Nun zu Ihrer Frage 1: Aktuell vermietet die Klassik Stiftung Weimar Nebengebäude, die nicht der unmittelbaren Aufgabenerfüllung dienen, an fünf Privatpersonen. Die Namen liegen zur Einsichtnahme vor, können aber aus Datenschutzgründen an dieser Stelle jetzt nicht öffentlich genannt werden. Vermietungen an Privatpersonen sind rückläufig. So wurde zum Beispiel in der Zeitspanne von 2000 bis 2003 noch in 12 Fällen an Privatpersonen vermietet, darunter eine Hausmeisterwohnung. Die Mieten orientieren sich am jeweiligen örtlichen Mietspiegel und wurden zuletzt im Jahre 2009 erhöht. Darüber hinaus vermittelt die Klassik Stiftung Weimar Mitarbeiterparkplätze nach den einschlägigen Vorgaben. Weiterhin vermittelt die Stiftung im Sinne eines Betriebs gewerblicher Art Stipendiaten Wohnungen und Zimmer, die im Wittumspalais und im Nietzsche-Archiv untergebracht sind. Diese Unterkünfte dienen den Stipendiaten, welche im Rahmen des Stipendiatenprogramms der Stiftung nach Weimar kommen, für eine kurzfristige Unterbringung von mehreren Wochen bis hin zu einem halben Jahr. Je nach Größe und Ausstattung liegt der monatliche Mietzins zwischen 375 und 750 € nach der jeweils gültigen Entgeltordnung der Klassik Stiftung Weimar. Für Studenten und Stipendiaten gelten ermäßigte Preise. Für das Pogwisch-Haus im Ilmpark wird nach der Entgeltordnung ein Betrag von 675 € für das Untergeschoss bzw. 1.125 € für das Obergeschoss monatlich erhoben. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur lässt sich aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs im Jahr 2009 regelmäßig über die Wohnraumbewirtschaftung und Vermietung unterrichten. Die Entgeltordnung wird jeweils durch den Stiftungsrat beschlossen und deren Einhaltung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung überprüft. Es wurden nach den damaligen Feststellungen des Rechnungshofs keine weiteren Verstöße festgestellt. In den genannten Fällen ist aus Sicht der Landesregierung die Vermietung nicht zu beanstanden.
Zu Frage 2: Derzeit verpachtet die Klassik Stiftung Weimar in drei Fällen Teilflächen für eine gastronomische Nutzung. Dies findet statt im neuen Museum Weimar, auf Schloss Kochberg sowie in einem
Nebengelass von Schloss Belvedere. Der Pachtzins orientiert sich an dem jeweils zu erzielenden Umsatz. An die Kunstfest GmbH ist bis zum Ende des Jahres 2013 noch eine Nebenfläche im Wittumspalais vermietet. Darüber hinaus verpachtet die Stiftung an die Museumsladen GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Klassik Stiftung Weimar, verschiedene Teilflächen, in denen die Museumsshops untergebracht sind. Hier richtet sich der Pachtzins an dem Jahresnettoumsatz aus und es wurden in den vergangenen Jahren Beträge zwischen 46.000 und 70.000 € eingenommen. Für den Bereich Ilmpark vergibt die Klassik Stiftung Weimar Konzessionen für Kutschfahrten sowie für einen Fahrradbetrieb in insgesamt sechs Fällen. Vor dem Hintergrund der Erwirtschaftung eigener Einnahmen wird die Verpachtung grundsätzlich begrüßt. Es wird regelmäßig geprüft, ob weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Wahrung des Stiftungszwecks erzielt werden könnten.
Zu Frage 3: Für Veranstaltungen von Dritten vermietet die Klassik Stiftung Weimar zahlreiche Objekte und Freiflächen, die auf der Internetseite der Klassik Stiftung Weimar angeboten werden, für Interessenten www.klassik-stiftung.de. Diese werden zum Beispiel für Empfänge, Tagungen, Vorträge und Festveranstaltungen gebucht. Beispielhaft seien hier genannt das Stadtschloss Weimar, Festsaal sowie Südflügel 1. Etage, das Goethe-Nationalmuseum mit dem Fest- und Vortragssaal, das Wittumspalais mit seinem Festsaal, das Römische Haus mit dem blauen Salon sowie der Außenfläche und das Schloss Belvedere mit der Orangerie bzw. dem Roten Turm und ausgewählten Freiflächen. Die Konditionen richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Für die sogenannte kurzfristige Vermietung und Verpachtung sieht die Entgeltordnung feste Sätze vor. Bei gemeinnützigen Vereinen werden bei einer kulturellen Nutzung Ermäßigungen gewährt. Für den Fall einer regulären Nutzung werden zum Beispiel für den Festsaal des Goethe-Nationalmuseums sowie im Festsaal des Wittumspalais 1.000 € erhoben. Der Festsaal mit den Nebenräumen des Stadtschlosses Weimar kann für 2.500 € gemietet werden.
