Protocol of the Session on May 24, 2013

(Beifall DIE LINKE)

für das Betreiben oder Unterlassen solcher Grundsatzdiskussionen. Oder anders ausgedrückt, die Besoldung für Beamtinnen und Beamte kann nicht stellvertretend der Lösungsansatz für die Probleme sein, die sich grundsätzlich aus dem Festhalten am Beamtentum ergeben, meine Damen und Herren.

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE nicht mehr, aber auch nicht weniger als die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Länder, der am 9. März 2013 ausgehandelt wurde, auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen.

Meine Damen und Herren, die Inflationsrate der letzten 20 Jahre, also von 1993 bis heute, liegt bei etwa 35 Prozent. Im selben Zeitraum stieg das durchschnittliche Tarifniveau in Deutschland um 56 Prozent, in der Metallbranche, dank einer starken Gewerkschaft sogar um 64 Prozent, und im Bereich des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen um 38 Prozent. Beim öffentlichen Dienst der Länder waren es 35 Prozent, also genauso hoch wie die Inflationsrate. Damit liegen die inflationsbereinigten Gehaltssteigerungen der Landesbeschäftigten der letzten 20 Jahre, rechnen Sie mit, bei 0 Prozent. Wir sprechen also gar nicht von Reallohnerhöhungen, wir sprechen nur vom Ausgleich der Teuerungsraten, damit die Beschäftigten keinen Reallohnverlust hinnehmen müssen. Die Tarifpartner haben sich auf einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen, einerseits der Interessen der Beschäftigten und andererseits der Interessen der Finanzminister einvernehmlich verständigt. Aber eins, meine Damen und Herren, ist dieser Abschluss mit Sicherheit nicht, ein überzogenes Ergebnis, wie es der Thüringer Finanzminister kommentierte. Herr Voß hat damit nur demonstriert, dass die Diskrepanz zwischen ministerieller Demokratie und dem Anspruch, sozial verantwortliche Politik betreiben zu wollen, in Thüringen immens ist. Und es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die für die Länder zuständigen Verhandlungsführer und Verhandlungsführerinnen, wie bei früheren Tarifabschlüssen im Übrigen auch, bei ihren Verhandlungsangeboten und bei ihrer Unterschrift unter den Tarifvertrag auch gleichzeitig die Frage der Übernahme des Ab

schlusses in die Besoldungsgesetze der Länder im Kopf hatten. Für uns, für DIE LINKE, ist die Frage einer inhalts- und zeitgleichen Übernahme des Abschlusses für die Besoldung keine offene Frage, denn was für Beschäftigte gilt, meine Damen und Herren, muss gleichermaßen auch für die Beamtinnen und Beamten gelten.

(Beifall DIE LINKE)

Und das hier, Herr Bergner, als Wahlkampfversprechen zu disqualifizieren, das weise ich für unsere Fraktion ganz entschieden zurück.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben es im Wahlkampf nicht versprochen, wir machen es. Das ist der Unterschied zu dem Wahlversprechen anderer Parteien.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt neben den genannten Gründen auch einen Grund, den der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Herr Pidde, am 20. März dieses Jahres verlautbaren ließ in einer Pressemitteilung und damit die SPD-Forderung nach inhalts- und zeitgleicher Übernahme begründete. Zunächst haben Sie, Herr Pidde, angemahnt, dass man die Vergütung von Angestellten und Beamten nicht auseinanderdriften lassen dürfe und Sie haben gleichzeitig auf den Reformbedarf im öffentlichen Dienst verwiesen. Ich will mal zitieren: „Um diesen immensen Umbauprozess in den kommenden Jahren zu meistern, brauchen wir motivierte Bedienstete; eine faire Bezahlung bzw. Besoldung trägt dazu bei.“

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: So ist es.)

