Ich glaube auch nicht - weil ich an das Gute im Menschen glaube -, dass das das Ansinnen des TMSFG ist. Dass sich die Kostenträger darüber freuen würden, das kann ich ja zur Not noch verstehen. Und für mich trägt dieser hier vorliegende Entwurf, das will ich auch in aller Deutlichkeit sagen, die starke Handschrift der Kassen.
Wer sich ein wenig mit den Vorgängen im G-BA auskennt, weiß, dass gerade die Kassenseite seit Jahren versucht, über die massive Ausweitung von Qualitätsanforderungen Leistungen im GKV-Bereich zu begrenzen. Mehr Qualität, Herr Staatssekretär, klingt im ersten Moment gut, aber ist in der Realität nichts anderes als eine clevere Kostenbremse für die Krankenkassen. Wer einmal Gast gewesen ist und die Diskussionen zwischen Kassen, Deutscher Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer verfolgt hat, und zwar für den ambulanten und den stationären Bereich gleichermaßen, weiß, wovon ich rede.
Wir halten § 4 Abs. 2 also nicht nur für überflüssig, sondern auch für die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in Thüringen für gefährlich.
Die Thüringer Krankenhäuser - das will ich hier auch noch mal an dieser Stelle ganz deutlich sagen - leisten eine sehr gute Arbeit.
Und dass der G-BA auf Bundesebene einheitliche Kriterien für die deutschen Krankenhäuser festgelegt hat, scheint - das kann nur das Ergebnis Ihres Gesetzentwurfs sein - aus unserer Sicht entweder nicht bekannt zu sein oder Sie ignorieren es beharrlich.
Weitergehende Vorgaben sind im Übrigen bereits höchstrichterlich gescheitert. Darauf sind Sie nicht eingegangen. Wenn wir uns zum Beispiel die Festlegung des G-BA zu Mindestmengen in der Neonatologie ansehen, wissen wir, dass dem Versuch bereits höchstrichterlich ein Riegel vorgeschoben wurde - auch ein Ansinnen, was damals von den Kassen kam.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 9 Abs. 3 sollen nunmehr zusätzliche Erlöse aus der förderrechtlich unbeachtlichen Mitbenutzung in einem angemessenen Anteil abgeführt werden. Was heißt das? Mit dieser Regelung fände ein doppelter Abzug statt, einmal über § 120 SGB V und dann über die angesprochene Regelung im Thüringer Krankenhausgesetz. Wenn wir den ambulanten Bereich als Vergleichsmaßstab hernehmen, dann fällt auf, dass auch in der Vergütung der niedergelassenen Vertragsärzte ein Investitionskostenanteil enthalten ist. Hier darf es aus unserer Sicht keine Benachteiligung des Vertragsarztes gegenüber dem rein ambulant Tätigen geben. Summa summarum, wir Liberale halten das Thüringer Krankenhausgesetz in seiner jetzt hier vorliegenden Fassung nicht für geeignet, für eine echte und zukunftsfeste Krankenhausplanung in Thüringen Sorge zu tragen. Im Gegenteil, damit werden die Häuser - Frau Taubert, schön, dass Sie da sind, herzlich willkommen - in der Fläche aus unserer Sicht finanziell ausgetrocknet und am Ende überlebt der Standort, der die meisten Rücklagen hat, und nicht der, der am besten geeignet ist, die Bevölkerung wohnortnah zu versorgen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Befund ist richtig, dass sich die Krankenhäuser seit Jahren unter Dauerspannung befinden, um genau zu sein, gibt es einen immensen ökonomischen Druck, der im Krankenhaus Rating Report 2013 auch noch mal bestätigt wurde. Darin heißt es, dass 27 Prozent der rund 2.000 Häuser