Zu Frage 4: Die Mehrzahl der Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar verfügt flächendeckend über automatische Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. Im Jahr 2012 wurden für die Wartung, Reparatur und Alarmverfolgung rund 220.000 € aufgewendet. Die sicherheitstechnischen Anlagen werden planmäßig erweitert und modernisiert. Die entsprechenden Investitionen betrugen im Jahr 2012 rund 54.000 €. Alle Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar werden von einem Sicherheitsdienst bestreift. Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich rund 215.000 €. Das Sicherheitskonzept der Klassik Stiftung Weimar steht immer wieder auf dem Prüfstand. Gerade für den Bauunterhalt wurden auch
vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren die Haushaltsansätze erhöht. Die Modernisierung der elektronischen Anlagen erfolgt bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten anhand der Investitionsliste nach Prioritäten. Vielen Dank.
Ich gehe mal davon aus, dass ich die fünf Gebäude, die privat genutzt werden, einsehen könnte. Das ist keine Frage, das war jetzt nur eine Verständnisfrage. Meine Frage, die ich habe, richtet sich im weitesten Sinn noch einmal auf die Frage 4. Sie haben von Sicherheitsdienstbestreifung und Wartungs- und Reparaturaufgaben an den Sicherungsanlagen der Immobilien gesprochen. Wie ist denn das mit Versicherungsfragen? Wenn diese Immobilien oder Räume privat oder gewerblich genutzt werden, muss dann von dem Nutzer, auch meinetwegen von einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, eine Extraversicherung abgeschlossen werden oder wie gestaltet sich das Prozedere?
Frau Abgeordnete Klaubert, ich muss zu meiner Schande gestehen, das kann ich Ihnen jetzt ohne weiteres Nachfragen nicht beantworten. Ich würde Ihnen das gern zuliefern.
Gut, das ist so verstanden. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6106.
Die Förderung der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte ist für die zukünftige Entwicklung des Freistaats Thüringen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Bisher stoßen ausländische Fachkräfte in Thüringen immer wieder auf bürokratische Hürden in den Verwaltungen, auf Sprachbarrieren und dürftige Integrationsmöglichkeiten. Die Willy Brandt School of Public Policy der Universität Erfurt und der Thüringer Wirtschaftsminister haben Maßnah
1. Wie ist der derzeitige Stand für eine Umsetzung eines Welcome Centers in der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung?
4. Welche Maßnahmen wurden bis zum 30. April 2013 durch die Landesregierung ergriffen, um den Beschluss des Landtags vom 25. März 2011 Drucksache 5/2475 - „Chancen bieten, Potenziale nutzen - Anerkennung der von Migranten im Herkunftsland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse erleichtern“ umzusetzen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Derzeit wird die Einrichtung eines Welcome Centers bei der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung - kurz ThAFF - vorbereitet. Das aus Mitteln des ESF geförderte Projekt ThAFF soll um diese Aufgabe, wenn möglich, erweitert werden. Die notwendigen förderrechtlichen und organisatorischen Fragen werden derzeit zwischen LEG, ThAFF und TMWAT besprochen. Es ist geplant, das Welcome Center als Teil der Thüringer Initiative „Willkommenskultur“ noch vor der Sommerpause zu starten.
