a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Wahlalter- 16-Gesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6121 ZWEITE und DRITTE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz für das aktive Wahlrecht mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres (Wählen-mit-16-Gesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6075 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6243
Mir ist nicht signalisiert worden, dass der Entschließungsantrag begründet wird. Dann werden wir sofort in die Aussprache gehen und ich rufe als Erstes auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Kellner.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch heute beschäftigt uns wieder das Thema „Wahlalter mit 16“, was ja schon breiten Raum eingenommen hat in dieser Runde, in den Ausschüssen zuvor, aber auch jetzt in den letzten Plenarsitzungen. Wir sind heute bei der zweiten Lesung. Wir haben uns auch erneut mit der Thematik auseinandergesetzt und beschäftigt. Ich will auch vorweg gleich sagen, an unserer Einstellung hat sich nichts geändert. Wir werden diesen Antrag, diese Gesetzentwürfe in 2 a und 2 b sowie auch den Entschließungsantrag der FDP so nicht mittragen bzw. ablehnen.
Ich habe in der letzten Plenarsitzung schon ausführlich Stellung genommen, warum wir das nicht als erforderlich ansehen und dass wir hier keine Trennung von der Volljährigkeit auf der einen Seite und auf der anderen Seite Wahlrecht mit 16 zulassen wollen. Dazu gibt es auch genügend Gründe, ich habe etliche schon erwähnt in der letzten Diskussion. Ich möchte aber noch einmal eins, zwei Punkte aufgreifen, warum wir nach wie vor, auch nachdem man sich noch einmal damit beschäftigt hat, an unserer Haltung festhalten. Zum einen ist es die Geschäftsfähigkeit, die volle Geschäftsfähigkeit, die erst mit 18 gegeben ist, zum Beispiel einen Handy-Vertrag abschließen, kann kein 16-Jähriger, Alkohol trinken, Motorrad fahren. Alles das hat man geregelt und das hat auch seinen Grund, seinen guten Grund, warum der Gesetzgeber daran festhält. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite möchte man das Wahlalter auf 16 senken, um damit natürlich diesen Jugendlichen auch die Möglichkeit zu geben, weiterreichende Entscheidungen zu beeinflussen und diese letztendlich auch umzusetzen, obwohl auf der anderen Seite ihnen das Recht abgesprochen wird, zum Beispiel einen Handy-Vertrag zu unterzeichnen. Also man sieht auch hier die Diskrepanz und wir sehen das nach wie vor in einer Einheit. Wahlalter ab 16 ist auf der einen Seite für uns nicht akzeptabel, weil mit 18 man erst voll geschäftsfähig ist. Auch das Jugendstrafrecht hat ja
hier einschlägige Vorschriften, und das auch aus gutem Grund. Auch hier geht ja der Gesetzgeber davon aus, dass man vorher eben nicht überblicken kann, welche Folgewirkungen eine Entscheidung, die man getroffen hat, oder Tat, die man ausgeübt hat, haben. Dass man das heute wieder auf die Tagesordnung bringt bzw. wieder auf die Tagesordnung gebracht hat - wir sind heute in der zweiten Lesung -, überrascht mich ja nach der Diskussion und nach den Reden in der letzten Plenarsitzung nicht allzu sehr. Man probiert es halt immer wieder. Aber man muss es auch zur Kenntnis nehmen. Und da wird ja ganz gern, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von Ihnen, der Fraktion DIE LINKE, immer wieder ganz gern die Shell-Studie angeführt. In der 15. Shell-Studie wird ausgesagt: „Über 50 Prozent der 12- bis 25-Jährigen lehnen das Wahlalter ab 16 ab.