Protocol of the Session on July 11, 2013

Ich werde darauf noch mal eingehen.

Herr Abgeordneter Kuschel, ich würde Sie bitten, dass Sie sich jetzt mäßigen und zum Thema kommen.

(Unruhe DIE LINKE)

Das Wort der Präsidentin geht über alles. Deswegen nehme ich das zur Kenntnis. Danke, Frau Präsidentin.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Er wird doch wohl die Wahrheit sagen dürfen.)

Die eigentlichen Probleme, die im Bereich der Gebietsstrukturen der Gemeinden zu lösen wären, die gehen aber der Innenminister und die Regierungskoalition nicht an. Das sind eben die Verwaltungsgemeinschaften, die schon seit längerer Zeit unter 5.000 Einwohnern sind, oder die Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern, die Sie auch nicht angehen, die zum Teil nicht mal mehr einen hauptamtlichen Bürgermeister haben, sondern einen ehrenamtlichen. Das wäre viel wichtiger gewesen und

wenn Sie zumindest den Versuch gemacht hätten, das zu verbinden, also das Notwendige zu tun, und dabei versucht hätten, das Widersinnige sozusagen da drin zu integrieren, aber nicht mal den Versuch starten Sie, sondern Sie machen nur das Widersinnige und das Notwendige lassen Sie weg und nehmen also tatsächlich raumordnerische Verwerfungen in Kauf, die uns noch lange beschäftigen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Freiwilligkeit ist auch für unsere Fraktion ein hohes Gut und wir haben in unserem Konzept beispielsweise immer, wenn wir eine Strukturveränderung vornehmen wollen, dass zum Schluss Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen treffen, also die Entscheidungen des Landtags noch einmal bestätigen müssen oder eben auch ablehnen können. Daran erkennen Sie, dass wir dem ein hohes Maß zugestehen.

(Beifall DIE LINKE)

Aber was Sie hier mit diesen Elementen der Bürgerbeteiligung zum Teil anstellen, das macht auch keinen Sinn, weil Sie bewusst Bürgerinnen und Bürger auffordern, über Dinge emotional zu entscheiden, wo bereits jetzt klar ist, dass sie nicht dauerhaft so bestehen werden. Das wird zu Enttäuschungen vor Ort führen und dann ziehen sich Leute einfach zurück. Die werden wir nie wieder dazu bekommen, in einer vergleichbaren Sache ihre Meinung zu äußern und mitzuwirken. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache.

Herr Adams, Sie haben gesagt, Sie sitzen heute Abend sehr gern nach im Ausschuss. Wir teilen da ja das Schicksal. Ich würde das auch sehr gerne machen, wenn ich wüsste, dass die Anhörung und die Ergebnisse der Anhörung zu tatsächlichen sachlichen Entscheidungen führen würden. Aber wir wissen doch, wie es abläuft. Diese Anhörung wird formal durchgezerrt und

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt hier „formal“?)

auf Grundlage Ihrer Mehrheitsverhältnisse hier im Landtag machen Sie sowieso, was Sie wollen,

(Beifall DIE LINKE)

und da können Experten vortragen, was sie wollen, das interessiert Sie überhaupt nicht. Insofern sage ich, gerne sitze ich heute Abend nicht nach, weil wir auch dort wieder Menschen auffordern, sich im Anhörungsverfahren zu positionieren und zu äußern und dabei muss ich den Leuten sagen, es bringt zum Schluss nichts mehr, nicht bei dieser Regierungskoalition.

Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

(Abg. Kuschel)

Sehr gerne.

Bitte, Herr Abgeordneter Adams.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Kuschel, würden Sie mir recht geben, dass man immer noch die Hoffnung haben muss, dass es im nächsten Prozess dann einmal möglich wird, dass auch die Koalitionsfraktionen Dinge, die in den Anhörungen vorgebracht werden, irgendwann mal ernst nehmen und daraus Änderungen vornehmen? Meinen Sie nicht, dass man darauf hoffen muss?

