Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE hat einen heiklen Titel, nämlich „Verdacht ungerechtfertigter Ermittlungen gegen kritische Thüringer Polizeibeamte ausräumen“. Letzten Freitag im Innenausschuss stand das Thema ebenfalls auf der Tagesordnung. Hierzu wurde vom Innenminister im Innenausschuss auch schon einiges gesagt. Ob in bestimmten Fällen die öffentliche Debatte der beste Platz ist im Sinne des Wohles der betroffenen Personen, ist jedoch meines Erachtens fraglich. Ich hoffe, die Fraktion DIE LINKE hat bei der Auswahl des Titels auch darüber nachgedacht und nicht nur allein darüber, wie sie am besten das Innenministerium in Verlegenheit bringt.
Meine Damen und Herren, ich will die Problematik, die hinter diesem Titel steckt, aber in keiner Weise herunterspielen. Wenn es nur ansatzweise so wäre, wie es der Titel der Aktuellen Stunde andeutet, würde es erneut auf sehr bedenkliche Zustände im Thüringer Innenministerium hinweisen.
Ich bin gespannt, was wir dazu noch vom Innenminister hören werden. Es ist, meine Damen und Herren, grundsätzlich richtig, Hinweisen nachzugehen, die auf eine unverhältnismäßige Vorgehensweise bei Ermittlungen hindeuten. Gerade das Innenministerium, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsste daran interessiert sein, solche im Raum stehenden Vorwürfe schnellstmöglich auszuräumen.
Hier und heute geht es eben nicht um einen lapidaren Vorwurf, sondern darum, dass gerade Polizeibeamte, die als Personalrat tätig sind oder sich kritisch äußern, von Ermittlungen betroffen sind. Dass es in der letzten Zeit bei der Polizei Ermittlungsmethoden und Vorgehensweisen gab, die zumindest zu hinterfragen sind, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist eben nicht nur aus den Medien bekannt. Hier ist beispielsweise das Verfahren gegen einen Polizeibeamten, der einen geheimen Einsatzbefehl zum Papstbesuch 2011 an Journalisten weitergegeben haben soll, zu benennen. Das Verfahren wurde jetzt endlich eingestellt. Aber die Vorgehensweise mit dem Auslesen von Handydaten - und ich erinnere daran, dass ja auch Abgeordnete betroffen waren - und der Speicherung waren in meinen Augen schon mehr als grenzwertig, ich halte sie sogar für rechtswidrig.
Gerade datenschutzrechtlich gibt es erhebliche Zweifel an der Vorgehensweise der Datenabrufung. Interne Ermittlungen gegen Polizeibeamte sind bei
begründetem Verdacht nicht nur zulässig, sondern geboten, aber, Herr Innenminister, auch diese Ermittlungen unterliegen Recht und Gesetz.
Bei den neuen Ermittlungen gegen einen Beamten der Aus- und Fortbildungsstätte Meiningen sowie dem Verschwinden von 100 € bei dem Betreten einer Wohnung durch Polizeibeamte, also angeblichem Verschwinden, will ich natürlich sagen, ist eine unverhältnismäßige Vorgehensweise bisher jedoch nicht ersichtlich. Insgesamt sieht die FDPFraktion es auch als problematisch an, wenn die Polizei damit beschäftigt ist, den eigenen Kollegen hinterherzuschnüffeln. Die Stichworte sind ja bereits gefallen, Pausengestaltung, mal ein kurzes Einkaufen eines Pausenbrots oder eben auch die Ermittlungen, die unsäglichen Ermittlungen zum Thema Klopapier, meine Damen und Herren.
Natürlich dürfen auch innerhalb der Polizei keine Gesetzesverstöße geduldet werden, das ist selbstverständlich. Das Ausspionieren innerhalb der eigenen Mannschaft, wie es in der letzten Zeit gehäuft thematisiert wurde, sei es wegen des Toilettenpapiers oder wegen einer Kaffeepause am Baumarkt, führt aber zu einem Vertrauensverlust innerhalb der Polizei, aber auch bei den Bürgern. Ob da, meine Damen und Herren, ein zusätzlicher Polizeiausschuss, wie es die LINKEN fordern, wirklich nützlich ist, wage ich zu bezweifeln.
