel ein erhöhter Überprüfungsaufwand bei den Jugendämtern an. Diese müssen herausfinden, welche Kinder tatsächlich nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, um diese Fälle dann hinsichtlich einer möglichen Verletzung des Kindeswohls zu bewerten. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren dahin gehend geändert, dass nunmehr das Vorsorgezentrum für Kinder künftig in Fällen, in denen trotz Einladung und Erinnerung keine Meldung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung von der U4 bis zur U8 eingeht, die zuständigen Gesundheitsämter informiert. Nach Überprüfung dieser Meldungen übermitteln die Gesundheitsämter in den Fällen, in denen Anhaltspunkte für eine Vernachlässigung, Misshandlung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes vorliegen, die Daten an die Jugendämter zur weiteren Prüfung.

Mit der Verlagerung der Meldung von den Jugendämtern auf die Gesundheitsämter werden nunmehr den Behörden die Aufgaben übertragen, die für die Aufgaben der Prävention und Gesundheitsvorsorge verantwortlich sind und die dafür erforderlichen fachlichen Kompetenzen besitzen. Damit konzen

(Vizepräsidentin Hitzing)

triert sich nunmehr die Arbeit der Jugendämter auf den Kinderschutz, während die Gesundheitsämter im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Prävention tätig werden. Insgesamt wird das Verfahren damit effizienter gestaltet.

Mit dem Änderungsgesetz wird neben der Verlagerung der vorgenannten Aufgaben von den Jugendämtern auf die Gesundheitsämter auch die Zahl der meldepflichtigen Früherkennungsuntersuchungen reduziert. Damit wird das Einladungs- und Erinnerungsverfahren auf das Erforderliche und Notwendige reduziert. Das Gesetz richtet seine besondere Aufmerksamkeit auf Klein- und Vorschulkinder, da diese im besonderen Maße auf Schutz angewiesen sind. Eine Herausnahme der U3 als auch der U9 steht dem nicht entgegen. Zwischen der U3- und U4-Früherkennungsuntersuchung liegt nur ein kurzer Zeitraum. Da die U4-Früherkennungsuntersuchung gleichzeitig der erste Impftermin für die Neugeborenen ist, halte ich es insbesondere vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes für erforderlich, diese in das Einladungs- und Meldeverfahren einzubeziehen und das Einladungs- und Meldeverfahren mit der U4-Früherkennungsuntersuchung zu beginnen. Auch in elf weiteren Bundesländern beginnt das Erinnerungsverfahren mit der U4.

Aus dem Einladungs- und Erinnerungsverfahren wird auch die U9-Früherkennungsuntersuchung herausgenommen. Diese Untersuchung wird unter Berücksichtigung der Toleranzgrenze vom 58. bis zum 66. Lebensmonat durchgeführt. In Thüringen werden 96,9 Prozent der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren in einer Kindertageseinrichtung betreut, so dass diese bereits einer Aufsicht unterliegen.

Das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder hat sich grundsätzlich bewährt und soll mit den durch dieses Änderungsgesetz eingeführten Anpassungen fortgelten. Um zu überprüfen, ob die im vorliegenden Gesetz genannten Maßnahmen greifen und dem Wunsch nach umfassender Evaluierung des Gesetzes nachzukommen und eine vollständige Evaluierung des Gesetzes durchführen zu können, wird dieses auf weitere fünf Jahre befristet. Wir werden dazu zeitnah einen Verfahrensplan erarbeiten, um die Anwendung des Gesetzes zu untersuchen und die Gesetzesnormen rechtzeitig anpassen zu können. Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat als erster Redner der Herr Abgeordnete Koppe für die Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Meißner, ich glaube, das gleicht sich irgendwann aus über die fünf Jahre, hoffe ich zumindest.

Zum Thema: Ich muss natürlich sagen, als ich den Entwurf in den Händen gehalten habe, habe ich mir wirklich eine ganze Zeit überlegt, was ich dazu sage,

(Unruhe SPD)

bei allem Respekt, wir haben uns ja vor wenigen Wochen schon mal im Plenum über das Thema unterhalten bei zwei Anträgen, die auch zu diesem Thema hier vorlagen. Ich muss schon sagen, ich fühle mich bei diesem Gesetzentwurf, auch wenn es hart klingt und auch wenn es böse klingt, schon veralbert. Ich will, Frau Ministerin, noch einmal in Erinnerung rufen, was Herr Staatssekretär vor wenigen Wochen hier zu dem Thema höchstpersönlich auch zugegeben hat, und das fand ich auch sehr ehrlich und auch sehr sachbezogen, dass das ganze bisherige Verfahren schon massive Probleme aufgeworfen hat.

Für uns stellt sich zum einen die Frage, ob Eltern überhaupt schriftlich von Staats wegen daran erinnert werden müssen, dass sie ihre Kinder zu den entsprechenden medizinischen Vorsorgeuntersuchungen vorstellen. Schließlich - und auch das ist hier schon mehrfach debattiert worden - haben wir Erfüllungsquoten von über 90 Prozent hier im Freistaat und, das will ich betonen, dies freiwillig.

Was wirklich festzustellen war und auch noch ist, bleibt die Erkenntnis des Thüringer Rechnungshofs aus dessen Sondergutachten, dass das Verfahren unnötige Bürokratie schafft und Eltern stigmatisiert, da mehr als 40 Prozent der Meldungen an die Jugendämter, dass Eltern die Untersuchungen versäumt haben sollen, falsch waren. Sie stigmatisieren die Thüringer Eltern, schicken ihnen bei erstbester Gelegenheit das Jugendamt nach Hause und - auch das habe ich schon mal gesagt - vergüten den Verwaltungsaufwand der Kinderund Hausärzte nicht. Zu Recht aus unserer Sicht haben sich alle am Verfahren Beteiligten über die aktuelle Gesetzespraxis beschwert. Nunmehr zwingt Sie die auslaufende Befristung dazu, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Und was kommt als Lösungsangebot aus Ihrem Hause? Sie nehmen einfach die U3 und die U9 Früherkennungsuntersuchung aus dem Gesetz und denken dann, wenn ich die Untersuchungen reduziere, reduziere ich damit auch den bürokratischen Aufwand.