Sie wird durch die Koalition wieder zurückgenommen, das ist gut, dass die Koalition sich bei der Ausführung und wie man das nun machen wollte und in welchen Zeiträumen, offensichtlich nicht ganz einig war, obwohl einige meinen, so genau wäre es im Koalitionsvertrag auch gedacht gewesen, dass die meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ohne Stichwahl jetzt einmal gewählt werden, muss in der Koalition und in Ihren Arbeitskreisen vielleicht gelöst werden. An der Stelle fällt mir einfach nur ein, der Kollege Höhn hatte von „kraftvoll und geschlossen“ gesprochen in der Finanzdebatte und in der Haushaltsdebatte, das fand ich jetzt bei diesem Gesetzentwurf und diesen beiden Gesetzentwürfen nicht unbedingt so.
Als Bündnisgrüne empfehlen wir auch, dem Vorschlag der Landesregierung zu folgen, weil dieser Vorschlag der Vorschlag ist, der Aussicht auf Erfolg hat. Ich kann mich an den einzelnen Punkten, wo der Antrag der Linkspartei ungenügend ist, manchmal auch anschließen. Es ist sicherlich sehr kurz gewesen, aber es hätte auch funktioniert und wir alle wissen das, dass man das in der Debatte auch im Ausschuss hinbekommen hätte.
Egal wie, wir sind uns alle einig, dass diese Stichwahl wieder eingeführt werden soll, lieber heute als morgen, deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist auch in den vorangegangenen Beratungen deutlich geworden, die FDP Thüringen hat sich immer klar für die Stichwahl ausgesprochen. Die Gründe habe ich ausreichend erläutert. Es ist so, dass der Wegfall der Stichwahl die kleineren Parteien, die kleineren Wählergruppen benachteiligt hat. Die Praxis jetzt zeigt allerdings, dass sich unser Argwohn in Bezug auf die Zeitschiene bestätigt hat, dass er gerechtfertigt war. Das Bedauern von Herrn Kollegen Fiedler zeigt doch, dass die Zustimmung recht halbherzig und nur dem Koalitionsvertrag geschuldet ist. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass reihenweise bereits jetzt durch die früh
zeitige Festsetzung des Wahltermins vollendete Tatsachen geschaffen worden sind. Nun könnte man auf den ersten Blick denken, dass die SPD über den Tisch gezogen worden sei, bei näherem Hinsehen haben aber auch SPD-Landräte das Spiel munter mitgemacht, darunter nicht zuletzt auch ein stellvertretender Landesvorsitzender, und es soll mir bitte keiner sagen, dass das nicht bekannt gewesen sei, was die zeitige Festsetzung des Wahltermins für Folgen hat. Das Kind ist somit weitgehend im Brunnen, gleichwohl unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung, weil wir der Meinung sind, dass es besser ist, wenigstens zukünftig die Stichwahl wieder zu haben. Insofern bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Vorsitzende, vielen Dank. Wenn ich auf Ihrer Rednerliste stehe, will ich Sie nicht enttäuschen.
Frau Präsidentin, selbstverständlich, Entschuldigung. Auch ich empfehle die Annahme. Es gab vorhin ja bereits einige Irritationen, als der Innenminister zur Mündlichen Anfrage einer Abgeordneten ausgeführt hat. Auch wenn sich die Begeisterung etlicher Parteimitglieder in unseren Reihen in engen Grenzen gehalten hat, was die Zeitabfolge der Einführung der Stichwahl betrifft, bitte ich trotzdem um Ihre Zustimmung zum hier vorliegenden Entwurf der Landesregierung. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Hey. Auf meiner Rednerliste steht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Kuschel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Fiedler, Sie sollen nicht immer solche Freudenausbrüche bekommen, wenn ich an das
Rednerpult trete, Sie wissen, ich bin ja Marxist und für mich ist Widerspruch Triebkraft der Entwicklung. Das heißt, wenn Sie mir gegenüberstehen, setzt das bei mir Potenziale frei...
Ein Hohlkörper, der an einer Stelle verharrt, ist eben in der Politik auch nicht gerade sehr hilfreich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es tritt jetzt wieder so eine Phase der völligen Ernüchterung ein.
