Protocol of the Session on July 11, 2013

das Gemeinwohl wird nicht genau definiert. Deshalb gibt es innerhalb der kommunalen Familie auch immer wieder und immer öfter die Forderung, sagt uns doch, was das ist, dieses öffentliche Wohl, nennt uns doch mal die Spielregeln. Das sagen die, weil es hier im Parlament unterschiedliche Auffassungen gibt zu den unterschiedlichen Gemeindeneugliederungen, weil wir beispielsweise sagen als SPD im Land und auch hier in der Fraktion: Es kann doch nicht ernsthaft dem öffentlichen Wohl dienen, dass es Gemeindefusionen beispielsweise kleinerer Kommunen gibt in direkter Nachbarschaft von Städten oder auch zentralen Orten und diese zentralen Orte halten viele Angebote vor, die eben auch von diesen kleinen Kommunen genutzt werden. Es kann doch nicht sein, sagen wir, dass es bei solchen Neugliederungen, die man getrost auch als Abwehrzusammenschlüsse bezeichnen kann, die Entwicklungsmöglichkeiten eben dieser zentralen Orte, von denen ich gerade sprach, einschränken. Wir haben das ja alles schon mal thematisiert. Deshalb und weil es eben auch Irritationen gab und weil die Kommunen sagen, dann gebt uns doch et

was mehr in die Hand als diese wachsweiche Formulierung von diesem öffentlichen Wohl in der ThürKO, genau deshalb gab es einen gemeinsamen Antrag - jawohl, Herr Kuschel, da haben Sie recht - vom 15.12.2011, in dem wir bestimmte - ich nenne das jetzt mal Maßstäbe - Richtlinien festgelegt haben, die bei Gemeindeneugliederungen zu beachten sind. In diesem Antrag, er ist von CDU und SPD so gefasst, wird die Landesregierung aufgefordert, diese Maßstäbe auch gesetzlich zu fixieren und dann auch diese rechtlichen Änderungen auf den Weg zu bringen. Was ist geschehen? Nichts, überhaupt nichts. Ein Antrag der Regierungskoalition wird hier in diesem Hause verabschiedet und nichts geschieht. Ich könnte das jetzt kommentieren, das würde aber nicht in die verbale Feinkostabteilung des Hauses passen. Ich will einfach sagen, das ist ein starkes Stück.

Nachdem auch nach dieser Beschlusslage vom 15.12.2011 ein nächstes Gemeindeneugliederungsgesetz auf den Weg gebracht wurde und ich wieder hier vorn gestanden und gemahnt habe, gebt der kommunalen Familie doch so etwas wie Leitlinien, wie Richtplanken in die Hand, was dieses öffentliche Wohl betrifft, und wir wieder dieses Gesetz verabschiedet haben, auch wieder mit großen Schmerzen - Sie können sich erinnern -, ist mittlerweile klar, ich kann hier erneut die Umsetzung des Beschlusses fordern.

Aber ich bin Pragmatiker und weiß, das wird wahrscheinlich nichts mehr bis zum Ende der Legislatur. Denn man müsste eigentlich aus diesem Beschluss heraus so etwas wie ein Leitbild entwickeln, nach dem solche Neugliederungen geregelt sind. Dazu bräuchte es zum einen Zeit, die wir in der Form vielleicht gar nicht mehr haben, und es bräuchte Einigkeit innerhalb der Koalition und auch die ist in dieser Frage nicht gegeben. Der Gemeinde- und Städtebund hat übrigens in seiner Stellungnahme zum letzten Gemeindeneugliederungsgesetz etwas Bemerkenswertes festgestellt, ich habe das damals auch schon gesagt. Er bemängelt dort ausdrücklich, dass es keine wirklich verbindlichen Kriterien gibt, nach denen die Kommunen ihre Planungen für die zukünftigen Strukturen vor Ort ausrichten können, und sagt sogar, dass das landespolitische Vorgehen ohne ein tragfähiges Konzept vor dem Hintergrund des geltenden rechtlichen Rahmens als verfassungsrechtlich bedenklich einzustufen ist. Das muss man sich mal hier im Hohen Hause auf der Zunge zergehen lassen. Bei einer so wichtigen Frage wie bei der Neugliederung der kommunalen Familie hat der größte Interessenverband dieser kommunalen Familie, der Städte und Gemeinden, solche Bedenken. Das sollten wir ernst nehmen.