Vielmehr zeugt auch ein solcher Ausschuss von einem immanenten Misstrauen gegenüber unserer Polizei.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir im Hohen Haus sollten dafür sorgen, dass die Polizei ihre Arbeit machen kann, sei es durch ausreichende Personalausstattung oder Zugangsmöglichkeiten zum Internet, und nicht dafür, dass die Polizei durch irgendwelche negativen Schlagzeilen in Misskredit fällt. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag, ich möchte als Erstes der Fraktion DIE LINKE danken, dass sie die Debatte einfordert zu der Situation kritischer Polizistinnen und Polizisten hier in Thüringen. Vielen Dank dafür.
Das verwirrt ein wenig, weil - das hatte auch Herr Bergner eben schon gesagt - DIE LINKE bei dem Anschein oder dem Verdacht von Verfehlungen von Polizeibeamten normalerweise ein härteres Vorgehen wünscht, dass sie auch deutlich gemacht hat in ihrem Wunsch, dass es einen ständigen Ausschuss, sozusagen einen parlamentarischen Kontrollausschuss zur Polizeiarbeit geben soll. Aber das nur im Nebensatz. Die wirkliche Frage oder das wirklich Erstaunliche ist doch, dass man dem Thüringer Innenministerium das zutraut. Woher kommt das? Das kommt daher, dass diesem Thüringer Innenministerium seit dem NSU-Skandal - und nicht nur seitdem - niemand mehr etwas zutraut oder gar alles zutraut. Niemand vertraut mehr dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, niemand.
Niemand vertraut mehr der Beschaffungsabteilung in der Thüringer Polizei, niemand, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Beispiele muss ich hier gar nicht mehr weiter nennen, von Toilettenpapier über Observationsgruppen und bis hin zum Saalfelder GdP-Kreisvorsitzenden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorgang des Gewerkschafters der Polizei zeigt gut dokumentiert, wie auf Geheiß der Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium ermittelt wird, selbst wenn dem rechtliche Grundsätze oder sachliche und vernünftige Grundsätze entgegenstehen. Das Thüringer Landeskriminalamt scheut nicht den Konflikt mit dem Datenschutzbeauftragten, wenn es nur darum geht, einem Kollegen etwas ans Zeug zu flicken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fragen uns: Wo sind wir denn? Das ist nicht in Ordnung. Wir wollen das nicht. Es wäre nicht einmal in Ordnung, um es in aller Deutlichkeit zu sagen, wenn diesen Polizeibeamten vorgeworfen werden würde, körperlichen Zwang zu intensiv ausgeübt zu haben oder Abgeordnete vielleicht durch einen leichten Schlag ins Gesicht beleidigen zu wollen oder Ähnliches. Selbst dann wollen wir GRÜNE nicht, dass die interne Ermittlung über ihre Grenzen hinausgeht, weil diese interne Ermittlung Beispiel für alle Polizeibeamten sein muss und sie wäre damit und war damit ein schlechtes Beispiel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen das nicht zulassen.
satorische Verfügungen erlassen, um festgestellte Missstände abzuändern. Ich glaube, es ist an der Zeit zu erkennen, dass es nicht organisatorische Probleme sind, die hier zu lösen sind, sondern dass es ein strukturelles Problem in der Thüringer Polizei ist, das wir hier ansprechen. Es sind schlechte Aufstiegschancen, es ist eine schlechte Bezahlung im Vergleich und es ist ein Ermüden der Polizeibeamten bei lauter neuen, immer wiederkehrenden Placeboreformen, die nicht einmal ein kleines Maß an Wirkung haben. Das war auch in dieser Legislatur so.
