Protocol of the Session on June 20, 2013

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Da kann man sich nicht sicher sein.)

Ja, ich habe ja den Konjunktiv benutzt.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Vielleicht nur einer Koalitionsfraktion.)

Das habe ich heute auch schon mal gehört.

Jedenfalls möchten wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Landesregierung sich im Bundesrat dafür einsetzt, dass die gesetzliche Festschreibung, nicht nur in der Verordnung, die Netzneutralität deutlich und klar entsprechend im Telekommunikationsgesetz aufscheint. Wir wollen, dass es mittelfristig eine europäische Lösung gibt und deshalb haben wir unseren Antrag entsprechend formuliert.

Der Änderungsantrag der LINKEN wird von uns unterstützt, wir können uns also beide Varianten vorstellen, wobei ich deutlich sagen muss, der zweite Teil des Änderungsantrags erscheint mir persönlich schwierig. Dass wir als Land Anbieter verpflichten können, die in der Werbung versprochene Verfügbarkeit und Geschwindigkeit der Datenübertragung auch zu liefern, läuft auf die Einrichtung eines Kontrollinstruments auf Landesebene hinaus. Ob das wirklich funktioniert, weiß ich nicht, vermutlich muss man da auch wieder auf Bundesebene sinnvollerweise arbeiten. Das wäre genau ein Thema, das man dann auch im Ausschuss beraten sollte und dementsprechend werden wir auch einer Überweisung an die Ausschüsse nicht widersprechen. Unserer Ansicht nach, das ist jetzt meine letzte Be

merkung dazu, müsste logischerweise die Federführung für diese Diskussion beim Ausschuss für Medien und Europa liegen. Wenn es um Fernsehen geht, um Hörfunk, um Zeitungen, ist die Frage unwidersprochen. Die Trimedialität der heutigen Mediennutzung sorgt dafür, dass das Thema Internet dort seinen Platz hat und nicht bei Mister Superminister. Frau Walsmann freut sich bestimmt schon auf die Debatte. Dass wir damit auch zeigen, dass die Ministerpräsidentin ein Ohr und ein Auge auf das Thema hat, ist um so mehr ein Zeichen dafür zu sagen, machen Sie bitte den Europa- und Medienausschuss zum federführenden Ausschuss dafür. Da gehört die Debatte nämlich hin. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten mehr vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Staschewski zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es liegen ja inzwischen diese zwei Anträge vor. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine gesetzliche Regelung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das das Prinzip der Netzneutralität festschreibt, zu initiieren. Seit der aktuellen Ankündigung der Deutschen Telekom, zukünftig auch im Festnetz - so wie beim Mobilfunk seit Jahren schon üblich - Volumengrenzen für das monatliche Datenvolumen einzuführen, ab denen die Bandbreite gedrosselt wird, wird die Thematik in den letzten Wochen intensiv diskutiert. Sie haben es richtig gesagt, Herr Meyer, Ihr Antrag ist ja schon ein paar Monate alt, ist im April, glaube ich, schon gestellt worden - er hat aber an der Aktualität natürlich nicht eingebüßt. Die Drosselung soll abhängig vom jeweiligen Vertrag ab dem Jahr 2016 nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens auf 2 MBit erfolgen und Vielnutzer sollen dann für 10 bis 20 € pro Monat Mehrvolumen zubuchen können. Die Telekom argumentiert damit, es wäre fair, wenn die Kunden, die das Netz intensiver nutzen, auch mehr bezahlen. Zudem würde sich für die meisten Kunden nichts ändern. Die zusätzlichen Einnahmen sollen dem Breitbandausbau zugute kommen. Die Nutzung des telekomeigenen Fernsehangebots Entertain für TV-Sendungen und des Partnerunternehmens Spotify für Musik-Streaming soll laut Telekom nicht auf das Volumen angerechnet werden. Entertain sei ein Management Service, bei dem Telekom die Qualität garantiere, die der Kunde bereits bezahlt habe.

