Ich fange mit der zweiten Frage an: Nein, das kann ich nicht, die Namen nennen. Die erste Frage, das
ist also eine Einschätzung, die Sie von mir verlangen, die kann ich auch nicht geben. Ich gehe davon aus, dass die Beschlussfassung des Kabinetts rechtens war und ist.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, können Sie noch einmal die Voraussetzungen benennen, wenn ein Staatssekretär zwingend, also alternativlos in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen ist, und inwieweit dort ein Ermessen besteht.
Ja, wir kommen jetzt in eine allgemeine Fragerunde rein. Ich habe mich hier auf die Fragen intensiv vorbereitet, die die GRÜNEN gestellt haben. Ich kann nur sagen, dass sich die Versetzungen für den einstweiligen Ruhestand nach § 30 des Beamtenstatusgesetzes des Bundes und nach § 48 des Thüringer Beamtengesetzes richten.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Eine Bemerkung zur Geschäftsordnung sei mir hier erlaubt. Das Fragerecht der Abgeordneten ist verfassungsrechtlich ein sehr hohes Gut. Wir haben eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung steht, wenn die Fragen fristgemäß eingereicht worden sind, sind sie zu beantworten. Ich bitte da, zukünftig ein bisschen darauf zu achten. Eine Frage konnten Sie nicht beantworten. Also die sind fristgemäß eingegangen, Sie müssen sie beantworten. Da müssen Sie eventuell einmal in Ihrem Haus sehen, wie Sie das auf die Reihe bekommen. Aber das ist das Recht der Abgeordneten. Über Qualität kann man dann immer streiten, aber es ist das Recht der Abgeordneten, dann auch eine Antwort auch zu erhalten. Danke.
Außer einer, wo Sie noch einmal um eine Verlängerung gebeten haben. Das ist eigentlich nicht üblich.
Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6317.
Nach Medienberichten (Thüringer Allgemeine, Thü- ringische Landeszeitung, Ostthüringer Zeitung vom 5. Juni 2013) soll die Servicestelle in Greiz ab dem Jahr 2014 geschlossen werden.
1. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land durch das Finanzamt in Altenburg mit der Servicestelle in Greiz (bitte jeweils einzeln für jeden Stand- ort angeben mit Personal-, Sach- und Mietkosten einschließlich der Dauer des betreffenden Mietver- trags)?
2. Welche Kosten fielen jährlich für das frühere Finanzamt in Greiz in den letzten drei Jahren vor dessen Schließung an?
3. Welche Kosten für die Immobilie des früheren Finanzamtes in Greiz in der Rosa-Luxemburg-Straße stehen welchen Mieteinnahmen gegenüber (bitte angeben nach Jahren seit Schließung des Finanz- amtes in Greiz)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Finanzamt Altenburg ist in einem Mietobjekt in der Wenzelstraße 45 in Altenburg untergebracht. Das Mietverhältnis für die Liegenschaft endet zum 30.04.2019 und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner fristgerecht kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt im Übrigen sechs Monate. Für die Immobilie sind im Jahr 2012 Miet-, Betriebs- und Bewirtschaftungskosten von insgesamt 618.420,75 € angefallen.
Die Servicestelle Greiz - das war der zweite Teil der Frage - ist in einem Mietobjekt in der Weberstraße 1 in Greiz untergebracht. Laut Mietvertrag endet das Mietverhältnis für die Liegenschaft zum
30.09.2014. Für die Immobilie sind im Jahr 2012 Miet-, Betriebs- und Bewirtschaftungskosten von insgesamt 7.735,62 € angefallen. Die Kosten für Personal und weitere Sachkosten sind für einzelne Liegenschaften aufgrund der bestehenden Haushaltssystematik kurzfristig nicht genau ermittelbar, da die Einnahmen und Ausgaben für alle Finanzämter zusammengefasst in einem Kapitel, dem Kapitel 06 04, veranschlagt werden.
Zu Frage 2: In den letzten drei Jahren vor der Schließung sind für die Immobilie des Finanzamts Greiz folgende Bewirtschaftungskosten angefallen: In 2003 51.949,41 €, für das Jahr 2004 54.830,75 € und für das Jahr 2005 51.724,69 €.
Zu Frage 3: Für die Immobilie sind in den Jahren nach der Schließung des Finanzamts Greiz - die Schließung erfolgte zum 01.12.2005 - folgende Bewirtschaftungskosten angefallen: In 2006 23.316 € ich runde jetzt mal auf ganze Euro -, 2007 4.715 €, 2008 4.380 €, 2009 4.032 €, 2010 6.133 €, 2011 3.332 € und 2012 4.158 €. Diesen Ausgaben stehen lediglich im Jahr 2012 Mieteinnahmen in Höhe von 2.044 € gegenüber.
Zu Frage 4: Die Servicestellen, so auch die in Greiz, bieten den Bürgern die Möglichkeit, einfache steuerliche Angelegenheiten zu erledigen. Hierzu zählen beispielsweise die Annahme und formelle Überprüfung von Steuererklärungen, Lohnsteuerermäßigungsanträgen und sonstigen Anträgen, die Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte und Beratung der Bürger gemäß § 89 AO, die Protokollierung von Niederschriften, zum Beispiel von Einsprüchen, und die Ausgabe von Vordrucken und Broschüren.