Ich kann mich daran erinnern, der SPD-Partei-, damals noch Fraktionsvorsitzende hat im Zusammenhang mit dem Abschluss des Koalitionsvertrags einige wenige Punkte thematisiert, wo die SPD sich angeblich gegen die CDU durchgesetzt hat. Da wurde auch die Stichwahl genannt und alle sind davon ausgegangen, das erfolgt natürlich mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2010. Das ist auch verständlich, weil da über 700 Bürgermeister gewählt werden, die übergroße Mehrheit. Jetzt müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die CDU ganz geschickt ihren Koalitionspartner ausgebremst hat, indem man es zeitlich verzögert hat. Die jetzige Auseinandersetzung zwischen Herrn Matschie und Herrn Höhn auf der einen Seite und dem Innenminister auf der anderen Seite ist ein Beleg dafür, dass offenbar zumindest die SPD im Zusammenhang mit dem Abschluss des Koalitionsvertrags davon ausgegangen ist, dass die Regelung so frühzeitig kommt, dass sie auch 2010 noch flächendeckend Anwendung finden kann, sonst würde sich diese Aufregung nicht erklären. Ich meine, Herr Gentzel hat im Innenausschuss immer wieder darauf verwiesen, im Koalitionsvertrag steht Abschaffung und da hätte man ja schließlich fünf Jahre Zeit. Aber sein Fraktionsvorsitzender und sein Parteivorsitzender oder Vizeministerpräsident sieht das offenbar anders. Herr Fiedler, Sie haben darauf verwiesen, Nordrhein-Westfalen hat gute Erfahrungen mit der Abschaffung der Stichwahl.
Ja. Erstaunlicherweise kam ja diese Zuschrift erst während der Ausschuss-Sitzung und trotzdem kennen wir diese Stellungnahmen. Nur, Sie haben einen Punkt verschwiegen. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Nordrhein-Westfalen und Thüringen, dass nämlich in Nordrhein-Westfalen die Stichwahl zwar auch abgeschafft wurde, aber dort gibt es ein Mindestzustimmungsquorum, und zwar von 30 Prozent. Da müssen also mindestens 30 Prozent zur Wahl gehen. Das haben Sie aber in Thüringen nicht geregelt. In Thüringen wäre selbst eine Wahl ohne Stichwahl gültig, wir werden das ja auch dieses Jahr erleben, wo viel weniger als 30 Prozent hingehen. Insofern muss man natürlich sagen, sind Nordrhein-Westfalen und Thüringen nicht ganz 1 : 1 vergleichbar.
Herr Bergner von der FDP, klar, wir haben auch die kleineren Parteien im Visier, also deren Interessen. Aber wir sagen natürlich ganz deutlich, auch wenn wir nicht mehr dazugehören, aber wir haben ja eine Geschichte, wir haben ja einmal klein angefangen, bei Ihnen geht es genau anders herum.
Die 8,9 Prozent, die die PDS damals 1990 bekommen hat, die Zielmarke haben Sie fest im Blick, im freien Fall. Ich meine, das ist eben Geschichte. Aber wir können eine Selbsthilfegruppe gründen, da kann ich ein paar Erfahrungen vermitteln, wie das damals war. Wir haben auch die kleinen Parteien durchaus im Blick. Aber uns geht es in der Frage gar nicht so sehr um das Interesse der Parteien und Wählergruppen, uns geht es um das Interesse des Bürgers und des Wählers. Wir wollen eben nicht, dass der Wähler bereits im ersten Wahlgang bei den Bürgermeister- und Landratswahlen zum Taktieren gezwungen wird. Das würde er nämlich, wenn es keine Stichwahlen gibt. Wir wollen, dass er zumindest im ersten Wahlgang ganz frei seine Meinungsäußerung in der Wahlkabine zum Ausdruck bringen kann. Deshalb wollen wir …
Ja, auch aufgrund dieser Erfahrung, Herr Fiedler. Ich weiß nicht, wer alles daran beteiligt war. Ich konnte ja Gnade meiner späten Geburt so viel da nicht anstellen. Sie sind ja älter, ich weiß nicht, was Sie gemacht haben.
Von daher, wir wollen also nicht, dass der Bürger taktieren muss im ersten Wahlgang, deshalb sind wir für die Abschaffung.