insolvenzgefährdet sind, davon fast die Hälfte sogar stark. Und für Thüringen, das im gesamtdeutschen Vergleich ein bisschen besser abschneidet, gibt es aber trotzdem keinen Grund zum Aufatmen, sondern natürlich auch Reformbedarf, denn, so heißt es im Rating Report, „in keiner Region Deutschlands gab es zwischen 2010 und 2011 eine Verbesserung in der gesamtwirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser“. Herr Koppe, das betrifft dann wohl auch das Bundesgesundheitsministerium, da finde ich das schon auch spannend, wenn Sie den Bundesgesundheitsminister stellen, dass dann alles auf landespolitische Ebene abzuwälzen,
da machen Sie es sich echt ein bisschen leicht, so zu tun, als hätte das eine nichts mit dem anderen zu tun, schade eigentlich. Sie haben in einem Punkt recht, das Gesundheitswesen befindet sich inmitten eines tiefgreifenden strukturellen Wandels. Die Anforderungen an den Krankenhausbereich sind komplex, sie sind gestiegen. Medizinischer Fortschritt, der Wandel in der Bevölkerungsstruktur, veränderte Krankheitsbilder, Fachkräftemangel und veränderte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen stellen viele Herausforderungen dar. Hinzu kommt, das hat der Staatssekretär vorhin erwähnt, die seit 2004 verpflichtende Einführung des DRG-Systems, die Einführung des neuen Vergütungssystems der Fallpauschalen, um noch mal deutlich zu machen, was das am Ende heißt mit einer Vielzahl von Folgen für die Krankenhäuser, die am Ende eben auch mit dafür verantwortlich sind, dass es den verschärften Wettbewerb gibt, dass die Situation sich tatsächlich nicht entspannt hat.
Es ist aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht damit getan, einfach nur zusätzliches Geld in den stationären Sektor zu leiten, das sagen wir, und nichts anderes ist - Herr Koppe, zuhören bitte - das derzeitige Hilfspaket für Krankenhäuser der schwarz-gelben Bundesregierung. Was die Bundesregierung aus unserer Sicht in diesem Bereich im Augenblick tut, ist nichts anderes als ein Schnellschuss. Wir benötigen aber einen grundlegenden Strukturwandel, der die Krankenversorgung sichert und neue Strukturmodelle und Krankenhausfunktionen berücksichtigt.
Deswegen ist unser Ziel als GRÜNE eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende und gesundheitliche Versorgung, die den Patienten und die Patientinnen natürlich in den Mittelpunkt stellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns sind Krankenhäuser eine wichtige Grundlage sozialer Daseinsfürsorge. Wir müssen den stationären Sektor eben auch den enormen Herausforderungen, die ich am Anfang erwähnte, anpassen. Es hat lange gedauert, ja, jetzt liegt uns der Entwurf des
Krankenhausgesetzes vor. Herr Koppe hat skizziert, wie die Genese des Ganzen ist und dass 2008 es einen Versuch gab, eine Novellierung sozusagen herzustellen, recht planlos, wenig kreativ. Der Entwurf verschwand sehr schnell wieder. Auch in dieser Legislatur gab es bereits einen Entwurf und nun nach langen Diskussionen und starker Kritik der Krankenhauslobby, das muss man auch sagen, gibt es nun endlich einen anderen Gesetzentwurf und den muss man natürlich auch aus unterschiedlichen Perspektiven prüfen. Da reicht nicht nur eine.
Meine Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßt natürlich ausdrücklich den Versuch einer Novellierung, obwohl viel Zeit ins Land gegangen ist. Sie wissen, dass das Ursprungsgesetz aus dem Jahr 1994 stammt, damit fast 20 Jahre alt ist, das muss man sich mal vor Augen führen. Wenn man sich die weitreichenden Reformen auf Bundesebene anschaut und auch die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse, dann ist klar, dass dies eine große Hürde ist, ja, aber die muss auch genommen werden und die muss auch jetzt genommen werden. Von daher werden wir uns gern intensiv in den Diskussionsprozess mit einbringen.