Sie wissen ja, was Hoffnung ist. Hoffnung ist nur ein Mangel an Information

(Beifall DIE LINKE)

und da ich weiß, wie CDU und SPD in diesem Hause ticken, habe ich in der Frage leider keine Hoffnung mehr. Ich habe Hoffnung auf das Verfahren nach der nächsten Landtagswahl. Das ist richtig. Und ich habe auch Hoffnung, dass das zunehmend Bürgerinnen und Bürger durchschauen, was für ein unwürdiges Spiel mit ihnen hier getrieben wird.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute wieder eine Merkwürdigkeit erlebt, Herr Fiedler hat es wieder gesagt, zum Bericht der Regierungskommission und es ist schon ein erstaunlicher Vorgang, dass offenbar nur die größte Oppositionsfraktion in diesem Haus sich sachlich und ernsthaft mit einem Bericht auseinandersetzt, den die Regierung in Auftrag gegeben hat. Also man kann doch zumindest von der Regierungskoalition erwarten, dass sie sich ernsthaft damit auseinandersetzt, aber da hört man überhaupt nichts. Man kann eben keine Experten mit irgendetwas beauftragen, wenn man von vornherein schon ein Ergebnis prognostiziert und die Experten etwas anderes formulieren. Dann sollte man auf einen Expertenbericht lieber verzichten, weil Sie jetzt tatsächlich ein Glaubwürdigkeitsproblem haben.

Jetzt kommen wir dazu, nun hat die Ministerpräsidentin in ihrer Verunsicherung eine Regierungskommission eingesetzt. Dass sie da den Innenminister nicht mit reinnimmt, spricht Bände, definiert aber die Rolle, die ich heute schon einmal hier beschrieben habe. Und sie macht eine Zusage gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit, dass nämlich vor der parlamentarischen Sommerpause

diese Regierungskommission ihre Ergebnisse vorträgt. Und was müssen wir zur Kenntnis nehmen? Nichts passiert. In der Zeitung steht jetzt: Möglicherweise im September dieses Jahres. Wir haben deshalb für die heutige Innenausschuss-Sitzung einen Dringlichkeitsantrag gestellt und hoffen, dass CDU und SPD wenigstens so viel Anstand besitzen, dass sie heute diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen, so dass wir zumindest erfahren, aus welchen Gründen die Ministerpräsidentin ihre Zusage nicht eingehalten hat, denn es kann nichts Schlimmeres passieren, als dass eine Ministerpräsidentin als Lügnerin in diesem Lande dasteht. Deshalb habe ich jetzt wieder mit Herrn Adams, da habe ich noch die Hoffnung, weil ich da nicht die Informationen habe, was zum Beispiel Herr Hey machen wird. Vielleicht sagt er es dann noch hier am Pult.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche Verwerfungen zum Teil landesplanerisch, raumordnerisch entstanden sind, will ich noch einmal an einem Beispiel definieren. Vor Jahren wurde die Verwaltungsgemeinschaft „Rennsteig“ aufgelöst. Die Stadt Brotterode wurde wieder selbstständig und nach weiteren vier Jahren war die Stadt Brotterode pleite und es musste eine neue Gemeindeneugliederung erfolgen mit Trusetal. Das neue Gebilde hat ein Problem - nämlich, dass die Finanzlage derart katastrophal ist, dass es ohne Landeshilfe wahrscheinlich nichts werden wird. Da wird deutlich, was für eine Spur der Verwüstung Sie in diesem Lande hinterlassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt noch einmal zum Innenstaatssekretär, der gesagt hat: Der Gesetzentwurf entspricht dem Beschluss des Landtages vom 15.12.2011. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet insgesamt 18 Maßnahmen. Bei der Hälfte dieser Maßnahmen - nämlich bei neun - geht es um die Erweiterung oder Veränderung von Verwaltungsgemeinschaften. In diesem Entschließungsantrag steht, dass die Verwaltungsgemeinschaften ein Auslaufmodell sind und es deshalb zu keinen Erweiterungen und Veränderungen mehr kommt. Jetzt müssen Sie einmal die Frage beantworten, wenn der Landtag das beschließt, wieso in einem Gesetzentwurf in neun Paragraphen Verwaltungsgemeinschaften verändert werden und dann ein Innenstaatssekretär sich hier an das Rednerpult stellt und sagt: Der Gesetzentwurf entspricht den Vorgaben dieses Entschließungsantrages. Also weiter weg von der Realität kann man nicht sein.

Es gibt einen weiteren Grundsatz in diesem Entschließungsantrag - nämlich keine Gemeinden unter 5.000 Einwohnern mehr zuzulassen. Wir haben aber jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf in mindestens vier Fällen, nämlich den §§ 6, 7, 12 und 13 - Gemeindebildung unterhalb von 5.000 Einwohnern. Jetzt, lieber Herr Rieder, erklären Sie mir einmal, weshalb dieser Gesetzentwurf mit diesem Entschließungsantrag in Übereinstimmung sein soll.