Eine letzte Anmerkung: Wir verweisen noch einmal darauf, wir haben im November ein Angebot unterbreitet. Hätte man es angenommen und die wenigen Dinge
- nein, nein -, die erkennbar abweichend sind, auf die z.B. auch Herr Adams von den GRÜNEN hingewiesen hat, dass wir geschrieben haben, Stichwahl innerhalb von 14 Tagen, während im Regierungsentwurf steht, Stichwahl nach 14 Tagen, das sind Dinge, das weiß der Herr Fiedler, wir haben ganz andere Sachen im Gesetzgebungsverfahren schon verändert. Ich hatte das, meine ich, von dieser Stelle aus schon einmal gesagt, wir haben beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz einen völligen Paradigmenwechsel begangen. Sie wollten Ihren Innenminister derart vorführen, dass Sie bereit waren, diese Frage aus dem eigenen in den übertragenen Wirkungskreis zu bringen und haben es ja wirklich geschafft, einen hochintelligenten Mann wie Herrn Gasser zu entfernen. Das haben Sie geschafft damit. Also insofern haben Sie doch Erfahrung, was im parlamentarischen Geschäftsgang noch alles zu ändern ist. Der November hätte uns in die Lage versetzt, rechtzeitig die Stichwahlen wieder einzuführen. Klar, einige Landräte, das hat der Innenminister ja gesagt, die sind unbelehrbar, die haben schon sehr frühzeitig die Termine festgesetzt, im Übrigen Landräte mit CDU-Parteibuch. Da müssen Sie sich ja fragen, wie ist denn so das Vertrauensverhältnis zwischen CDU-Landrätin, Frau Schweinsburg aus Greiz und ihrer Landesregierung. Da scheint es auch Verwerfungen zu geben. Jetzt sind wir in der Situation, wir werden heute hier eine Entscheidung treffen, bedauerlicherweise nicht für die Mehrzahl der Wahlen in diesem Jahr. Da werden wir den Bürgern das auch noch einmal erklären müssen, warum wir das beschließen und es kommt nicht zur Wirkung. Es wird zu Enttäuschungen führen, aber diese Verantwortung trägt diese Koalition. Die SPD muss sich langsam fragen, was ist übrig geblieben von den angeblichen Dingen, die sie in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben hat. Wir haben heute mehrfach erlebt, so viel ist das nicht. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Ich frage, gibt es weiteren Redebedarf? Herr Innenminister Huber, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann es ganz kurz machen. Der Koalitionsvertrag sieht die Wiedereinführung der Stichwahl vor, nicht für den 6. Juni, sondern generell, als neue Weichenstellung im Kommunalwahlrecht. Diese Aufgabe erledigt der heute zu beschließende Gesetzentwurf. Die Stichwahl wird in Zukunft für alle Kommunalwahlen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen werden. Darauf kommt es an. Und die Frage, ob man es am 6. Juni noch durchführen kann oder nicht, ist nichts anderes als eine Fußnote. Das hat auch nichts mit Täuschung oder Verarschung der Bevölkerung zu tun, wie Herr Ramelow vorhin gesagt hat, sondern es liegt einfach daran, dass in einem …
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was sagen denn die Bayern dazu? Was hätten Sie denn gesagt, wenn das in Bayern passiert wäre?)
Die Bayern - das ist jedenfalls meine Erfahrung, lieber Herr Kuschel - hätten die gesetzlichen Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags genauso beachtet, wie es der Thüringer Landtag macht.
Dies führt angesichts des Zeithorizonts dazu, dass die Stichwahlen für die Termine am 6. Juni nicht stattfinden können, aber für alle anderen, die kommen, schon. Politisch kommt es doch vor allem, auch wenn Sie sich anschauen, wie die Erfahrungen gewesen sind, auf die Großen kreisfreien Städte an, wo wir zu einem anderen Zeitpunkt die Kommunalwahlen haben werden. Die werden mit Stichwahlen stattfinden, und in der nächsten Runde natürlich auch die ehrenamtlichen Bürgermeister in den Kommunen.
Ich möchte aber auch sagen: Die Landräte, die Landratsämter, die den Wahltermin bereits festgesetzt haben, welche Motivationen etwa die Landrätin von Greiz auch immer getrieben haben mag, …