Das Internet stellt eine Plattform für den Datenaustausch bereit, die den zu übertragenden Daten unabhängig von Herkunft, Ziel, Inhalt, Anwendung, Dienst oder dem verwendeten Endgerät gleichberechtigt, also neutral seine Übertragungskapazitäten zur Verfügung stellt. Dieses Prinzip wird allgemein als Netzneutralität bezeichnet, wonach jedes einzelne Datenpaket im Internet ohne Bevorzugung auf bestmöglichen Weg im Internet transportiert wird. Seit mehreren Jahren wird unter dem Stichwort Netzneutralität diese Debatte geführt, ob es gerechtfertigt ist, unter bestimmten Bedingungen vom Prinzip der Gleichbehandlung aller Daten im Internet abzuweichen. So wird die Frage diskutiert, ob zum Beispiel beim Netzwerkmanagement zur Sicherstellung des Netzbetriebs oder bei Übertragungsengpässen bestimmte Daten mit höherer Priorität übertragen werden sollen beziehungsweise dürfen. Interessant ist auch da die Frage, ob man zum Beispiel bei Netzengpässen wichtige Informationen oder Steuersignale anders behandeln sollte als Daten, die für ein Computerspiel benötigt werden.

Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2012 wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für Regelungen zur Netzneutralität geschaffen. Der § 41 a des Gesetzes enthält eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Wahrung der Netzneutralität. Dabei wird auf die Ziele und Grundsätze gemäß § 2 verwiesen. Demnach ist zu gewährleisten, dass es bei der Bereitstellung von Inhalten keine Wettbewerbsverzerrungen oder Beschränkungen gibt. Weiterhin sollen Betreiber von Netzen und Diensten unter vergleichbaren Umständen nicht diskriminiert werden. Wie Sie es auch schon gesagt haben, im BMWi wird aufgrund dieser Rechtsgrundlage gerade ein solcher Verordnungsentwurf erarbeitet. Im Kern ist wohl vorgesehen, dass Netzbetreiber eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln dürfen. Alle Internetdienste sollen diskriminierungsfrei und mit gleicher Qualität durchgeleitet werden. Das gelte auch für eigene Anwendungen und Dienste eines Unternehmens. Dieser Entwurf wird gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er konnte uns deshalb noch nicht vorgelegt werden. Eine Verordnung gemäß § 41 a ist aber zustimmungspflichtig für den Bundesrat, so dass eine Einbindung der Länder zeitnah erfolgen sollte. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns einer solchen Regelung grundsätzlich eben nicht verschließen. Parallel dazu gibt es inzwischen auch einen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion, der letzte Woche veröffentlicht wurde, und die Bundesagentur hat mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen begonnen, den Status quo mit Blick auf einen unbeschränkten und gleichen Zugang von Endkunden zu Anwendungen und Diensten ihrer Wahl auf verschiedenen Ebenen zu erhe

(Abg. Meyer)

ben. Dazu hat sie im Sommer 2012 eine groß angelegte Studie gestartet, die noch bis Mitte 2013 läuft. Ziel ist es, definitorische Klarheit darüber zu gewinnen, welche Anforderungen an Dienstqualität und damit an Differenzierungen bestehen. Es soll ermittelt werden, wie netzneutral aktuelle Endkundenangebote im Markt sind und ob es etwaige Einschränkungen beim Zugang bzw. der Nutzung von Diensten und Anwendungen gibt. Geklärt werden soll auch, ob es in diesem Zusammenhang Kontrollmechanismen gibt, die von Unternehmen zur Vermeidung von Überlastsituationen eingesetzt werden.