Ich will gern von Ihnen in dieser Frage lernen und auch belehrt werden und würde meinen Irrtum eingestehen, wenn Sie den Nachweis hierfür erbringen.

Zu Recht hat Herr Fiedler darauf verwiesen, es geht um Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Das ist das Ziel jeder Gemeindegebietsreform. Doch wie sieht es mit der Leistungsfähigkeit aus gerade in den Bereichen, die jetzt berührt werden, nämlich in dem Bereich der Verwaltungsgemeinschaften? Die Verwaltungsgemeinschaften hatten in den 90erJahren des vergangenen Jahrtausends ihre Berechtigungen - ohne Frage. Da waren wir noch in einem Aufbauprozess, die kommunale Selbstverwaltung war erst wenige Jahre alt. Das ist alles verständlich. Aber spätestens mit der Jahrtausendwende hat sich gezeigt, dass die Verwaltungsgemeinschaften erhebliche Konstruktionsfehler aufweisen.

Hier hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten: Entweder man behebt diese Konstruktionsfehler und entwickelt die Verwaltungsgemeinschaften weiter oder man verabschiedet sich von diesem Rechtsinstitut der Verwaltungsgemeinschaften. Sie haben beides nicht gemacht. Sie haben weder die Konstruktionsfehler behoben noch die Verwaltungsgemeinschaften als Auslaufmodell angesehen. Ich will nur mal zwei dieser Konstruktionsfehler benennen. Bei den Verwaltungsgemeinschaften erfolgt eine Umlagefinanzierung steuerkraftunabhängig. Ein völliger Systembruch zu allen Ausgleichssystemen, die wir im föderalen Staatsaufbau kennen. Also, Kreisumlage, Schulumlage - wird alles steuerkraftabhängig bezahlt - hier steuerkraftunabhängig. Ich war vergangene Woche in der Gemeinde Wildenspring, das ist Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, weil es da Probleme gibt. Wir müssen hier überlegen, die bezahlen rund 110 € VG-Umlage, die muss die Stadt Großbreitenbach bezahlen, die nahezu 2.000 € pro Einwohner Steuerkraft hat und die Gemeinde Wildenspring mit 87 € pro Einwohner muss auch die gleiche Umlage bezahlen. Das kann nicht gerecht sein.

Ein zweiter Konstruktionsfehler ist die unscharfe Kompetenzabgrenzung zwischen VG-Chef und den ehrenamtlichen Bürgermeistern. Zu Recht sehen die Bürger in dem VG-Chef den „Oberbürgermeister“ oberhalb der ehrenamtlichen Bürgermeister aber eigentlich hat der überhaupt keine Außenvertretungskompetenzen. Aber was soll man denn tun - der hat den Zugriff auf den Vollzug. Die ehrenamtlichen Bürgermeister haben keinen Zugriff auf Vollzugsorgane. Also, das hätten wir korrigieren müssen. Das haben Sie nicht gemacht. Jetzt haben wir die Verwaltungsgemeinschaften, die können gar nicht mehr Leistungsfähigkeit entwickeln,weil sie für jede einzelne Mitgliedsgemeinde immer wieder die gleichen Tätigkeiten erfüllen müssen und damit erhebliche Verwaltungspotenziale binden, und das

kann nicht gut sein. Deshalb sagen wir zu Recht, diese Verwaltungsgemeinschaften sind eine Übergangslösung. Nur dort, wo im Rahmen von Bürgerentscheiden die Bürgerinnen und Bürger wollen, dass diese Verwaltungsgemeinschaften weiterbestehen, sollen sie als Ausnahme bestehen bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf weiter in den Ausschüssen beraten, wir werden deutlich machen, wo wir durchaus Entwicklungspotenziale sehen und da zustimmen können. Ich habe schon darauf verwiesen, dort, wo es um die Zementierung des Instituts Verwaltungsgemeinschaft geht, werden wir unseren Widerstand anmelden und ebenso bei Gemeinden, die untermaßig sind, außer wenn die Gemeinden sich darüber im Klaren sind, dass ihre jetzige Neugliederung nur eine Übergangsphase darstellen kann. Ich sage einmal, im Ilm-Kreis, Gehren und Möhrenbach unterhalb der Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“, da entsteht eine Gemeinde mit knapp 4.000 Einwohnern; die müssen sich im Klaren sein, das kann noch einmal fünf Jahre gut gehen oder so, aber es wird keine Struktur sein für die nächsten 20 oder 30 Jahre. Wenn das den Akteuren vor Ort im Klaren ist, dann sagen wir okay. Das werden wir durch Arbeitsbesuche im Dialog klären, damit dann auch die Konsequenzen klar sind, auch für Bürgerinnen und Bürger.