“ Das deckt sich auch weitestgehend mit den Erfahrungen, die ich draußen vor Ort gemacht habe. Ich habe in der letzten Rede schon gesagt, dass ich an einem Sozialkundeunterricht teilgenommen habe bzw. ihn gestaltet habe, und da habe ich auch diese Frage gestellt, inwieweit - 9. Klasse war das - sie sich vorstellen können, mit 16 das Wahlrecht zu erhalten. Da wurde von allen ausnahmslos mitgeteilt, dass sie sich für diese Entscheidung nicht reif fühlen. Ich denke, das ist ein Zeichen, dass sie die Sache wirklich sehr ernst nehmen und dass sich die Jugendlichen sehr wohl bewusst sind, welche Verantwortung damit verbunden ist. Ich denke, das zeigt doch mehr das Gespür für Verantwortung als hier in diesem Hohen Hause, wenn man hier Anträge einbringt, die genau das Gegenteil uns erzählen wollen. Also ich denke, da haben die Jugendlichen doch einen guten Riecher und auch ein gutes Gefühl und sind gut beraten - sie haben das auch so artikuliert -, dieses Wahlrecht nicht unbedingt oder nicht haben zu wollen. Die zweite Shell-Studie, die 16. Shell-Studie sagt aus: „71 Prozent der 12- bis 25-Jährigen finden es uncool, sich in Politik einzumischen. 63 Prozent in der Alterskohorte sind wenig bis gar nicht an Politik interessiert. Für 17 Prozent der 12- bis 25-Jährigen kommt es infrage, in einer Partei mitzuarbeiten; nur 13 Prozent haben davon bisher Gebrauch gemacht.“ Auch das zeigt deutlich, dass das, was man hier versucht zu suggerieren, wir müssen das Wahlrecht geben und schon ist die Politikverdrossenheit, das ist ja das große Schlagwort, bekämpft, das scheint doch hier nicht der Fall zu sein.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Sie haben hier gerade vorgelesen, wie das in einer Alterskohorte gesehen wird mit der Politik. Haben Sie denn auch Zahlen zum Beispiel für 41-Jährige, 61-Jährige und 81-Jährige oder würden Sie nicht sagen, dass die Wahlbeteiligung bisher dafür spricht, dass auch weite Teile der nicht 18-Jährigen oder über 18-Jährigen außerordentlich kritisch zur Politik stehen, somit das kein Argument ist, was Sie gerade ausgeführt haben?
Das ist mitnichten so. Wenn wir die Altersgruppe, über die wir heute sprechen, Wahlalter mit 16, ansehen, auch in Bundesländern, wo das letztendlich schon Gesetz ist, hat sich das eben nicht bewahrheitet, dass die Wahlbeteiligung nach oben gegangen ist und das Engagement nach oben gegangen ist.
Das ist nicht so. Wir reden jetzt nicht darüber, wollen wir jetzt die, ich sage mal, Alt-Jung-Diskussion aufmachen, ausspielen, wenn es die Jungen nicht können, sollen es die Alten nicht dürfen, oder wie verstehe ich Sie jetzt?
Also das ist nicht das Thema, was wir heute bearbeiten. Wir haben heute die 16-Jährigen und das ist doch Ihr Ziel, was Sie verfolgen. Da habe ich ja gesagt, dass es mit uns in der Form nicht zu machen ist. Auch die Studien sagen das doch deutlich aus. Die sagen das auch deutlich aus, dass es an der Stelle nicht den Bedarf gibt, so wie Sie uns den hier immer erzählen wollen.
Und wenn ich jetzt noch zu dem Punkt komme einer Änderung der Verfassung, der ja auch ein Teil davon ist, dass man die Verfassung ändern muss, da muss ich sagen, da habe ich natürlich noch größere Probleme damit, wenn Gutachten bestimmen, Gutachter oder - ja, ich sage mal - Wissenschaftler, die ein Gutachten erstellt haben, bestimmen, dass wir hinterher die Verfassung ändern sollen oder Verfassung ändern. Und dann nach zehn Jahren stellen wir auf einmal fest, dass es gar nicht so eingetreten ist wie das Gutachten, wie die Wissen
Also ich denke, das ist der völlig falsche Weg, wenn man Gutachten heranzieht, um im Prinzip Verfassungsänderungen durchzuführen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dann gucken Sie einfach in die anderen Bundesländer, welche Erfahrungen damit gemacht wurden einerseits - das ist aber für uns nicht das Maß, das sage ich auch an der Stelle gleich, weil wir das schon anders sehen. Ich habe das ja in mehreren Punkten jetzt begründet, sehe ich hier durchaus, dass dieses Ziel der Politikverdrossenheit, was ja auch immer angeführt wird, natürlich beachtet werden muss. Wir müssen natürlich an der Stelle mehr machen, da bin ich ganz bei Ihnen. Und da bin ich ja auch bei dem Entschließungsantrag der FDP, der auch hier uns auffordert, mehr zu tun, gerade was außerschulisch anbelangt, aber auch in der Bildungspolitik in die Schulen. Das kann ich natürlich unterschreiben, gar keine Frage, findet aber auch schon größtenteils statt.