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die Messkampagne nach Beendigung zügig auszuwerten und dabei zu untersuchen, ob regulatorisches Handeln geboten ist. Die Bundesnetzagentur wird dann voraussichtlich im Juli 2013, also in Kürze, Eckpunkte für die Netzneutralität im Internet vorlegen, die die Grundlage für weitere Entscheidungen darstellen. Der Beirat der Bundesnetzagentur hat sich in seiner Sitzung am 13. Mai ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt. Er unterstützt die Aktivitäten der Bundesnetzagentur. Er wird das Thema weiterhin aktiv begleiten und auf eine zufriedenstellende Regelung drängen. Für die kommende Sitzung am 24. Juni bereitet der Beirat einen entsprechenden Beschluss vor.

Darüber hinaus prüft das Bundeskartellamt das Vorhaben der Telekom. Da die Telekom den Anbieterzugangsmarkt beherrscht, darf sie Anbieter und deren Datenverkehr ohne einen sachlichen Grund nicht ungleich behandeln. Die EU-Kommission will den Grundsatz der Netzneutralität europaweit gesetzlich verankern.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir sind mitten in einem Diskussionsprozess. Wir müssen die Daten der Bundesnetzagentur abwarten, wir müssen abwarten, wie das Bundeskartellamt hier reagiert und, ich denke, wir sollten uns auch die Zeit nehmen, im Ausschuss entsprechend die verschiedenen Vorlagen, sobald wir sie haben, aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Verordnung oder vielleicht auch den einen oder anderen Gesetzentwurf einer Bundestagsfraktion da genauer anzuschauen. Dann können wir uns positionieren. Das, glaube ich, ist der richtige Weg. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde jedoch Ausschussüberweisung beantragt sowohl an den Europaausschuss als auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Da es sich bei dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE um eine nicht selbstständige Vorlage handelt, gilt die Ausschussüberweisung, wenn wir

darüber abstimmen, sowohl für den Antrag als auch für den Änderungsantrag.

Wer der Überweisung an den Europaausschuss folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Zählen bitte.)

Wir sollen zählen. Gut. Dann rufe ich die Abstimmung noch mal auf. Wer der Überweisung an den Europaausschuss folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. 29. Gegenstimmen bitte. Das sind 34, Frau Holzapfel hat selbstverständlich mit abgestimmt. Damit ist die Mehrheit gegen diese Überweisung.

Wer sich jetzt für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit aussprechen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit wurde einstimmig die Ausschussüberweisung bestätigt und wir brauchen auch nicht mehr über die Federführung abzustimmen, denn die ist automatisch damit gegeben. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12 in den Teilen

a) Kinderschutz weiterentwickeln - Förderung der Früherkennung von Kindeswohlgefährdung reformieren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6028 dazu: Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6255

b) Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sinnvoll novellieren Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6078

Ich frage zunächst: Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist der Fall. Dann hat jetzt Abgeordnete Anja Siegesmund das Wort.