Wir haben nur eine Chance, mit den Polizeibeamten wieder in einen neuen Weg zu kommen, und das ist ein Projekt, das Polizeibeamtinnen und -beamte und die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wieder näher zusammenbringt, ein Projekt, das auf Transparenz und Offenheit setzt und das ein Gespräch darüber möglich macht, wie wir Sicherheit gestalten. Das ist ein Projekt, das wegkommt von der Über- und Unterordnung zwischen Polizeibeamten und Bürgern, nämlich ein Zusammenwirken auf Augenhöhe. Dieses Projekt sind Sie uns noch lange schuldig und das haben Sie noch nicht leisten können. Wir fordern das ein. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der Fraktion DIE LINKE spricht ein sensibles Thema an, den Umgang der Polizei mit Tatverdächtigen aus ihren eigenen Reihen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Dazu hat sie bestimmte Befugnisse übertragen bekommen. Es versteht sich von selbst, dass diese Befugnisse mit einer besonderen Verantwortung einhergehen. Polizisten, die Straftaten begehen, schaden nicht nur dem Ansehen der Polizei und ihrer Glaubwürdigkeit, sie widersprechen allem, wofür Polizei steht, und richten Schaden an, statt den Bürger zu schützen. Von der Polizei ist daher zu erwarten, dass sie, wenn ein Straftatverdacht gegen ihre eigenen Beamten vorliegt, diesen mit der gleichen Sorgfalt aufklärt wie in anderen Fällen auch. Tatverdächtigte Beamte dürfen nicht schlechter, aber auch nicht besser als andere Beschuldigte gestellt werden. Auslöser von polizeilichen Ermittlungen ist ein sogenannter Anfangsverdacht, also eine Sachlage, bei der bestimmte Tatsachen dafür sprechen, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Kein
Anknüpfungspunkt sind demgegenüber die Zugehörigkeit zu Parteien, Lagern und Berufsvertretungen oder eine kritische Haltung. Vor diesem Hintergrund leitet der Antrag der Fraktion DIE LINKE in die Irre. Es geht nicht um Ermittlungen gegen kritische, sondern gegen tatverdächtige Beamte. Die Unterstellung, dass die Thüringer Polizei gezielt gegen kritische Beamte oder - wie auch gelegentlich behauptet - gegen Gewerkschaftsfunktionäre vorgehe, ist aus der Luft gegriffen.
Richtig ist allerdings, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auch dann zu Ermittlungen verpflichtet sind, wenn sich der Straftatverdacht im Einzelfall gegen Gewerkschaftsfunktionäre richtet. Zugehörigkeiten zu einer Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft oder einem Verein sind selbstverständlich kein Freibrief und können nicht vor einer ordnungsgemäßen Strafverfolgung schützen. Staatsanwaltschaft und Polizei sind nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, jedem Anfangsverdacht nachzugehen. Dies nicht zu tun, wäre rechtswidrig und möglicherweise selbst strafbar.
Bei internen Ermittlungen bewegt sich die Polizei naturgemäß in einem Spannungsfeld, weil sie nicht nur als Verfolgungsbehörde tätig wird, sondern auch selbst betroffen ist. Deshalb ist es bei internen Ermittlungen besonders wichtig, möglichst frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzubeziehen, bei der die Sachleitung für das Ermittlungsverfahren liegt. Die Staatsanwaltschaft blickt als Außenstehende auf das Verfahren. So wird noch einmal sichergestellt, dass die Ermittlungen sachgerecht und auch mit Augenmaß erfolgen. Die Staatsanwaltschaft wurde selbstverständlich auch in den Verfahren gegen Polizeibeamte unverzüglich eingeschaltet, von denen Sie in den letzten Wochen in der Presse lesen konnten. Alle Maßnahmen waren hier eng mit der zuständigen Staatsanwaltschaft abgestimmt und soweit erforderlich auch richterlich angeordnet.
Die Thüringer Polizei hat aber auch organisatorische Vorkehrungen für den sachgerechten und reibungslosen Ablauf interner Ermittlungen getroffen. Erst kürzlich wurde die Organisationseinheit „Interne Ermittlungen“ aus dem Landeskriminalamt herausgelöst und dem Präsidenten der Landespolizeidirektion unterstellt. Die Personalhoheit über die Bediensteten der Landespolizei und die Aufsicht über die internen Ermittlungen laufen nunmehr an einer Stelle zusammen. Das Ergebnis sind straffere und effizientere Strukturen, über die ich am vergangenen Freitag schon im Innenausschuss berichtet habe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Preisvergabe umstritten Kriterien für die Verleihung des Thüringer Demokratiepreises der Thüringer Landesregierung“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/6231
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere kritische Sichtweise auf die Verleihung des Demokratiepreises der Landesregierung diene der Diffamierung eines verdienstvollen Bürgers und sei ein Schlag in das Gesicht aller, die sich gegen Rechts engagieren,
so hieß es in Pressemitteilungen aus den beiden linken Fraktionen dieses Hauses. Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Das kommt offenbar wieder auf uns zu, wenn die Kommunisten und die Ökokommunisten in diesem Land das Sagen kriegen.