Meine Damen und Herren der Koalition, der Entschließungsantrag macht sichtbar, auch Sie erkennen, dass Waldbestattungen bzw. Friedwälder auf zunehmendes Interesse von Bürgerinnen und Bürgern stoßen. Auch Sie erkennen, dass Träger der Friedhöfe animiert werden müssen, um innerhalb von Friedhofsmauern Baumbestattungen zu organisieren. Sie erkennen aber nicht und wollen nicht erkennen, dass Menschen auch außerhalb der Friedhofsmauer in gekennzeichneten Bereichen, in Waldstücke beigesetzt werden wollen.
Meine Damen und Herren, die Signale in den letzten Stunden aus den verschiedenen Richtungen bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes lassen mich befürchten, dass es doch keine koalitionsfreie
Entscheidung geben wird. Dennoch wünsche ich den Bürgerinnen und Bürgern, wünsche ich uns, wünsche ich mir eine sachgerechte und - ich betone ausdrücklich - endlich ergebnisorientierte Diskussion. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich frage, wünscht jemand aus den Fraktionen CDU und SPD das Wort zur Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich an dieser Stelle die Aussprache und das Wort hat Herr Dr. Augsten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erst einmal herzlichen Dank, Kollege Blechschmidt, für die Einbringung und vor allen Dingen - ich hoffe, es haben alle zugehört - für die Richtigstellung. Dieser Antrag ist keiner, der Friedhöfe abschaffen will. Es ist ja auch so kolportiert worden in der Presse.
Es ist auch kein Antrag, der sich damit beschäftigt, ob man nun unter einem Baum oder nicht seine letzte Ruhestätte findet, sondern das ist ein Antrag, der eine weitere Option aufmachen soll, eine Option - und da werde ich dann Herrn Weinrich anders zitieren, als Herr Blechschmidt gerade gemacht -, die es bis jetzt nicht gibt. Wir wollen, und das hat Herr Blechschmidt ganz klar zum Ausdruck gebracht, eine klare Handlungsoption vor allen Dingen für die Verwaltungen, denn wir haben uns da bei der Vorbereitung des Gesetzes sehr viel Mühe gemacht. Ich weiß, dass der Jurist der FDP mehrere gesetzliche Grundlagen aus den Ländern studiert und festgestellt hat, dass letzten Endes Formulierungen, wie sie bei uns im Gesetz stehen, dazu führen, dass andere Länder andere Entscheidungen getroffen haben. Das heißt, es gibt offensichtlich unter Juristen die Auffassung, dass auch unser Gesetz einen Friedwald, einen Bestattungswald nicht ausschließt und dass das, was wir hier in Thüringen an Entscheidungen erleben, zum Beispiel durch das Landesverwaltungsamt, eine politische ist, keine fachliche Entscheidung. Und deshalb von uns die Initiative, das klarzustellen, damit Leute in der Verwaltung dort nicht irgendetwas interpretieren müssen, sondern dass der Bestattungswald letzten Endes auch Bestandteil des Bestattungswesens in Thüringen ist.