Welche Gründe sprechen dann aber gegen eine inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses? Ich habe bei Ihnen keine außer den haushalterischen gehört. Sie haben dann am 16. April in einer Pressemitteilung auch das jetzt vorgelegte Besoldungsgesetz und die dort vorgeschlagene zeitversetzte Übernahme akzeptiert. Die Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 16.04. gibt über Gründe Aufschluss. Es gehe um die Sicherung der Tragfähigkeit des Landeshaushalts und um die Balance bei der Haushaltskonsolidierung. Beides wäre bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme nach Ansicht des Finanzministers nicht gewährleistet. Das überzeugt nicht, meine Damen und Herren, und es wiegt schon gar nicht die Argumente für die vollständige Übernahme auf, meine Damen und Herren.

Erstens zur angesprochenen Balance: Die Landesregierung hat am 16. April beschlossen, die Besoldung der Beamten erst zum 1. Oktober 2013 um 2,65 Prozent anzuheben und im nächsten Jahr dann erst zum 1. August um weitere 2,95, von denen allerdings jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage fließen sollen. Damit wird gerade die Balance zwischen den Beschäftigten und Bediens

teten im öffentlichen Dienst erst aufgehoben anstatt sie herzustellen. Es ist meines Erachtens auch infam, wenn die Landesregierung in den Vortext ihres Gesetzentwurfs hinter den Punkt Alternativen schreibt, es gäbe keine.

Zweitens zum Landeshaushalt: Es wäre schlicht fahrlässig, wenn der Finanzminister einen Haushaltsentwurf vorgelegt hätte, der Tarifsteigerungen angesichts der notwendigerweise anstehenden Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt hätte. Die Gewerkschaften sprechen von einer eingestellten Personalkostenreserve von 3 Prozent im Jahr 2013 und von weiteren 3,3 Prozent in 2014. Finanzminister Voß stellte Mehrkosten von in Summe 215 Mio. € in den Jahren 2013 und 2014 bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme dar, allein 120 Mio. davon für die Übernahme auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten selbst. Für die zeitlich verzögerte Übernahme errechnet Herr Minister Voß demgegenüber 66,3 Mio. € und meint, dies könne aufgrund der getroffenen Vorsorgemaßnahmen im laufenden Haushalt finanziert werden. Es geht also in Summe um 45 Mio. € in beiden Jahren, wenn man annimmt, dass die Zahl von 120 Mio. stimmte und nicht nur eine politische Zahl gewesen ist. Wenn man aber davon ausgeht, meine Damen und Herren, dass in Summe für beide Jahre 230 Mio. € im Landeshaushalt für Personalkosten mehr eingestellt sind und wenn man zudem in der Debatte ehrlich auf die Folgen von Lohn- und Gehaltserhöhungen auf der Einnahmeseite aufmerksam macht, dann löst sich das Haushaltsargument in Luft auf. Denn keine Erwähnung findet beispielsweise bei Finanzminister Voß die Veränderung der Einnahmen durch die Gehaltssteigerungen aus höheren Einkommensteuern, die unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs etwa 70 Mio. € in diesem und im kommenden Jahr betragen können. Im Übrigen dürften sich die Mehreinnahmen der Sozialversicherung im selben Zeitraum auf etwa 20 Mio. € belaufen.

Ich will auch noch mal auf Herrn Bergner reagieren, der auf unseren Antrag zielend gesagt hat, haushalterische Überlegungen wären nicht angestellt worden durch uns. Herr Bergner, haushalterische Überlegungen sind nicht per se sachfremd, aber in den Tarifverhandlungen wurden haushalterische Überlegungen bereits einbezogen. Es wäre unseres Erachtens dringend notwendig gewesen, die Frage der Übernahme des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Beamten nicht nur einem Finanzminister zur Beantwortung zu überlassen, sondern sozialpolitisch und volkswirtschaftlich zu diskutieren, das tun Buchhalter und Buchhalterinnen ja nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Nun sind der öffentliche Dienst und insbesondere die Beamten und Beamtinnen nicht diejenigen, die ein besonders positives Bild in der Öffentlichkeit ha

ben, das ist erwähnt worden. Politik muss sich die Frage stellen lassen, ob sie nicht hierzu auch einen Beitrag geleistet hat.