Ich bin übrigens schon auf die nächste Stellungnahme gespannt. Denn auch der Gemeinde- und Städtebund weiß, es gibt noch kein Leitbild, es gibt wahrscheinlich überhaupt kein Leitbild mehr hier bis

zum Ende der Legislatur. Weil das so ist und Beschlüsse im Landtag einfach negiert werden, sind wir jetzt konsequent und sagen: Wie ist die Rechtslage? Die ist in Thüringen so, dass wir das Prinzip der Freiwilligkeit anerkennen. Das öffentliche Wohl ist nun nicht genau definiert. Und dann nehmen wir uns die Gemeindeneugliederungen, die beantragt sind, eben her und sagen, okay, dann soll es so sein. Denn wir können - das ist unsere Überzeugung, die wir mittlerweile haben - doch die Kommunen vor Ort, die sich im Wege dieser Freiwilligkeit gefunden haben, nicht dafür bestrafen, dass wir uns hier im Landtag in unterschiedlichen Positionen nicht einig sind, wie denn beispielsweise öffentliches Wohl oder andere Dinge zu definieren sind.

(Beifall SPD)

Allerdings - jetzt komme ich zu den Einzelfällen wie sehr der Begriff des Allgemeinwohls gedehnt und auch umgedeutet werden kann, das haben wir jüngst erst erlebt, als es um Oberland und Sonneberg ging, das ist eben schon angesprochen worden. Da ist es so, es gibt eine Freiwilligkeit in dieser Region zum Zusammenschluss, aber die Regeln gelten eben hier nicht uneingeschränkt. Ich bin froh, dass wir das jetzt geklärt haben. Aber es zeigt eben auch die gesamte Problematik. Es zeigt die Sachlage auf und die ist völlig ungenügend. Wir haben das im vergangenen Jahr schon erlebt, wenn hier immer wieder die Folklore der Freiwilligkeit angestimmt wird. Wir hatten in Oppershausen und Kammerforst, zwei Orte im schönen Hainich, genau das Gegenteil. Das waren zwei Orte, die die damalige Gemeindeneugliederung abgelehnt haben. Da hat dann das öffentliche Wohl die Freiwilligkeit überstimmt, es war hochinteressant, die Diskussion hier in diesem Hause mitzuerleben. Ich will auch noch hinzufügen, dass bei der jetzt vorliegenden Gesetzesvorlage des Ministeriums in der Begründung zumindest im Fall der Gemeinde Straufhain - ich begrüße auch den Bürgermeister von Straufhain, er winkt mir gerade zu - und der VG „Heldrunger Unterland“ unterstellt wird, es gäbe gleichlautende oder vielmehr übereinstimmende Beschlüsse zum Beitritt. Es gibt aber ein Schreiben der Gemeinde Bad Colberg-Heldburg, da liest sich das anders, denn dort wird darauf hingewiesen, dass die VG, ich will es einmal so ausdrücken, nicht das Gelbe vom Ei ist. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich, hier steht: „Die Position der Stadt Bad Colberg-Heldburg ist nach wie vor unverändert. Mit Blick auf die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen benötigt das Heldburger Unterland mit seinen Potenzialen, wie der Rehabilitationsklinik Bad Colberg GmbH und dem künftigen Deutschen Burgenmuseum auf der Veste Heldburg, zukunftsfähige und leistungsstarke Strukturen, die eine weitere Entwicklung zum Wohle der Bürger der Region ermöglichen und auf dem hart umkämpften Tourismusmarkt bestehen. Der Stadtrat der Stadt Bad

Colberg-Heldburg ist zutiefst davon überzeugt, dass diese Herausforderungen nicht durch eine kleingliedrige Struktur wie die einer Verwaltungsgemeinschaft zu bewältigen sind.“ Das finde ich schon bemerkenswert, wenn man so etwas dann einmal zu lesen bekommt.

(Beifall DIE LINKE)

Netterweise sind wir also auch als Abgeordnete angeschrieben worden. Ich habe mit der Bürgermeisterin gesprochen, nicht als Adressat, als Vorsitzender des Innenausschusses, das steht mir nicht zu, sondern das habe ich als Abgeordneter getan - und das steht mir frei - und habe mir das noch einmal erläutern lassen. Um das hier darzustellen und auch gleich glattzuziehen: Ich bin überhaupt nicht dagegen, dass endlich auch für Straufhain eine Lösung da ist, das will ich gleich sagen. Es hat lange genug gedauert und war auch vor Ort, denke ich, eine zum Teil sehr unerträgliche Situation. Aber es geht um die Fall- und um die Fachfrage, wie weit wir überhaupt bei diesen kleingliedrigen Strukturen, auch beispielsweise einer Verwaltungsgemeinschaft, hier zu entscheiden haben oder nicht. Auch das muss ich sagen, Herr Staatssekretär, ich war sehr überrascht, als Sie sagten, Sie hätten sich bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfs aus dem Ministerium an diesen Entschließungsantrag gehalten, den wir hier am 15.12.2011 gefasst haben. Das kann ich hier, ehrlich gesagt, auch nicht wiedererkennen. Aber es sei so. Und deswegen sind wir, ich habe das eben versucht auch darzulegen, Pragmatiker.