An der Stelle möchte ich mal die Parteien mehr in die Pflicht nehmen, nämlich dafür gibt es ja die Jugendorganisationen, die alle Parteien haben. In erster Linie müsste es ja unser Ziel sein, so viel wie möglich Jugendliche für Politik zu interessieren, weil sich daraus auch der Nachwuchs für die einzelnen Parteien rekrutiert. Da sehe ich die erste Pflicht. Bei uns Politikern sehe ich die erste Pflicht, dass man mit den Jugendlichen ins Gespräch kommt und sie davon begeistert. Wir können das natürlich fordern, dass die anderen das sollen und die anderen das machen müssen. Das hilft uns nicht weiter, eindeutig. Ich bin der Auffassung, dass ist in erster Linie unsere Aufgabe.
Herr Adams, Sie hatten das letzte Mal gesagt, die JU hätte auch dieses unterstützt, auf 16 Jahre das Wahlalter zu senken. Das stimmt nicht. Hier gibt es eine ganze klare Beschlusslage der Bundes-JU, aber auch des Landes, dass man eben nicht die Absenkung des Wahlalters mit 16 möchte. Das wird auch in zwei oder zweieinhalb Seiten begründet, zum Beispiel Bundes-JU in zweieinhalb Seiten begründet, warum man das nicht will. Auch hier ist ganz offensichtlich und auch gut nachvollziehbar auch die Kopplung an die Volljährigkeit und letztendlich die damit verbundene Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere. Das ist meiner Ansicht nach ein hohes Gut, was man natürlich auch beschützen und bewahren muss.
Also an der Stelle kann ich Ihnen nur sagen, an unserer Meinung hat sich nichts geändert. Wir werden weder dem Gesetzentwurf in Tagesordnungspunkt 2 a und 2 b zustimmen noch dem Entschließungsantrag der FDP, vieles richtig gesagt, aber vieles schon vorhanden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Thüringer Landtag, die traurige oder schlechte Nachricht oder Erkenntnis aus der Rede von Herrn Kellner ist, dass die Junge Union offensichtlich leider politische Verantwortung scheut. Das finde ich bedauerlich. Ich habe bei den Menschen, die ich dort kennengelernt habe, eigentlich anderes vermutet und unterstellt. Aber so sei es, ich will Ihnen da mal glauben.
Ich glaube Ihnen ja alles, was das hier zumindest angeht, dass die Junge Union leider die Verantwortung scheut. Die Frage, die wir hier diskutieren, da will ich noch mal eingehen auf Ihren Vorwurf, ich würde hier eine Alt-Jung-Debatte machen. Das bin ja nicht ich, ich will ja das Alter weghaben als Indikator, ob jemand wählen darf. Sie sind doch derjenige, der will, dass das weiter an einer Altersgrenze, an einem Stichtag festgemacht wird - heute darf ich noch nicht und morgen dürfte ich, das ist doch paradox. Sie behaupten, dass über Nacht Entscheidungsfähigkeit entsteht und vergeht. Das ist doch nicht vernünftig. Ob jemand mit 18, 81 oder 38 eine vernünftige Entscheidung trifft, hat doch nichts damit zu tun, ob derjenige irgendein Alter erreicht hat, sondern das ist doch eine Frage des Standpunktes. Das ist doch eine Frage des Standpunktes, ob ich bereit bin, verantwortliche Entscheidungen zu treffen,
so unverständlich die manchmal für uns sein mögen. Glauben Sie denn wirklich, dass in diesem Landtag vernünftigere Entscheidungen getroffen werden, als sie in einer Gruppe 16-Jähriger bei gleicher offener Debatte und gleichen Möglichkeiten auf Zugriff von Informationen getroffen werden? Glauben Sie das denn wirklich?
Ich kann das nicht glauben. Herr Kellner, ich kann nicht glauben, dass das wirklich die Aussage der CDU ist. Das ist doch nicht die Frage des Alters.
Es ist ganz wunderbar, dass Sie das ansprechen. Der heutige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Voßkuhle, argumentiert genau so - im Prinzip jedes Baby. Mit der Geburt ist das Bürger
recht bei uns. Sie wollen doch nicht behaupten, dass die CDU für etwas anderes steht? Die Bürgerrechte hat jedes Kleinkind. Jetzt ist eigentlich die Frage, ab wann ich das Recht, vernünftige Entscheidungen zu treffen, auch wahrnehmen kann. Da ist mindestens die Shell-Studie, aber auch viele sozialpädagogische Studien der letzten zehn Jahre, zu dem Ergebnis gekommen, dass Menschen früher verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können. Sie haben das Wählen mit dem Abschließen eines Handy-Vertrags verglichen. Das ist ja absurd, das ist vollkommen absurd, was Sie da machen. Schauen Sie doch einfach mal darauf, was unser Rechtssystem zum Beispiel zur religiösen Selbstbestimmung regelt, meine Konfession selbst zu wählen, oder die Frage der Strafmündigkeit. Sie behaupten, dass jemand nicht das Recht habe, eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung punktuell zu treffen, aber die Einsicht haben soll, dass er etwas Strafbares getan hat. Das ist ja wirr, was Sie hier argumentieren.