(Staatssekretär Staschewski)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gern bringe ich unseren Antrag „Kinderschutz weiterentwickeln - Förderung der Früherkennung von Kindeswohlgefährdung reformieren“ ein und möchte mit einem kurzen Zitat aus dem Bundesgesundheitsblatt 53 aus dem Jahr 2010 beginnen. Darin heißt es einleitend: „Es ist unwidersprochener gesellschaftlicher Konsens, dass Kinder schutzbedürftig sind, dass sie vor Gefahren, Gewalt und Missbrauch geschützt, vor Vernachlässigung bewahrt und ihr Grundrecht auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung und eine gesunde Entwicklung entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 gesichert werden müssen. Diese Ziele spiegeln sich in allen Programmen und Kinderschutzgesetzen der deutschen Bundesländer wider.“ Genau darum geht es uns, genau dazu diskutieren wir. Das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder hat - das ist für mich ganz eindeutig - das Ziel des Kinderschutzes und Kindeswohls im Fokus gehabt. Jedoch müssen wir eine Debatte darüber führen, inwieweit tatsächlich Kindeswohl und Kinderschutz damit unterstützt werden. Wir müssten eigentlich vor die Klammer eine Grundsatzdebatte zur Frage interdisziplinärer Frühförderung, ihre Stärken und Schwächen setzen. Wir müssten auch vor die Klammer eine Debatte zu den Problemen der frühen Hilfen setzen. Das können wir an dieser Stelle nicht tun. Was wir aber tun können, ist, noch mal klar die drei Zielaspekte des Kindeswohles zu benennen. Die sind 1. der Schutz vor Gefahren, 2. die Förderung der kindlichen Entwicklung und 3. das Recht auf Partizipation.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese drei Punkte muss jeder im Hinterkopf haben, der eine ehrlich gemeinte Initiative, bei der es um Kindeswohl und den Kinderschutz geht, tatsächlich anstrebt. Der Kindeswohlbegriff - so viel Zeit muss sein - ist sehr lange im Familienrecht gebräuchlich und wurde schließlich auch ins Kinder- und Jugendhilferecht übernommen. Der Schutzaspekt ist damit unmittelbar befasst, gehört dazu, ist ein wichtiger Aspekt, aber - und da möchte ich zitieren aus einer Publikation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. „Es liegt auf der Hand“, heißt es da, „dass auf der Ebene der beiden Systeme, nämlich der Förderung der Entwicklung des Kindes und der Prävention von Gefährdungen der Kinder- und Jugendhilfe, eine große inhaltliche Schnittmenge besteht.“

Meine Fraktion hat sich vor diesem Hintergrund sehr lange und intensiv mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen beschäftigt. Der Ausgangspunkt und jetzt kommt der Inhalt unseres Antrags - waren zahlreiche Hinweise von Eltern, die fälschlicherwei

se an Jugendämter gemeldet worden sind, weil sie dem Meldewesen und der Einladungspraxis „zum Opfer gefallen sind“. Deswegen stehen drei Fragen im Mittelpunkt unseres Antrags.

1. Ist es gerechtfertigt, Eltern aufgrund eines tatsächlichen oder vermeintlichen Versäumnisses bei der Teilnahme an einer U-Früherkennungsuntersuchung an das örtliche Jugendamt zu melden?

2. Wie gehen die Jugendämter individuell damit um, wenn 40 Prozent an Falschmeldungen tatsächlich durchgestellt werden?

3. Was bringt - und das ist das Essential bei unserem Antrag - diese Einladungs- und Meldepraxis für die Kinder?

Das steht im Vordergrund unseres Antrags.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Gesetzgeber hat mit dem Gesetz die Ziele verfolgt, so steht es im Gesetz: „... zur gesundheitlichen Vorsorge die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu fördern sowie die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl fortzuentwickeln. Durch die gesteigerte Häufigkeit und Regelmäßigkeit von Früherkennungsuntersuchungen sollten gegebenenfalls auch Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch erkannt werden.“ Vier Jahre nach Einführung der gesetzlichen Bestimmungen und rechtzeitig vor einer möglichen erneuten Befristung bzw. Entfristung des Gesetzes ist es jetzt aus unserer Sicht Zeit, die Regelungen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Das ist Sinn und Zweck unseres Antrags.

Deswegen habe ich im Februar 2013 eine Kleine Anfrage gestellt, um zu fragen: Wie steht es denn um Effizienz und Effektivität dieses Gesetzes? Erfolgskontrolle kann man unter zwei Aspekten führen, Effektivität oder Effizienz. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns geht es nicht um die Frage der Wirtschaftlichkeit, also die Effizienz. Uns geht es um die Frage der Effektivität, nämlich: Was erreicht das Gesetz tatsächlich in seiner Umsetzung? Wir sind der festen Überzeugung, dass die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage nicht zielführend war. Tausende Eltern sind in Thüringen ohne jede sachliche Grundlage von Jugendämtern

Frau Siegesmund, kommen Sie bitte zum Schluss.