Meine Damen und Herren, Herr Blechschmidt hat darauf hingewiesen, der wichtigste Punkt ist, dass es nicht darum geht, ob da ein Baum über der Urne steht oder nicht, denn dann hätten wir ja das Problem gelöst, indem wir dem Entschließungsantrag von CDU und SPD nachgehen, sondern es geht darum, und das hat die Presse heute auch richtig dargestellt, dass es Menschen gibt, die offensichtlich nicht in der Nähe einer Kirche, nicht auf einem Friedhof und nicht in der Nähe von Kreuzen ihre letzte Ruhestätte finden wollen. Dafür kann es Gründe geben, darüber müssen wir jetzt nicht reden, ich habe selbst Fälle erlebt, wo ich das gut nachvollziehen kann, das jemand sagt, ich möchte in der Nähe von einer Kirche nicht begraben sein. Insofern müssen wir diesen Willen, wie ich meine, auch respektieren und das ist das, was der Antrag auch zum Gegenstand hat, dass man Menschen, die aus bestimmten Gründen das nicht wollen - das mag nachvollziehbar sein für den einen oder anderen, für andere auch nicht -, die Möglichkeit eröffnet, dies zu tun. Deswegen, es gibt Menschen, die sind von der Kirche enttäuscht, es gibt Menschen, die haben nie was mit der Kirche zu tun gehabt, und es gibt Menschen, die haben andere gute Gründe, und deshalb kann ich Herrn Weinrich nicht verstehen und da habe ich zufälligerweise den gleichen Satz gefunden in der Pressemitteilung von heute, und da hat Herr Blechschmidt ja den entscheidenden Zwischensatz weggelassen. Denn er begründet die Auffassung, also die Unterstützung des Entschließungsantrags von CDU und SPD, damit, und ich zitiere: „Liegt ein Bestattungswaldkonzept in naturphilosophischer Vorstellung eines Aufgehens des Verstorbenen in die Natur, wäre kein Raum für religiöse Symbole mehr da.“ Das ist aber genau das, was die Menschen, die eine solche Initiative unterstützen, wollen. Die sagen, wir möchten im Wald begraben sein, unsere besondere Naturverbundenheit damit zum Ausdruck bringen und wir brauchen und wollen diese religiösen Symbole nicht. Und darum geht es.
Meine Damen und Herren, es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum dieser Vorschlag oder dieser Antrag Sinn macht, und zwar, es ist vielleicht nicht der beste Begriff im Zusammenhang mit Sterben, aber Sie wissen, dass mittlerweile Sterben oder Beerdigung zu einem Riesengeschäft geworden ist, leider, das ist so. Deswegen ist vielleicht der Begriff Wertschöpfung auch passend an der Stelle. Ich will mal, um das klarzumachen, worum es hier geht, den weiten Bogen zum Ökolandbau schlagen. Ökolandbau ist so eine grüne Erfindung, wo es auch sehr viel Widerstand gab aus konservativen Kreisen vor 20/30 Jahren, und mittlerweile hat jeder, der von Betriebswirtschaft Ahnung hat, mitbekommen, dass dann, wenn Menschen bereit sind, Geld hinzulegen für ein bestimmtes Produkt,
dass man diesen Markt auch bedienen soll, unabhängig davon, was man von der Sache hält. Und insofern prophezeien wir als Initiatoren dieses Antrags, dass es das, was wir jetzt schon beobachten, geben wird, es wird in der Nähe der Grenze zu Thüringen und Sachsen jede Menge Friedwälder geben. Ich selbst habe in Südthüringen Bekannte, die sich in Coburg oder in der Fränkischen Schweiz angemeldet haben, dort sehr viel Geld hinlegen, da freut sich natürlich der bayrische Forst besonders darüber. Also es gibt schon solche Tendenzen, dass wir nicht nur Windräder im Wald in der Nähe von der Grenze haben werden, was die CDU ablehnt, sondern wir werden auch Friedwälder haben. Insofern darf man durchaus darüber sprechen, dass es natürlich auch eine Möglichkeit ist, Geld zu generieren, zum Beispiel für den Staatsforst hier in Thüringen, der ja immerhin noch mit über 30 Mio. jedes Jahr unterstützt wird. Also neben dem ethischen Aspekt, dass Menschen nicht in der Nähe einer Kirche begraben werden wollen, gibt es auch noch den, dass dadurch auch eine Wertschöpfung stattfinden kann.