Die Anträge auf Ausschussüberweisung hat Herr Fiedler schon gestellt, das brauche ich damit hier nicht noch einmal zu machen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Als Nächster hat jetzt der Abgeordnete Matthias Hey für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir behandeln heute in der ersten Lesung ein Gemeindeneugliederungsgesetz mal wieder muss ich sagen -, es ist ja während der Legislatur nicht das erste Mal. Um das gleich voranzustellen und das geradezurücken, was einer meiner Vorredner hier behauptet hat, die SPD hat nicht und in keinster Weise die Residenzpflicht eingetauscht für die Gebietsreform. Das wäre ja noch schöner.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie haben sich aber in den Dreck geschmissen.)

Das haben sie vorhin gesagt, Herr Kuschel, die SPD hätte sich in den Dreck geworfen. Sie waren allerdings so in Feuer heute - Herr Kuschel ist heute wieder außer Rand und Band -, dass Sie aus

(Abg. Kuschel)

Versehen gesagt haben, die CDU hätte sich in den Dreck geworfen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Gleich dazu, das Protokoll korrigiere ich.)

Wenn Sie nachher das Wortprotokoll bekommen, dann korrigieren Sie das, sonst wird das ja dann irgendwann … Ich helfe immer gern, Herr Kuschel.

Ich will zunächst etwas Allgemeines dazu sagen, dann auf den einen oder anderen Fall noch einmal gesondert eingehen. Im Vorfeld der Sitzung haben mich nämlich hin und wieder auch Kolleginnen und Kollegen der Medien angesprochen. Die haben mich sehr verwundert gefragt: Wieso ist die SPD plötzlich mit so einem Gesetzentwurf einverstanden? Es hat ja nun im Vorfeld immer wieder, wenn Gemeindeneugliederungen hier auf der Tagesordnung standen, Diskussionen gegeben, schon im Kabinett und dann später auch unter den Abgeordneten. Ich will das kurz erklären, dass wir uns da nicht, Herr Kuschel, in den Dreck geworfen haben, wie Sie das hier so malerisch umschreiben.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das hängt vom Dreck ab.)

Es gibt in Thüringen die Möglichkeit, dass sich Gemeinden neu gliedern und das allgemeine Prinzip dabei ist ja die Freiwilligkeit. Das wird hier im Hohen Haus auch oft genug betont. Freiwilligkeit ist das höchste Gut der Kommunen, höre ich immer wieder. Das Einzige, was dem entgegensteht, ist das Prinzip des öffentlichen Gemeinwohls. Ich habe das jetzt schon so oft hier erzählt, ich könnte mich fast dabei übergeben, aber das Problem ist,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nicht, dass Sie im Dreck landen.)

das Gemeinwohl wird nicht genau definiert. Deshalb gibt es innerhalb der kommunalen Familie auch immer wieder und immer öfter die Forderung, sagt uns doch, was das ist, dieses öffentliche Wohl, nennt uns doch mal die Spielregeln. Das sagen die, weil es hier im Parlament unterschiedliche Auffassungen gibt zu den unterschiedlichen Gemeindeneugliederungen, weil wir beispielsweise sagen als SPD im Land und auch hier in der Fraktion: Es kann doch nicht ernsthaft dem öffentlichen Wohl dienen, dass es Gemeindefusionen beispielsweise kleinerer Kommunen gibt in direkter Nachbarschaft von Städten oder auch zentralen Orten und diese zentralen Orte halten viele Angebote vor, die eben auch von diesen kleinen Kommunen genutzt werden. Es kann doch nicht sein, sagen wir, dass es bei solchen Neugliederungen, die man getrost auch als Abwehrzusammenschlüsse bezeichnen kann, die Entwicklungsmöglichkeiten eben dieser zentralen Orte, von denen ich gerade sprach, einschränken. Wir haben das ja alles schon mal thematisiert. Deshalb und weil es eben auch Irritationen gab und weil die Kommunen sagen, dann gebt uns doch et