Ihr Argument mit dem Handy-Vertrag ist schon allein deswegen wirr, weil in acht Bundesländern nämlich Wählen mit 16 möglich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht mehr und nicht weniger wollen wir hier in Thüringen auch hinbekommen. Die Frage ist auch keine Nützlichkeitsfrage, nur weil Sie das immer unterstellen. Sie unterstellen immer, dass die Protagonisten des Wählens mit 16 das tun würden, um irgendwelche Defizite bei der Wahlbeteiligung auszugleichen, oder in der Unterstellung, dass Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 überproportional stark wählen möchten. Warum sollen die denn überproportional stark wählen müssen? Die wollen eigentlich ganz normal sein und ihr Wahlrecht wahrnehmen. Sie haben kein Argument, sich dem entgegenzustellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Viel wichtiger ist es jetzt, hier in Thüringen auch zu zeigen, dass wir ein moderner Staat sind, ein partizipativer Staat sind, der nicht zuerst die Frage stellt, warum muss ich jemandem etwas erlauben, sondern einzuladen, das Recht zu eröffnen, bitte entscheidet mit. Das ist doch der Gedankengang beim Wählen mit 16 und nicht das von Ihnen wirklich an manchen Stellen sehr unsortiert wirkende Argumentieren.
Ich will ganz kurz eingehen auf den FDP-Entschließungsantrag, der in drei Punkten wirklich vernünftige Sachen fordert. Der dritte Punkt ist etwas, worüber der Landtag schon vor Kurzem einmal entschieden hat und bei dem wir uns entschlossen haben, nämlich Ihre Kinderkommission. Auch die anderen beiden Punkte sind Punkte, bei denen wir
uns enthalten werden und damit deutlich sagen wollen, natürlich ist es vernünftig und richtig, junge Menschen, aber auch ältere, sozusagen jeden Menschen durch eine attraktive Debattenkultur und durch ein Werben für politischen Parlamentarismus, für ein Werben für die Diskussion von Politik zu begeistern und zum Mitmachen in der Demokratie zu ermuntern. Das ist wirklich unbenommen. Das ist der richtige Weg. Wir finden nur, dass er als Entschließungsantrag für die Möglichkeit zu wählen, richtig mit zu entscheiden, nicht entsprechend ist, deshalb werden wir uns da enthalten, ohne natürlich die Zielrichtung, Menschen mehr zu beteiligen, egal welchen Alters, nicht richtig zu finden.
In Richtung der LINKEN will ich eine Sache ganz kurz ansprechen, das hätte man vielleicht noch einmal genauer durchdenken müssen. In Ihrem Verfassungsänderungsantrag ändern Sie das Wahlalter von 18 auf 16. Das scheint konsistent zu sein. Aber wäre es nicht eigentlich richtiger, aus der Verfassung das Alter herauszunehmen und das einer einfach gesetzlichen Regelung, nämlich um gesellschaftlichen Entwicklungen hier die Tür zu öffnen, einfach das Alter herauszunehmen, es zu streichen und eben nicht mehr von der Debatte um ein überholtes Alter, einer überholten Altersgrenze, eine neue Altersgrenze hinzuzufügen, sondern wirklich den Paradigmenwechsel deutlich zu machen, zu sagen, jeder in diesem Land hat das Recht mitzubestimmen, jeder und jede? Es gilt nur ganz alleinig die Frage, ab wann ist das vernünftig. Acht Bundesländer haben bewiesen, dass es vernünftig ist, Menschen auch in jüngerem Alter die Möglichkeit zu geben. Thüringen sollte das neunte sein. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im Mai hatten wir die erste Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf und leider hat er es nicht in die Ausschüsse geschafft. Ich bin nicht der Auffassung wie Kollege Kellner, der in der ersten Beratung im Mai auf die Debatte 2010 verwiesen hat und gesagt hat, dass es somit einer ausgiebigen Diskussion nicht mehr bedürfe. Der Gesetzentwurf 2010 hat die Absenkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen betroffen. Auch damals hatten wir schon unsere Zustimmung signalisiert. Der vorliegende Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, will darüber hinaus auch die Absenkung des Wahlalters auf der Landesebene und ich sehe ehrlich gesagt darin schon