Also, meine Damen und Herren, man kann das so zusammenfassen: Unser Antrag beinhaltet im Prinzip drei Möglichkeiten, die wir gerne offenhalten würden. Für den Großteil der Menschen, wir betonen das, für den Großteil der Menschen wird es immer der Friedhof sein. Wir reden da wirklich von wenigen Interessierten, die sagen, sie würden Bestattungswald ins Auge fassen. Der Friedhof als eine Möglichkeit ohne Baum, die zweite Möglichkeit, das, was der Entschließungsantrag SPD und CDU zum Inhalt hat, Friedhof unterm Baum, tolle Sache, und die dritte Möglichkeit, das ist das, wo wir Sie um Unterstützung bitten, außerhalb eines Friedhofs mit klaren Regeln. Zu dem, was dann auch in den Medien kolportiert wird, dass da Tiere was ausbuddeln und dass da Zerstörungen stattfinden, da möge sich Herr Weinrich mal die Wildverbisse auf städtischen Friedhöfen anschauen, was da los ist. Alles das ist ja auch etwas, was fachlich nicht ganz in Ordnung ist. Also diese drei Möglichkeiten möchten wir gerne als Optionen offenhalten.
Und ganz zum Schluss, das hat Herr Blechschmidt, warum auch immer, nicht getan, möchte ich mich ganz herzlich bei der Kollegin Mühlbauer bedanken, weil sie nämlich einen großen Teil der Vorarbeit geleistet hat. Sie hat ganz viel Arbeit reingesteckt und ich finde es besonders deshalb schade, dass sie nun nicht mit auf dem Antrag steht und möglicherweise auch diesem Antrag nicht folgen wird oder darf, weil der Kollege Matschie vorhin noch einmal darauf hingewiesen hat, wie das in so einer Koalition läuft. Wir waren gestern, glaube ich, alle sehr erschrocken, als bei der Aktuellen Stunde der FDP dann der Applaus von der CDU kam, als man hier eine Sozialministerin demontiert hat. Also insofern mögen sich doch die Kolleginnen und Kol
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gentzel für die Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, 2004 haben wir das geltende Bestattungsgesetz hier im Thüringer Landtag verabschiedet - ein gutes Gesetz. Die Rahmenbedingungen wurden von Gemeinden, Städten und den anderen Religionsgemeinschaften begrüßt, angenommen und reibungslos umgesetzt. Aber, auch das ist wahr, seit zwei bis drei Jahren sind Teile des Gesetzes ins Gerede gekommen. Nicht wenige Abgeordnete, das ist auch ein Zeichen dafür, haben über Kleine Anfragen das Gesetz hinterfragt. Der Grund dafür war der Wunsch zur Errichtung von Friedwäldern oder wie es auch anders genannt wird, Bestattungswäldern oder Ruhewäldern. Die SPD-Landtagsfraktion ist prinzipiell für die Errichtung solcher Friedwälder. Wir werden die Gemeinden und Städte und die Religionsgemeinschaften unterstützen, wenn sie diese einrichten und betreiben wollen.