Wir brauchen verlässliche und klare Rahmenbedingungen, damit die stationäre Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann, und da stehen für mich - und die drei Punkte will ich gern näher erläutern - drei Punkte im Vordergrund, um das hinzubekommen. Für uns, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind vor allem
Zum ersten Punkt: Qualität vor Quantität. Die Qualität eines Krankenhauses muss eine große Rolle spielen, auch im neuen Gesetz. Deswegen sagen wir, neben der besseren Bedarfsermittlung muss eben auch Qualität zum bestimmenden Faktor werden. Wir kommen nicht drum herum, die Qualitätssicherung gesetzlich vorzuschreiben. Deswegen muss es eine Festlegung
deswegen frenetischer Jubel in der SPD - von verpflichtenden qualitativen und quantitativen Mindestvorgaben geben. Wir benötigen keine Kann-, sondern Musskriterien, etwa beim Leistungsumfang sowie bei der Personalausstattung. Deswegen stehen wir auch dem Vorschlag der Landesregierung, die Qualitätsparameter gesondert in Verordnungser
mächtigungen festzulegen, äußerst kritisch gegenüber, weil ich finde, wenn man die zentralen Punkte „auf ein Nebengleis stellt“ und über Verordnungen regelt, entgeht uns hier ein wichtiger Punkt, wo wir auch aus parlamentarischer Sicht was beigeben können, und damit hebelt der Gesetzgeber auch an einer wichtigen Stelle, finde ich, die Kompetenz des Parlaments aus. Da werden wir im Ausschuss darauf drängen, dass das eben keine Verordnungspraxis wird; wo, wenn nicht bei der Frage Qualitätssicherung müssen wir auch unseren Teil als Politik in Thüringen leisten.
Zweiter Punkt: Bedarfsorientierung. Für uns, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist die Grundlage einer bedarfsgerechten Versorgung eine vorausschauende Planung der Versorgungsstrukturen, die eben Qualität und Patientenbedürfnisse berücksichtigt. Die bestehende Planung ist nach unserer Auffassung noch zu stark von der Trennung zwischen den Sektoren und den daraus resultierenden Brüchen und Doppelstrukturen in der Versorgung geprägt. Wir sprechen uns schon seit Langem für die Zusammenführung von stationärer und ambulanter Planung in einem Landesversorgungsplan auch aus. Auch hier freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss zur Frage, wie wir das optimieren können.
Und der dritte Punkt: Zusammenarbeit. Als wir im Februar zum Antrag der LINKEN sprachen, hat Frau Taubert sich dazu geäußert, die Frage Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe im Krankenhaus, die müssen wir diskutieren, eben vor dem Hintergrund des Anteils älterer mehrfach Erkrankter und chronisch Erkrankter bzw. dementer Patientinnen und Patienten sowie der stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung. Genau vor diesem Hintergrund ist eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Gesundheitsberufe mit der Konsequenz einer Aufwertung und Differenzierung der Pflege nötig und auch das gehört in den Mittelpunkt. Das ist der dritte Punkt. Wir brauchen in den Krankenhäusern, das ist vor allen Dingen auch wichtig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die da arbeiten, mehr teamorientierte und multiprofessionelle Ansätze, um diejenigen bestmöglich zu stützen, die diese wertvolle Arbeit leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns GRÜNE ist eine bestmögliche, bedarfsgerechte und vernetzte Patientenversorgung wesentlich. Deswegen begrüßen wir es auch ausdrücklich. Herr Dr. Schubert hat darauf verwiesen, dass im Gesetzentwurf erstmals ehrenamtliche Patientinnenfürsprecher verankert werden sollen, das finden wir richtig. An dieser Stelle große Unterstützung. Wir gehen aber - das will ich auch sagen, deswegen auch die Ausschussdebatte, die uns da, denke ich, nach Meinungsaustausch zueinander führen könnte -, wir gehen noch einen Schritt weiter, für uns gehö
ren auch die Gesundheitsförderung und die Prävention sowohl bei der Arbeit als auch beim Umgang mit den Menschen, also die Verzahnung der beiden Sektoren, hier mit dazu, um eine vernünftige Arbeitsorganisation, Arbeitsbelastung innerhalb der Häuser auch im Blick zu haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich jetzt auf drei Punkte konzentriert. Ich denke, wir werden im Ausschuss eine sehr differenzierte Debatte führen können. Viele Baustellen, die im Gesetz weiterhin bestehen, werden wir dort auch ansprechen und ich freue mich auf eine gute, sachliche, differenzierte Auseinandersetzung im Sinne eines nachhaltigen, eines zukunftsfähigen und patientinnenorientierten Krankenhausgesetzes in Thüringen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Hartung für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, könnte man als Erstes denken, was lange währt. Es stimmt ja, es hat zehn Jahre gedauert bis zur ersten Überarbeitung. Ich will den Weg bis dahin nicht kommentieren, das hat ja Herr Koppe in mehr oder weniger qualitativ hochwertiger Form getan, eher weniger.