(Beifall DIE LINKE)

Eines will ich aber deutlich sagen: Wir reden hier nicht nur über Oberregierungsrätinnen und Oberregierungsräte und Regierungsdirektorinnen und Regierungsdirektoren

(Beifall DIE LINKE)

in der Verwaltung des Thüringer Landtags, sondern wir reden über Beamte des mittleren Dienstes, die eben nicht zu den Besserverdienenden gehören. Wir reden beispielsweise über 35 Prozent der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des mittleren Dienstes, von denen wir im Innenausschuss erfahren haben, dass sie sich seit mehr als zehn Jahren noch im Eingangsamt mit einer A7 befinden. Deshalb finde ich es, und das muss ich doch an einige der Vorredner richten, unglaubwürdig und auch verlogen, wenn Sie sich als Abgeordnete eben nicht nur der CDU hier immer wieder an das Pult stellen, die Bedeutung dieser Arbeit hervorheben und den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit danken, aber wenn es um den Ausgleich der Teuerungsraten geht, mit inhaltslosen Vokabeln wie Balance und Haushaltskonsolidierung eine konkrete Anerkennung und Honorierung der Arbeit dieser Gruppen verhindern

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Verweigern.)

oder hinauszögern. Von Ihren schönen warmen Dankesworten kann sich der Polizeibeamte in der A7 nämlich an der Tankstelle keine Bockwurst kaufen, die nützen ihm gar nichts.

Natürlich ist es wünschenswert, auch über einen sozialen Ausgleich zwischen Geringverdienenden und Besserverdienenden zu diskutieren, aber das sollten wir an der richtigen Stelle und grundsätzlich tun, zum Beispiel wenn es um Steuerpolitik geht oder insgesamt um Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, aber dann eben auch gleichermaßen für Angestellte und Beschäftigte. Die Frage der Übernahme eines ausgehandelten Kompromisses zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ist hierbei der völlig falsche Ansatzpunkt. Da bin ich wieder bei meinen Eingangsbemerkungen. Sie können nicht an dieser Stelle versuchen, einen Fehler zu beheben, der im System steckt, meine Damen und Herren.

Seit vorgestern liegt nun der Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 dem Landtag vor, nachdem die Eckdaten der Vorstellungen der Landesregierung bereits seit Mitte April bekannt gewesen sind. Bekannt ist auch, dass zumindest ein Koalitionspartner mit diesen Eckdaten nicht zufrieden

sein kann. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag und der darin enthaltenen Aufforderung, die Ergebnisse vom 9. März inhalts- und zeitgleich für die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen zu übernehmen, könnte der Landtag sich, der sich aus § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes erwachsenen Verantwortung gerecht werden, was sich letztlich dann auch in einer Änderung des Gesetzentwurfes für ein Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung widerspiegeln müsste.

Ihre Worte, Herr Pidde, habe ich gehört, allein mir fehlt der Glaube. Wenn wir tatsächlich ergebnisoffen im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren, dann macht auch aus unserer Sicht eine Ausschussüberweisung Sinn. Aber diesen Nachweis müssen Sie erst noch erbringen. Ich bin gespannt, nicht dass ich dann - ich muss noch einmal aus „der kriminalist“ zitieren - beim nächsten Mal noch mal diesen Satz vorlesen muss, der in dem damaligen SPD-Antrag stand: „Gebrochene Versprechen und missbrauchtes Vertrauen sind zum Markenzeichen der Politik dieser Landesregierung geworden.“ Das hat 2009 die SPD in NRW aufgeschrieben.

(Beifall DIE LINKE)

Vielleicht können wir das bei den Beamtinnen und Beamten und dem Tarifabschluss jetzt anders beweisen.