Meine Damen und Herren, was bei dieser Debatte immer wieder irritiert, ist die Aussage, dieses wäre rechtlich nicht möglich. Das ist falsch. Mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, will ich aus drei Kleinen Anfragen von 2009 bis 2011 zitieren. Erste Anfrage, Abgeordneter Baumann, es antwortet der von uns oder von vielen von uns so geachtete Rechtsexperte Professor Dr. Huber. Ich zitiere: „Nach dem Thüringer Bestattungsgesetz sind Friedhöfe Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens gewidmet sind. Träger von Friedhöfen sind insbesondere die Gemeinden und Kirchen. Sie können Friedhöfe auch in der Art von Fried- und Ruhewäldern einrichten.“ Nächste Anfrage der Abgeordneten Leukefeld an den jetzigen Innenminister Geibert. Antwort: „Die Landesregierung respektiert die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden als Friedhofsträger, die im Rahmen der Gesetze bei der Errichtung und Änderung von Friedhöfen unterschiedliche Konzepte umsetzen können. Entsprechendes gilt für Friedhöfe öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften. Auch diese haben als Friedhofsträger das von der Landesregierung zu beachtende Recht, im Rahmen der Gesetze entsprechend ihrem religiösen Selbstverständnis ihre Friedhöfe zu gestalten.“ Das letzte Zitat aus einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner, auch an den jetzigen Innenminister. Aus der Antwort: „Grundsätzlich lässt das Thüringer Bestattungsgesetz die Errich
tung von Friedhöfen in der Form eines Bestattungswaldes zu. Die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden als Friedhofsträger ermöglicht es, Friedhöfe mit unterschiedlichen Konzepten im Rahmen der Gesetze zu errichten und zu ändern. Entsprechendes gilt für Friedhöfe öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften. Auch diese haben als Friedhofsträger das Recht, im Rahmen der Gesetze entsprechend ihrem religiösen Selbstverständnis ihre Friedhöfe zu gestalten.“
Meine Damen und Herren, also beenden wir die erste Mär, es ist möglich, in Thüringen Friedwälder zu errichten. Und wenn ich richtig informiert bin, steht dieses bereits in der Friedhofssatzung, da gehört das dann nämlich im zweiten Schritt hinein, der Stadt Erfurt. Ich weiß, dass in Thüringen andere Gemeinden und Städte folgen werden, so zum Beispiel die Stadt Meiningen, wo es im Augenblick im Stadtrat diskutiert wird und es sehr positiv aussieht, dass diese Stadt einen Friedwald bekommt. Natürlich, und das sage ich ausdrücklich, ausschließlich eingerichtet und betrieben von Gemeinden und Kirchen. Private Betreiber sind fast gänzlich ausgeschlossen und das soll ausdrücklich so bleiben.
Die Rahmenbedingungen für eine Friedhofsbetreibung, dann eben auch einen Friedwald, sind im Wesentlichen im § 27 des Bestattungsgesetzes geregelt. Dieser sagt: „Standort, Gestaltung und Unterhalt müssen dem Anspruch an die Ruhe und Würde entsprechen und historische Strukturen wahren.“ Da bin ich sehr nah bei Ihnen, Herr Blechschmidt. Die SPD hält diese Anforderungen nach wie vor für richtig. Wir sehen hier keinen Änderungsbedarf. Lassen Sie es mich so formulieren: Der Friedhof kann auch ein Friedwald sein, der Friedwald muss aber auch ein Friedhof sein.
Meine Damen und Herren, die Antragsteller möchten ebenfalls den § 24 im Gesetz ändern, sogenannte Dritte - Sie haben das nicht näher definiert, das könnten dann auch Private sein - sollen zukünftig als Verwaltungshelfer eingesetzt werden können. Bleibt doch die Frage hier im Raum, warum eigentlich. Sehr niedrigschwellig geht das jetzt schon, so zumindest im Kommentar zum bestehenden Bestattungsgesetz. Mehr Möglichkeiten für Dritte lehnen wir kategorisch ab.
Meine Damen und Herren, ich will es so deutlich sagen, man hat so das Gefühl, als hätte die Friedwald GmbH bei diesem Passus die Feder gehalten.
werte Einrichtung von Friedwäldern die Tür zur Verwaltung und Betreibung dieser von Privaten nicht öffnen. Friedhöfe und damit auch Friedwälder bleiben in Gänze
in der Hand von Gemeinden, Städten und Religionsgemeinschaften. Die genannten Dritten bleiben weiter außen vor.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD trägt diesem Gedanken Rechnung. Ich muss aber sagen, ich finde es sogar spannend bis witzig, was ich darüber lese, wie sich innerhalb der Koalition darüber verständigt worden ist. Wenn Sie wüssten, wie geräuschlos das im Großen gegangen ist, dann würden Sie nicht solche Dinge erzählen. Das ist aber wieder abenteuerlich, was ich zu diesem Thema lese.