Ich möchte daher eher zu den inhaltlichen Punkten kommen. Schon als das erste von Frau Lieberknecht vorgestellte Gesetz in der Debatte war, gab es große Diskussionen über die Inhalte, vor allem eben über die Frage, was ist denn mit der Qualität. Ich habe im Vorfeld dieser Einbringung, dieser Debatte sehr viele Gespräche geführt. Und, Herr Koppe, Sie sind nicht im Recht, wenn Sie glauben, das sei ein sehr kassenlastiges Gesetz. Im Gegenteil, ich habe von den Kassenvertretern sehr deutliche Worte dazu gehört, und zwar eher in die Richtung: Da steht doch nichts drin, nehmt das Gesetz zurück, wartet die Wahl ab und macht ein ordentliches. Das war im Prinzip die Äußerung von Kassenvertretern. Man hat sich dann darüber unterhalten, also wir haben uns dann unterhalten und sind dann zum Schuss gekommen, dass das, was drinsteht, doch sehr wohl als erster Schritt begriffen werden kann. Die anderen, die Klinikseite vor allem, möchte das Gesetz am liebsten auch nicht, denn da steht viel zu viel drin. Nämlich zum Thema Qualität ist das, was jetzt noch drinsteht, schon viel
zu viel. Und ich habe da, Herr Staatssekretär hat ja darauf angespielt, die eine oder andere sehr emotionale Debatte hinter mir. Ich war bei einigen Krankenhausträgern, auch bei Geschäftsführern, habe da sowohl in größerer Runde als auch in Vier-Augen-Gesprächen Diskussionen dazu geführt. Und die Diskussionen waren sehr häufig sehr emotional. Das kann man so sagen. Die Spitze war eine Geschäftsführerin, die mir sagte, also das Gesetz braucht überhaupt keine Regelungen zur Qualität, es gibt kein einziges Thüringer Krankenhaus, in dem es irgendein qualitatives Problem gäbe. Da habe ich mich erst einmal kurz zurückgelehnt und habe einmal überlegt, diese Absolutheit mit dieser Äußerung, also das ist dann immer schwierig, das ernst zu nehmen. Dann setzte sie noch eins drauf und sagt: Qualität ist sowieso überschätzt, wir sollten einmal überlegen, was will der Patient. Da habe ich mich nach dem Gespräch einmal hingesetzt und habe überlegt, was will denn eigentlich der Patient. Also erstens, der Patient möchte am liebsten gar nicht ins Krankenhaus, er möchte gesund sein. Aber wenn er schon ins Krankenhaus muss, dann will er da nicht länger drin sein als unbedingt notwendig. Er will aber auch nicht früher entlassen werden, als er sich gesund fühlt. Er will also irgendwo in dem Mittel dort bleiben, wie es denn tatsächlich notwendig ist. Dann will er bei der Behandlung das bekommen, was er braucht, nicht das, was für das Krankenhaus gerade ökonomisch sinnvoll ist. Es ist etwas, was der Patient sehr deutlich auch formuliert. Er will ein schönes Umfeld, ein bisschen Komfort dabei haben, er will nette, kompetente Schwestern, die auch einmal lächeln und nicht nur frustriert zur Arbeit gehen, und er will kompetente Ärzte. Er hat ein ganz wichtiges Interesse an dieser Kompetenz von Ärzten, das ist nicht nur etwas Fachliches, es ist auch etwas im Umgang mit dem Patienten. Das heißt, der Patient erwartet von seinem Arzt, dass er sich Zeit nimmt. Er möchte geduldig sein, ja, er möchte sich der Sorgen annehmen, nicht nur bei der Visite. Ja, bei der Visite ist es ja regelmäßig so, dass der