- bin sofort zu Ende - den Jugendämtern gemeldet worden. Wir müssen das Gesetz evaluieren. Deswegen bitte ich um eine gute sachliche Debatte und um Unterstützung für unseren Antrag.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Einbringung, Frau Siegesmund. Ich frage jetzt, wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu Ihrem Antrag? Das ist auch nicht der Fall.

Die Landesregierung erstattet einen gemeinsamen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zu Nummer II des Antrags der Fraktion der FDP. Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Schubert das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf noch ergänzen, dass wir auch die Fragen der Fraktion DIE LINKE in diesem Sofortbericht mit abarbeiten möchten, damit auch das hier gleich in die Debatte mit einfließen kann.

(Beifall CDU)

Ehe ich zu den konkreten Fragestellungen komme, die ja sehr umfangreich sind, weil es drei Anträge sind, denke ich, ist es angebracht, ein paar grundsätzliche Worte davorzustellen. Im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführten Tagungs- und Kindergipfels, also der Kindergipfel ist hier vor allen Dingen zu nennen, im Jahr 2008, als es damals in den Medien besonders darum ging, viele Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesvernachlässigung und so was aufzuarbeiten, war man damals eigentlich vonseiten der Länder zu der Erkenntnis gekommen, dass es ein bundeseinheitliches Meldeund Erinnerungsverfahren geben müsste. Da konnte man sich mit dem Bund nicht darauf einigen. Deshalb haben die Länder eigene Regelungen getroffen. Thüringen hat das mit dem Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder getan und hat damit ein Einladungs-, Erinnerungs- und Meldeverfahren etabliert, mit dem auch die Familien erreicht werden, die bis dahin nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben.

Insgesamt haben 13 Bundesländer weitgehend das analoge oder ähnliche Verfahren wie Thüringen eingeführt. 11 von ihnen bewerten das Verfahren als wirksam und sehen daher keinen Anlass, es aufzugeben. Natürlich haben auch wir uns in unserem Haus eingehend damit beschäftigt, wie es mit dem Gesetz weitergehen kann, das ja am Jahresende ausläuft. Ich komme dann noch mal bei den Fragen darauf, aber ich möchte an dieser Stelle schon mal einiges dazu sagen. Wir möchten nicht, dass das Gesetz jetzt einfach verlängert wird ab Ja

nuar 2014, weil sich doch in der Umsetzung des Gesetzes mit der Praxiserfahrung einige Probleme gezeigt haben. Das ist ein hoher bürokratischer Aufwand. Frau Siegesmund hat es schon angekündigt oder gesagt, dass es eine Reihe von Negativfalschmeldungen gegeben hat, wo Eltern angeschrieben worden sind. Das hat auch einige Mitarbeiter aus unserem Haus betroffen, dadurch hat man das dann auch hautnah erfahren. Das hat sich natürlich im Laufe der Zeit gebessert, diese Fehlmeldungen sind deutlich zurückgegangen. Trotzdem, glauben wir, müssen wir da nachsteuern, auch bei der Anzahl der Untersuchungen. Wir werden demnächst im Kabinett dazu einen Entwurf vorlegen, der dann natürlich einen zweiten Kabinettsdurchlauf hat und dann auch den Landtag erreichen wird. Er wird von dem Gesetz, was derzeit gültig ist, auch abweichen.

Ich glaube, wir können dann auch im Gesetzgebungsverfahren viele Dinge besprechen und miteinander diskutieren, wie wir das in Zukunft gestalten sollen. Aber, was wir nicht wollen, ist, dass das Gesetz am Jahresende ausläuft und dass dieses Melde- und Erinnerungsverfahren nicht mehr stattfindet in Thüringen. Denn man muss hier klar sagen, bei allen Fragen nach Kosten, allein wenn es gelingen könnte, ein Kind zu retten, dann hat sich das schon gerechnet.