Meine Damen und Herren, mit unserem Koalitionsantrag bekräftigen wir noch einmal die Möglichkeit von Friedwäldern in Thüringen, sie einzurichten und sie zu betreiben im Rahmen des Gesetzes. Ich versichere Ihnen im Namen der SPD-Fraktion, wir bieten allen Gemeinden und Städten und den Religionsgemeinschaften unsere Hilfe dabei an, solche Dinge einzurichten. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Abgeordneten abzulehnen und dem Antrag von SPD und CDU zuzustimmen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir heute endlich den vorliegenden Gesetzentwurf beraten können, denn es ist schon angeklungen, der Gesetzentwurf hat mit seiner Einbringung eine kleine Besonderheit. Er wird diesmal nicht von einer Fraktion oder mehreren Fraktionen, sondern von verschiedenen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen eingebracht. Ich bedaure ebenso wie Kollege Blechschmidt, dass sich kein Abgeordneter von Union oder SPD mit darauf befindet. Aber ich hoffe doch, dass sich entgegen der bisherigen Debatte bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf bzw. auch bei einer Zustimmung zu einer Ausschussüberweisung noch etwas ändert, denn es ist ein wichtiges, ein ernstes Thema. Ich meine, dass in diesem Zusammenhang der Entschließungsantrag von CDU und SPD eigentlich nur als schlechter Scherz gemeint sein kann, aber dazu später.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf sieht eigentlich nur vor, was in vielen Bundesländern schon praktiziert wird, nämlich dass auch in Thüringen die Waldbestattung als naturnahe Bestattungsform ermöglicht werden soll, und zwar klar und eindeutig ermöglicht werden soll - darauf kommt es mir besonders an. Es handelt sich damit allein um eine Erweiterung der jetzt schon bestehenden Bestattungsmöglichkeiten in Thüringen. Die gesellschaftliche Entwicklung befindet sich in einem ständigen Wandel. Was früher undenkbar war, ist heute wünschenswert oder sogar schon Alltag. Viele Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, begehren eben entgegen den bisherigen Gepflogenheiten, nämlich dem traditionellen Friedhof, naturnahe Bestattungsformen. Hierzu gehört gerade die Waldbestattung. Deswegen sollten wir, der Gesetzgeber, nicht auf der Stelle stehen, sondern auch die gesellschaftlichen Bedürfnisse ernst nehmen und die Grundlagen dafür schaffen.
Es ist in meinen Augen auch und gerade eine Frage des Respekts vor dem letzten Willen von Menschen. Man muss die eine oder andere Bestattungsform nicht persönlich gut finden - ich bin da selber auch eher etwas konservativ gestrickt, was meine Vorstellungen von meinem eigenen Ende anbelangt -, aber ich glaube, es ist eine Sache, die man sehr ernst nehmen sollte, wenn es um den letzten Willen eines Menschen geht.
Ich glaube gerade nicht, dass es hier ein Problem ist, fern von einer Kirche bestattet sein zu wollen. Wie viele Friedhöfe, die wir heute haben, sind nicht mehr an einer Kirche? Ich glaube auch nicht, dass es nicht möglich wäre, an einem Baum auch ein religiöses Symbol anzubringen, wenn man denn zu dieser Bestattungsform steht.
Ich glaube selbst als Christ nicht, dass diese Bestattungsform in irgendeiner Weise mit christlichem Glauben kollidiert.
Meine Damen und Herren, die Ausführungen vom Kollegen Gentzel haben sehr deutlich gemacht, natürlich kann man sich fragen, warum gibt es diesen Gesetzentwurf, denn das Thüringer Bestattungsgesetz könnte es doch heute auch schon zulassen Sie haben selbst die Antworten auf die Kleinen Anfragen und auch auf eine Mündliche Anfrage gebracht -, bereits 2009 hat Prof. Huber dort ganz eindeutig die Auffassung der Landesregierung dargestellt, dass es möglich sei.