Danke, Frau Abgeordnete. Aus der Mitte des Hauses liegen mir keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Diedrichs zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, am 9. März 2013 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss für die Jahre 2013 und 2014 verständigt. Im Ergebnis werden für die Tarifbeschäftigten der Länder die Entgelte rückwirkend zum 01.01.2013 um 2,65 Prozent und weiter zum 01.01.2014 um 2,95 Prozent erhöht. Ausgehend vom Tarifergebnis ist eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse vorgesehen. Die Landesregierung hat hierzu im Rahmen ihrer Sitzung am 7. Mai einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der diesbezügliche Gesetzentwurf, der nun in die Anhörung geht, wurde dem Landtag bereits zur Kenntnisnahme zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss 2013/2014 inhaltsgleich auf

die Thüringer Beamten und Richter übertragen. Hinsichtlich der Zeitpunkte der Anpassung enthält der Gesetzentwurf, dies klang bereits mehrfach an, eine deutliche zeitliche Verschiebung. So werden die Bezüge, die Dienst- und Versorgungsbezüge, in diesem Jahr neun Monate später, nämlich ab dem 1. Oktober und im nächsten Jahr sieben Monate später und damit ab dem 1. August nochmals angehoben. Die Tarifabschlüsse im Angestelltenbereich beziehen sich auf die Anhebung der Bruttogehälter, von denen die Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung in Höhe des Arbeitnehmeranteils abzuziehen sind. Bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind ebenso Abschläge zu berücksichtigen. Sie sind um 0,2 Prozentpunkte zu vermindern. Die Verminderung wird nach § 64 des Thüringer Besoldungsgesetzes der Versorgungsrücklage zugeführt, um die Versorgungsleistungen angesichts der demografischen Veränderung und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger künftig für den Landeshaushalt besser verkraftbar zu gestalten. Das ist ein vorsorgender Beitrag zu einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik, Herr Abgeordneter Bergner, wenn auch ein begrenzter. Diese Verminderung war für die letzten fünf allgemeinen Besoldungsanpassungen seit dem 30. Juni 2008 ausgesetzt worden. Ab der Anpassung zum 1. Oktober 2013 sind sie damit wieder aufzunehmen. Die Tabellenwerte der Beamten- und Richterbesoldung erhöhen sich deshalb netto um 2,45 Prozent in diesem und um 2,75 Prozent im kommenden Jahr.

Durch die insgesamt inhaltsgleiche und zeitlich verschobene Übertragung des Tarifabschlusses werden die Beamten und Richter nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Frau Abgeordnete Berninger, das ist eben auch ein Unterschied zu Nordrhein-Westfalen, aus dem Land, aus dem Sie vorhin zitiert hatten. Es wird gleichzeitig die Verantwortung für die Landesfinanzen übernommen und die Tragfähigkeit der Anpassung der Besoldung und Versorgung für den Landeshaushalt sichergestellt. Mit der Anpassung zum 1. Oktober 2013 entstehen in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von 9,6 Mio. €. Mit der im Jahr 2014 für den 1. August vorgesehen Anpassung werden im kommenden Jahr insgesamt 56,7 Mio. € Mehrkosten unter Berücksichtigung der jeweiligen Abführung an die Versorgungsrücklage anfallen. Außerdem enthält dieser Betrag in 2014 die weiter wirkenden Erhöhungen aus 2013. Aufgrund der getroffenen Vorsorgemaßnahmen bedarf es wegen dieser Mehrkosten und der zusätzlichen Mehrkosten für die Tarifbeschäftigten aber keines Nachtragshaushalts. Unser Doppelhaushalt 2013/2014 ist solide aufgestellt worden. Weitere Erhöhungen sind jedoch nicht mehr finanzierbar.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass der Tarifabschluss angesichts der notwendi