Vielen Dank, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis, gleich zwei. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte als erste Frage: Habe ich das richtig verstanden, dass der Freistaat Thüringen also die landeseigene Immobilie in Greiz mit dem Finanzamt aufgegeben hat zugunsten des Mietobjekts in Altenburg, während in Greiz sich die Kosten etwa zwischen 51.000 und 54.000 € pro Jahr bewegt haben und in Altenburg irgendwo um die 600.000? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage: Wäre es nicht, wenn das Objekt leer steht, möglich, mit geringeren Kosten das eigene Objekt für eine Servicestelle zu nutzen und die dabei zu erhalten?
Zur ersten Frage: Die erfolgte Verlagerung berücksichtigte verschiedene Komponenten und war Gegenstand einer umfassenden verwaltungsstrukturellen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, in deren Rahmen dann die Außenstelle Greiz aufgelöst wurde, das ist richtig.
Zum Zweiten: Soweit wir hier eine Schließung prüfen, muss auch geprüft werden, welche Alternativen es gibt und inwieweit hier ein leer stehendes Gebäude genutzt werden kann oder nicht. Aber die Bewirtschaftungskosten, Herr Abgeordneter, sind nur ein Teil der gesamt anfallenden Kosten. Es geht auch um die Personalaufwendungen, die hier gebunden sind, und damit das Personal, das an anderer Stelle gerade in der Bearbeitung von Steuererklärungen dann nicht verfügbar ist. Es ist eine umfassende Betrachtung, die da durchgeführt werden muss.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ab diesem Jahr erfolgt keine Versendung von Formularen mehr an die Steuerpflichtigen durch die Finanzämter. Hat diese neue Verfahrensweise möglicherweise Auswirkungen auf die ursprünglichen Pläne des Finanzministeriums zur Schließung dieser Servicestellen und wie wird das begründet?
Die Tatsache, dass die Formulare jetzt quasi persönlich abgeholt bzw. ausgedruckt werden müssen, muss bei der Entscheidung über die Schließung mit berücksichtigt werden. Es ist auch durchaus denkbar, dass diese Formulare dann zum Beispiel in Servicestellen der Gemeinde, in Bürgerbüros mit ausgelegt werden oder in einer Bürgersprechstunde. Da gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, aber die Tatsache, dass die Formulare physisch nicht mehr verschickt werden, muss berücksichtigt werden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6326.
Aktuelle Situation in der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
In den vergangenen Tagen und Wochen kam es vermehrt zu kritischen Hinweisen und Anfragen von Maßnahmeträgern von ESF-Projekten an die Fraktion DIE LINKE, welche sich auf die Arbeitsweise der GFAW bei Beratungen und Bewilligungen zu ESF-Anträgen beziehen.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Effektivität der Anfang des Jahres 2013 in der GFAW vorgenommenen Umstrukturierung ein?
2. Welcher aktuelle Stand ist hinsichtlich der vorliegenden Konzepte für ESF-Maßnahmen sowie hinsichtlich dazu in Bearbeitung befindlicher und bewilligter Anträge zu verzeichnen?
4. Welcher aktuelle Stand ist in der Abarbeitung der Rückstände in der Verwendungsnachweisprüfung zu verzeichnen? Wie viele ungeprüfte Verwendungsnachweise liegen der GFAW per 30. Juni 2013 vor? Danke.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Umstrukturierungen in der GFAW als Teil der TAB sind Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem die Gesellschaft zu einem effizienten und abrechnungssicheren Dienstleister entwickelt wird. Es ist zuallererst Aufgabe der TAB als Mutter, die Leistungsfähigkeit und Effektivität der GFAW sicherzustellen. Die Verantwortung liegt bei dem dortigen Vorstand. Die hierzu ergriffenen Maßnahmen beinhalten neben organisatorischen Veränderungen eine deutlich bessere EDV-Unterstützung, angemessene personelle Verstärkungen, eine gezielte Personalentwicklung, Schulungsmaßnahmen und eine personelle sowie strategische Unterstützung durch die Thüringer Aufbaubank als Muttergesellschaft. Das Ziel ist wegen der Komplexität der Aufgabe kurzfristig nicht zu erreichen. Das haben wir hier auch schon öfter betont. Realistisch ist eine vollständige Konzeptumsetzung bis zum Ende der laufenden Förderperiode des ESF, das heißt Ende 2015. Die eingeleiteten Maßnahmen sind ein Schritt
in die richtige Richtung. Insbesondere bei der Verwendungsnachweisprüfung gibt es aber zurzeit noch immer erhebliche Rückstände, das heißt, an dieser Stelle ist das Konzept noch nicht in erforderlichem Umfang erfolgreich. Alle weiteren Maßnahmen werden in enger Kommunikation von GFAW, Aufbaubank und Ministerium auf Arbeits- und Leitungsebene erörtert und einer Lösung zugeführt. Eine eigens eingerichtete Arbeitseinheit zum Beispiel ist mit der Vereinfachung der Durchführungsbestimmungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten befasst. Dies wird im Übrigen auch konstruktiv vom Rechnungshof mit begleitet. Wegen der besonderen Verantwortung der Aufbaubank für den Erfolg des Gesamtkonzepts wird der Vorstand der TAB, Herr Michael Schneider, zukünftig den Vorsitz des Aufsichtsrats der GFAW übernehmen.