Herr Kuschel hat jetzt gar nichts mehr dazwischengerufen, das hat mich verwundert. Aber er scheint diese Positionierung in dem Sinne also auch aufgenommen …

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir sind sprachlos, wie Sie den Beschluss ein- halten und umsetzen.)

Ja, das trifft uns aber alle. Im Übrigen, interessanterweise, wenn Sie sich die Beschlusslage anschauen, damals am 15.12., das sind nicht nur Abgeordnete von SPD und CDU gewesen, die da zugestimmt haben.

Herr Abgeordneter Hey, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

Recht gern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Kollege Hey, ich gestehe, dass es mir schwerfällt,

(Abg. Hey)

Ihnen zu folgen und zu verstehen, was Sie uns sagen. Würden Sie in Ihrer Rede noch sagen, ob Sie für sich als Abgeordneter ganz allein sprechen oder für die Fraktion und wie Sie zu dem Gesetzentwurf stehen? Das ist nämlich ganz intransparent geworden für mich im Laufe der Rede.

Ehrlich, dann muss ich an mir arbeiten, das tut mir leid. Also ich stehe hier vorn als Abgeordneter meiner Fraktion und habe auch die Empfehlung, für diese Fraktion sprechen zu können, natürlich auch für mich. Es wird so sein, das habe ich eben schon versucht darzulegen, dass wir diesen Gesetzentwurf zunächst als Überweisung an den Ausschuss schicken werden, heute Abend. Ich habe nicht genau mitbekommen, ob Herr Kuschel denn heute Abend dabei sein wird oder nicht. Er hat gesagt, er erspart sich das.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Doch, unter Schmerzen. Es ist meine Pflicht als Abgeordneter.)

Herr Hey, Sie können in Ihrer Rede einfach fortfahren.

Ja. Und wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich denke einmal, es gibt den einen oder anderen Abgeordneten auch in meiner Fraktion, der aufgrund von Gewissensentscheidungen, das haben wir in den vorigen Fällen bei Gemeindeneugliederungsgesetzen auch erlebt, vielleicht der Beschlussempfehlung dann aus dem Innenausschuss und hier im Plenum nicht folgen wird. Aber mehrheitlich wird die Fraktion dem zustimmen. Und warum wir dies tun, habe ich versucht darzulegen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil er so schlecht ist.)

Nein, er ist es nicht.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Grottenschlecht.)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … der Antrag nicht verwirklicht wird.)

Ja, klar ist er nicht verwirklicht. Aber was haben wir denn, wie Herr Ramelow eben schon festgestellt hat, was haben wir denn als Abgeordnete, wenn wir gemeinsam hier einen Antrag fassen, mit welcher Mehrheit auch immer, was haben wir denn für Möglichkeiten, wenn die Landesregierung sagt, schön, dass es den Antrag gibt, aber ich halte mich nicht daran?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir können sie abwählen, in der Verfassung steht das.)

Wir können die Landesregierung wegjagen und abwählen.

Herr Hey, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Kummer?

Herr Hey, haben Sie verfolgt, dass unsere Fraktion gerade diese Frage, was denn ein Landtag machen kann, wenn ein Landtagsbeschluss nicht umgesetzt wird von der Regierung, vom Verfassungsgericht geklärt hat, und die Antwort des Verfassungsgerichts war? Also haben Sie mitbekommen, dass das Verfassungsgericht empfohlen hat, dann die Regierung abzuwählen?

(Beifall DIE LINKE)

Also da deuten Sie aber die Entscheidung - Sie weisen auf die gestrige Entscheidung, die gestern diskutiert wurde, hin?

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Kali + Salz war das.)