(Abg. Berninger)

gen Haushaltskonsolidierung nach Auffassung des Finanzministeriums durchaus überzogen erscheint. Die trotz dieser finanzpolitischen Vorbehalte vorgesehene inhaltliche Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten und Richter setzt damit ein deutliches Zeichen der Anerkennung der von ihnen geleisteten Arbeit. Alle Besoldungsgruppen nehmen, wenn auch zeitlich später, gleichmäßig an der Besoldungserhöhung teil. Es findet eben keine Abkopplung von der Tarifentwicklung statt in Thüringen. In anderen Bundesländern wie NordrheinWestfalen, Bremen und Schleswig-Holstein ergibt sich ein anderes Bild. Hier wird nicht nur verschoben, sondern einige Besoldungsgruppen erhalten nicht nur niedrigere, sondern auch teilweise gar keine Anpassung der Besoldung und Versorgung. Die für Thüringen vorgesehene Lösung ist ein fairer Kompromiss, der die Erwartungen der Beamten und die finanziellen Möglichkeiten des Freistaates angemessen berücksichtigt. Frau Abgeordnete Berninger, ich glaube, das ist wirklich sozialpolitisch verantwortliche Politik und nicht Politik von Buchhaltern, dass man nämlich die Zukunftslasten des Haushalts in einem vertretbaren Rahmen hält. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann und wir über die beantragte Ausschussüberweisung abstimmen können. Vorgeschlagen ist, den Antrag in der Drucksache 5/5953 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung aller Fraktionen in diesem Hause. Ich frage trotzdem noch mal, gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch das ist nicht der Fall. Damit ist die … Es gab 1 Enthaltung von Frau Berninger, ist das richtig? Frau Berninger, Sie haben sich enthalten? Gut, bei 1 Enthaltung von Frau Berninger so an den Ausschuss überwiesen. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Fortschreibung der „Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung“ Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5956

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich

die Aussprache. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Tilo Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter dem Motto „Schwarze Vögel kreisen über den Thüringer Landtag“ haben wir uns in der Vergangenheit schon sehr, sehr intensiv mit der Problematik des Kormorans in Thüringen beschäftigt. Ja, es ist ein bisschen schwierig formuliert, aber die FDP möchte mit ihrem Antrag, dass die Kormoranverordnung, die als Ausnahmeregelung in Thüringen den Abschuss von Kormoranen ermöglicht, wenn denn fischereiwirtschaftliche Gründe dazu führen, dass man zum Schluss kommt, dass das notwendig ist, dass also dieser Abschuss weiterhin möglich ist.

Meine Damen und Herren, die Kormoranproblematik ist ein Problem, das zeigt, dass Naturschutz eben nicht in Schwarz-Weiß-Kategorien zu betrachten ist. Der Kormoran war über viele Jahrzehnte vom Aussterben bedroht, es hat intensive Schutzmaßnahmen gegeben, die dann dazu führten, dass sich die auf ein Minimum zusammengeschrumpften Bestände wieder ausgeweitet haben, zum Teil explosionsartig vermehrten und dann dazu führten, dass es in den Gewässern, gerade auch in den Gewässern Deutschlands, die sich ja nun nicht gerade durch einen naturnahen Zustand auszeichnen, die oft kanalisiert sind, wenig Strukturen haben, wo Fische Schutz vor dem jagenden Kormoran finden und die zum Teil auch nur einen sehr geringen Fischbestand haben, dass es also in diesen Gewässern zu einer massiven Beeinträchtigung der Fischbestände gekommen ist.

Wenn man sich ansieht, wie sich zum Beispiel die Äschenpopulation, die ja eine Leitfischart in den Vorgebirgsregionen ist, in den letzten Jahren gerade durch den Einfluss des Kormorans entwickelt hat, dann muss man feststellen, dass wissenschaftlich belegte Ergebnisse zum Teil sind, dass es nur noch wenige Äschen auf einen Kilometer Flusslauf gibt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Was ist denn ein Leitfisch?)

Frau Dr. Klaubert fragt, was ein Leitfisch ist. Es ist die Fischart, die aufgrund der Häufigkeit ihres Vorkommens in einer bestimmten Gewässerregion dieser Region den Namen gegeben hat. Also man spricht dann von einer Äschenregion, im direkten Gebirge spricht man von einer Forellenregion, weil eben dort die Forellen diejenigen sind, die die typische Art sind.