Patient dasitzt, der Arzt sieht sich die Kurven an, murmelt ein paar Sachen, setzt irgendetwas an, geht wieder raus, der Patient fragt danach die Stationsschwester, was er jetzt eigentlich festgelegt hat. Das will der Patient nicht. Der Patient möchte auch einen Arzt haben, der die Zeit hat, einfach einmal in einem Vier-Augen-Gespräch zum Beispiel Sorgen, Nöte erläutert zu bekommen, auch mal über Therapien zu reden, über Alternativen zu reden, über Sachen zu reden, die er eben nicht bei einer Patientenvisite mit noch einem Patienten im Zimmer, mit ein paar Schwestern und was weiß ich noch wem besprechen möchte. Er möchte einen Arzt, der auch eine Bezugsperson ist, auf die er sich immer wieder berufen möchte, und das setzt auch voraus, dass bei einer Visite nach Möglichkeit nicht jeden Tag ein anderer Arzt vor ihm steht. Er will eine Behandlung auf der Höhe der
Zeit, das heißt, auch wenn der Arzt sagt, Sie bekommen jetzt diese und jene Behandlung, dann möchte er auch sprechfähig sein, wenn der Patient fragt, warum bekomme ich diese Behandlung XY und nicht eine andere. Das muss der Arzt ihm auch erläutern können. Und er möchte mit diesem ganzen Ablauf, der hinter den Kulissen stattfindet, der notwendig ist, dass das ganze Krankenhaus läuft, damit möchte er gar nicht so sehr in Konflikt geraten, das heißt, er will überhaupt nicht wissen, warum seine Untersuchung nicht am Tag wie angekündigt stattfindet, sondern erst am nächsten Tag. Er will sich auf Abläufe verlassen können, er will einen planbaren Tagesablauf, auch eine möglichst kurzfristige Abarbeitung seines Falles.
Ich kann mich gut daran erinnern, als ich angefangen habe, da habe ich in einer größeren Klinik gearbeitet. Wir hatten drei Abteilungen und wir haben jeden Tag zur Morgenbesprechung unsere OP-Anmeldung abgegeben und jede Abteilung hat oft OPAnmeldungen abgegeben für drei Operationstage. Da wurden teilweise so viele Patienten zur Operation angemeldet und am nächsten Tag auch entsprechend nüchtern gelassen, wie man sonst in einer Woche hat operieren können. Das ist kein planbarer Ablauf. Das ist etwas, was man abstellen muss. All das, was ich gerade so ein bisschen aus Patientensicht umschrieben habe, sind Qualitätsmerkmale. Das sind Qualitätsmerkmale, die in diversen Richtlinien, Empfehlungen, Verordnungen, manchmal auch in Gesetzen festgelegt worden sind. Jetzt gibt uns dieses Gesetz die Möglichkeit, all diese in unterschiedlichem Verpflichtungsrang vorliegenden Empfehlungen, Verordnungen, Leitlinien in eine verbindliche Rechtsnorm zu fassen. Das ist der große Schritt, der mit diesem Gesetz gemacht wird, und das halte ich für ganz wichtig. Ich halte es für wichtig, dass wir dieses ganze Sammelsurium an Leitlinien, Empfehlungen, teilweise Gesetzen, die mehr oder weniger beachtet werden, jetzt in eine Leitlinie gießen können, die für alle Thüringer Häuser verbindlich ist, wo jeder Patient wissen kann, egal in welches Krankenhaus ich gehe, bestimmte Sachen werden einfach stattfinden. Wer das nicht haben möchte, Herr Koppe, wer diesen einheitlichen Qualitätskanon nicht haben möchte, der soll das seinen Patienten bitte mal erklären und da soll er bitte mal erklären, warum.