Zu Frage 2: Das Welcome Center soll die erste Anlaufstelle für ausländische Fach- und Arbeitskräfte sein, die in Thüringen arbeiten möchten, eine Ausbildung oder ein Studium suchen und für Unternehmen, die eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen wollen. Durch das Welcome Center sollen qualifizierte Auskünfte und Informationen sowie die gezielte Weiterleitung an die konkreten Ansprechpartner für die spezifischen Belange erfolgen. Diese Hilfestellung soll sich sowohl auf Fragen der Beschäftigung und Ausbildung als auch auf Fragen der Wohnungssuche, Kinderbetreuung etc. beziehen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass das Welcome-Center mit allen relevanten Akteuren im Freistaat zusammenarbeitet, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu bestehenden Institutionen
zu vermeiden. Diese Netzwerkarbeit wird somit ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Arbeit des Welcome-Centers sein.
Zu Frage 3: Aktuell sind die Strukturen in Thüringen noch nicht ausreichend ausgeprägt, damit eine Integration von Migranten und Migrantinnen und ihren Familien in das wirtschaftliche und auch das gesellschaftliche Leben problemlos möglich ist. Diese Situation kann durch die Förderung der Willkommenskultur entscheidend verbessert werden. Aus diesem Grund ist derzeit eine Arbeitsgruppe mit der Vorbereitung einer Thüringer Initiative Willkommenskultur beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe ist besetzt mit Vertretern des Thüringer Innenministeriums, des TMBLV, des TMWAT, der Ausländerbeauftragten des Freistaats, der LEG, des Instituts der Wirtschaft Thüringens, der IHK Erfurt, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit sowie des Netzwerks Integration durch Qualifizierung. Durch die Initiative soll die Entwicklung einer Willkommenskultur in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im Freistaat vorangetrieben werden. Es richtet sich somit nicht nur an die Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Die Initiative soll vielmehr darauf abzielen, ein gesamtgesellschaftliches Klima zu etablieren, in dem jeder Mensch das Gefühl hat, in Thüringen willkommen zu sein und gebraucht zu werden. Im Übrigen soll auch die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber aufgehoben werden. Das Thüringer Innenministerium hat die Anhörung zur Änderung der diesbezüglichen Rechtsverordnung aktuell in die Wege geleitet. Sie soll mit Wirkung vom 1. Juli erfolgen.
Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung erarbeitet derzeit ein Thüringer Anerkennungsgesetz, das für im Ausland erworbene Berufs- und Hochschulabschlüsse die Berufsanerkennung bei Berufen in Landeshoheit künftig regeln wird. Hintergrund ist die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes, das seit April 2012 gilt. Die erste Kabinettsbefassung des entsprechenden Thüringer Gesetzesvorhabens, erarbeitet unter Federführung des TMBWK, erfolgte am 5. März 2013. Für das anschließende Anhörungsverfahren gab es bis Ende April 2013 eine Frist für Stellungnahmen. Nach aktuellem Planungsstand ist beabsichtigt, den Entwurf dieses Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause dem Landtag zur Beratung zuzuleiten. Damit liegt Thüringen im Vergleich der Bundesländer bei der Neugestaltung der Rahmenbedingungen zur Berufsanerkennung in einem guten Zeitrahmen.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6107. Sie wird vorgetragen vom Abgeordneten Kuschel.
Seit mehreren Wochen existiert nach Kenntnis der Fragestellerin, der Abgeordneten Sabine Berninger, der Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach § 24 Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung).
2. Welchen Inhalts sind die gegebenenfalls von den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen?
3. Welche Projekte wurden gegebenenfalls von kommunaler Seite bereits zum jetzigen Zeitpunkt beantragt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger, vorgetragen vom Abgeordneten Kuschel, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das Abstimmungsverfahren zum Entwurf der Förderrichtlinie konnte inzwischen abgeschlossen werden, so dass jetzt die Voraussetzungen für eine Bekanntgabe gegeben sind.
Zu Frage 2: Die kommunalen Spitzenverbände wurden selbstverständlich in die Abstimmung der Förderrichtlinie einbezogen. Im Wesentlichen wenden sich der Gemeinde- und Städtebund sowie der Landkreistag dagegen, dass für die Förderung nach § 24 Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz Mittel des Landesausgleichsstocks und damit Bestandteile einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen eingesetzt werden sollen.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, es stehen 500.000 € im Haushaltsplan für diese Förderung bereit. Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Zeulenroda-Triebes, Herr Steinwachs, ist mit der Bewirtschaftung beauftragt. Meine Frage: Wird die Vergütung von Herrn Steinwachs aus diesem Titel der 500.000 € vollzogen, wenn ja, in welcher Höhe?