Kali + Salz. Na ja, gut, ob nun jemand sagt, die Landesregierung muss davongejagt werden. Herr Kuschel bietet mir hier ständig immer neue Mehrheiten an. Herr Kuschel, ich will Ihnen dazu aber auch noch einmal eines sagen, Sie locken ja geradezu. Deswegen muss ich das auch noch mal sagen. Es gibt in der für Sie so entscheidenden und wichtigen Frage, die mich auch umtreibt, der Gemeindeneugliederung, den einen oder anderen Abgeordneten, den das hier wirklich interessiert. Manchmal habe ich das Gefühl, es narkotisiert die Menge und auch das Kabinett ist eher verhalten hier vorhanden. Aber es gibt bei Ihnen beispielsweise so eine Art innerparteiliche Arbeitsgemeinschaft, die heißt KOPOFOR - Kommunalpolitisches Forum. Ich hätte den Titel, ich habe das schon einmal gesagt, anders gewählt, weil KOPOFOR eher klingt wie eine paramilitärische Einheit im Norden Namibias. Aber ich habe Ihnen da keine Empfehlung zu geben. KOPOFOR, kann man im Internet nachlesen, beschäftigt sich mit einzelnen Dingen, die auch in Gemeinden und Kommunen sehr relevant sind und da gibt es auch einen Link zur Gebietsreform. Es gibt ja hier Abgeordnete, die haben gerade ihren Laptop auf, und wenn jemand sich einen

(Abg. Adams)

Spaß machen will, dann geht er mal bei KOPOFOR der LINKEN auf diesen Link „Gebietsreform“ und klickt drauf, da gibt es eine Synopse. Das war es dann allerdings auch. Zu der Synopse will ich gern was sagen: In dem so wichtigen Thema, das Sie hier so bewegt hat, Herr Kuschel, wo Sie auch so impulsiv und emotional reagieren, haben Sie als LINKE das Rechtsanwaltsbüro Menzel & Amarotico in Erfurt beauftragt, diese Synopse zu erstellen. Ob Sie dafür Geld bezahlt haben, weiß ich nicht, ich will es nicht hoffen. Aber wer sich diese Synopse man anschaut bei KOPOFOR,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Anwälte ar- beiten doch nicht umsonst.)

da ist nichts anderes drin als: „Die Empfehlungen des Expertengutachtens lauten wie folgt: …“ und darunter steht immer in Klammern: „Das deckt sich mit der Position der LINKEN im Strategiepapier.“ Das ist die Synopse eines Rechtsanwaltsbüros und das will ich auch gern klarstellen, der Herr Menzel als Vorsitzender, als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, die Frau Amarotico, das ist ein sehr schöner Name übrigens, ist seit vielen Jahren Fachanwältin für Arbeitsrecht und dann haben sie noch einen Herrn Sieber und der hat eine besondere Interessenslage, nämlich Medienrecht und Marken- und Urheberrecht und so ganz nebenbei machen sie wahrscheinlich auch noch ein bisschen Gebietsreform mit. Jetzt stehen Sie hier vorn und bieten mir ernsthaft an, dass wir mit Ihnen eine Koalition machen und in der so wichtigen Frage der Gebietsreform eher mit Ihnen zusammenarbeiten sollen, die angeblich ja die absoluten Fachleute sind, aber bei KOPOFOR alleine nur so eine dünne Synopse bringen, auch für Ihre Wähler, die sich versuchen müssen, in irgendeiner Form ein Bild zu machen über die Gebietsreform und über die Meinungen der Gebietsreform, die Sie haben, und das alles erarbeitet von einem Anwaltsbüro mit völlig artfremden Anwälten und einem Namen irgendwo zwischen Amaretto und erotisch, da muss ich Ihnen sagen, also bei so einem Angebot, da muss ich wirklich überlegen, was ich davon halten soll.

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Hey, Sie haben noch 30 Sekunden Redezeit. Es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage.

Ganz kurz nur, dann die Zwischenfrage. Wir sollten diesen Gesetzentwurf heute im Innenausschuss behandeln, gerne auch mit Herrn Kuschel, und dann werden wir uns der Diskussion stellen.

Herr Hey, Ihre Redezeit ist beendet. Ich gehe aber davon aus, dass Sie zum Ende Ihrer Rede die Frage beantworten wollten. Habe ich Sie so richtig verstanden?

Ach so, geht das jetzt nicht mehr?

Doch, zum Ende der Rede geht es. Wenn ich Sie so richtig verstanden habe, ginge das, sonst nicht.

Entschuldigung, ich wollte nur meine Rede beenden und dann die Zwischenfrage beantworten. Also gern.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Hey, wenn Sie sich so mit dem kommunalpolitischen Forum beschäftigen, würden Sie Ihre Aussage korrigieren, dass es sich um eine Gliederung der LINKEN handelt, sondern um einen eingetragenen Verein, der zugegebenermaßen der LINKEN nahe steht und insofern weder DIE LINKE noch die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag für Inhalte auf der Internetseite eines eigenständigen Vereins verantwortlich gemacht werden kann?

(Beifall DIE LINKE)

Eine ganz kurze Antwort bitte.